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BID = 668154
simon69 Gesprächig
Beiträge: 167 Wohnort: Bremen
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Offtopic :
| Würde ich auch so machen, Ltof. Darum hat die Pfandmarke ja für den Händler nur dann einen Nährwert, wenn er sie auf seine Batterien untrennbar aufklebt. Fragt sich allerdings, ob der Interessent dann nicht woanders kauft. Der gutberatene Händler wird wohl auf den Pfandmarkenunsinn verzichten.[quot[/quote] | e] |
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BID = 668168
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Du irrst:
Die Verordnung besagt eindeutig, daß dann KEIN Pfand zu erheben ist, wenn beim Kauf ein alte Batterie zurückgegeben wird. Punktum.
Alles, was danach kommt, gilt nur für den Fall, daß dies NICHT geschieht (und demnach überhaupt Pfand erhoben wird). |
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BID = 668233
schmitzalex Schriftsteller
Beiträge: 765 Wohnort: Deutschland
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Ich bin auch Gegner des Pfandsystems, man findet kaum noch Autobatterien in der Landschaft. Dabei kaufen Altmetall und Elektroverwerter diese sogar noch für 10 bis 15 Cent pro KG an.
Auf den Schrottplatz kann man nach wie vor solche Batterien ohne Pfand kaufen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: schmitzalex am 4 Feb 2010 17:57 ]
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BID = 668245
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Aus dem Gesetzeszitat von simon69:
Zitat :
| Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. |
Also ist die Erstattung unabhängig vom Kauf einer neuen Batterie, wenn der Händler, wie üblich, keine Pfandmarken verwendet.
Einen Kassenzettel würde ich nicht als "Pfandmarke" ansehen wollen.
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BID = 668305
Onra Schreibmaschine
Beiträge: 2488
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Zitat :
simon69 hat am 4 Feb 2010 11:32 geschrieben :
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Murray, Du irrst.
Lies Dir den §10 des Batteriegesetzes (nochmal) durch:
Zitat :
| Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. |
Wenn Du eine Altbatterie ohne Pfandmarke zurück gibst, kann der Vertreiber auf Pfanderhebung für die neue Batterie verzichten, muß aber nicht. Ist eben Kulanzsache.
Gruß, Simon
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Ist das nicht eindeutig genug?
Sam2 war mal wieder schneller.
Onra
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Onra am 4 Feb 2010 21:27 ]
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BID = 668370
simon69 Gesprächig
Beiträge: 167 Wohnort: Bremen
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Es tut mir leid, Leute, aber ich kann dem Batteriegesetz nicht entnehmen, daß der Batterievertreiber verpflichtet ist, 7,50 EUR herauszurücken, wenn man ihm eine alte Fahrzeugbatterie, die nicht bei ihm gekauft wurde, auf den Tresen stellt.
Ohne Altbatterie MUSS er Pfand erheben (§10(1), darüber besteht wohl Einigkeit), mit woanders gekaufter Altbatterie KANN er Pfand für den Neukauf erheben (ob er's tut, steht auf einem anderen Blatt). Wer aus dem Gesetz etwas anderes lesen will - bitte sehr, ich bin kein Batteriehändler.
Gruß, Simon
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BID = 668382
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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DAS hat hier ja auch keiner behauptet!
Bei reiner Abgabe eine Altbatterie (ohne Neukauf und ohne Pfandmarke/Zahlbeleg für Pfand) kriegt man tatsächlich nichts zurück.
Ist ja auch logisch, wer hätte sonst das nachträglich generierte Pfandvolumen für die schon im Umlauf befindlichen Exemplare aufbringen sollen?
Diesbezüglich hast Du also Recht. Aber um jenen Punkt ging es doch gar nicht!
Sondern schlicht darum, daß bei Neukauf kein Pfand erhoben werden darf, wenn man gleichzeitig eine (beliebige, der Verordnung unterliegende) Batterie abgibt, egal, wo die vorher gekauft wurde und ob sie damals einer Pfandregelung unterlag oder nicht.
Und Du hattest das Gegenteil gesagt.
Ist das jetzt endlich klar?
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BID = 668414
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| Bei reiner Abgabe eine Altbatterie (ohne Neukauf und ohne Pfandmarke/Zahlbeleg für Pfand) kriegt man tatsächlich nichts zurück.
Ist ja auch logisch,... |
Das finde ich nicht logisch, und dann wäre das Gesetz allenfalls ein Instrument zur Kundenbindung.
Eine Cola-Flasche kann ich ja auch in jedem Getränkemarkt abgeben und bekomme das Pfandgeld heraus.
Was ist daran anders?
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BID = 668424
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Na, daß es diese Flaschen nicht vorher unverändert ohne Bepfandung gab!
Mit Kundenbindung hat das auch nichts zu tun. Weder muß die Altbatterie (ohne Pfandmarke) vom selben Händler stammen, noch muß man (bei Rückgabe MIT Marke) die neue beim selben Händler kaufen (oder überhaupt eine neue).
Du hast natürlich Recht, daß das Ziel der Umweltentlasstung noch besser erreicht werden könnte, wenn es auch ohne Nachweis Pfand auf Altbatterien zurückgäbe. Andererseits könnte dies Versuchung sein, den ungewollten Schwund zu fördern...
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BID = 668439
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| daß es diese Flaschen nicht vorher unverändert ohne Bepfandung gab! |
Stimmt!
Die Veränderung war, daß man nach anfänglichen Geburtswehen einen anderen Barcode aufgedruckt hat.
Dieses hätte man bei den Starterbatterien ja auch machen können, aber wie es scheint, ist der Gesetzgeber nicht lernfähig.
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BID = 668510
powersupply Schreibmaschine
Beiträge: 2921 Wohnort: Schwobaländle
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Zitat :
perl hat am 5 Feb 2010 16:35 geschrieben :
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Dieses hätte man bei den Starterbatterien ja auch machen können, aber wie es scheint, ist der Gesetzgeber nicht lernfähig.
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Was heist "der Gesetzgeber"?
Ich denke eher, dass das "die" heisen muss jeder sein eigenes Süppchen kocht undkeiner bereit ist aus den Fehlern der anderen zu lernen.
Sonst müsste/könnte ja ein massiver Bürokratieabbau eingeleitet werden.
powersupply
[ Diese Nachricht wurde geändert von: powersupply am 5 Feb 2010 22:51 ]
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