Benötige Hilfe bei Schaltungsaufbau bzw. Veränderung

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Autor
Benötige Hilfe bei Schaltungsaufbau bzw. Veränderung

    







BID = 548894

BlueAcid

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Frankfurt
 

  


Hi,

ich habe einen Schaltplan für einen digitalen Drehzahlmesser. Bei diesem wird die Umdrehung des Motors mittels 30 LEDs angezeigt.

Zum einen möchte ich das die Anzeige nur mit 6 LEDs funktioniert, dann sollen wenn die 6. LED leuchtet alle LEDs blinken.

Der Umbau zu 6 LEDs scheint nicht so aufwändig zu sein. Dazu müssen nur der IC4 und IC5 entfernt werden. Aber wie bekomme ich das blinken hin.

Kann mir einer von euch einen Tipp geben? Der Schaltplan findet sich im Anhang.

Vielen Dank schon mal BA



p.s. Die Schaltung soll an einem Auto eingesetzt werden. Jetzt steht da "Keine Anfragen zu KFZ basteleien..."
Diese Schaltung hat keinen Einfluss auf die Betriebserlaubnis. Sie dient nur zu Anzeigen der Drehzahl wie es auch Teile im Zubehör gibt die nur nicht so funktionieren wie die o.g. Schaltung.
In der Hoffnung das dieser Beitrag im Forum bleibt. Danke








[ Diese Nachricht wurde geändert von: BlueAcid am 14 Sep 2008 17:34 ]

BID = 548895

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36187
Wohnort: Recklinghausen

 

  


Zitat :
Diese Schaltung hat keinen Einfluss auf die Betriebserlaubnis
Da irrst du, rate mal warum die Fertiggeräte eine E-Prüfnummer haben? Wie willst du sicherstellen das deine Schaltung die Bordelektronik nicht in irgendeiner Art beeinflußt? Die Hersteller weisen das durch die Prüfung in einem zertifiziertem Prüflabor nach.

EDIT: Ich habe das Schaltbild von unserem Server entfernt, bitte das Copyright beachten!
Die Schaltung stammt von dieser Seite, der Hinweis auf der Startseite sollte doch wohl klar sein, oder?

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Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Mr.Ed am 14 Sep 2008 17:39 ]

BID = 548902

BlueAcid

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Frankfurt

Eine E-Prüfnummer für elektronische Geräte??? Die ist doch für die "Hardware" Auto..
Das orginal BMW Teil, was eine ähnliche Funktion hat wie die Schaltung. Hat gar keine Kennzeichung drauf, nicht einmal BMW.
Die Schaltung greift ja nur auf das Drehzahlsignal am OBD Strecker zu. Bei einem Umbau z.B. am Radio wo auch der Bord Bus dran hängt kann mit der Bordelektronik weit mehr passieren.

BID = 548905

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36187
Wohnort: Recklinghausen

Dann schau dir mal ein Radio an. Darauf wirst du eine E-Prüfnummer finden, genau wie auf einem Handyladegerät, einer Kühlbox oder allen anderen Geräten die mit dem Bordnetz verbunden werden! Das alles ist nämlich "Hardware" und unterliegt somit der STVZO! Das hat sogar dazu geführt das sich die Feuerwehren und die Polizei nicht sicher waren ob sie die alten Funkgeräte ohne diese Nummer in neue Fahrzeuge einbauen durften. Sie durften nicht (!), da die neuen Geräte aber identisch sind gibt es eine Ausnahmeregelung.

Daher auch für dich nochmal zum nachlesen!

Zum 1. Januar 1996 ist die neue Kfz-EMV-Richtlinie 95/54/EG in Kraft getreten. Die Richtlinie definiert Anforderungen an die Hochfrequenz-Störfestigkeit und Störaussendung sowie an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) in Form von Grenzwerten für Fahrzeuge bzw. deren elektrische/elektronische Baugruppen. Sinn dieser Richtlinie ist sicherzustellen, dass wichtige Funktionen des Fahrzeugs nicht durch Strahlung von außen gestört werden und dass das Fahrzeug selbst oder einzelne Bauteile keine Störung an anderen Einrichtungen verursachen.

Der Prüfnachweis wird durch ein am Gerät angebrachtes Prüfzeichen („CE“ oder „e“) dargestellt. Im Gegensatz zum „CE“, das der Hersteller selbst vergibt, ist beim „e“-Zeichen die Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit durch ein amtlich zugelassenes Labor vorzunehmen. Erst danach erteilt die zuständige Behörde (in Deutschland das Kraftfahrt-Bundesamt) ein „e“-Kennzeichen, das auf dem Gerät fest angebracht sein muss. Zusätzlich befindet sich hinter dem „e“-Zeichen eine Schlüsselnummer, die das Land der Prüfung ausweist sowie die individuelle Genehmigungsnummer.

Die „e“-Prüfung ist vorgeschrieben für Geräte, deren Zweckbestimmung die Verwendung in bestimmten Fahrzeugklassen ist. Gemäß Anhang 2 der Richtlinie 70/156/EWG sind hierunter insbesondere Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung zu verstehen. Hierbei ist es unerheblich, ob diese Einrichtungen fest im Bordnetz installiert sind oder nicht.

Bis zum 30.9.2002 galt eine Übergangsfrist, während derer das „CE“-Zeichen genügt. Seit dem 1.10. 2002 ist das Inverkehrbringen von Einrichtungen im Sinne der EMV-Richtlinie ohne „e“-Zeichen untersagt.


Reicht das oder sollen wir mal wieder die wöchentliche Autobastlerdiskussion führen? Dann warte aber bitte bis morgen, diese Woche hatten wir die schon!

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-=MR.ED=-

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Mr.Ed am 14 Sep 2008 18:08 ]

BID = 548911

BlueAcid

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Frankfurt

schade, das nächste mal muss ich wohl schreiben das es für nen Modell Rasenmüher ist ... das wars wo mit der Ehrlichkeit...

BID = 548918

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36187
Wohnort: Recklinghausen

Oder die Privatrennstrecke, den eigenen Flugplatz oder das Messefahrzeug, oder...
Derartige Ausreden sind uns bekannt, sobald wir den Verdacht haben das das ganze in ein KFZ eingebaut werden könnte wird das ganze geschlossen. Das ganze hat auch rechtliche Gründe!

_________________
-=MR.ED=-

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BID = 549349

detlef42

Gerade angekommen


Beiträge: 10
Wohnort: recklinghausen

Allgemeine Frage . .

wohl schon öfter gestellt: Was darf man denn eigendlich noch? Da fragt einer nach ner optischen Rufanzeige . . . "Der will damit wohl ne Bombe zünden" also: Beitrag sperren! Ich will nen kleinen Zusatzventilator im Auto betreiben . . um Gottes Willen!!! Allein schon der Einschaltkacks einer Spule könnte die Bordelektronik verwirren usw. usw.

Deshalb:

Was darf man eigentlich noch? Gibt es schon Gerichtsurteile?

Gruß

Detlef

BID = 549553

BlueAcid

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Frankfurt


Zitat :
Das ganze hat auch rechtliche Gründe!
diese würden mich echt mal interessieren.
Denn wenn ein Forum für alle Informationen die es veröffentlicht haftbar gemacht werden kann na dann gute Nacht... Dann würde es garkeine Foren mehr geben.
Da ist es egal ob es mit einer ABE, Krankheiten etc zutun hat.

Mal ein ganz einfaches Beispiel was auch auf dieses Forum zu trifft. Ein User Fragt wie er seinen Monitor repariert. Er bekommt eine Antwort und macht sich ans Werk. Der Strom Stecker ist aber noch am Gerät.
Er bekommt nen Schlag und is weg.

Wer ist jetzt verantwortlich? Dieses Forum? Der User der geantwortet hat oder der der ohne Technisches Grundwissen seinen Monitor doch selber reparieren wollte...

BID = 549559

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Tja, aber so ist es leider derzeit indula!
Der Betreiber des Forums ist (mit-) verantwortlich.


Zitat :
BlueAcid schrieb:
Denn wenn ein Forum für alle Informationen die es veröffentlicht haftbar gemacht werden kann na dann gute Nacht...

Auch wenn Du es Dir offenbar nicht vorstellen kannst - so ist die regelmäßige Rechtsprechung!
Spätestens bei positiver Kenntnis ist Ende im Gelände.
Deswegen sind die Mods beauftragt, dies zu überwachen und ggf. einzuschreiten.


Zitat :
Dann würde es garkeine Foren mehr geben.

Die Realität zeigt, daß Dein Schluß falsch ist...
Denn es gibt nach wie vor Foren. Allerdings sind schon vielfach z.B. Gästebücher und auch ganze Foren geschlossen worden, weil die Betreiber den rechtlichen Ärger nicht haben wollten!

Dein Beispiel hinkt im übrigen sehr:
Denn es ist (zumindest rechtlich gesehen) ein großer Unterschied, ob man jemanden einen Tipp gibt für eine legale Tätigkeit, bei der er sich in (ggf. durchaus große) Gefahr begeben kann - und Tipps für illegales Tun.

Irgendwelche Sprengstoffereien sind grenzwertig, aber StVZO-widrige Basteleien überschreiten sie eindeutig.

Im Übrigen besitzt der Betreiber des Forums generell hier das Hausrecht!
Er kann also auch völlig willkürlich bestimmte Themen ausschließen, z.B. keine Kochrezepte für fleischhaltige Gerichte zulassen...

Das wirst Du akzerptieren müssen!
Oder ein eigenes Forum aufmachen (und dort die Verantwortung tragen...).

BID = 549560

Her Masters Voice

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wenn man sich mal ein Datenblatt von sonem LM3914 angucken täte, würde man auch die App-Notes finden wo auch ein Fullscale Flasher beschrieben ist. Tja so einfach könnts sein wenn man denn nur lesen könnte...

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BID = 549567

BlueAcid

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Frankfurt

@sam2

das Ihr das Hausrecht habt und ich das akzerptieren muss is mir schon klar... dagegen hab ich ja auch nix gesagt.

Mich hat es halt sehr verwundert. Und die Rechtliche Grundlage auf die Ihr euch bezieht würde mich immer noch Interessieren.

BID = 549568

BlueAcid

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Frankfurt


Zitat :
Her Masters Voice hat am 17 Sep 2008 12:44 geschrieben :

wenn man sich mal ein Datenblatt von sonem LM3914 angucken täte, würde man auch die App-Notes finden wo auch ein Fullscale Flasher beschrieben ist. Tja so einfach könnts sein wenn man denn nur lesen könnte...

danke für den Hinweis, das schau ich mir mal genau an

[ Diese Nachricht wurde geändert von: BlueAcid am 17 Sep 2008 12:57 ]

BID = 549570

prinz.

Moderator

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Zitat :
sam2 hat am 17 Sep 2008 12:39 geschrieben :

Irgendwelche Sprengstoffereien sind grenzwertig, aber StVZO-widrige Basteleien überschreiten sie eindeutig.


Wie?

Wenn Ich hier Tipp's geben würde für Spregstoffe das darf man?

StVZO Basteleien sind immer Grenzwertig wenn der TÜV sein OK gibt ist alles IO.

Der andere Fall ist wenn das alles so Eng zu sehen wäre dürfte mein Auto
ja schon jenseits von böse sein, ab und zu muß man halt basteln und umbauen weil halt Orginalteile nicht mehr zu bekommen sind.
Es gibt aber auch ne klare Reglung es Erlischt nicht die Betriebserlaubnis wenn Ich mein Auto aufwerte aber abwerten darf Ich nicht. Es zwingt mich keiner das mit Gurten nachzurüsten obwohl die Vorrichtungen Werksmäßig vorhanden sind tue Ich es bleibt sie trotzdem bestehen mache Ich es nicht ist erlischt sie auch nicht aber für was braucht der Mensch Gurte?
mfg


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BID = 549574

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Offtopic :
Das meinst Du jetzt nicht ernst, oder???

Z.B. zum Überleben!
Nahezu jede Woche haben wir hier in der Region Verkehrstote, die nicht hätten sein müssen, weil nicht angeschnallt.

Erst dieser Tage sind wieder zwei derartige "Tester" beim beliebten "ein-bisschen-zu-schnell-und/oder-ein-bisschen-angeheitert-die-Kontrolle-über-das-Fahrzeug-verloren"-Unfall aus der Karre geflogen und werden das nie wieder tun können...

BID = 549580

prinz.

Moderator

Beiträge: 8931
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moin
Doch das meinte Ich Ernst
Ich brauche mein Auto nicht mit Gurten nachrüsten.
Außerdem kann Ich mir dann Aussuchen ob Ich durch die Scheibe fliege
oder mir am Sitz das Genick breche wenn der Gurt mich zurückzieht.
Oldie's sind halt sone Sache für sich.
mfg




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