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Wer zahlt das kaputte Auto? |
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BID = 595429
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Guten Morgen allerseits.
Mal rein interessehalber:
Weiß jemand von euch, wer den Schaden am Touran (Edit: war ein Sharan) bezahlt, den der Winnender Amokläufer samt Fahrer gehijackt hat?
Der Fahrer hatte den Wagen ja an einer Autobahnauffahrt absichtlich gegen eine Leitplanke gefahren, damit er fliehen konnte.
Sofern er keine Vollkasko hatte: Bekommt er den Schaden nun von irgend einer Stelle ersetzt?
Gruß, Bartho
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Bartholomew am 13 Mär 2009 15:44 ] |
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BID = 595435
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Evtl. haften die Eltern des noch jugendlichen Amokläufers.
Möglicherweise haben sie auch ihre Aufsichtspflicht verletzt und eine Mitschuld, denn die Pistole war ja wohl frei zugänglich.
Vergleiche hier: http://www.focus.de/digital/interne......html
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Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 13 Mär 2009 2:59 ] |
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BID = 595440
Kong Gesprächig
Beiträge: 108 Wohnort: Wolfratshausen
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BID = 595455
Gilb Urgestein
Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Vielleicht sind die Versicherungen auch "fein raus", weil es sich ja
um ein Kriegsereignis handelt, wenn auch nur in Folge eines virtuellen
Krieges im Videospiel.
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BID = 595502
ElektroNicki Inventar
Beiträge: 6429 Wohnort: Ugobangowangohousen
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Kann man diesen Schießsport (ich kenne kein anderes legales Hobby, das so sinnfrei, leicht zu missbrauchen und dann so gefährlich ist ) nicht einfach verbieten oder wenigstens auf Waffen beschränken, mit denen man nur wenige Leute in kurzer Zeit auf Distanz lebensgefährlich verletzen kann?
Bis jemand eine Armbrust nachgeladen hat, haben sich schon alle auf ihn gestürzt...
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BID = 595505
GeorgS Inventar
Beiträge: 6450
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Zitat :
| an einer Autobahnauffahrt absichtlich gegen eine Leitplanke gefahren, |
Versicherungen zahlen schon bei grober Fahrlässigkeit
nicht, bei Absicht schon gar nicht.
Interessanter ist die Frage, ob er eine Rechnung von
der Autobahnmeisterei für die Leitplanke bekommt.
Gruß
Georg
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Dimmen ist für die Dummen
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BID = 595508
ElektroNicki Inventar
Beiträge: 6429 Wohnort: Ugobangowangohousen
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@Georg:
Naja, es war Notwehr, was sollte er sonst machen?
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BID = 595511
GeorgS Inventar
Beiträge: 6450
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Zitat :
| @Georg:
Naja, es war Notwehr, was sollte er sonst machen?
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Die Notwehrsituation stellt straffrei, von
Schadensersatz an Dritte oder den in Notwehr
Handelnden ist da keine Rede.
Wenn du eine Zaunlatte herrausreißt, um eine
angemessene Waffe zu gewinnen, bist du vor
Strafverfolgung wegen Sachbeschädigung geschützt,
aber nicht vor dem Ersatzanspruch des Zaunbesitzers.
Ob man dem Angreifer diesen Schaden in Rechnung
stellen kann? Warum nicht?
Georg
_________________
Dimmen ist für die Dummen
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BID = 595515
Kong Gesprächig
Beiträge: 108 Wohnort: Wolfratshausen
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BID = 595533
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Zitat :
GeorgS hat am 13 Mär 2009 12:42 geschrieben :
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Versicherungen zahlen schon bei grober Fahrlässigkeit
nicht, bei Absicht schon gar nicht.
Interessanter ist die Frage, ob er eine Rechnung von
der Autobahnmeisterei für die Leitplanke bekommt. |
Genau das meinte ich. Den Schaden am Auto/der Leitplanke hat der Geiselnehmer ja nicht selbst verursacht. Noch hat er den Fahrer dazu aufgefordert.
Dennoch war das Fahrmanöver aus meiner Sicht absolut verhältnismäßig; es hat ja auch zur Gefahrenabwehr geführt.
Ich weiß, dass die normale Autoversicherung nicht zahlt, wenn man sein Auto in einen Graben steuert, um einem Hasen auszuweichen (der zu erwartende Schaden am KFZ durch den Hasen ist nur sehr gering). Bei einem Wildschwein kann die Sache anders aussehen.
Ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben? Der Sohn hat wohl morgens ganz normal das Haus verlassen, als ob er zum Ausbildungsplatz gehen würde. Ich denke also nicht.
Dass die Pistole und die Munition (immerhin drei Kilo hat er ja mitgenommen) für ihn frei zugänglich waren, steht auf einem anderen Blatt.
Herrn Kretschmer junior kann man ja nun nicht mehr auf Schadensersatz verklagen. Ob es Schadenersatzforderungen gegen die Eltern gegben wird, darüber werden die Medien wohl berichten.
Gruß, Bartho
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BID = 596102
2N3055 Schreibmaschine
Beiträge: 1383 Wohnort: Sulzbach (Ts.)
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Es gibt auch noch die (Verbrechens-)Opferhilfe (kann sein, daß das jetzt nicht der korrekte Begriff ist), die zumindest einen Teil des finanziellen Schadens übernimmt.
Eventuell tritt auch die Privathaftpflichtversicherung des Täters ein.
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Wo kommt nur dieses "eingeschalten" her, aus Neufünfland?
Entweder "einschalten" oder "eingeschaltet"!
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BID = 596196
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Seit wann zahlt eine solche Haftpflichtversicherung bei Vorsatz?
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BID = 596202
GeorgS Inventar
Beiträge: 6450
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Zitat :
| Seit wann zahlt eine solche Haftpflichtversicherung bei Vorsatz? |
Darauf hatte ich bereits auf der vorigen Seite hingewiesen.
Aber zum einen bringen viele Leute Zivil- und Strafrecht
durcheinander, zum Andern ist es halt "gegen das gesunde
Volksempfinden", daß so jemand auf den Kosten sitzen bleiben soll.
Die von 2N3055 genannte Opferhilfe springt vielleicht ein.
Gruß
Georg
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Dimmen ist für die Dummen
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BID = 597267
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Hallo
ich denk mal das der Vater gegen seine Pflicht (Waffen und Munition gegen zugriff Anderer zu sichern)verstoßen hat. Aus diesem Grund wird er wohl für alle Folgen seines Verstosses gegen das Waffengesetz Schadensersatz leisten müssen.
Das der Junge an den Schlüssel und damit an die Waffen kamm steht wohl ohne Zweifel fest.
Der Staatsanwalt wird garantiert eine Klage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz einleiten. Denn Rest wird die Zeit zeigen.
Als betroffener Autobesitzer hätte ich genauso gehandelt und Billigent sogar den Tot des Jungen in Kauf genommen.(Verhältnismäsigkeit der Mittel sezt Berufung auf Notwehr voraus ,ein Auto kann ebenso eine Waffe sein).
Gruß Bernd
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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