Rechtsproblem: TÜV auf Privatgrundstück

Im Unterforum Off-Topic - Beschreibung: Alles andere was nirgendwo reinpasst

Elektronik Forum Nicht eingeloggt       Einloggen       Registrieren




[Registrieren]      --     [FAQ]      --     [ Einen Link auf Ihrer Homepage zum Forum]      --     [ Themen kostenlos per RSS in ihre Homepage einbauen]      --     [Einloggen]

Suchen


Serverzeit: 16 7 2025  11:59:43      TV   VCR Aufnahme   TFT   CRT-Monitor   Netzteile   LED-FAQ   Oszilloskop-Schirmbilder            


Elektronik- und Elektroforum Forum Index   >>   Off-Topic        Off-Topic : Alles andere was nirgendwo reinpasst

Gehe zu Seite ( 1 | 2 Nächste Seite )      


Autor
Rechtsproblem: TÜV auf Privatgrundstück

    







BID = 377126

Isolator

Gesprächig



Beiträge: 146
Wohnort: Winnenden
 

  


Servus zusammen,

ich habe hier ein Rechtsproblem und würde gern ein paar Meinungen und Erfahrungen wissen. Evtl weiß auch jemand über die Rechtssprechung Bescheid.

Das Auto meiner Schwester steht seit einiger Zeit nicht Fahrbereit in der Einfahrt. Das Auto wird und kann z.Zt. nicht bewegt werden. (Die Trommelbremmsen haben sich festgefressen).
Das Auto wird auch definitiv nicht benutzt das meine Schwester auf Kur ist.
Nun ist der Tüv abgelaufen und ein eifriger Gesetzeshüter hat sich auch gleich drüm gekümmert.


Muß ein Auto was nicht fahrbereit (aber Angemeldet und Versichert ist) auf privatgrundstück steht Tüv haben???

Wer kann was dazu sagen?

Thomas, der sich mal drum kümmern soll


PS: Es ist eine ganz normale Garageneinfahrt ohne Kette oder Tor.
Hat jemand was aus der aktuellen Rechtssprechung zur Hand auf das ich mich berufen kann?

Ich kann euch sagen, sooooo ein Hals hab ich schon wieder auf die grünen.

Aber wenn mal wirklich was ist ...


_________________
Niemals gelben Schnee essen!

BID = 377128

alpha-ranger

Schreibmaschine



Beiträge: 1517
Wohnort: Harz / Heide

 

  

Hallo,
ein klärendes Gespräch mit dem Gesetzeshüter reicht hin.

Ansonsten §29 der Straßenvekehrszulassungsordnung.

Nummernschilder abschrauben, Plane drüber und fertig.

Ab 8 Monaten wird es teuer, sonst nur Ordnungswidrigkeit.

mfG.

BID = 377146

EinarN

Aus Forum ausgetreten

Ich weis nicht aber wen die Kiste auf dein Privatgründstück Steht und nicht auf Offentliche Strasse (parkstreifen) haben Die Gesezesleute nichts zu Melden. Ich kann auf mein privatgrundstück so Fiel Abgemeldete Autos hinstellen wie Ich will. Ich wurde an Deiner Stelle Mahl Kurz mit den Hisigen Ordnungsamt Telefonieren und Das Problem Schildern. Ein privatgrundstück Ist genau wie die Wohnung. Da Kommt auch keiner Meckern was ich in meine Wihnung Abstelle oder Mache. Ist wie der Name Schon Sagt PRIVAT.

Was Die Karre Betrifft, kann Ich mir da Kaum Vorstellen das Die Bremstrommel Blockiert ist. Wen da was Blockiert ist dann ist des das RADLAGER und Das problem läst sinch in 30 Minuten HÖCHSTENS Beseitigen auch wen Du nicht vom Fach bist.

BID = 377159

yonossic

Achtung
Dieser user postet unter verschiedenen Namen


@Einarn
Schwachfug! Es können sich bei Trommelbremsen sogar die Bremsbeläge selbst von der Trägerplatte lösen! Habe ich selbst bei meinem PKW erlebt. Dann rutschen und laufen die losen Beläge auf der Innenseite der Trommel durch Fliehkraft und Haftung getrieben mit und keilen sich in den noch intakten Klotz. Da bewegst du nix mehr und kannst froh sein, wenn es dir nicht die gesamte Bremse auseinander reisst. Glücklicherweise war es bei mir beim Anfahren aus der Garage und nicht IN VOLLER FAHRT passiert.
Rate bitte nicht anderen was vom Fach, wenn du selbst nicht weisst wovon du redest. Besonders nicht in solchen lebenswichtigen Dingen.

BID = 377164

Licht aus!

Stammposter



Beiträge: 420
Wohnort: Unterfranken
Zur Homepage von Licht aus! ICQ Status  

Uns hats mal am Anhänger eine Trommelbremse zerrissen, aber komplett mit Gehäuse. Da war alles auf der Straße gelegen. Zum Glück is des net auf der Autobahn passiert. Aber wir hatten ja noch 3 weitere Trommelbremsen am Hänger.

Zum Thema:

Das Auto ist ja nicht abgemeldet und dann läuft auch der TÜV. Wie es mit der Einfahrt aussieht kann ich nicht genau sagen. Einerseits ist es ja Privatgrund, andererseits darf aber auch jeder, sofern die Einfahrt nicht abgesperrt ist (und das ist sie ja nicht), diese zum Wenden benutzen. Also gehört sie ja irgendwie auch zum Bereich des Straßenverkehrs. Wobei ich mir das nicht vorstellen kann weil du ja ein Auto wenn es abgemeldet wäre auch dort abstellen könntest. Notfalls einfach eine Kette davor hängen oder noch besser, stell das Auto in die Garage wenn die nicht anderweitig benutzt wird.
Wenn deine Schwester eh bald das Auto wieder braucht, na dann mal nix wie in die Werkstatt, Bremse reparieren lassen und ab zum TÜV. Irgendwann wird sie schon mal wieder damit fahren wollen, da muss es sowieso repariert werden.


_________________
All hail to the carry bit!

BID = 377177

Morgoth

Schreibmaschine



Beiträge: 2930
Wohnort: Rockenhausen (Pfalz)

Also, mein Vater hatte auch mal Punkte und ne satte Geldbuße kassiert, weil TÜV und AU abgelaufen waren, auch hier stand das Auto ungenutzt auf nichtbefriedetem Privatgelände, und der Grüne musste sogar um das Auto drumrumgelaufen sein, um das mit der AU zu merken. Der Beamte wurde zwar gerügt, aber Zahlen mussten wir trotzdem.

_________________
Es irrt der Mensch solang er strebt

BID = 377178

EinarN

Aus Forum ausgetreten


Zitat :
yonossic hat am 12 Okt 2006 10:30 geschrieben :

Es können sich bei Trommelbremsen sogar die Bremsbeläge selbst von der Trägerplatte lösen! Habe ich selbst bei meinem PKW erlebt. Dann rutschen und laufen die losen Beläge auf der Innenseite der Trommel durch Fliehkraft und Haftung getrieben mit und keilen sich in den noch intakten Klotz.
Sorry, aber wen man die Beläge Rechtzeitig Tauscht kann sowas Nicht Pasieren. Klar wen man Fährt bis die Nitten an der Drommel Schleifen, muss man mit Sowas Rechnen. Ich Habe nicht Geraten so zu fahren sondern das Selber zu Reparieren.
Es ist kein Philosophie das Rad ab zu Nehmen, Die Halteschraube in der Drommel zu Lösen, Mittenkappe aus zu schrauben, Splint Entnehmen, Befestigung Mutter Lösen und VORSICHTIG die Drommel ab zu Zihen um zu Sehen was da los ist. Es Können Tatsächlich die Bremsbelege in Ale himmelsrichtungen Sein oder es kann auch nur das Radlager blokiert sein. Das Sihet man dan Eindeutig.

Meine KFZ Mechatroniker Ausbildung Liegt etwa 30 Jahre Zurück aber bei der Hinteraxen mit Drommelbremsen auser den ABS Geber ist nichts Dazugekommen, oder?

zurück Zum Thema:

@ Licht aus!, du hast Recht.
Wen der TÜV ab ist aber die Karre nicht Abgemeldet Denke ich das es kein Problem ist die Karre auch auf ein Parkstreifen Stehen zu Lassen. Da ist nur ein Klarer Fahrverbot wen KEIN TÜV MEHR.

BID = 377180

Ltof

Inventar



Beiträge: 9387
Wohnort: Hommingberg

Falsch!

Weder auf öffentlichem Grund, noch auf Privatgelände darf ein angemeldetes KFZ ohne TÜV rumstehen. So lange es keiner merkt, ist es gut. Deshalb ist der Tipp von alpha-ranger der einzig praktikable (zumindest auf Privatgelände). Wenn der Ordnungshüter das aber schon bemerkt hat, ist es dafür zu spät.

Übrigens im Bekanntenkreis erlebt:
Ein KFZ ohne TÜV (mehrere Monate) stand angemeldet (Steuern, Versicherung war bezahlt) auf öffentlichem Grund. Die Ordnungshüter hatten den zwangs-stillgelegt und waren kurz davor den zu entsorgen. Das konnten wir in einer Nacht- und Nebelaktion gerade noch verhindern.

Einen Vorteil hatte die Zwangsstillegung allerdings: bei der neuerlichen Zulassung bekam das KFZ 2 Jahre TÜV. Das geht beim Überziehen sonst nicht.

Gruß,
Ltof

_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 377182

laurel1

Aus Forum ausgetreten

Hallo Leidensgenosse,
genau den Fall habe ich gerade hinter mir und leider ist es tatsächlich so (muß man das verstehen?).

Ein guter Freund von mir arbeitet beim Tüv und der hat mir den ensprechenden Text (war ne Ergänzung zu §29) sogar ausgedruckt. Finde den jetzt gerade nicht und zitiere insofern nach bestem Wissen und Gewissen:

Auch ein Fahrzeug welches zur Zeit nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, muß unter Umständen eine gültige Plakette haben. War alles recht schwammig formuliert, habe das aber so verstanden. Wenn das Fahrzeug durch andere Personen rein theoretisch zu erreichen ist (wie bei Dir und mir kein Zaun als Abgrenzung)muß das Fahrzeug (stellt ja evtl. eine Gefahr da) eine gültige HU Plakette haben. Eigentlich konnte man den Text auch so auslegen, dass auf jeden Fall eine aktuelle Plakette angebracht sein muß.

Bei mir ging es um einen Wohnwagen auf Privatgelände. Der Tip von Alpha Ranger war schon nicht verkehrt, hilft aber jetzt wohl nicht mehr (da Mängelanzeige vorliegt).

Ich würde es hier auch erstmal mit einem Gespräch versuchen. Ansonsten sehe ich nur folgende Möglichkeiten:

1. Fahrzeug umgehend abmelden und Abmeldebescheinigung vorlegen (Achtung, Ranger schrieb das auch schon, ist nicht ganz ohne selbst auf Privatgrund)
2. Fahrzeug reparieren lassen und neue HU
3. Fahrzeug verschrotten und nachweis vorlegen (ist wohl nicht in Eurem Sinne)

@EinarN
da schliesse ich mich yonossic voll und ganz an. Das war ein absoluter Fehlschuß (immerhin repariere ich seit über 30 Jahren Fahrzeuge jedweder Art)

@yonossic
das passt absolut, wobei einige Fahrzeuge extrem aus dem Rahmen fallen. Besonders gerne sind davon Fahrzeuge von Renault betroffen und der Spitzenreiter (in Bezug auf abgelöste Beläge und damit blockierender Bremse) ist der Twingo. Wobei, es reicht auch bei anderen nicht betroffenen Fahrzeugen, diese mal so eben Wochenlang mit angezogener Handbremse stehen zu lassen.

Beste Grüße
Peter


BID = 377183

EinarN

Aus Forum ausgetreten

Ok. Und wen Ich auf Mein privatgelende die Karre Abstelle und eine Plane, Normale KFZ Plane Drüberlege? Was dann?

Kammt das GRÜNZEUG auf mein Hof unter der Plane zu Sehen?
Das ist Unbefugtes Beträten von Privatgelende. Ohne Durchsuhungsbefehl haben die Hier nichts Verloren.

Wen es sogar ein Gartenzaun vorne ist, eine Einfahrt und ein zaunentor (Auch wen Holz), die Hier Herein kommen, Haben die eine Anklage wegen Hausfriedensbruch am Halse was Sich Gewaschen hat.

BID = 377192

yehti

Schriftsteller



Beiträge: 723
Wohnort: Plattstedt

Moin!
Als regelmäßiger Oldtimer-Markt-Leser kann ich dazu folgendes sagen:
1. Jedes zugelassene Fahrzeug muß in D Tüv + AU haben.
(AU bei Erstzulassung ab April 1969).
2. Abgemeldete Autos auf Privatgrundstücken sind ein Verstoß gegen die Altautoverordnung, wenn sie nicht sachgerecht gelagert werden.
3. Wenn bei diesen Autos auch noch Teile ausgebaut sind, ist das illegale Behandlung von Abfall, und das ist eine Straftat.
Und mit dem Verdacht, eine Straftat wird verübt, kommt die Polizei überall hin.
Gruß Gerrit

BID = 377193

laurel1

Aus Forum ausgetreten

Hallo Einar,
im Prinzip stimmt das schon, nur mir kommt mindestens alle 2 Wochen z.B. ein Twingo in die Werkstatt, wo die Beläge kaum verschlissen sind, aber abgelöst. Wären die noch vernietet gäbe es wohl kein Problem, aber die sind schon seit langem geklebt (und da klemmt das).

Die Schnittlauchs dürfen Dein Grundstück nicht einfach so betreten, kommen dann aber irgendwann mit nem Durchsuchungsbefehl und ob das besser ist?

Es ist Deutschland life. Keiner wird Dir sofort!! den Kopf abreissen wenn auf Deinem Privatgrund ein abgemeldetes Auto steht. Ich weiß jetzt den Zeitraum nicht wirklich genau (glaube grobe Richtung 8-10 Monate). Wenn das Teil dann da noch steht vermuten die!! (das reicht denen!) eine Art privater Schrottplatz und insofern eine evtl. davon ausgehende Umweltverschmutzung!

Tröste Dich, ich kann es auch nicht nachvollziehen!

Gruß
Peter

BID = 377195

EinarN

Aus Forum ausgetreten

@ laurel1

Um das Die mit ein Durchsuchung Befehl zu kommen, benötigen die Ein Gerichtlichen Beschluss und dafür muss ein grund geben was Die nicht haben und auf sowas wurde Ich es Drauf Ankommen Lassen. Sollte es Tatsächlich Passieren ist das ein klarer Fahl von gesezesmisbrauch und jede Menge Verlezungen im Menschenrechte grundgesez was die privatsphäre und eigentum Betrifft. Die Anvälte mögen besonders derartige Herausforderungen

Bei den TWINGO, kann es Sein das der was mit den Bremssystem hat? neue Bremszilindern, federn Drinn? Handbremse Neu Eingestellt, Rückführungfeder Erneuert?
Wurde mich Extra Interesieren. RENAULT = DACIA und auf sowas Machte ich meine Lehre auch wen sich in der Zeit einiges Geändert hat.


Zitat :
Keiner wird Dir sofort!! den Kopf abreissen wenn auf Deinem Privatgrund ein abgemeldetes Auto steht. Ich weiß jetzt den Zeitraum nicht wirklich genau (glaube grobe Richtung 8-10 Monate). Wenn das Teil dann da noch steht vermuten die!! (das reicht denen!) eine Art privater Schrottplatz und insofern eine evtl. davon ausgehende Umweltverschmutzung!
das Können die Machen wen da Mehr als 2 fahrzeuge Stehen und man es Klar andeutig Erkennen das Diese Vernachläsigt sind. Ist das Farzeug Regelmäsig Gepflegt, SAUBER, Sichtbar in Sonnige Abschnitte Geöffnet, Gelüftet, Polliert und nur EIN FAHRZEUG kannst du es 10 Jahre Da Stehen lassen weil du zur Jeder Zeit das Gegenteil Beweisen kannst.

Deutschland ist ein Birokratischen Wilkür aber wen du dich Entsprechend Verhälst, können Die dir nichts Anhaben.

Wen ich nun z.B. ein OLDIE auf mein Grundstück Habe, Diesen Zerlege zweck restauration können die Auch nichts Meckern aber das ist wiederum eine Andere Sache.

BID = 377196

Isolator

Gesprächig



Beiträge: 146
Wohnort: Winnenden

Hallo zusammen,

vielen Dank für die konstruktiven Beiträge.

Aber: Wie sieht das aus mit Werkstätten und Gebrauchtwagenhändlern. Die haben doch auch nicht alle eine Kette/ Schranke abn Ihrer Einfahrt (so daß man es als befriedetes Gebiet bezeichnen könnte).

Da stehen doch auch oft abgemeldete und Tüvlose Autos da

Gruß
Thomas



_________________
Niemals gelben Schnee essen!

BID = 377205

laurel1

Aus Forum ausgetreten

@Isolator
stimmt schon, aber die sind abgemeldet! Nö, verstehen muß das keiner!

@Einar
im Prinzip absolut richtig, allerdings reicht für den Beschluss eine eventuelle Straftat (z.B. Umweltverschmutzung)

Wo lebst Du eigentlich, gibt es in D noch Menschenrechte??
Vergiss das, ich bin jetzt 49 Jahre alt und lerne eine Fremdsprache um ins Ausland zu gehen (ist sauber geplant und sollte passen!).

Stimmt, das Bremssystem vom z.B. Twingo ist an der Hinterachse der letzte Dreck. Du kannst (haben wir schon gemacht) die Radzylinder wechseln, die Bremsbacken, die Bremstrommeln und trotzdem kommt das Teil nach (in Bezug auf die Fahrleistung gesehen, Twingo ist oft ein Stadtfahrzeug) mit schöner Regelmäßigkeit wieder in die Werkstatt.

Wenn Du ein abgemeldetes nachweislich gepflegtes Fahrzeug abgemeldet da stehen hast, wird sich wie bei mir keiner darüber aufregen. Bei mir gibt es dann halt viele Fragen (kaum mal gesehen, was ist das). Hatte gerade dieses Problem, weil mein Nachbar mich nicht mag. Insofern kamen die Schnittlauchs und haben mich erstmal gefragt was denn das überhaupt sei:

1. Volvo 164E einer der wenigen die in D überlebt haben
2. können sie den mal laufen lassen (war ernst gemeint)
2.1. klar, aber unter der Haube steckt ein Reihen 6 Zylinder
mit 3 Lieter Hubraum und durch die derzeitiege Restauration ist kein Ausdpuff montiert
2.2. wenn sie den nicht laufen lassen können, müssen wir den als Schrott ansehen!!!!!!!!
2.3. ich habe die Schnittlauchs gewarnt und auf evtuelle Nebenwirkungen hingewiesen, null Interesse. Entweder Teil läuft oder ist Sondermüll

Insofern hzabe ich den Motor nach fast 2 Jahren Stillstand (war ja konserviert) mit etwas Mühe zum Leben erweckt und da ging die Luzi ab! Mußte mit Vollgas starten und insofern sind 20 Meter! hinter dem Fahrzeug 2 Scheiben zu Bruch gegangen. Keine weiteren Fragen!


      Nächste Seite
Gehe zu Seite ( 1 | 2 Nächste Seite )
Zurück zur Seite 0 im Unterforum          Vorheriges Thema Nächstes Thema 


Zum Ersatzteileshop


Bezeichnungen von Produkten, Abbildungen und Logos , die in diesem Forum oder im Shop verwendet werden, sind Eigentum des entsprechenden Herstellers oder Besitzers. Diese dienen lediglich zur Identifikation!
Impressum       Datenschutz       Copyright © Baldur Brock Fernsehtechnik und Versand Ersatzteile in Heilbronn Deutschland       

gerechnet auf die letzten 30 Tage haben wir 10 Beiträge im Durchschnitt pro Tag       heute wurden bisher 3 Beiträge verfasst
© x sparkkelsputz        Besucher : 184714276   Heute : 4011    Gestern : 9207    Online : 267        16.7.2025    11:59
11 Besucher in den letzten 60 Sekunden        alle 5.45 Sekunden ein neuer Besucher ---- logout ----viewtopic ---- logout ----
xcvb ycvb
0.0386219024658