Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?

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Autor
Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?

    







BID = 536572

Ronnie1958

Schreibmaschine



Beiträge: 1343
Wohnort: Taunusstein
 

  


Hallo Leute,

der Kabelbetreiber in unserer Gegend ist zurzeit kräftig dabei, das Netz umzufrickeln. Es werden Sender umgelegt, daneben nehmen sie welche heraus, um sie zwei Wochen später auf einem anderen Kanal einzuspeisen, wobei sich die Logik des Ganzen nicht erschließt. Ich war dieser Tage bei meiner Mutter im Haus zu Gange, weil das Fernsehbild zwei helle, wandernde Streifen hatte und alle paar Sekunden kurz durchlief. Als Ursache konnte ich den Verstärker ausmachen, der etwa 1987 eingebaut wurde und a) nur bis 470 MHz ausgelegt ist und b) wohl mit dieser Vollbelegung bis UHF-Kanal 25 nicht zurechtkommt. Wir haben jetzt einen neuen Verstärker drin und es ist alles in Ordnung.

Da sich die Beschwerden in unserer Gegend häufen, vor allen Dingen darüber, dass analoge Sender verlegt werden und die Leute nicht wissen, wie sie die wiederfinden, habe ich die Idee, als Dienstleistung das Suchen und Einstellen der Sender anzubieten. Darüber hinaus könnte ich die Ursachen für Störungen herausfinden und Lösungen vorschlagen.

Meine Frage ist nun, da ich augenblicklich rein freiberuflich arbeite, ob ich diese Tätlichkeit in diesem Rahmen anbieten kann oder ein Gewerbe anmelden muss. Schließlich buchsele ich nicht in UVen herum, sondern wurstele mich hauptsächlich durch Setupmenüs und würde höchstens konfektionierte Bauteile zusammenstecken - in der Regel zumindest.

Über Haftungsfragen habe ich mir übrigens schon Gedanken gemacht und würde grobe Fehler und Fahrlässigkeiten dokumentieren und nichts an einer Anlage ändern, bevor so etwas behoben wäre.


Ronnie

BID = 536573

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36187
Wohnort: Recklinghausen

 

  

Ja, dafür müßtest du ein Gewerbe anmelden, schließlich machst du das ganze ja gewerblich. Desweiteren könnte dir die Handwerkskammer da Probleme bereiten, immerhin sind das arbeiten die sonst eine Radio-Fernsehwerkstatt durchführen würde und für die die eine entsprechende Ausbildung haben.
Der durchlaufende Balken hatte übrigens nichts mit der Modernisierung eures Kabelnetzes sondern mit einem simplen Defekt des Verstärkernetzteils zu tun.
Zum korrekten Instandsetzen einer Antennenanlage bräuchtest duvdarüberhinaus auch entsprechende Meßgeräte. Mit dem simplen Austausch des Verstärkers ist es beiweiten nicht immer getan.

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-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 536575

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Wie hat man sich Deine derzeitige Freiberuflichkeit vorzustellen?
Der Gestzgeber hat den Rahmen dafür ja relativ eng gefaßt:

http://www.freie-berufe.de/Abgrenzu......html

Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt bzw. die OFD.
Ich persönlich fürchte, daß es da eng werden könnte.

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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 536579

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9266
Wohnort: Alpenrepublik

Aus meinen Unterlagen entnehme ich, dass Tätigkeiten die kein spezielles Wissen und Eingreifen in Geräte erfordern, keinen besonderen Nachweis zur Befähigung benötigen.
In (A) heißt es "mit einfachen Handgriffen". Ist beim drücken der Sendersuchlauftaste ein besonderes Fachwissen erforderlich? NEIN!

Den Fernseher kann "jeder" einstellen, vorausgesetzt man ist nicht zu faul die Bedienungsanleitung zu lesen.
Eine Empfehlung für dies oder das erscheint mir auch nicht als Gewerbeübertretung.
Im Gegenteil, wenn mit einem Händler/ Werkstätte zusammengearbeitet wird, kann sich die Kammer nur freuen weil sie nicht ein Mitglied über kurz oder lange durch die Blödmärkte verliert.

Die Einwände empfinde ich schon etwas merkwürdig.
Das wäre ja so, wenn eine Hausfrau den Mixer oder Staubsauger anwirft gleich einen Elektriker benötigt.

Vielleicht ist bei euch das alles ein bischen viel "überreglementiert".

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BID = 536593

Rial

Inventar



Beiträge: 5401
Wohnort: Grossraum Hannover


Offtopic :

Zitat :
Vielleicht ist bei euch das alles ein bischen viel "überreglementiert".


Wie kommst du denn darauf ??? Hier in D gibt es doch kaum Gesetze und Vorschriften !?!


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BID = 536653

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36187
Wohnort: Recklinghausen

Ich hatte bei der Handwerkskammer auch eher an die Reparatur der Antennenanlagen gedacht. Das einstellen ist dann eine Dienstleistung für die kein besonderes Wissen erforderlich ist. Aber auch dafür müßte er ein Gewerbe anmelden. Die Auslieferungsfahrer vieler R+F-Geschäfte sind ja meistens auch keine Fernsehtechniker sondern angelernte Kräfte.


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BID = 536725

Ronnie1958

Schreibmaschine



Beiträge: 1343
Wohnort: Taunusstein

Danke an alle für die Kommentare. Den Anstoß, zunächst hier zu fragen, gaben die Erfahrungen mit den Hansel(inne)n, die bei unserer Gemeinde für Gewerbetreibende zuständig sind.

Mr. Ed schrieb: Der durchlaufende Balken hatte übrigens nichts mit der Modernisierung eures Kabelnetzes sondern mit einem simplen Defekt des Verstärkernetzteils zu tun. Womit auch immer, bei einem 20 Jahre alten Teil denke ich nicht nach, wenn es ab 50 Euro Ersatz gibt. Es war nur so ein Gedanke.

sam2 schrieb: Wie hat man sich Deine derzeitige Freiberuflichkeit vorzustellen? (...) Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt bzw. die OFD. Ich persönlich fürchte, daß es da eng werden könnte. Als Freelancer in Planung und Beratung in der Elektrotechnik. Meistens direkt für größere Büros oder für Consulter. Seit 10 Jahren liegt mein Schwerpunkt jedoch bei IT, wobei ich alles mache, was man mit Tastatur und Maus erledigen kann. Was das FA angeht, scheint es denen piepegal zu sein, wie ich mein Geld verdiene, solange ich saubere Steuererklärungen abgebe. Ich befürchte eher Dispute mit der Handwerkskammer.

Mr.Ed schrieb: Ich hatte bei der Handwerkskammer auch eher an die Reparatur der Antennenanlagen gedacht. Genau darum geht es mir bei der Abgrenzung zwischen Dienstleistung und Handwerk. Was ich im konkreten Fall gemacht habe, nämlich mittels eines Adapters den Verstärker zu umgehen und die Störung war weg, sehe ich nicht als handwerkliche Tätigkeit, sondern ich habe nur etwas gemacht, auf was ein Laie nicht kommt oder was er sich nicht traut. Etwas vom Thema weg: Wir wissen ja alle, dass das eine von vielen Grauzonen ist, die durch die Angebote der Baumärkte entstanden sind. Alles, was hinter der UV oder der Wasseruhr kommt, kann man kaufen und installieren und so mancher ausgebaute Dachboden müsste eigentlich feuerpolizeilich geschlossen werden.


Gruß
Ronnie

BID = 536936

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9266
Wohnort: Alpenrepublik


Zitat :
Was das FA angeht, scheint es denen piepegal zu sein, wie ich mein Geld verdiene, solange ich saubere Steuererklärungen abgebe.


Richtig erkannt! Kühe werden dort gemolken, nicht geschlachtet.


Zitat :
Ich befürchte eher Dispute mit der Handwerkskammer.


Jein. (Gültig für A, bestimmt ist es bei euch nicht viel anders)

Erst einmal muß der überaus träge Haufen herausbekommen das Du etwas machst. Üblicherweise passiert nur dann etwas wenn sich ein anderer Mitbewerber auf die Füße getreten fühlt und dies der Kammer meldet ODER es passiert etwas unvorhergesehenes (Extremfall: Haus brennt ab, etc.)

Sollte die Kammer Wind von einer unrechtmäßgen Tätigkeit bekommen, gibt es eine Verwarnung mit einer eher geringen Strafe. Hier möchte die Kammer natürlich einen neuen "Kunden" lukrieren und bietet entsprechende Kurse gegen Entgelt (was denn sonst) an.
Nur wenn alles mehrfach misachtet wird, dann gibt es ernste Probleme.
Doch auch das kann sich über einige Jahre hinziehen in der das schwarze Schaf seine Tätigkeit frech fortsetzt.

Weiters kann ein Unternehmer permanent, sogar offiziell, "Gewerbeübertretungen" d.h. Tätigkeiten die beruflich verwandt sind ohne passenden Gewerbeschein ausüben. Der Anteil (Umsatz) muß allerdings unter 50% bleiben.
Wie so etwas geprüft wird entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.


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