Mietrecht usw

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Autor
Mietrecht usw

    







BID = 396729

Rial

Inventar



Beiträge: 5401
Wohnort: Grossraum Hannover
 

  


Ich bin gerade dabei umzuziehen....

Die neue Whg die ich beziehe habe ich von einem Bekannten und seiner Freundin übernommen.Die beiden haben da nur 1 Jahr drin gewohnt.
Die Vermieter sind etwas komplizierter als meine noch jetzigen
In der alten Whg konnte ich tun und lassen was ich wollte Ich habe (mußte)sie zum Einzug von Grund auf renovieren und habe dabei natürlich auch nicht die Elt-Inst ausgelassen.Wer kommt schon mit 2-3 Steckdosen pro Raum klar ?!
Aber egal !!!

Meine neuen Vermieter :
"Sie brauchen hier nicht neu tapezieren usw,das ist erst vor einem Jahr gemacht worden"

Hm ja...
Ich habe keine Ahnung wer das damals gemacht hat,aber das entspricht nicht dem Geschmack eines 28 jährigen.
Weiße Tapete mit bräunlichem Muster im Flur und Wohnzimmer
Also wird das Ganze erstmal neu gestrichen und mit Wisch-Technik verfeinert.

Jetzt komme ich aber zum Punkt :
Muß ich meinem Vermieter Bescheid geben,daß ich auch den bräunlichen Teppich rausschmeiße ????

Habe schon G o o g l e wegen Mietrecht bemüht,aber leider nichts passendes gefunden

Würde mich freuen wenn jemand konkrete Antworten hat.Vielleicht auch noch mit Links zu irgendwelchen aussagekräftigen Seiten !?

Ich sage schon mal im Vorraus !!!

_________________
Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung !

Alle Tips ohne Gewähr und auf eigene Gefahr !!!
Vorschriften sind zu beachten !!!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Rial am  4 Jan 2007  3:17 ]

BID = 396738

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9267
Wohnort: Alpenrepublik

 

  

Als erstes würde ich UNBEDINGT ALLES fotografieren.

INSBESONDERE Vorschäden!
eventuelle Vorschäden mit dem Vermieter besprechen und auf der Hinterseite des Fotos abzeichnen lassen. Nicht das böse Überraschungen später einmal auftreten.
Meines Wissens mußt Du Dir vom Vermieter grünes Licht geben lassen (am besten schriftlich) wenn Änderungen vorgenommen werden (Neue Steckdosen etc.)
Mein Lehrgeld habe ich in vielen Dingen bereits gezahlt und halte mich an den Merksatz:
Was nicht schriftlich festgehalten wurde ist nicht in der Welt!


_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

BID = 396841

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Hmmm, Mietrecht...

Also, erstmal muss geklärt werden, welcher Wohnungszustand Dir vertraglich zugesichert wurde. Wurde diese Zusicherung erfüllt?

Als nächstes ist interessant, in welchem Zustand Du die Wohnung zurückgeben musst.

Was steht denn zum Thema Wandbeläge im Übergabeprotokoll? Oder gibt es möglicherweise kein solchiges..?
Wenn nein - schnellstens nachfordern / anfertigen

Um das Thema Tapete aufzugreifen: Wenn im Vertrag steht "tapeziert", dann kannst Du die Wohnung auch mit Raufaser tapeziert zurückgeben, da gibt es Urteile drüber. Was nicht geht, ist der Fall, dass sehr hochwertige Tapeten an den Wänden waren (z.B. Seidentapete) und Du einfach Raufaser "drüberkleisterst".

Also in den Mietvertrag gucken, dann weisst Du mehr.

Grundsätzlich gebe ich allerdings Nabruxas recht, was nicht schriftlich fixiert ist, gibt es nicht. Wobei auch hier eine Einschränkung gilt: Wen Du einen glaubhaften Zeugen hast, der dann im Streitfall auch noch weiss, was mündlich abgesprochen wurde, dann kannst Du Glück haben je nach Richter (wenn es denn soweit kommt) mehr oder weniger

Fotos machen ist in jedem Fall gut, und zwar vorher (soweit noch möglich) und nachher (auch um evtl. einen Richter überzeugen zu können, dass Du auf eigene Kosten eine Verbesserung erzielt hast)

Ich für meinen Teil übergebe Immobilien stets untapeziert und weiss gestrichen. So muss die Wohnung dann auch zurückgegeben werden. Auch hier ist die Kamera stets im Anschlag, alleine um später keine Scherereien zu haben.

Im Übrigen lasse ich auch vor jeder Übergabe einen e-Check machen, fallen Basteleien der Mieter auf --> entfernen und zahlen!


Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen:
Wenn ich Dich richtig verstehe hast Du die Wohnung von Bekannten übernommen. Frag' doch die mal, ob die Tapete schon war, oder waren die kürzer in der Wohnung, als ein Jahr..?

Ich in Deinem Fall würde den Vermieter kurz (schriftlich, ggf. Einwurfeinschreiben) darüber in Kenntnis setzen, dass Du die Tapete in z.B. 14 Tagen entfernen wirst, sofern der Vermieter nichts dagegen einwendet.

Im Übrigen sollte es doch möglich sein, ein gutes Verhältnis von Mieter zu Vermieter zu haben - ich habe da (anscheinend überraschenderweise) kaum ernsthafte Schwierigkeiten. Auch Vermieter / Verwalter sind Menschen...

Vielleicht bin ich ja auch zu nett zu meinen Mietern



_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 396998

psiefke

Schreibmaschine

Beiträge: 2636
ICQ Status  

hmm buzz (ich denke, ich darf dich mit vornamen ansprechen?!), kannst du mir auch ne wohnung in münchen vermieten?



_________________
phil

PS:

Ein Millimeter ist so klein, daß tausend übereinandergestapelt nur einen Meter hoch wären.

BID = 397011

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

@Phil:

Hättste mal vor ein paar Monaten gefragt... Inzwischen habe ich alles verkauft...

Aber ob da was für Dich geeignetes dabeigewesen wäre...
Wieviel hast denn zur Verfügung..?

Und nun Back to Topic bitte.

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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