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GEZ noch? Einwohnermeldeamt Verstoß gegen Datenschutz? |
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BID = 619866
DMfaF Inventar
Beiträge: 6670 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Unser Tobi schießt doch nicht! |
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BID = 619867
kea5 Stammposter
Beiträge: 356
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Zitat :
| vehement den Wehrdienst verweigert |
das ist auch legitime Notwehr!
Gruß
@Bartho:
Zitat :
| Bitte nicht, das wäre eine Straftat. | Notwehr ist keine Straftat, guckst Du hier:
http://www.schiedsamt.de/fileadmin/.....6.pdf
Gruß
[ Diese Nachricht wurde geändert von: kea5 am 10 Jul 2009 5:22 ] |
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BID = 619869
DonComi Inventar
Beiträge: 8605 Wohnort: Amerika
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Hätte er regulär verweigert wäre es kein Problem gewesen, schließlich leben wir in einem Land, indem die Regierung die Gruppen mit Steuergeldern vollpumpt, die hinter verschlossenen Türen bereits den Untergang der westlichen Welt vorbereiten (man merkt, meine Laune ist wieder hervorragend). Da ist es absolut kein Problem, zu verweigern. Man muss mit keinerlei Probleme rechnen, wenn man sich ein wenig Mühe macht.
Tobi hat aber nicht regulär verweigert, er hat gehofft, dass man ihn vergisst oder zu spät einziehen will. Tja, wer in einer (wehrhaften) Demokratie lebt, muss auch Pflichten erfüllen, nicht nur Rechte einfordern. Aber wem sag ich das, als regulärer Verweigerer (aus anderen Gründen als "kein Bock". Ich habe ein zweiseitiges Schreiben aufgesetzt, in denen ich meine Beweggründe aufzeigte, dabei hätte ein Verweis aufs GG auch gereicht.)..?
Egal, das wurde schon mal durchgekaut.
Fehlt noch was?
Ja - "Das ist meine Meinung. Dazu steh ich!"
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BID = 619881
kea5 Stammposter
Beiträge: 356
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BID = 619894
tsaphiel Inventar
Beiträge: 3481 Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
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Um die Brücke mal zu schlagen: Ich glaub die G.E.Z. Mobilmitarbeiter sind solche Leute, die unbedingt zum Bund (bzw. Stasi) wollten, aber dann nicht genommen wurden und sich jetzt anderweitig ausleben.
mein erster Französischlehrer wollte auch unbedingt zu den Gebirgsjägern, wurd aber gar nicht genommen und hat uns dann jeden morgen stramm stehen lassen
Naja, ich hab mal E-Mail Adressen der Behörde und des Datenschutzbeauftragten rausgesucht. Evtl find ich am WE die Zeit was aufzusetzen.
@kea5:
erstens gehört die Geschichte nicht hier in den Thread und zweitens haben die "Neider" hier ihre Gründe. Zu einer Vorab-Verweigerung aus Gewissensgründen und einer Verpflichtung beim THW oder dem Ableisten von Zivildienst hätte sich keiner auch nur im Ansatz negativ geäußert.
Hoffen, nicht gezogen zu werden und dann rumheulen, wenns doch so weit ist, sich als Opfer darstellen etc. ist ne ganz andere Nummer.
Dann doch beim THW aufschlagen hätte man rechtzeitig vorher können.
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Druff un D'widd!!!
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BID = 619908
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Zitat :
kea5 hat am 10 Jul 2009 05:13 geschrieben :
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Notwehr ist keine Straftat |
Irrtum!
Notwehr ist überhaupt keine Tat!
Aber eine in Notwehr begangene Körperverletzung kann (unter bestimmten umständen) straffrei bleiben.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 619913
kea5 Stammposter
Beiträge: 356
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@tsaphiel
Offtopic :
| Onra hat es erst erwähnt, DMfaF spielte darauf an, DonComi hat es ausgeführt und ich habe recherchiert um was es eigentlich ging und meine Meinung dazu geäußert. Du selbst (ja, genau Du) schlagst dann eine Brücke zum Bund und dann kommt
Zitat :
| gehört die Geschichte nicht hier in den Thread | Wohin denn sonst? Soll ich im OT-Unterforum OT´s markieren? Was willst Du eigentlich von mir, hab ich etwa einen Neider angepisst? dann ! |
@sam2
OK, dann so: Wer in Notwehr eine Straftat begeht, bleibt straffrei!
Gruß
[ Diese Nachricht wurde geändert von: kea5 am 10 Jul 2009 12:40 ]
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