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Geldstrafe für Ebay-Käufer: Schnäppchenjäger als Hehler verurteilt! |
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BID = 449237
Gilb Urgestein
Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Stiftung Warentest meldete gestern:
http://www.stiftung-warentest.de/on......html
(Damit Ihr es nicht herunterladen müsst, habe ich den Textinhalt hier mal zitiert:)
Zitat :
| MELDUNG aus STEUERN + RECHT vom 08.08.2007
Geldstrafe für Ebay-Käufer
Schnäppchenjäger als Hehler
Ebay-Schnäppchen können ganz schön teuer werden. Das Amtsgericht Pforzheim hat den Käufer eines Navigationssystems zu 1 400 Euro Geldstrafe wegen Hehlerei verurteilt. Nach Ende der Auktion hatte sich herausgestellt: Das Gerät war gestohlen. Die Polizei beschlagnahmte es, die Staatsanwaltschaft ermittelte und erhob Anklage. Der Schnäppchenjäger war sich keiner Schuld bewusst. Doch das Amtsgericht sprach ihn schuldig. Er hätte Verdacht schöpfen müssen, urteilte die Amtsrichterin. Außer der Geldstrafe muss der Mann auch noch die Verfahrenskosten zahlen. Seine einzige Chance: Er kann Berufung einlegen.
Indizien für unseriöse Angebote
Als Hehler macht sich strafbar, wer in Bereicherungsabsicht gestohlene oder sonst rechtswidrig beschaffte Ware ankauft. Ausreichend ist, wenn der Käufer es für möglich hält, dass die Ware aus dunklen Quellen stammt. Anhaltspunkte für verdächtige Angebote sind ein niedriger Preis und die Lieferung ohne irgendwelche Belege. Auch die Lieferung aus dem Ausland kann nach Ansicht der Amtsrichterin in Pforzheim ein Indiz sein.
Kritik an Amtsrichterin
Der Angeklagte hatte ein neues, normalerweise weit über 2 000 Euro teures Navigationsgerät für nicht mal 700 Euro ersteigert.- Der Verkäufer mit Sitz in Polen hatte es als „toplegal“ angepriesen. Der Richterin in Pforzheim reichte das, um den Schnäppchenjäger wegen Hehlerei zu verurteilen. Zahlreiche Juristen übten daran allerdings heftige Kritik. Eins der Argumente: Ein niedriger Preis kann bei einer Ebay-Auktion auch auf geringem Interesse beruhen und muss nicht auf eine dubiose Herkunft der Ware hindeuten.
Skepsis ist Pflicht
Richtig ist allerdings unabhängig vom aktuellen Einzelfall: Wer bei Ebay einkauft, muss sich die Artikelbeschreibungen genau anschauen. Wer neue Ware per Sofortkauf zu einem Bruchteil des üblichen Preises kauft, gerät schnell in Hehlereiverdacht. Schlimmer noch: Schon ein Gebot auf zweifelhafte Ware kann als Versuch einer Hehlerei strafbar sein. Ein Restrisiko bleibt ohnehin: Selbst wenn die Artikelbeschreibung über jeden Zweifel erhaben ist und kein Hehlereiverdacht besteht, müssen Schnäppchenjäger ihre Schätze entschädigungslos wieder herausrücken, wenn sich herausstellt, dass sie gestohlen waren. Sie haben zwar ihrerseits Ersatzansprüche gegen den Verkäufer, doch die lassen sich oft nicht durchsetzen. Auf der sicheren Seite sind Käufer nur, wenn sie vom Verkäufer Unterlagen wie Quittungen oder Rechnungen erhalten und diese nicht gefälscht sind.
Amtsgericht Pforzheim, Urteil vom 26. Juni 2007
Aktenzeichen: 8 Cs 84 Js 5040/07
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BID = 449257
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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BID = 449268
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Auch in diesem Part beginnt die Justiz zu versagen. Eigentlich mehr als traurig.
Der Richterin müsste mal ein wenig das Köpflein geschüttelt werden,damit sie wieder klar zu Verstand kommt.
Wo soll das enden?,wenn ich bei einem vermeintlichem Schnäppchen schon Argwohn hegen muss? ist eventl demnächst Al*di kriminell??
gruß Surf
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BID = 449271
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Ja, es gibt wirklich Leute, denen man Helium ins Hirn blasen muss, damit sie aufrecht stehen können
Gruß Tobi
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"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"
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BID = 449293
DMfaF Inventar
Beiträge: 6670 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Tobi, wie sprichst Du eigentlich über Beamte?
Kennst Du den schon?
Sind 5 Mann im Raum und einer arbeitet. Wer ist das?
1 Ventilator und 4 Beamte
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BID = 449312
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Wieso? Ich habe nichts gegen Beamte!
Zumindest nichts wirksames
Gruß Tobi
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"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"
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BID = 449325
Ltof Inventar
Beiträge: 9334 Wohnort: Hommingberg
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Was ist Hehlerei?
Ich dachte immer, dass das "gewerbsmäßiger" An- und Verkauf gestohlener Ware wäre...
Wenn ich etwas gutgläubig kaufe, welches sich als gestohlene Ware herausstellt, habe ich eh schon die A-Karte gezogen, weil ich es ohne Entschädigung herausrücken muss. Dann auch noch als Hehler verdonnert zu werden, ist Weltfremd. Zumal es mittlerweile gängige Praxis ist, dass hochwertige Ware auch mal für einen Euro über den Tisch geht.
Da steckt die Gerichtsbarkeit irgendwie in einem Dilemma. Einerseits soll der Handel mit gestohlener Ware "unmöglich" gemacht werden. Andererseits ist ein Erkennungsmerkmal für Hehlerware durch eBay hinfällig geworden: Zu preiswert bedeutet nicht mehr automatisch, dass es Hehlerware ist.
Ein schönes Thema für das Staatsexamen eines Juristen.
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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)
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BID = 449329
Onra Schreibmaschine
Beiträge: 2488
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Man kann Richter zwar wegen Befangenheit ablehnen, aber leider nicht wegen Realitätsverlust.
Letzteres kommt offensichtlich weit häufiger vor als man denkt.
Onra
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BID = 449341
admin Administrator
Beiträge: 5027 Wohnort: Heilbronn
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Die deutsche sogenannte "Rechtssprechung" hat mit Recht leider nichts mehr zu tun.
Viele deutsche Richter sind anscheinend überfordert mit dem Internet. Zumindest sieht es so aus.
Wenn nun ein sogenannter "Richter" keinerlei Ahnung von der Materie hat, so ist das sehr bedenklich. Eine Weiterbildung hat noch niemand geschadet. Manche sind wohl zu faul dazu.
Dies soll keine Anschuldigung an das Amtsgericht Pforzheim sein !
Die sogenannte Amtsrichterin sollte vieleicht einen Kurs bei einer Volkshochschule über Internet und ebay belegen.
Urteile in Deutschland sind zum Teil gegenteilig je nach Sitz des Gerichtes. In München wird anders entschieden als in Hanburg.
Daran sieht man die Unfähigkeit der meisten deutschen Gerichte und Richter.
Für Abmahner :
Quellen für meine Meinung zu deutschem "Recht" können nachgewiesen werden.
admin
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BID = 449346
faustian.spirit Schreibmaschine
Beiträge: 1388 Wohnort: Dortmund
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"dass hochwertige Ware auch mal für einen Euro über den Tisch geht"
Wenn es um Sachen geht, wo man einfach davon ausgehen muss, dass der Verkäufer Laie ist und den Wert oder Verkaufswert der Ware nicht kennt, stimmt das wohl. Bei hochwertigem Elektromaterial/Elektronikmaterial älteren Jahrgangs zum Beispiel (sagen wir, die oft zu sehende Kiste Röhren oder ICs, oder die Industriesteuerung zum ausschlachten)...
Da ist es ja auch mitunter so, dass der Verkäufer den Schrott nur schnell loswerden will und noch ein paar Euro kassiert.
Aber bei einem viel gehandelten und nachgefragten Produkt wie einem Navi (solange da kein Grund für den niedrigen Preis - Grauimport, Makulaturware, Defekt, Gebrauchtware, Kosmetische Schäden ... - angegeben ist), bei dem der Preis allgemein bekannt ist....?
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BID = 449357
clembra Inventar
Beiträge: 5404 Wohnort: Weeze / Niederrhein
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Da gehen Recht und Gesetz getrennte Wege.
Aber von wegen billig, wenn man sich nicht genau auskennt, was die Navis heutzutage können, 700 Euro finde ich nicht gerade billig, wo es die dinger doch schon, wohl in geringerer Qualität, für rund 100 Euro Ladenpreis gibt. Da kann es wohl gut sein, dass das Interesse der Bieter für den Artikel nicht sonderlich groß ist. Die meisten kaufen sich sowas sicherlich um schnell ans Ziel zu kommen, und das schaffen auch HansHans & Co. für die Hälfte.
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Reboot oder be root, das ist hier die Frage.
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BID = 449364
faustian.spirit Schreibmaschine
Beiträge: 1388 Wohnort: Dortmund
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Aber hier wurde der Normalpreis ja mit 2000 Euro angegeben... abgesehen davon ist ja nicht klar wann das Gerät erworben wurde und wie die Preislage zu dem Zeitpunkt war.
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Eventuell hat die Tatsache, dass der Händler aus Polen verkaufte, eben Vorurteile geweckt, welche der Richter als Allgemeinweisheit angesehen hat? Naja, wäre schon "interessant" wenn man laut Gericht(!!) bei Ware aus Polen Hehlerei annehmen muss... Also zur Diskriminierung(!) ausländischer Händler wegen erhöhtem Strafbarkeitsrisiko(!) von staatlicher Seite genötigt wird...
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Bei einer (nicht offensichtlich) gefälschten Dokumentation müsste man doch eigentlich vom "Guten Glauben" ausgehen können?
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BID = 449410
Benedikt Inventar
Beiträge: 6241
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Gab es sowas nicht bereits schon ein paarmal ?
Ich hatte vor etwa einem Jahr bereits etwas ähnliches gehört, wo eine Werkstatt wegen Hehlerei verurteilt wurde, da diese gestohlenes Werkzeug, das ab 1€ angeboten wurde, gekauft hatt. Und das obwohl der Endpreis nahe dem Ladenpreis lag. Begründung: Bei einem Startpreis von 1€ hätte es doch offensichtlich sein müssen...
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BID = 449413
faustian.spirit Schreibmaschine
Beiträge: 1388 Wohnort: Dortmund
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Neues oder gebrauchtes Werkzeug?
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BID = 449423
clembra Inventar
Beiträge: 5404 Wohnort: Weeze / Niederrhein
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Zitat :
Benedikt hat am 10 Aug 2007 12:02 geschrieben :
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Begründung: Bei einem Startpreis von 1€ hätte es doch offensichtlich sein müssen...
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Naja, es steht ja auch nur in so ziemlich jeder E-Bay Anleitung, dass man 1 Euro als Startpreis setzen soll, damit es mehr Leute sehen und nebenbei die Gebühren kleiner sind, welche ja, meines Wissens nach - ich kaufe da höchstens - nach dem Startpreis berechnet werden.
Ich glaube jedenfalls (persönliche Meinung!), dass es einige Richter gibt, die für eine solche Verhandlung/Entscheidung nicht ausreichend qualifiziert sind.
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Reboot oder be root, das ist hier die Frage.
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