"Frei Bordsteinkante" = "Frei Haus"?

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Autor
"Frei Bordsteinkante" = "Frei Haus"?

    







BID = 543230

simon69

Gesprächig



Beiträge: 167
Wohnort: Bremen
 

  


Hallo Elektronikforum,

hier sind ja einige Profis auf dem Gebiet "Weisse Ware" unterwegs:
Was haltet Ihr davon, z.B. eine Waschmaschine "Frei Haus" anzubieten
und dann "Frei Bordsteinkante" zu liefern, also auf dem Bürgersteig abzustellen?
Ist das das Gleiche? Oder ist unter "Frei Haus" nicht eher "hinter die erste Haustür" zu verstehen?

Viele Grüße, Simon

BID = 543232

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Leider ist "frei Haus nicht sauber definiert" und es gibt unterschiedliche Auslegungen. Es ist KEIN Incoterm.

Man muß also den Einzelfall betrachten.
Wenn man davon ausgeht (was Du uns nicht verraten hast), daß es hier um einen Endverbraucher-Versendungskauf handelt, ist die von Dir erwartete Version üblich:

Frei Haus bedeutet dabei INS Haus, also i.d.R. bis hinter die erste verschließbare (EG-) Türe.

Frei Bordsteinkante wäre da eine Minderleistung.


Aber wie gesagt, we need more details...

[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 22 Aug 2008 11:10 ]

BID = 543237

simon69

Gesprächig



Beiträge: 167
Wohnort: Bremen

Hallo Sam2,

mehr Details? Gerne.

Wie Du vermutest, geht es um die Lieferung an einen Endverbraucher (that's me). Bei Ebay bietet ein gewerblicher Anbieter seine Ware dem geneigten Publikum regelmäßig ausdrücklich "Frei Haus" an. Von einer Bordsteinkante ist dann erst nach Vertragsabschluß die Rede.

Der Hintergrund ist wohl, daß der Händler per Spedition versendet, der Frachtführer aber nicht zu zweit kommt und daher ein Großgerät oft nicht ohne Hilfe hinter die erste Tür bekommen würde. Soweit verständlich, sollte/muss aber im Angebot erwähnt werden, oder?
Ich stell' mir jetzt das Mütterchen mit der Waschmaschine auf dem Bürgersteig in strömenden Regen vor...

...derselbe Händler kündigt übrigens nach Vertragsabschluß an, Transportschäden nur anzuerkennen, wenn Sie im Beisein des Spediteurs entdeckt werden. Das Mütterchen müsste die Waschmaschine also auf der Straße auspacken, der Spediteur wird sicher solange warten.

Ich habe jedenfalls von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, spart eine Menge Ärger.

Viele Grüße und vielen Dank für Deine Einschätzung, Simon


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