Energiepass

Im Unterforum Off-Topic - Beschreibung: Alles andere was nirgendwo reinpasst

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Autor
Energiepass

    







BID = 532737

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6664
Wohnort: 26817 Rhauderfehn
 

  


Moin Kollegen!

Ich weiß nicht, in wie weit Ihr Euch mal mit dem Energiepass beschäftigt habt. Am Samstag habe ich meinen ( Bedarfsorieontierter Energiepass ) bekommen. Ergebiss = voll grün!

Der Ablauf war so simpel und einfach, daß ich mir bei dem Ergebniss nur an den Kopf fassen mußte.

Mein Schornsteinfeger Meister kam, der auch geprüfter Energieberater ist, hat sich von den letzten 3! Jahren die Belege zeigen lassen und notiert. Auf diesen Belegen war dann die Menge Heizöl eingetragen, die ich gekauft habe ( 1900ltr. ) Es wurde aber auch gleichzeitig vermerkt: Dient nur zur Warmwassererzeugung. Die von mir benötigte Menge Holz ( je Jahr 14m³ ), zum heizen war vollkommen unrelevant. Es wurden dann noch die Daten der Heizungsanlage aufgenommen ( Typ, Baujahr, regelmäßige Wartung? ), Verglasung begutachtet und Dachisolierung. Das war es.

Da ich meinen Schornsteinfeger gut kenne ( Feuerwehrkamerad ) haben wir uns dann einen Spaß gemacht. Da ich ja am Anfang, wo ich das Haus gekauft habe, auch noch mit Öl geheizt habe, haben wir dann mal uns zusammengesetzt und einmal den kleinen und einen großen Energiepass ausgestellt. Ergebniss war umhauend. Mein Ölverbrauch lag damals bei 3500ltr/Jahr. Ergebniss kleiner Pass = leicht Orange. Großer Pass = dunkel Orange. Begründung = Keine isolierten Rollladenkästen, Dachgiebel nicht isoliert, obwohl obere Etage komplett isoliert ist und kein Isolierungsmaterial in der Zwischenschicht von einem typischen Klinkerhaus.

Ich bin daher der Meinung, daß es mit diesem Energiepass, alles nur verarsche ist. Will aber auch nicht abstreiten, daß man damit seine Schwachstellen am Haus sieht. Sparen wollen müssen wir ja alle.

Jetzt kommt aber der Hammer! Diese ganzen Daten gehen auch komplett zu einer Sammelstelle der Regierung. Da kommen aber noch Zusatzdaten dazu, wie: Solaranlage, Photovoltaikanlage, Erdwärmepumpe vorhanden.

Was lernen wir daraus? Auf uns wird noch einiges zukommen!

BID = 532738

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Meine Rede seit 1875!

Das Ganze ist wieder mal nur typisch deutsches Okö-Gutmenschentum, gepaart mit Gewinnstreben der DENA.

1) Der Schorni hätte es ablehnen müssen, den Paß so (verbrauchsbasierte Variante) zu erstellen, da die Hütte auch nennenswerte zusätzliche dezentrale Beheizung erfährt.
Er ist in diesem Fall so unzulässig und falsch, was Euch beide theoretisch noch teuer zu stehen kommen kann.

2) Das Ergebnis wäre aber auch bei Aufstellung einer bedarfsbasierten Version nicht wesentlich näher an der Realität gewesen. Nur mit viel mehr Aufwand...

P.S.
Was verstehst Du unter "groß" und "klein"? Diese Begriffe kennt der Verordnungsgeber in diesem Zusammenhang nicht.

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 532739

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6664
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Das ist so erklärt:

Kleiner Ausweis = Verbrauchsorientierter Energiepass

Großer Ausweis = Bedarfsorientierter Energiepass

Warum soll uns das teuer zustehen bekommen? Ich glaube nämlich nicht, daß er sich selbst da eine Laus in den Pelz setzt!

BID = 532740

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Na, es könnte z.B. ein zukünftiger Mieter, dem dieser Energieausweis vorgelegt wurde, Schadenersatz wegen seiner höheren Heizkosten einklagen!

BID = 532742

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6664
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Ich glaube Sam ich habe was vergessen!

Ich habe eventuell vor mein Haus zu verkaufen! Dazu genügt der kleine Ausweis, passt auch vom Baujahr her!

Ist dies jetzt dann ok?

BID = 532745

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Nein! Im Gegenteil.
Bei einem Verkauf kann der dann fällige Schadenersatz sehr hoch werden.

Außerdem riskierst Du, daß der ganze Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung erfolgreich angefochten wird.
Dann darfst Du den kompletten Kaufpreis zurückzahlen, zuzüglich Verfahrenskosten und ggf. weiterem Schadenersatz.

Darauf würde ich es keinesfalls ankommen lassen!!!

BID = 532758

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6664
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Dann haben unsere Politiker und Gesetzgeber mal schon wieder einen Denkfehler. In den Vorschriften ( habe sie leider nicht vorliegen! ) wird nämlich genau drin beschrieben, was anzugeben ist. Es ist vorgeschrieben ab welches Baujahr, welcher Ausweis gemacht werden muß! Der Hausbesitzer kann doch nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn unsere Politiker es nicht schaffen, die Vorgaben dafür richtig auszulegen. Politiker sind doch nichts anderes als selbstherrlicher Götter! ( Oder meinen dies zumindestens! ) Es wäre auch dann nett, wenn Du Dich, da so gut auskennst, das Du mir in den Vorgaben zeigst ( schriftlich! ) daß ich eine arglistige Täuschung vorhabe. Es steht nämlich nirgends drin daß ich meinen Holzverbrauch/Jahr angeben muß! Nur Politiker können auf den Kopf gefallen sein, wenn man dann meint, mit 350ltr. Heizöl käme man ein ganzes Jahr incl. heizen aus. Einer, der heute ein Haus kauft, läßt sich alle Unterlagen zeigen.

BID = 532784

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Entschuldige bitte, aber jetzt muß ich ausnahmsweise mal diese Politik in Schutz nehmen:

-es ist KLAR geregelt, ab wann für Häuser welchen Baujahrs ein Ausweis vorgelegt werden muß (und für welche gar nicht)
-es ist KLAR geregelt, für welche Häuser (und bis wann) ein verbrauchsbasierter Ausweis zulässig ist und wann stattdessen ein bedarfsbasierter nötig ist
-es ist ebenso KLAR geregelt, unter welchen Umständen überhaupt ein verbrauchsbasierter zulässig ist und wann nicht
-es ist des weiteren KLAR geregelt, wie ein verbrauchsbasierter zu erstellen ist, falls er zulässig ist

Die Fehler fangen bei Dir schon damit an, daß man einen verbrauchsbasierten (selbst wenn keine nennenswerte Zuheizung erfolgt) NICHT aufgrund des Brennstoffbezugs erstellen darf, sondern selbstverständlich nur aufgrund des Brennstoffverbrauchs!
Bei Öl sind daher die Anfangs- und Endstände zu ermitteln (gemäß Heizkostenverordnung). Wurde dies in den Bezugsjahren nicht gemacht, darf schon gar kein verbrauchsbasierter erstellt werden...

Dein Hauptproblem hast Du aber doch schon in der Fragestellung selbst erkannt:
Wegen der erheblichen Zuheizung entspricht der betrachtete Brennstoffeinsatz des EINEN Energieträgers nicht einmal ungefähr dem tatsächlichen Verbrauch.
Daher ist offenkundig, daß eine verbrauchsbasierte Erstellung nicht korrekt (im Sinne der Verordnung) möglich ist. Demnach darf KEIN solcher Ausweis erstellt werden.


Übrigens steht nicht in der Verordnung, daß DU eine arglistige Täuschung begehen wirst. So weit geht die Liebe des deutschen Gesetzgebers zur vermeintlichen Einzelfallgerechtigkeit dann doch nicht.
Das ergibt sich einfach aus den nicht eingehaltenen Bestimmungen und dem sonstigen Verhalten beim Verkauf. Rechtskräftig festgestellt wird sowas dann vom Richter bei Euch am zuständigen Landgericht.

zur Anregung hier nur zwei kurze Zitate aus der "EnEV 2007":


Zitat :
§ 17
Grundsätze des Energieausweises
...
(5) Der Eigentümer kann die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlichen Daten bereitstellen; der Aussteller darf diese seinen Berechnungen nicht zugrundelegen, soweit sie begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben.
...


Zitat :
§ 27
Ordnungswidrigkeiten
...
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Energieeinsparungsgesetzes handelt,
wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
2. entgegen § 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2a einen Energieausweis oder Modernisierungsempfehlungen
ausstellt.



Ich verstehe Dich ehrlich gesagt auch nicht ganz.
Einerseits beklagst Du, daß der Ausweis irgendwelche Luftbuchungen aufführt und stellst zutreffend fest, daß deswegen sein Ergebnis für die Tonne ist.
Andererseits willat Du nicht einsehen, daß dies eben auf unzulässig gemachen Annahmen beruht.



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