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Ebay gekeuauft, Lieferung wird abgelehnt... Geld zurück |
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BID = 600148
corvintaurus Schreibmaschine
Beiträge: 1267 Wohnort: Berlin Tegel
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Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Bucht.
Ich habe einen Artike mit sofort kauf gekauft für 1Euro. Direkt nach dem Kauf, bekam ich eine Mail.
In dieser Email stand eine bitte um Nachsicht, da es eine Auktion werden sollte und nicht zum Festpreis!
Jetzt habe ich die Mail aber erst spät gelesen und das Geld überwiesen, ihm das auch mitgeteilt.
Nun will er mir das Geld zurücküberweisen und hat angeblich Ebay auch kontaktiert. Ich habe von Ebay dazu noch keine Bestätigung bekommen.
Ist das Rechtens was er da tut? Kann ich diesen Artikel trotzdem einfordern, da ich ja nichts falsches getan habe!
Gruß Alexander
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BID = 600150
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36188 Wohnort: Recklinghausen
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Da hat der Verkäufer Pech gehabt. Der Artikel gehört dir!
So einen Fall habe ich mal bei einem Händler mitbekommen. Der hatte versehentlich ein Notebook für 1€ Startgebot und 1€ Sofortkauf eingestellt.
Das ganze ging vor Gericht, der Käufer bekam Recht, und das Notebbok für 1€
Der Händler hat beim einstellen ja mehrfach die Möglichkeit zum überprüfen. Wer die nicht nutzt handelt grob fahrlässig.
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-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen. |
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BID = 600153
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| und hat angeblich Ebay auch kontaktiert. Ich habe von Ebay dazu noch keine Bestätigung bekommen. |
Die wirst du auch nicht bekommen, wenn du diesen Fall nicht selbst an ebay meldest.
Imho ist nach den Regeln eine Änderung nur bis zum Vorliegen des ersten Gebots möglich. Entsprechendes dürfte für "sofort kaufen" gelten.
Fordern kannst du, aber ob der Verkäufer auch liefert, steht auf einem anderen Blatt.
In der Vergangenheit gab es Gerichtsurteile, die sowohl so wie auch anders ausfielen.
Wenn es sich um einen kommerziellen Verkäufer handelt, könnte man ihm immerhin unlauteren Wettbewerb unterstellen. Das wird ihm auch nicht schmecken und ihn vielleicht zur Lieferung veranlassen.
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Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
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BID = 600159
GeorgS Inventar
Beiträge: 6450
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Hallo,
zu den Standard-Aufgaben BGB für Jurastudenten
gehört die irrtümlich viel zu billig ausgezeichnete
Ware.
(Oder "hier gibts Schuhe für ein Appel und ein Ei")
Ergebnis ist immer, daß der Kaufmann zu diesem
"Preis" nicht herausgeben muß.
Was ist in Ebay bei "Sofortkauf" anders?
Gruß
Georg
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Dimmen ist für die Dummen
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BID = 600162
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das ist ne völlig andere Konstellation!
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
In Deinem Beispiel liegt nur ein Angebot vor (nämlich das das Käufers auf Erwerb). Der Händler kann es annehmen, muß aber nicht. Sogar unabhängig von einem eventuellen Irrtum bei der Preisauszeichnung. Er kann auch sagen, daß er an besserwisserische Rentner, die Chemiker sind, überhaupt nicht verkauft. Oder zumindest nur Donnerstags von 8 Uhr bis 9 Uhr...
Im geschilderten ebay-Fall ist jedoch bereits ein Kaufvertrag zustandegekommen. Somit besteht die Verpflichtung, zum genannten Preis zu verkaufen.
Denn da lag das Angebot auf Seiten des Verkäufers. Mit der Annahme durch den Käufer ist der Vertrag schon zustandegekommen.
Ein Recht auf Rücktritt kann man per AGB zwar konstruieren, aber nur für andere Gründe wie Unmöglichkeit der Leistung oder ähnliches.
Der reine Preisirrtum reicht nicht.
Folge:
Der Käufer kann auf der Einhaltung (hier: Lieferung oder hilfsweise Schadenersatzzahlung in Höhe der Preisdifferenz bei Ersatzkauf von Drittem) bestehen.
Aber es kann sein, daß er dies wird einklagen müssen.
Welchen Preis hätte der Händler denn eigentlich haben wollen?
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 600167
GeorgS Inventar
Beiträge: 6450
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Hallo sam2,
als rechthaberischer Chemiker kann ich natürlich nicht so
einfach beidrehen:
- Im klassischen Falle der Auszeichnung im Schaufenster
liegt kein Angbot seitens des Verkäufers vor.
- In Ebay Sofortkauf ist der Eintrag als Angebot des
Verkäufers zu verstehen.
Das kommt mir etwas ad hoc vor.
Ist das Rechtsprechung, oder steht das in
einem Gesetz, z. B. Fernabsatzgesetz?
Gruß
Georg
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Dimmen ist für die Dummen
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BID = 600189
corvintaurus Schreibmaschine
Beiträge: 1267 Wohnort: Berlin Tegel
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Er hat den Artikel nun als Auktion wieder rein gestellt.
Klar, das ich nun eine negative Bewertung geben könnte, was sich bei ihm bei 490positiven 100% schon was schlecht machen würde.
Abesehen davon, das sehr oft 2-6mal der gleiche Käufer auftaucht, nacheinander mit exakt dem selben Gebot am ende.
Aber das ist was anderes.
Nun muss ich dann aber um eine Rachebewertung bangen.
Also, manchmal ist schon blöde.
Aber lerne ich halt auch draus, falls mir das auch mal passieren sollte.
Trotzdem vielen Lieben dank an euch.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: corvintaurus am 6 Apr 2009 15:33 ]
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BID = 600195
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| Klar, das ich nun eine negative Bewertung geben könnte, ........Nun muss ich dann aber um eine Rachebewertung bangen. |
Ich schätze, dass das so oder so nicht viel bringt.
Einmal ist keinmal.
Wenn er zuviel miese Bewertungen geerntet hat, wird er einen anderern Account aktivieren, wie sie etliche Verkäufer -wohl aus Angst vor dem Finanzamt- vorrätig halten. Nach einem Jahr erscheinen die schlechten Bewertungen dann nicht mehr in der Statistik.
Das Gleiche könntest du auch tun.
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BID = 600201
2N3055 Schreibmaschine
Beiträge: 1383 Wohnort: Sulzbach (Ts.)
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Na, zumindest vor einer negativen (Rache)-Bewerung brauchst Du keine Angst zu haben. Seit einiger Zeit können Verkäufer nicht mehr negativ bewerten, schlechtestens nur neutral.
Um welchen Betrag geht´s denn eigentlich?
Du könntest natürlich seine neuen Bieter anmailen, daß sie gerade dabei sind, Dein Eigentum zu ersteigern ...
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Wo kommt nur dieses "eingeschalten" her, aus Neufünfland?
Entweder "einschalten" oder "eingeschaltet"!
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BID = 600215
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das geht leider seit einiger Zeit nicht mehr, da die Namen der anderen Bieter und auch dessen, der den Zuschlag bekommen hat(!) nurmehr für den Verkäufer angezeigt werden.
Auch neutrale Bewertungen kann ein Verkäufer übrigens nicht mehr abgeben, nur positiv oder gar nicht.
Du solltest:
1) ihn negativ bewerten
2) bei ebay den Fall melden (über das System, als "nicht erhalten")!
ggf.
3) ihm androhen, daß Du den Fall Deinem Anwalt übergibst, wenn er nicht einlenkt
und vor allem
4) uns (oder zumindest mir per pm) nun endlich sagen, welchen Preis er hätte haben wollen (oder welcher angemessen wäre)!
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BID = 600220
corvintaurus Schreibmaschine
Beiträge: 1267 Wohnort: Berlin Tegel
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Also das mit dem Anwalt lassen wir erst einmal sein.
Ich habe ihn negativ bewertet und werde meine eigenen Schüsse ziehen.
Haut mich bitte nicht, ... es ging nur um 1Euro
Aber mit Auktion, würde er locker seine 30Euro bekommen.
Naja, Fall abgeschlosse.
ich bedanke mich bei Mr.Ed, Perl, GeorgS, 2N3055 und Sam2 für eure Teilnahme an der Diskusion!
Ich werde mir den Thread speichern, für eventuelle spätfolgen.
Ich geh dann mal was essen.
Mit freundlichem Gruß,
Alex
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BID = 600234
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Bewertung ist schön und gut, hat aber nur akademische Bedeutung und vor allem keine direkten Folgen.
Viel wichtiger ist die direkte Problemmeldung an eBay!
Das geht online ganz einfach:
Rechts neben dem Artikel (in der Übersicht der gekauften) das Menü "Aktion" aufklappen. Dort "Problem klären" anklicken. Dann "nicht erhaltenen Artikel" melden und kurz den Hintergrund angeben.
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BID = 600238
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Zitat :
sam2 hat am 6 Apr 2009 18:32 geschrieben :
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Das geht leider seit einiger Zeit nicht mehr, da die Namen der anderen Bieter und auch dessen, der den Zuschlag bekommen hat(!) nurmehr für den Verkäufer angezeigt werden.
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Das stimmt zwar, aber dennoch kann man mit Käufern Kontakt aufnehmen, habe erst heute via eBay eine Nachricht von wem bekommen, der mich nach der Güte einer ersteigerten Ware befragt hat. Über wlechen Trick es funktioniert, ist mir unbekannt wie gleichgültig - aber irgendwie hat es wohl funktioniert.
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 600279
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| ennoch kann man mit Käufern Kontakt aufnehmen, habe erst heute via eBay eine Nachricht von wem bekommen, der mich nach der Güte einer ersteigerten Ware befragt hat. Über wlechen Trick es funktioniert, ist mir unbekannt wie gleichgültig |
Du brauchst nur die Bewertungen aufzurufen, um zu sehen wer was gekauft oder verkauft hat.
Wenn du dann auf einen solchen Namen klickst, gelangst du u.a. zum Eingabefeld "Mit Mitglied Kontakt aufnehmen".
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BID = 600281
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das stimmt.
Eignet sich aber eben deswegen nur zum aktiven Nachfragen bei Käufern/Verkäufern, die schon bewertet hatten.
Für Warnungen oder Fragen an Bieter laufender Auktionen leider meist keine Hilfe.
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