RegTP jetzt Bundesnetzagentur

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RegTP jetzt Bundesnetzagentur

    







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RegTP wird zur Bundesnetzagentur

Regulierungsbehörde auch für Strom, Gas und Eisenbahn zuständig

Das Bundeskabinett hat die Entwürfe der Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten für Strom und Gas verabschiedet. Die Verordnungen konkretisieren die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes und wirken sich auch auf die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) aus.


Mit den neuen Verordnungen soll sich die RegTP auch um Elektrizität und Gas kümmern, nachdem das Tätigkeitsfeld der Behörde bereits zuvor um die Überwachung des diskriminierungsfreien Zugangs zur Infrastruktur aller Eisenbahnen erweitert wurde. Aus der RegTP wird dabei die "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen", kurz "Bundesnetzagentur".

Die Novelle des Energiewirtschaftsrechts soll stabile Rahmenbedingungen sowie Rechtssicherheit schaffen und so die Voraussetzungen für weitere Investitionen durch die Energieversorger schaffen. Die Vorgaben sollen für einen diskriminierungsfreien und fairen Zugang zu den Energienetzen auch für Dritte und so für einen umfassenden Wettbewerb auf den Energiemärkten sorgen.

Die Regulierungsbehörde soll dabei zu einem "starken Schiedsrichter für Streitigkeiten um den Netzzugang sowie die Netzentgelte" ausgebaut werden, heißt es von Seiten der Bundesregierung.

Quelle:
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Zitat :

die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze, die Regulierung von Telekommunikation und Post sowie die Frequenzordnung und die Rufnummernverwaltung sind hoheitliche Aufgaben. Die Ziele der Regulierung werden im Energiewirtschaftsgesetz, im Telekommunikationsgesetz und im Postgesetz beschrieben.

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit mit Sitz in Bonn. Seit dem 13. Juli 2005 ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervorging, umbenannt in Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur ist außerdem Wurzelbehörde nach dem Signaturgesetz.

Die Bundenetzagentur unterhält eine Homepage mit ausführlichem Inhalt zu allgemein interessierenden Themen. Offizielles Mitteilungsorgan der Bundesnetzagentur ist jedoch ihr Amtsblatt, in dem u. a. alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Veröffentlichungen zu den Themenkomplexen Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post in Form von Verfügungen und Mitteilungen veröffentlicht werden. Für alle auf dem Telekommunikations- und Postsektor tätigen Dienstleistungsanbieter besteht zudem die Möglichkeit, zum jeweiligen Dienstleistungsangebot ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in einem nichtamtlichen Teil zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung von AGB für Dienstleistungsanbieter ist kostenpflichtig.




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phil

PS:

Ein Millimeter ist so klein, daß tausend übereinandergestapelt nur einen Meter hoch wären.


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