Wie alt darf Technik sein ? Im Unterforum Historische Technik - Beschreibung: Geräte, Bauteile, Installationen aus alter Zeit.
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Wie alt darf Technik sein ? |
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BID = 348486
AndreasHL Gelegenheitsposter
Beiträge: 98 Wohnort: Lübeck
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Hallo,
ein zugegebenermaßen blöde Frage. Trotzdem interessiert mich die Antwort doch:
In meiner ehemaligen Stammkneipe in der Lübecker Altstadt (über 250 Jahre alt) hängen Stromleitungen, die ungefähr genau so alt aussehen wie die Mauern. Die Bedienung warnt davor, auch nur irgend einen Stecker anzufassen.
Die Leitungen liegen in einer Ecke alle frei, die Wand besteht aus uraltem Fachwerk, vermauert mit Klosterziegeln. Alle Leitungen liegen auf dem Mauerwerk.
Gibt es keine Vorschrift, dass, wann und ob die Elektroinstallation mal gewechselt werden muss ? Den Zustand, wie er jetzt ist, kenne ich seit Anfang der 80er. Und egal, was noch so an Stromverbrauchern dazu gekommen ist (große Espressomaschine), da wird aber auch gar nichts geändert.
Wenn das da mal brennt, dann fackelt die halbe Straße ab. Und sollte das Haus einstürzen, dann haben wir den Domino-Effekt Live und in Farbe.
Ein Irrsinn, das.
Gruss
Andreas
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BID = 348490
Gilb Urgestein
Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Hallo Andreas,
das Haus wird wohl unter Denkmalschutz stehen?!
Vielleicht sind die sichtbaren Leitungen längst ausser Betrieb?
Wenn Sie ausserhalb der Reichweite (2,50 m hoch?) angebracht sind, wäre es auch nicht so schlimm.
Meint nett
der Gilb |
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BID = 348545
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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FOTOS!!!
Eigentlich müßte es in gewerblich genutzten Räumen Überprüfungsverpflichtungen geben, aber sicher bin ich mir da auch nicht. Aus Österreich weiß ich, daß regelmäßige Prüfungen samt Protokoll eigentlich nur für medizinisch genutzte und sonstwie sensible Räume gemacht werden (das war bei meiner alten Firma die einzige Gelegenheit bei der das einzige Schutzmaßnahmenprüfgerät ausgegraben wurde).
Und Elektro in Lokalen... ich vergeß nie die losen feindrähtigen Einzeladern an die Holztäfelung genagelt, die hinten offenen Schalter usw. mit einem handschriftlichen Zettel "Nicht berühren!" drauf... gibts hier im Forum irgendwo Fotos davon.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 348646
AndreasHL Gelegenheitsposter
Beiträge: 98 Wohnort: Lübeck
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Zitat : Gilb hat am 9 Jul 2006 12:26 geschrieben :
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Hallo Andreas,
das Haus wird wohl unter Denkmalschutz stehen?!
Vielleicht sind die sichtbaren Leitungen längst ausser Betrieb?
Wenn Sie ausserhalb der Reichweite (2,50 m hoch?) angebracht sind, wäre es auch nicht so schlimm.
Meint nett
der Gilb
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Hallo,
wäre es nicht so ernst (und etwas gehässig), würde ich mich jetzt schlapp lachen. Da ist NICHTS geschützt, ausser Reichweite oder sonstwas. Und alles in Betrieb. Vielleicht mache ich mal ein Bild davon, aber das wird ja von der Bedienung nicht so gerne gesehen.
Gruss
Andreas
[ Diese Nachricht wurde geändert von: AndreasHL am 9 Jul 2006 21:32 ]
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BID = 348683
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Naja, wie ist denn die Elektrik eigentlich installiert? Bergmannrohr aufputz? Oder gar Textiladern auf Isolatoren? An sich kenne ich durchaus so museale Installationen, denen ich durchaus noch vollstes Vertrauen entgegenbringe (z.B. in meinem eigenen Zimmer, Textiladern in Bergmannrohr, 1914), aber das setzt einen entsprechenden Zustand voraus. Wenn man schon den blanken Kupferdraht sieht schauts anders aus...
Hab übrigens meine Fotos gefunden... für Interessierte: gemacht Herbst 2004 im "Shooters", 1090 Wien.
https://forum.electronicwerkstatt.de.....97924
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 348804
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Zuständig ist - neben dem VNB - die örtliche Gewerbeaufsicht.
Und die kümmern sich normalerweise um sowas!
Vielleicht fehlt denen schlicht der Hinweis, in welche der dunklen Ecken sie gucken müssen, um das Grauen zu erleben...
Also wäre es bestimmt nicht verkehrt, wenn Du der Stadtverwaltung bescheidsagen würdest!
Um die (sowieso nur noch spärlichen) Reste der Lübecker Altstadt wäre es nämlich wirklich schade.
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BID = 353995
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Um deine Frage zu beantworten:
Das nennt sich Bestandsschutz. Und der lautet, wenn die Installation zum Errichtungszeitpunkt den damals gültigen Normen entsprach und es seither keine Nutzungsänderung bzw. gröbre Änderungen an der Installation gab, muss nichts neu gemacht werden. Ist aber sehr selten der FALL!
Shark1
P.S.: Bestandsschutz ist kein Ausdruck aus der VDE!
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BID = 354207
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das ist nicht falsch, aber unvollständig und daher irreführend:
Die nicht gegebene Nachrüstverpflichtung (vulgo: "Bestandsschutz") zieht nur dann, wenn außerdem die Anlage in einwandfreiem Zustand ist (und zwischenzeitlich auch stets war)!!!
Was im gegenständlichen Fall Sache ist, hängt davon ab, wie man die Schilderung des Fragestellers zu interpretieren hat.
Insbesondere den Passus: "Die Leitungen liegen in einer Ecke alle frei".
Meint er wirklich Leitungen (also Rohre oder Mehradermantelleitungen), dann stellt dies kein Problem dar. Gegen (einwandfreie) Aufputzinstallationen ist nichts einzuwenden.
Handelt es sich dagegen um einzelne (also nur betriebsisolierte oder gar stellenweise blanke) Adern oder um freiliegende Klemmen, so wäre dies eindeutig nicht in Ordnung.
Allerdings sind 25 Jahre kein problematisches Alter für eine (korrekt bemessene, ausgeführte und gepflegte)Elektroinstallation. Es gibt Anlagen (oder Teile davon), die sind inzwischen 50 oder gar 70 Jahre alt und trotzdem einwandfrei. Gegebenenfalls sogar besser als manch Neues!
Anderes gilt z.B. für überlaste Leitungen. Die können nach wenigen Jahren hinüber sein. Wobei interessanterweise ganz alte Leitungen weniger kritisch reagieren als moderne...
@ Andreas:
Kannst Du mal Fotos davon machen?
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