HP Compaq Presario CQ71 - Gewährleistung?

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Autor
HP Compaq Presario CQ71 - Gewährleistung?

    







BID = 805350

Murray

Inventar



Beiträge: 4853
 

  


Habe hier einen HP Compaq Presario CQ71 welcher nach dem Einschalten nur paar LEDs neben der Tastatur blinken läßt, Einschaltknopf leuchtet und WLAN-Taste ebenso (orange), dazu läuft der Lüfter, aber Bildschirm bleibt dunkel (auch mit externen Monitor nix).

Im Gerät kullerte eine Schraube herum, vll. hat diese den Schaden verursacht.

Die Gewährleistung läuft in 1,5 Wochen ab.

Meine Frage - wie stehen die Chancen den auf Gewährleistung repariert zu bekommen, gerade im Hinblick auf die lose Schraube?


BID = 805354

Anode2011

Gelegenheitsposter



Beiträge: 52
Wohnort: Gelsenkirchen

 

  

Hallo,
da scheint was, an der Grafik defekt zu sein.
mit Gewährleistung sieht es schlecht aus.
Bei Gewährleistung musst du nachweisen, das der Defekt von Anfang an vorhanden war.

BID = 805355

admin

Administrator



Beiträge: 5027
Wohnort: Heilbronn
Zur Homepage von admin

Hallo Murray,
wann genau wurde das Gerät gekauft?


BID = 805371

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9264
Wohnort: Alpenrepublik

Bei dieser Serie sind tote Mainboards und CPUs sehr beliebt.

Wenn das Teil in Gewährleistung bzw. Garantie ist unbedingt --->>>

RASCH HANDELN!!!


Zitat :
Im Gerät kullerte eine Schraube herum, vll. hat diese den Schaden verursacht.

Hast Du es geöffnet? Wenn Ja, SSKM und trotzdem probieren. Von der losen Schraube muss Du ja nichts sagen.

_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!


[ Diese Nachricht wurde geändert von: nabruxas am 22 Dez 2011  1:48 ]

BID = 805412

Murray

Inventar



Beiträge: 4853

@admin angeblich gekauft am 31.12.2009 über www.notebooksbilliger.de
Aber da zählt dann ja bestimmt Rechnungsdatum. Müßte ich noch mal nachfragen.

@nabruxas was heißt denn SSKM?
Selbst Schuld kein Mitleid?

Also ich habe es versucht zu öffnen, alle Schrauben von der Unterseite ab. Aber als die Tastatur dann unten am Rand klemmte beim Versuch die zu entfernen habe ich alles wieder zusammengeschraubt um keinen zusätzlichen Schaden anzurichten.
Habe auch nirgends einen Garantieaufkleber oder so beschädigt, da sind keine dran.
Also glaube nicht das die mitbekommen das ich da dran war.
Na und bei der Aktion kam eine kleine silberfarbene Schraube aus dem Gerät gekullert. Hatte aber vorher schon gemerkt dass da was drin klappert.

Was mich aber selber stört - da fehlt schon eine Gehäuseschraube am Gerät obwohl es angeblich noch niemand auf hatte.

Die Besitzerin kam ja auch erst zu mir nachdem sie schon mit dem HP-Service telefoniert hatte. Und der war wohl auch nicht grad freundlich und haben gleich von 30 EUR Überprüfungspauschale und so angefangen (sie macht grad eine Umschulung mit etwas über 300 EUR auf die Hand im Monat) und nun hat sie Bange das die ganze Sache unter Umständen teurer wird als sie es sich leisten kann.


BID = 805467

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9264
Wohnort: Alpenrepublik

SSKM = Selbst Schuld kein Mitleid

Treffer!

Wenn das Gerät keine Spuren des Öffnungsversuchs aufweist stehen die Chancen deutlich besser. Die Techniker die die Geräte reparieren schauen darauf! Zumindest schaue ich sehr genau darauf.
Wenn Geräte geöffnet werden, meist nicht in einem EPA- Bereich kann man gleich Roulette spielen.

Das Gehäuseschrauben fehlen, ohne das jemand geschraubt hat, kommt gar nicht selten vor. Schrauben haben die Tendenz sich zu lösen und der originale Sicherungslack ist nicht immer ausreichend.

Die Frage ob nun der Service freundlich ist oder nicht stellt sich nicht.
Wenn das Gerät in Garantie ist, die Bedingungen eingehalten wurden ist es so, basta!
Du brauchst aber den Kaufnachweis als Bestätigung.




_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: nabruxas am 22 Dez 2011 16:58 ]

BID = 805544

Murray

Inventar



Beiträge: 4853

Naja Garantie ist es ja nicht mehr, gerade noch so Gewährleistung.

Da die Zeit nun knapp ist - wo muß sie das Teil eigentlich hinschicken - zum Verkäufer oder zu HP?
Ich hätte ja gedacht zum Verkäufer, aber als sie mit HP telefoniert hat meinten die wohl direkt zu ihnen.

BID = 805555

bluebyte

Schriftsteller



Beiträge: 708
Wohnort: Unterfranken


Zitat :

Hast Du es geöffnet? Wenn Ja, SSKM und trotzdem probieren. Von der losen

ein Gerücht, das sich hartnäckig hält.
Das öffnen des Gehäuses ist grundsätzlich erlaubt.
http://www.justicia.de/urteile/urteil145.htm

_________________
Gruß
bluebyte

BID = 805604

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8792
Wohnort: Berlin-Spandau
Zur Homepage von Tom-Driver

Hier mal aus der Praxis:
Bei einem Vorort-Einsatz (Techniker kommt zum Kunden und repariert dort) bekommt der arme Kerl (!) seinen Auftrag von hp elektronisch übermittelt.
Es ist dabei bereits im Vorfeld anhand der Gerätedaten entschieden, ob es ein Garantiefall oder ein kostenpflichtiger Einsatz ist.
Dies kann der Techniker nur in einem einzigen Fall ändern: nämlich, wenn er bei einem Garantiefall eindeutiges Kundenverschulden feststellt
(klassische Beispiele: Cola in der Tastatur, massiver Gehäuseschaden nach Sturz etc.)
Einfachere "Gehäuse-Kratzer" oder Ähnliches werden gerade bei Mobil-Geräten üblicherweise großzügig ignoriert...

Wie es bei "Bring-In" Reparaturen aussieht (also Defektgerät muß eingeschickt werden), kann ich natürlich nicht beurteilen...


Gruß,
TOM.

_________________
[x] <= Hier Nagel einschlagen für neuen Monitor!

BID = 805762

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Ich hätte ja gedacht zum Verkäufer,
Nur der ist dein Vetragspartner und ihm gegenüber solltest du deinen Gewährleistungsanspruch rechtzeitig geltend machen.
Wie der seiner Verpflichtung nachkommt, und ob er das Gerät dann zu HP einschickt, braucht dich nicht zu interessieren.

Wegen der Kürze der verbleibenden Zeit solltest du darauf achten, dass du ggfs. beweisen kannst, dass du deine Forderung rechtzeitig angemeldet hast. Ob das Gerät noch in diesem Jahr dort ankommt, ist imho zweitrangig. Zanken könnt ihr später immer noch.

P.S.
Aus den AGB der von dir genanten Firma:
Zitat :
§ 7 GEWÄHRLEISTUNG
1. HANDELT DER KUNDE ALS VERBRAUCHER, BETRÄGT DIE GEWÄHRLEISTUNGSFRIST BEI GEBRAUCHTEN SACHEN 1 JAHR AB LIEFERUNG DER SACHE. HANDELT DER KUNDE ALS UNTERNEHMER UND ERFOLGT DIE BESTELLTE LEISTUNG DURCH SEINEN GEWERBEBETRIEB, SO VERJÄHREN SEINE ANSPRÜCHE BEI MÄNGELN MIT ABLAUF VON EINEM JAHR AB ERHALT DER WARE.
2. SCHÄDEN, DIE DURCH UNSACHGEMÄßE ODER VERTRAGSWIDRIGE MAßNAHMEN DES KUNDEN BEI AUFSTELLUNG, VERWENDUNG, ANSCHLUSS, BEDIENUNG ODER LAGERUNG HERVORGERUFEN WERDEN, BEGRÜNDEN KEINEN ANSPRUCH GEGEN UNS. DIE UNSACHGEMÄßHEIT UND VERTRAGSWIDRIGKEIT BESTIMMT SICH INSBESONDERE NACH DEN ANGABEN DES HERSTELLERS.
3. FÜR DATENVERLUST HAFTEN WIR NICHT, ES SEI DENN, DIESER BERUHT AUF VORSATZ ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT VON NOTEBOOKSBILLIGER. DE AG. BEI EINSENDUNG VON MANGELHAFTER WARE HAT DER KÄUFER AUF EIGENE KOSTEN UND AUF EIGENES RISIKO EINE DATENSICHERUNG VORZUNEHMEN.
4. FÜR UNTERNEHMER GILT: DIE GEWÄHRLEISTUNG FÜR GEBRAUCHTE SACHEN IST AUSGESCHLOSSEN. DIES GILT NICHT, SOBALD DER GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH AUF SCHADENSERSATZ GERICHTET IST UND AUF GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ ODER DER VERLETZUNG WESENTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN, D.H. PFLICHTEN, DEREN ERFÜLLUNG DIE ORDNUNGSGEMÄßE DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS ÜBERHAUPT ERST ERMÖGLICHEN UND AUF DEREN EINHALTUNG DER VERTRAGSPARTNER REGELMÄßIG VERTRAUEN DARF, DURCH NOTEBOOKSBILLIGER.DE AG ODER DEREN ERFÜLLUNGSGEHILFEN BERUHT. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE WEGEN DER VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER ODER GESUNDHEIT ODER AUFGRUND DES PRODUKTHAFTUNGSGESETZES BLEIBEN EBENFALLS UNBERÜHRT. GLEICHES GILT FÜR PFLICHTVERLETZUNGEN UNSERER ERFÜLLUNGSGEHILFEN. BEI DER VERLETZUNG WESENTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN IST DIE HAFTUNG IN FÄLLEN EINFACHER FAHRLÄSSIGKEIT AUF DIE SCHÄDEN, DIE IN TYPISCHER WEISE MIT DEM VERTRAG VERBUNDEN UND VORHERSEHBAR SIND, BESCHRÄNKT.
Gebraucht oder nicht gebraucht, - das ist hier die Frage.


[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 23 Dez 2011 20:57 ]

BID = 805790

Murray

Inventar



Beiträge: 4853

Ach du denkst das könnte bei dem Verkäufer ein Gebrauchtgerät sein.
Gar nicht mal so abwegig - sie hatte irgendwas von 400€ erzählt, normalerweise sind die ja teurer wie ich gesehen habe. da muß ich noch mal nachfragen.

Aber wenn man hier

AMAZON
die Kritiken zu den Gerät liest - die sind ja nur kaputt, darf ja fast nicht sein.

Und wenn man das liest
http://www.ciao.de/Compaq_Presario_CQ71_120EG__Test_8779301
macht es auch nicht gerade Mut.


BID = 805799

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9264
Wohnort: Alpenrepublik


Zitat :
die Kritiken zu den Gerät liest - die sind ja nur kaputt, darf ja fast nicht sein.


Ach, nee!
Was hatte ich in meiner ersten Antwort geschrieben.

_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

BID = 805801

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
die Kritiken zu den Gerät liest - die sind ja nur kaputt,
Andererseits stärkt das deine Position, denn da sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt, mußt du ja nun nachweisen, dass der Fehler von vornherein vorhanden war.
Wenn das Internet voll von Mängelbeschreibungen dieses Typs ist, hast du wesentlich bessere Karten, als wenn du mit den Macken allein auf weiter Flur wärest.

BID = 806078

Murray

Inventar



Beiträge: 4853

@nabruxas ja hatte ich gelesen, dachte aber nicht das es so schlimm ist

Ist es eigentlich "erlaubt" den Laptop ohne Festplatte einzuschicken?

BID = 806084

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9264
Wohnort: Alpenrepublik

Ja, ich hatte alle Garantierep. ganz problemlos ohne HDD eingeschickt.

1.) Headchrash unmöglich.
2.) Die Daten gehen niemanden etwas an. Auch mich nicht, deshalb bekommt der Kunde die HDD in einer ESD Verpackung mit oder lässt die HDD in meiner Werkstatt. Ich habe ohnehin keine Zeit mir da etwas anzusehen, abgesehen davon interessiert es mich auch nicht was da drauf ist.
3.) Das Gerät wird nicht ohne Rückfrage in den Originalzustand versetzt. (Daten gelöscht)

_________________
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: nabruxas am 26 Dez 2011  0:09 ]


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