Zitat :
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meiner Haustür gefunden. Die Geräte lagen dort einige Tage |
Dann wird der Besitzer wohl gestorben sein und hat vergessen das Gerät mitzunehmen.
Solche Geräte sind recht teuer und du wärest gut beraten es durch wildes Herumprobieren nicht kaputt zu machen.
Der korrekte Weg wird sein, daß du es beim Fundbüro abgibst.
Dort wird es ein halbes Jahr aufbewahrt und wenn sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht meldet, fragt dich das Fundbüro, ob du es haben möchtest.
Falls nicht, wird es versteigert, sonst gehört es danach offizell dir.
Wenn der Finder sich meldet, steht dir ein Finderlohn zu.
http://de.wikipedia.org/wiki/Finderlohn
Allerdings nur, wenn das Gerät nicht im Haus "gefunden" wurde.
Nach dem Grundsatz "Ein Haus verliert nichts", kann man in einem Haus auch nichts finden.
Wenn du es einfach behältst, nennt man das Fundunterschlagung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung
Und wenn du es verkaufst, ohne daß es dir gehört, ist das Hehlerei.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hehlerei
Beide Tatbestände sind, im Gegendsatz zu falsch Parken, Straftaten und du könntest so schnell zu einer Vorstafe kommen.
Das macht sich nicht gut bei der Jobsuche.
P.S.: @HMV
Zitat :
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Na, Du hast ja mal ein Glück... |
So etwas kommt vor.
Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Servicetechniker ein teures Multavi o.ä. beim Kunden vergessen hat und nie danach gefragt hat.
Dort war es dann Jahrzehnte lang in Benutzung.
Vermutlich hatte er angenommen, daß das Gerät längst einen Liebhaber gefunden hat, und deshalb unwiderruflich weg sei.
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Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 19 Jun 2012 12:47 ]