AIPTEK SONS USB Stick

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Autor
Sonstige SONS AIPTEK USB Stick

    







BID = 80473

krockie

Stammposter

Beiträge: 414
Wohnort: OWL
 

  


Geräteart : Sonstige
Hersteller : AIPTEK
Gerätetyp : USB Stick
Chassis : ?
Messgeräte : Multimeter, Oszilloskop
______________________

Hallo,
mein og Aiptek USB Pendisk mit 64 MB ist flöten gegangen nachdem ich es in einem Siemens-Fujitsu Notebook eingestöpselt habe.

Nach dem einstöpseln leuchtet zwar für einige sekunden die kontroll LED am Stick auf, so wie normaleweise üblich.
Dann wid der Stick aber nicht vom Betriebssystem als Pendisk erkannt. Habe es schon an den verschiedensten Rechnern mit den verschiedensten OS versucht, immer dasselbe, LED kleuchtet kurz auf dann keine Erkennung vom Bs.
Habe das Dink auch schon aufgemacht da kann man fast alles austauschen (SMD Technik) aber ich weiss nicht woran es liegen könnte.
Danke für Tipps
Krockie

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BID = 80781

Goetz

Schreibmaschine

Beiträge: 1947
Wohnort: Dresden
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Da sollte doch noch Garantie drauf sein....

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BID = 80783

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

sehr wahrscheinlich!

nur sollte man das Teil dann nicht vorher zerpflückt haben...

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BID = 80788

krockie

Stammposter

Beiträge: 414
Wohnort: OWL

also ich habe weder die rechnung noch die verpackung aufgehoben.
Mit der garantie wird es also nichts, vielleicht doch in die tonne treten.
krocke

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BID = 80792

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

wie so oft:

Keine Arme? - Keine Kekse!

Warum eigentlich ist bei der Hälfte der Kunden das Erste, was sie nach einem Neukauf tun, den Beleg, sämtliche Unterlagen und die Verpackung wegzuwerfen...?

Ich werde es wohl nie mehr verstehen.

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BID = 80795

krockie

Stammposter

Beiträge: 414
Wohnort: OWL

es ist einfach die Dummheit

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BID = 80800

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Da Dummheit menschlich ist und in vielen Firmen tatsächlich auch noch der ein oder andere Mensch arbeitet (ja, auch wenn man es kaun glauben mag...), folgender Tipp:


In der Regel kann der Hersteller das Produktionsdatum seines Produktes ziemlich genau erkennen. Hinzu rechnet man üblicherweise eine realistische Durchlaufzeit bis zum Verkauf an den Endverbraucher (unterschiedlich, abhängig vom Produkt).

Schicke also das Ding direkt an die deutschen Niederlassung des Herstellers bzw. den deutschen Importeur.
Lege eine Beschreibung des Problems bei und teile mit, daß Du die Unterlagen (wegen Umzugs, allgemeiner Schlamperei oder Brennstoffmangels...) leider nicht mehr finden kannst.

Laß den Hersteller wissen, daß Du mit seinem Produkt (vielleicht auch noch mit anderen aus seinem Hause) bisher sehr zufrieden warst und daher schon etwas erstaunt bist, daß es so bald schon ausgefallen ist.
Gib zu erkennen, daß Du nur Produkte von Herstellern kaufen möchtest, wo auch der Service stimmt.

Dann kannst Du hoffen, auf dem Kulanzwege ein Austauschgerät kostenlos zu bekommen.

Viel Erfolg!


Gruß,
sam2

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BID = 80975

röhre

Inventar



Beiträge: 3405
Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen

Wenn dat ma gut geht.

Kleines Beispiel.
Hatte von einem Kunden einen DVD-Player, vom LIDL.
Netzteil def. Keine Rep. möglich.
Kein Kaufbeleg. Nachweislich im LIDL zu einer bestimmten Zeit verkauft. Anfrage beim Hersteller, kostenlose Lieferung eines Netzteils. Keine Chance.
Ohne Beleg nichts, obwohl mir bestätigt wurde, das auf dem Gerät noch volle Garantie ist.
Habe die Vermutung, die glaubten daß das Gerät vom LKW gefallen war.
Hatte eine Bekannte beim LIDL beauftragt mir einen Beleg zu besorgen.
Ruck zuck war das Netzteil da.

röhre

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Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten.
Immer schön die VDE-Vorschriften beachten.

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BID = 80990

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Vorab:
Die von mir beschriebene Methode hat bereits unzählige Male gut funktioniert (natürlich nicht immer). Nicht nur bei mir.
Ein "Vom-Laster-Fallen" wurde dabei meines Wissens nach noch nie unterstellt.
Was soll also passieren?
(außer das Teil hat ne eindeutige Seriennummer oder so und ist WIRKLICH vom Laster gefallen oder anderweitig als gestohlen registriert).
Wer bei derart verläßlichen Quellen kauft, daß er sowas befürchten muß, dem gehört es dann auch nicht anders...


Jetzt zu Deinem Fall, Röhre:

Da habt Ihr Euch anfänglich etwas zu billig abspeisen lassen bzw. es falsch angestellt.
(ich setzte dabei voraus, daß der Verkauf an den Endverbraucher damals noch keine 2 Jahre zurücklag und sich bereits im Gültigkeitszeitraum des BGB,nF, abgespielt hat)

Ich verweise hier nochmals auf den wesentlichen Unterschied zwischen freiwilliger Garantieleistung und gesetzlicher Mängelgewährleistungsverpflichtung !

Um jene (also die Mängelgewährleistung) gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, ist nach regelmäßiger deutscher Rechtsprechung die häufig verlangte Vorlage einer Kaufquittung o.ä. NICHT zwingend erforderlich!!!
Es erleichtert zwar den Nachweis der Anspruchsgrundlage, aber der kann genausogut auch anders geführt werden. Z.B. mittles Zeugen, die beim Kauf dabei waren. Auch die Tatsache, daß bestimmte Geräte nur in einem bestimmten Zweitraum bei einem bestimmten Händler überhaupt angeboten wurden ("MADE FOR LIDL"), würde ggf. helfen, den Nachweis zu führen.

Im Zweifel hilft der Anwalt des geringsten Mißtrauens gerne...


Gruß,
sanm2

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BID = 80996

röhre

Inventar



Beiträge: 3405
Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen

Hallo sam2,
der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist mir bestens bekannt.
Ich meine in meinem Fall während der gesetzlichen Garantie.
Nur mach mal ein Mollie für 59 Euro und drohe mit Anwalt.
Die lachen sich einen Schaden.
Immerhin, sind sie auf der sicheren Seite.
Es steht in den Garantiebedingungen, Kaufbeleg!

Egal wie es ist, wie Du sagst, es gibt immer ein Weg.

gute Nacht

röhre

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Immer schön die VDE-Vorschriften beachten.

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BID = 81031

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Hallo röhre,

ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber bist Du wirklich sicher? (sicher nur ne Verwechslung, ist ja schon arg spät)

Zitat :

der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist mir bestens bekannt.
Ich meine in meinem Fall während der gesetzlichen Garantie.

Denn der gesetzliche Anspruch, den ich meinte, ist eben die Gewährleistung, nicht die Garantie!

Dann ist der Verkäufer auch nicht "auf der sicheren Seite". Was in den Garantiebedingungen steht, bezieht sich eben NUR auf die (freiwillige) Garantie, aber NICHT auf die (gesetzliche) Gewährleistung. Für die Gewährleistung gibt es keinen Kaufbeleg-Zwang und der kann auch nicht durch AGB etc. konstruiert werden!

Man muß hierbei aber immer sehr sauber unterscheiden, wer der jeweilige Vertagspartner ist und wo man welchen Anspruch geltend macht.
Der Gewährleistungsanspruch besteht NUR gegenüber dem Verkäufer. Die Garantiezusage kommt dagegen häufig vom Hersteller oder Importeur (neuerdings aber auch von manchen Handelsketten).

Und ich "drohe" nicht mit dem Anwalt (erwähne ihn höchstens einmal kurz und beiläufig im Rahmen der erforderlichen Fristsetzung), sondern gebe ihm die Angelegenheit dann (im Weigerungsfall) gleich ab.
Denn wenn ICH mich weiter mit denen herumschlage, kostet das MEIN Geld, macht es der Anwalt für mich, kostet es das Geld des uneinsichtigen VERKÄUFERS.


Du hast natürlich Recht, daß man im Einzelfall abwägen muß, was der geringere Aufwand ist, aber auf 59 Euro (die mir zustehen) zu verzichten, würde ich mir dreimal überlegen...


Aber meist ist all das ja gar nicht nötig!
Man glaubt ja gar nicht, wie kulant viele Firmen sind (interessanterweise meist eher gegenüber dem Endverbraucher als gegenüber einem Händler), wenn man ihnen in ordentlichem Deutsch was Nettes auf einem richtigen Briefpapier schickt...


Gruß,
sam2

[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am  9 Jul 2004 10:22 ]

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BID = 81091

Lötfix

Schreibmaschine



Beiträge: 2328
Wohnort: Wien

Gute Kleidung wirkt auch oft Wunder, nicht unbedingt in Jeans und T-Shirt versuchen irgendwas zu erreichen.

mfg lötfix

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