Siemens SONS Reparaturtipps zum Fehler: Im Unterforum Reparatur - Haushaltsgeräte - nur lesen - Beschreibung: Waschmaschine, Wäschetrockner, Trockner, Geschirrspüler, Microwelle, Bügeleisen, Herd, Elektroherd, Kühlschrank, Rasierer, Spülmaschine, Küchenmaschine und alle anderen Geräte der Haushaltstechnik. READ ONLY!
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Reparatur - Haushaltsgeräte - nur lesen
Reparatur - Haushaltsgeräte - nur lesen : Waschmaschine, Wäschetrockner, Trockner, Geschirrspüler, Microwelle, Bügeleisen, Herd, Elektroherd, Kühlschrank, Rasierer, Spülmaschine, Küchenmaschine und alle anderen Geräte der Haushaltstechnik. READ ONLY! |
Autor |
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BID = 124544
klaus24 Gerade angekommen
Beiträge: 5
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Geräteart : Sonstiges
Hersteller : Siemens
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Hallo zusammen
ich bin zum ersten Mal hier und hab gleich ein Problem:
bei unserem Bügeleisen (mittlerweile das 4.) titt regelmäßig nach einem 1/2 Jahr das Problem auf, dass der RCD (FI)(0,03A 4-polig) auslöst. Bei einem anderen Stromkreis mit anderem RCD das selbe Problem. Bei meinem Garantieanspruch gegenüber Siemens gibts nun Ärger (Behauptung Gerät wäre gefallen). Im Archiv habe ich diese Thema gelesen, konnte aber nicht erkennen, ob es sich um die selben Bügeleisentypen handelt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Gruß
klaus24
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Erklärung von Abkürzungen |
BID = 124718
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Wann war der Erstkauf genau?
Wie oft und wann genau wurde es bisher repariert bzw. ausgetauscht?
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
Erklärung von Abkürzungen |
BID = 125028
klaus24 Gerade angekommen
Beiträge: 5
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Das Kaufdatum liegt ca. 2-2 1/2 Jahre zurück und hatte die Probleme immer nach 6-10 Monaten. Repariert wurde das Gerät nicht, sondern immer durch ein Neues ersetzt.
Gruß
Klaus24
-Edit von sam2: Antwort aus Fullquote herausgeschält...-
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 8 Nov 2004 10:35 ]
Erklärung von Abkürzungen |
BID = 125057
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Es wären schon präzisere Angaben erforderlich:
Bitte genaues Kaufdatum und Zahl und Dauer der jeweiligen Austauschvorgänge.
Die Sache steht nämlich zeitlich offenbar derart auf der Kippe, daß es auf die Frage, ob ein Fallschaden vorliegt (wieso kannst Du den denn sicher ausschließen? 1-Personen-Haushalt ohne Putzfrau...), womöglich gar nicht mehr ankommt.
Erst bei einem eventuellen Kulanzantrag ist das dann wieder von Belang.
P.S.
Bitte keine überflüssigen Fullquotes. Und schon gar nicht in das Zitat hineinschreiben...
Zum normalen Antworten nicht "Quote" benutzen, sondern "Antworten" (unten links).
Das Zitieren sollte man üben, dafür gibt es das Unterforum "Test".
Danke!
Erklärung von Abkürzungen |
BID = 125376
klaus24 Gerade angekommen
Beiträge: 5
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sorry, da hab ich mich wohl beim Antwortschreiben vertan.
Ich weiß zwar nicht was du mit Fallschaden meinst (runtergefallen ist es nicht) aber es ist mittlerweile das 4. Gerät gleicher Bauart bei der Reparatur. Das genaue Kaufdatum kann ich leider nicht mehr nachvollziehen. Verlängert sich der Garantiefall bei einem Neugerät nicht automatisch wieder auf 2 Jahre?
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BID = 125391
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Das wäre schön.
Wie bei einem Rolls, lebenslange Garantie.
Ist leider nicht so.
röhre
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Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten.
Immer schön die VDE-Vorschriften beachten.
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BID = 125418
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Die Garantie (eine freiwillige Leistung des Herstellers/Importeurs/neuerdings auch manches Händlers) verlängert sich durch Garantieleistungen (egal ob Reparatur oder Austausch) generell nicht. Ihre Dauer kann der Garantiegeber auch überhaupt beliebig festlegen.
Die Mängelgewährleistung (ein gesetzlicher Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer) beträgt 24 Monate. In den ersten 6 Monaten davon gilt die Beweislastumkehr.
Diese beiden Zeiträume verlängern sich um die Dauer von Reparaturen/Austauschbearbeitungen.
Wenn Du also inzwischen das vierte Gerät hast, waren das drei Austauschvorgänge. Wenn jeder 2 Wochen gedauert haben sollte, ist die Gewährleistungspflicht 2 Jahre 1 Monat und 2 Wochen nach dem ursprünglichen Kauf abgelaufen.
Allerdings hast Du Dich dann sehr ungeschickt verhalten. Denn mehr als zweimal muß man sich das Gerät nicht austauschen lassen. Man hätte also beim dritten Defekt sein Geld zurückverlangen dürfen (und sollen). Denn offenkundig ist die Serienqualität dieses Produkts nicht besonders...
Vermutlich ein schlichter Kontruktionsfehler.
Da aber inzwischen wohl dieser Zeitraum abgelaufen sein dürfte, hat man nun gar keine Ansprüche mehr!
In einem solch krassen Fall würde sich aber der Hersteller normalerweise sicherlich kulant verhalten.
Nur - wenn jetzt ein Fallschaden vorliegt (und da steht offenbar Deine Aussage gegen die von SIEMENS, nur daß die das Bügeleisen in der Hand haben (oder hatten).
Ich wette, daß eine Begutachtung jetzt ergeben würde, daß tatsächlich ein Fallschaden vorliegt. Leider wird man nicht mehr erkennen können, wer das Gerät hat fallen lassen...
Meine Empfehlung:
Vergiß die Sache und lerne verschiedenes daraus.
Außerdem kaufe ein Bügeleisen z.B. von BRAUN.
P.S.
Sie lasen wie immer lediglich eine persönliche Einschätzung einer hypothetischen Sachlage. Wer eine individuelle Rechtsberatung im konkreten Einzelfalle wünscht, wende sich vor Ort an den Anwalt des geringsten Mißtrauens...
In Kaufvertragsangelegenheiten berät gerne auch der örtliche Verbraucherschutzverband!
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BID = 125848
klaus24 Gerade angekommen
Beiträge: 5
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vielen Dank erstmal für eure Antworten.
Das Gerät liegt tatsächlich noch bei denen.
Ich habe ihnen einen Brief geschrieben und warte jetzt mal ab. Werde wohl selbst das Bügeleisen mal aufschrauben müssen.
Gruß
Klaus
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BID = 125860
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Ich hoffe Du hast ein paar Torx-Schraubendreher zu hause.
Sonst mußt Du das Eisen doch fallen lassen um es zu öffnen.
röhre
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Immer schön die VDE-Vorschriften beachten.
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BID = 125872
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Meinst Du, daß Du im Inneren des Gerätes neue Erkenntnisse über die Rechtslage findest oder zu der Frage des vermeintlichen Fallschadens?
Gib Dir keine Mühe! Wenn die sagen, da ist einer, dann hat das Bügeleisen auch einen, spätestens wenn Du es zurückbekommst... :hammer
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