Zoppas Herd Elektroherd zop 21 w Reparaturtipps zum Fehler: Im Unterforum Reparatur - Haushaltsgeräte - nur lesen - Beschreibung: Waschmaschine, Wäschetrockner, Trockner, Geschirrspüler, Microwelle, Bügeleisen, Herd, Elektroherd, Kühlschrank, Rasierer, Spülmaschine, Küchenmaschine und alle anderen Geräte der Haushaltstechnik. READ ONLY!
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Reparatur - Haushaltsgeräte - nur lesen
Reparatur - Haushaltsgeräte - nur lesen : Waschmaschine, Wäschetrockner, Trockner, Geschirrspüler, Microwelle, Bügeleisen, Herd, Elektroherd, Kühlschrank, Rasierer, Spülmaschine, Küchenmaschine und alle anderen Geräte der Haushaltstechnik. READ ONLY! |
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BID = 109530
bibilotta Gerade angekommen
Beiträge: 2
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Geräteart : Elektroherd
Hersteller : Zoppas
Gerätetyp : zop 21 w
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sooo, und nun noch einmal aber in der richtigen rubrik: bei meiner anfrage geht es um einen einbauherd der marke zoppas (zop 21 w). technisch ist das gerät soweit okay. unser problem ist eher ästhetischer natur. die ursprüngliche weiße bedienungsblende sowie der griff unseres backofens haben nämlich mittlerweile eine eher gelbliche farbe (wohl durch die hitze, die ein backofen nun einmal unhinderlich verströmt!) angenommen, was bei einen backofen, der noch nicht mal ein halbes jahr alt ist doch ziemlich unangenehm aufstößt. frage jetzt: besteht die möglichkeit diese blende und event. auch den griff auszutauschen? mit energischem putzen ist der sache nämlich leider nicht mehr beizukommen... |
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BID = 109532
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo bibilotta,
erstmal Willkommen im Forum!
(das Doppelpostig hab ich schon in den virtuellen Orkus verwiesen...)
Hier bist Du jetzt aber richtig.
Also, das geht sicherlich. Und da sich das Gerät noch im Zeiraum der gesetzlichen Gewährleistung befindet, solltes man den Verkäufer auffordern (wenn wider Erwarten freundliche Worte nichts helfen sollten, dann schriftlich und unter Fristsetzung), diesen Mangel zu beseitigen.
Man brauchts sich auch nicht abwimmeln zu lassen mit Hinweisen, daß sowas (da nur optischer Mangel) nicht von der Garantie gedeckt sein.
Denn die Garantie (eine freiwillige Leistung des Herstellers/Importeurs oder auch Händlers) kann beliebig eingeschränkt werden.
Nicht jedoch die Mängelgewährleistung. Dies ist ein gesetzlicher Anspruch gemäß BGB.
Gruß,
sam2
P.S.
Diese "Marke" kenne ich gar nicht. Woher ist das Ding?
P.P.S.
Sie lasen wie immer lediglich eine persönliche Einschätzung einer hypothetischen Sachlage. Wer eine individuelle Rechtsberatung im konkreten Einzelfalle wünscht, wende sich vor Ort an den Anwalt des geringsten Mißtrauens...
In Kaufvertragsangelegenheiten berät gerne auch der örtliche Verbraucherschutzverband!
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
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