Offtopic :
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| Sicherheitsproblem |
Mir wurde das so gelehrt, daß ja irgendwann später jemand auf die Idee kommen könnte, aus der abgeschnittenen Netzleitung durch hinzufügens einer Kupplung eine Verlängerungsleitung zu machen. Daher an nur 2-poligen Leitungen, quasi als "Warnhinweis", kein Schukostecker erlaubt.
... was natürlich Vollhonks auch nicht vom Verlängerungsleitung basteln abhält. Hab bei mir daheim auch schonmal ein 2,50m langes 2x0,5
2 mit vorne angespritzem Rasierapparate-Eurostecker durch den Seitenschneider laufen lassen. Uiii waren die böse ... der 2,2kW-Kellerstaubsauger hat doch ein viiieeell zu kurzes Kabel^^.
Wobei Kabel mit angespritztem Eurostecker mWn eigtl auch schon maximal 60cm lang sein dürf(t)en.
Da gibts aber auch noch ein zweites Problem. Nämlich wenn ein PE vorhanden, dann muß der mind einseitig aufgelegt werden. Im Falle eines Schukosteckers entsprechend sinnvollerweise in dem. Im Gerätegehäuse darf der dann aber ggf durchaus wieder frei herumbaumeln; nur durch ein Stück Schrumpfschlauch gesichert.
Und wenn ich mich recht erinnere, kommt die Frage nach einer entsprechenden Norm immer wieder - können aber sogar die Schreiberlinge aus den div Elektro-Fachzeitschriften nie eine nennen. Nur eine Herleitung zusammenfabulieren.
Als drittes Problem kommt ja noch dazu, daß es die für zweipolige Leitungen einzig erlaubten Konturenstecker nur alle 10'000 Jahre wieder in selbst anschraubbarer Ausführung zu erwerben gibt.
Irgendwo scheint mir in der Normung ein kleiner Denkfehler zu sein.