Schukostecker (geschraubt) als Ersatz gewerblich

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Autor
Schukostecker (geschraubt) als Ersatz gewerblich

    







BID = 1052873

Rhodosmaris

Schreibmaschine



Beiträge: 2354
Wohnort: Lindau/Bodensee
 

  


Die Tage hat mich ein Vertreter der Firma LUX (gewerbliche Staubsauger) angesprochen, daß unsere Reparatur der angespritzten Konturenstecker nicht zulässig sei.
Bei Wackelkontakten an den Steckern - bzw. an der Leitung direkt nach dessen Knickschutz, kürzen wir die Leitung ein paar Zentimeter ein und montieren fachgerecht Schukostecker von ABL.
https://www.abl.de/produktsuche.php.....steme

Laut dem Vertreter wäre dies im gewerblichen Bereich nicht zulässig und es müsse die gesamte Staubsaugerzuleitung mit Konturenstecker (10m Länge 2x0,75² H05VVF oder ähnlich) ersetzt werden.
Davon habe ich noch nie gehört und kann es auch gar nicht glauben, da man demnach an keinem Gerät im gewerblichen Bereich einen einfachen "Steckertausch" vornehmen dürfte. Schließlich sind viele hangdgeführte E-Geräte und Maschinen in SK2 ausgeführt und haben angegossene Konturenstecker.

Kann mich jemand aufklären?

ciao Maris

BID = 1052874

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36187
Wohnort: Recklinghausen

 

  

Das Gerücht hält sich hartnäckig, ist aber falsch.
Es ist zulässig, einen Schukostecker an SK2 Geräte zu montieren, fachgerechte Montage setze ich jetzt mal voraus.
https://www.elektropraktiker.de/nc/.....cker/



_________________
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 1052877

Rhodosmaris

Schreibmaschine



Beiträge: 2354
Wohnort: Lindau/Bodensee

Danke Mr. Ed,

ich meine, daß genau das Thema auch schon mal hier im Forum diskutiert wurde.
Der Vertreter (Leiter einer Generalagentur des Herstellers - aber kein Elektriker/Fachmann) wollte mir irgendwie "einreden", daß es im privaten Bereich zulässig, im gewerblichen Bereich aber nicht erlaubt wäre.

ciao Maris

BID = 1052878

unlock

Schriftsteller

Beiträge: 901
Wohnort: Mosbach


Zitat :
Mr.Ed hat am  9 Jun 2019 15:30 geschrieben :

Das Gerücht hält sich hartnäckig


Das ist nicht nur ein Gerücht,sondern wird sogar an Schulen gelehrt!
Da staunt der Laie und der Fachmann krazt dich am Kopf...

_________________
One Flash and you're Ash !

BID = 1052888

Hotliner

gesperrt

Hallo!

Der Hintergedanke des LUX-Schuhvertreters, ist doch nur, dass diese dann div. Garantie- o. Gewährleistungsansprüche von vorneherein ablehnen wollen, nur weil deren Sauteures "Originalkabel", dann nicht mehr vorhanden ist.

BID = 1052891

Bubu83

Schreibmaschine



Beiträge: 2824
Wohnort: Allgäu

Laut Maschinenrichtlinie wird das CE-Kennzeichen hinfällig, sobald Teile eingebaut werden, die nicht in der Hersteller-Stückliste angegeben sind...
So zumindest habe ich das in der letzten Schulung gelernt.

Wenn in einer Maschine z.B. ein 16 A - Relais von Siemens drin ist und das kaputt geht und ich ein baugleiches Finder-Relais einbaue, geht das CE-Zeichen flöten...

Ob das nach VDE-Richtlinien erlaubt ist, weiß ich allerdings nicht, würde aber vermuten, dass das kein Problem sein dürfte...


Schönen Abend
Bubu

BID = 1052959

:andi:

Inventar



Beiträge: 3205
Wohnort: Bayern


Zitat :
Bubu83 hat am  9 Jun 2019 22:42 geschrieben :

Laut Maschinenrichtlinie wird das CE-Kennzeichen hinfällig, sobald Teile eingebaut werden, die nicht in der Hersteller-Stückliste angegeben sind...
So zumindest habe ich das in der letzten Schulung gelernt.

Wenn in einer Maschine z.B. ein 16 A - Relais von Siemens drin ist und das kaputt geht und ich ein baugleiches Finder-Relais einbaue, geht das CE-Zeichen flöten...

Ob das nach VDE-Richtlinien erlaubt ist, weiß ich allerdings nicht, würde aber vermuten, dass das kein Problem sein dürfte...

Schönen Abend
Bubu


Dazu gibt es den Begriff "Wesentliche Veränderung von Maschinen" (Google liefert viel dazu) und einen entspreichenden Entscheidungsbaum. Verkürzt gesagt: Entsteht durch die Veränderung keine neue Gefährdung und wird keine vorhandene Gefährdung erhöht, dann ist es keine wesentliche Veränderung, und damit muss auch nicht die ganze CE Chose neu aufgerollt werden. Allerdings sollte man das zum Nachweis dokumentieren, was man zu welchem Datum gemacht hat und warum man zu dem Schluss kommt, dass es keine wesentliche V. ist. Bestenfalls stehen mindestens zwei Namen unter dem Dokument.

Wenn du ein Siemens-Relais durch ein Finder-Relais ersetzt, wird auch vorausgesetzt, dass du dir alle technischen Daten so genau ansiehst, dass du sichergehen kannst, dass der Ersatz technisch ausreichend ist.
Auch hier stellt sich die Frage nach einer Gefährdung.
Wenn das Relais nur für eine "unwichtige/unkritische" Funktion ist und durch den Ausfall keinerlei Gefährdung entstehen kann, würde ich mal sagen, "wo kein Kläger..." ansonsten kannst du ja dokumentieren dass du die technische Eignung sichergestellt hast und keine wesentliche Veränderung siehst. Oder du sparst dir das alles und kaufst das Siemens Relais


_________________
"Gestern gings noch, da kann net viel sein"

[ Diese Nachricht wurde geändert von: :andi: am 14 Jun 2019 15:41 ]

BID = 1052972

Bubu83

Schreibmaschine



Beiträge: 2824
Wohnort: Allgäu


Zitat :
:andi: hat am 14 Jun 2019 15:28 geschrieben :


Zitat :
Bubu83 hat am  9 Jun 2019 22:42 geschrieben :

Laut Maschinenrichtlinie wird das CE-Kennzeichen hinfällig, sobald Teile eingebaut werden, die nicht in der Hersteller-Stückliste angegeben sind...
So zumindest habe ich das in der letzten Schulung gelernt.

Wenn in einer Maschine z.B. ein 16 A - Relais von Siemens drin ist und das kaputt geht und ich ein baugleiches Finder-Relais einbaue, geht das CE-Zeichen flöten...

Ob das nach VDE-Richtlinien erlaubt ist, weiß ich allerdings nicht, würde aber vermuten, dass das kein Problem sein dürfte...

Schönen Abend
Bubu


Dazu gibt es den Begriff "Wesentliche Veränderung von Maschinen" (Google liefert viel dazu) und einen entspreichenden Entscheidungsbaum. Verkürzt gesagt: Entsteht durch die Veränderung keine neue Gefährdung und wird keine vorhandene Gefährdung erhöht, dann ist es keine wesentliche Veränderung, und damit muss auch nicht die ganze CE Chose neu aufgerollt werden. Allerdings sollte man das zum Nachweis dokumentieren, was man zu welchem Datum gemacht hat und warum man zu dem Schluss kommt, dass es keine wesentliche V. ist. Bestenfalls stehen mindestens zwei Namen unter dem Dokument.

Wenn du ein Siemens-Relais durch ein Finder-Relais ersetzt, wird auch vorausgesetzt, dass du dir alle technischen Daten so genau ansiehst, dass du sichergehen kannst, dass der Ersatz technisch ausreichend ist.
Auch hier stellt sich die Frage nach einer Gefährdung.
Wenn das Relais nur für eine "unwichtige/unkritische" Funktion ist und durch den Ausfall keinerlei Gefährdung entstehen kann, würde ich mal sagen, "wo kein Kläger..." ansonsten kannst du ja dokumentieren dass du die technische Eignung sichergestellt hast und keine wesentliche Veränderung siehst. Oder du sparst dir das alles und kaufst das Siemens Relais



[ Diese Nachricht wurde geändert von: :andi: am 14 Jun 2019 15:41 ]


Danke für deine Ergänzungen. Da hab ich wieder was gelernt


Schönen Abend
Bubu

BID = 1052976

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Sofern bei einer Instandhaltung oder bei einer Reparatur ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzteil verwendet wird , wird die CE -Zulassung nicht berührt. Das gilt auch für den Stecker . Der Stecker muss aber Trittfest sein, ob der von ABB das ist kann ich nicht sagen.

_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 1053000

Rhodosmaris

Schreibmaschine



Beiträge: 2354
Wohnort: Lindau/Bodensee

Ah...trittfest...das weiß ich momentan auch nicht - müsste ich bei ABL (nicht ABB) nachfragen.

Es gibt von Merten und Mennekes die schwarzen massiven Gummischukostecker.
Die waren mir zu klobig, da die Steckdosen für die Staubsauger meist direkt neben der Zimmertür sind und die selbstschließenden Türen gegen diese (langen) Stecker stoßen und sie und die Steckdose beschädigen könnten.
Ebenso verhält es sich mit den baugleichen hellgrauen Kunststoffsteckern.

Von daher waren mir diese oben verlinkten ABL Stecker am geeignetsten, weil sie meiner Meinung nach gegenüber haushaltsüblichen Kunststoffsteckern aus Hartplasik widerstandsfähiger sind - es ist kein harter Kunststoff, sondern schon etwas weichers in Richtung harter Gummi.

Aber ob sie trittfest sind, muß ich tatsächlich nachfragen.
Gibt es hierzu evtl. sogar ein Logo/Prüfzeichen - meinetwegen in der Art wie das doppelte Möbelzeichen?

ciao Maris

BID = 1053013

Elektro Freak

Inventar



Beiträge: 3434
Wohnort: Mainfranken

Schwachsinnige Diskussion... Da will einfach einer Geld verdienen.
Fachlich absolut nicht haltbar die Argumentation, da keine Verschlechterung der Sicherheit, sondern eine Verbesserung eintritt. Geschraubt ist immer besser als ein angespritzter Konturenstecker.

Konturenstecker sind mir schon einige in Flammen aufgegangen, geschraubte noch nie

_________________


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