Schreck in der Morgenstunde Im Unterforum Erfahrungsaustausch - Beschreibung: Fragen und Antworten von User zu User zu allen elektrischen und elektronischen Geräten
Autor |
Schreck in der Morgenstunde |
|
|
|
|
BID = 344179
tekman Stammposter
Beiträge: 412
|
|
@otiffany:
Die Beamten waren berechtigt, das Gerät mitzunehmen.
Eben genau das ist der Sinn einer richterlich bestätigten/veranlaßten Hausdurchsuchung unter Angabe der Gegenstände, nach denen gesucht wird.
Der Gegenstand ist ja angegeben, wie man aus dem von Dir hochgeladenen Faksimile ersehen kann.
Korrekte Beamte gebne Dir von sich aus eine Quittung, auf der Du feinsäuberlich vermerken lassen solltest, welches Gerät es EXAKT ist (also z.B. Typ UND Seriennummer -- kann ja sein, dass das Aggregat mit der Nr. 4711 gestohlen wurde, Du aber Nr.4712 hast - etc.).
Diese Art der Quittung müssne Dir Beamte in so einem Fall auf Verlangne ohne Gegendiskussion ausstellen. Für Deine nächste Durchsuchung weißt Du das nun
Was den rüden Ton angeht: Jo, so iss das nun mal. Sieh es mal aus Sicht der Bematen: Lausiger Job, jeden Tag suspekte Verdächtige (es könnte ja auch einer hinter der Tür stehen, der neben dem Aggregat auch eine Waffe in der Hand hat), und von Dir nimmt man erst mal an: Vermutlich isses der Täter. Oder zumindest mitschuldig. Da lernt man in Polizeipsychologie: Erstmal einschüchtern und zeigen, wer die Harke in der Hand hat. Freundlich werden kann man immer noch.
ach ja, und auch noch unfreundlicher können sie werden. Glaub mal nicht was Polizisten noch so drauf haben, Dein Fall war noch harmlos. Das ist ja fast Kuschelstunde gewesen.
Die Erfahrung wie es Doncomi beschreibt hat man bei Polizisten übrigens öfters: Sie sind auch nur Menschen, und wenn sie bemerken das es nun wirklich den Falschen trifft, dann werden diese vor wenigne augenblicken so streng arbeitenden Beamten merklich freundlicher. Aber wie gesagt: Es ist deren Job, nicht zimperlich zu sein. So werden diese Leute von unserem Staat ausgebildet, also bitte nicht wundern dass sie sich auch genauso verhalten.
Oaky, wenn Du Dir Luft machen willst, schreib einen Brief.
Mach Dir aber keine Hoffnung, das es was bringt. Wenn sich die Polizisten bei Dir entschuldigen, wäre das schon DEUTLICH mehr als Du erwarten darfst.
Noch ein kleiner Hinweis: Eine Androhung Deienrseits, das als Leserbrief zu veröffentlichen, wird Dir übrigens nur eine formale Gegenantwort einbringen, dass die Beamten vollkommen korrekt und der Situation nagemessen gehandelt haben. Und diese sich nun rechtliche Schritte gegen Dich wegen evtl. Beamtenbeleidigung und öffentlicher Diffamierung vorbehalten. Erinnere Dich: Du warst allein, maximal in Begleitung Deienr Frau. Die Bamten zu zweit, und sind per Diensteid zur Ehrlichkeit verpflichtet. Was also meinst Du ist die Zeugenaussage evtl. Deiner Frau zum "harschen " Vorgehen der Beamten wert?
hth,
Andreas |
|
BID = 344235
Otiffany Urgestein
Beiträge: 13763 Wohnort: 37081 Göttingen
|
|
Ja, Quittung habe ich bekommen.
Wenn sich die Beamten wie bei DonComi beschrieben verhalten hätten, hätte ich das noch verstanden.
Nachdem ich mich nun heute von einem Vorgesetzten zu dessen höherem und wieder dessen höherem durchgedient hatte, bin ich zu der Erkenntnis gekommen, daß ich es nicht mit normal denkenden Menschen zu tun hatte. Keiner verstand so richtig, worüber ich mich aufgeregt habe. Wenigstens hat man mir noch einmal einen Termin mit den Beamten und dem Bereichsleiter zugesichert, um evtl. auf der Basis die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.
Ich bin derart wütend, daß ich nichts unversucht lassen werde, um Genugtuung zu erlangen.
Ich glaube, es kann sich nicht Jeder vorstellen, welche Wirkung der schroff vorgetragene Satz : "Wir müssen bei ihnen eine Hausdurchsuchung durchführen." haben kann. Mir jedenfalls schlug das Herz bis in den Hals.
Allein die Vorstellung, daß Außenstehende ihre Nase in die intimsten Dingen stecken könnten.
Wenn meine herzkranke Frau allein im Haus gewesen wäre; ich weiß nicht, was passiert wäre.
Gruß
Peter
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Otiffany am 26 Jun 2006 14:14 ] |
|
BID = 344239
tekman Stammposter
Beiträge: 412
|
Tja, wie Du richtig bei DonComi liest: ERST NACH dem Kaffee wurden dort die Beamten freundlicher. vorher - warene sie vermutlich auch recht schroff.
Na dann, nimm mal den Termin wahr bei den Vorgesetzten, und schau dann wie die Sache aussieht.
Zitat :
| Allein die Vorstellung, daß Außenstehende ihre Nase in die intimsten Dingen stecken könnten. |
Na ja, das ist ja nun mal das Wesen einer Durchsuchung das man die Nase tief in die Privatspähre steckt. Bei einer normalen Kontrolle im Straßenverkehr mit "bitte öffnen sie mal den Kofferraum" und 5 Beamten mit MPi im Anschlag ist das Gefühl wohl ähnlich: Hoffentlich zittert da niemandem der Zeigefinger. Und hoffentlich abe ich dne Kofferraum vorher aufgeräumt.
Und was heißt reinstecken könnten: Genau das erlaubt eine Hausdurchsuchung. Und die hat ein Richter angeordnet - Du hast schon daran gedacht eine Termin bei eben jenem Richter machen zu lassne zwecks Diskussion des warum und ob er das bedacht hat bevor er die Durchsuchung genehmigt hat? die Beamten tun nur den Job, aber ausgelöst wurde das Handeln vom Richter.
|
BID = 344260
Otiffany Urgestein
Beiträge: 13763 Wohnort: 37081 Göttingen
|
Ich verstehe nicht ganz, daß Du das gut heißen kannst. Es geht doch hier um die Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Gruß
Peter
|
BID = 344261
tekman Stammposter
Beiträge: 412
|
H iPeter,
da hast du was mißverstanden. ich schreibe nirgendwo das ich es gutheiße. Ich habe lediglich gesagt, dass es halt das Wesen einer Hausdurchsuchung ist, dass die Beamten in alles, auch das was Du als Intimstes empfindest, ihre Finger stecken und alles durchsuchen.
Das ist der Punkt.
and bye for today,
Andreas
|
BID = 345513
djtechno Inventar
Beiträge: 4955 Wohnort: beutelsbach
|
Aus diesem grund, und weil man seine email-adresse nur im IE ändern kann, und weil die die javascript-sicherheitslücke imme rnoch nicht unterbinden habe ich ebay schon vor jahren den rücken gekehrt.
klar, sind conrad, pearl u.co. bei produkten vielleicht teurer, aber da weiß ich, daß ich kein diebensgut kriege, kenne die lieferzeiten, muß meine bankverbindugn nicht an x leute streuen, bekomme alle artikel schön in einem paket, statt dutzende einzelpakete von verschiedensten leuten (jede auktion ein paket),und und und .....
gibt 1000 gründe gegen ebay
Was ich mich frage: wenn einer bei ebay sich einen hucht cbk, oder einen "prüfsender" kauift, ob dann auch die polizei kommt, von wegen kopierschutz umgehen ist strafbar bzw. piratensenden ist strafbar
Marcus
_________________
Ehemaliger forennutzer (ausgetreten)
|
BID = 345517
tekman Stammposter
Beiträge: 412
|
@marcus:
Zitat :
| gibt 1000 gründe gegen ebay
Was ich mich frage: wenn einer bei ebay sich einen hucht cbk, oder einen "prüfsender" kauift, ob dann auch die polizei kommt, von wegen kopierschutz umgehen ist strafbar bzw. piratensenden ist strafbar
Marcus
|
Vermutlich wird der eingefleischte ebay-Fan auch 1000 Gründe dafür finden, eben wie halt der eingefleischte gegner 1000 gegen diese etablierte Variante des elektronischen Grabbletisches und "binnich-billich-drangekommen" Vergnügens findet.
Bis man dann halt auf die Schna...e fällt weil einem ein geklauter Stromer oder sonstiges angedreht wurde.
Zu Deienr Frage am Schluß: Wenn Du nur oft genug Sendeanlagen oder "prüfsender" oder sonstiges Equipment in der Art verhökerst, dann kommt dne Verkäufer irgendwann die Staatsmacht besuchen. Und da ebay die Datne der Käufer hat, geht das - entsprchende Schwere vorausgestzt - auch an dne Käufer weiter.
Und nu sach bitte nicht dass die Daten nach 3 Monaten nicht mehr einsehbar sind -- das gilt für Otto Normalebayer. Für alles in der gewerblichen EDV gilt: Backup, Aufbewahrungspflicht.
will sagen auch nach 12 oder mehr Monaten kann sich ein Staatsanwalt die Adreßdaten aushändigen lassen. Ein genügend kapitales Vergehen vorausgesetzt, wird er das auch tun. Und was deutschen Datenschutz angeht: Im ebay AGB steht dran das Du mit Teilnahme am ebay der Übermittlung und dem Handling Deiner Datne in ebay inc/USA zustimmst.
Beantwortet das Deien frage?
Andreas
|
BID = 345525
Otiffany Urgestein
Beiträge: 13763 Wohnort: 37081 Göttingen
|
Hi,
ich bin heute mit meiner Frau erneut bei der Dienststelle vorstellig geworden, nachdem gestern ein Dienststellenleiter mit uns telefonisch einen Termin vereinbart hatte.
Er machte den Vorschlag, die "schuldige" Dame herbeizuholen, um für sich selbst sprechen zu können, was diese jedoch ablehnte; na ja, nicht nur unverschämt sondern auch noch feige.
Als er mich fragte, wie denn die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen sei, sagte ich: "Mit einer schriftlichen Entschuldigung".
Jetzt bin ich gespannt, ob da was kommt.
Gruß
Peter
|
BID = 349691
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Zitat : tekman hat am 26 Jun 2006 15:15 geschrieben :
|
Ich habe lediglich gesagt, dass es halt das Wesen einer Hausdurchsuchung ist, dass die Beamten in alles, auch das was Du als Intimstes empfindest, ihre Finger stecken und alles durchsuchen. |
Und genau das stimmt eben nicht!!!
Wenn - wie hier in diesem Fall - der Zweck einer Hausdurchsuchung klar definiert ist (Auffinden eines bestimmten Gegenstandes), dann genügt es, wenn der Wohnungsinhaber die Durchsuchungsbeamten zu ebendiesem Gegenstand führt. Damit ist die Durchsuchung beendet. Das bedeutet, weitere Griffe in mehr oder weniger intime Dinge sind ab diesem Zeitpunkt illegal.
Wenn ich nicht ganz irre unterliegen dabei ggf. gewonnene Erkenntnisse über andere Sachen (falsche Rauchwaren z.B.) sogar einem Verwertungsverbot.
|
BID = 349697
Stifmaster Schriftsteller
Beiträge: 731 Wohnort: Mainfranken
|
Fakt ist auf jeden Fall, dass man nicht Eigentümer der Sache wird.
BGB sagt: Paragraph 935 (1): Der Erwerb des Eigentums auf Grund der Paragraphen 932 (gutgläubiger Eigentumserwerb) bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden [...] war.
Das heißt, man kann zwar von einem nicht berechtigtem Veräußerer unter bestimmten Bedingungen das Eigentum an einer Sache erwerben, aber es muss zwischen nicht berechtigtem Veräußerer und eigentlichem Eigentümer ein Besitzmittelungsverhältnis (Miete, Leihe usw.) bestehen. Das is bei Diebstahl nicht gegeben.
Ich bin a net so ein Freund von der E-Bucht. Hab no nie was dort ersteigert und wenn ich mal was billig brauch (z.B. Installationsmaterial) dann aus E***shops. Da is des Zeugs wenigstens neu und hat Garantie. Weiss der Geier wie oft gebrauchte Leitungen vielleicht schon überlastet wurden.
_________________
Für meine Beiträge schließe ich jegliche Haftung aus. VDE-Vorschriften sind immer zu beachten. SICHERHEIT GEHT VOR!
|
BID = 349733
clembra Inventar
Beiträge: 5404 Wohnort: Weeze / Niederrhein
|
Was ja u.U. auch beides zutreffen kann.
Durch die zufällig gefundenen Gegenstände werden weitere Ermittlungen eingeleitet aber jener gefundene Gegenstand selbst darf nicht als Beweis verwendet werden.
_________________
Reboot oder be root, das ist hier die Frage.
|
BID = 349786
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Perl, Du hast mich mißverstanden:
Ich meinte nicht die Zufallsfunde, die gemacht werden, bis man den eigentlich gesuchten Gegenstand gefunden hat. Diesbezüglich widerspreche ich Deinem Statement nicht. Bis dahin war die Durchsuchung nämlich auch rechtens.
Sondern die, welche gemacht werden, nachdem die Durchsuchung fortgesetzt wurde, obwohl deren Ziel schon erreicht war. So nach dem Motto: "Wo wir doch grad schon mal hier sind, schaun wir doch, ob sich nicht noch sonst etwas findet...".
Mit denen verhält es sich anders, da diese weitere Durchsuchung eben rechtswidrig ist!
|
BID = 349788
Gilb Urgestein
Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
|
Verstehe ich das richtig:
Nachdem ich die Beamten zum gestohlenen, von mir aber im guten Glauben über i-bäh erworbenen, Teil geführt habe, es also ausgehändigt habe, kann ich ihnen zur Entspannung eine meiner litauischen Zigaretten anbieten?
Oder wäre das zu tolldreist?
|
BID = 349792
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Du könntest schon, aber empfehlen würd ich das nicht.
Sie dürfen dann zwar nicht weitersuchen. Aber die angebotenen Zigaretten können einen neuen Verdacht begründen, der zu neuen Ermittlungen und diese u.U. zu einer weiteren Hausdurchsuchung (diesmal mit Ziel: unverzollte Zigaretten in einer größeren als der zulässigen Menge) führen.
Aber wenn Du gern mal Gäste hast...
|
BID = 349793
tsaphiel Inventar
Beiträge: 3481 Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
|
oder frisch heruntergeladene Tierpornos zum kucken anbieten während sie auf deiner Krokoledercouch Platz nehmen und du die Koksreste vom Glastisch fegst.
:75:
_________________
Druff un D'widd!!!
|
|
Zum Ersatzteileshop
Bezeichnungen von Produkten, Abbildungen und Logos , die in diesem Forum oder im Shop verwendet werden, sind Eigentum des entsprechenden Herstellers oder Besitzers. Diese dienen lediglich zur Identifikation!
Impressum
Datenschutz
Copyright © Baldur Brock Fernsehtechnik und Versand Ersatzteile in Heilbronn Deutschland
gerechnet auf die letzten 30 Tage haben wir 20 Beiträge im Durchschnitt pro Tag heute wurden bisher 0 Beiträge verfasst © x sparkkelsputz Besucher : 182400886 Heute : 660 Gestern : 7426 Online : 404 26.11.2024 5:52 5 Besucher in den letzten 60 Sekunden alle 12.00 Sekunden ein neuer Besucher ---- logout ----viewtopic ---- logout ----
|
xcvb
ycvb
0.0630760192871
|