Rechtliches bei zu langer Reparaturdauer?

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Autor
Rechtliches bei zu langer Reparaturdauer?

    







BID = 527176

:andi:

Inventar



Beiträge: 3205
Wohnort: Bayern
 

  


Aufgrund gehäufter schlechter Erfahrungen bei der Reparaturdauer im Rahmen von Gewährleistungsmängeln habe ich mich vor einiger Zeit über die Sache informiert, und auch einen scheinbaren Ausweg gefunden. Folgendes ist mein Wissensstand als Nicht-Jurist und ohne Garantie!

Man wendet sich an den Händler (nicht den Hersteller) und setzt eine "angemessene Frist". Dies ist leider nicht genau definiert, man spricht aber von 4-6 Wochen.
Bei Verstreichen der Frist kann man den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, und bekommt mit Glück den vollen Kaufpreis, oder zumindest den Kaufpreis minus Nutzungsabzug. Wenn es nicht soweit kommt, ist dies zumindest ein Druckmittel.

Nun schreiben wenige Händler aber in ihre AGB, dass solche Rücktritte nach Frist nicht möglich sind, wenn sie (die Händler) die Verzögerung nicht zu verantworten haben. Das wäre zB der Fall, wenn das Gerät zum Hersteller eingeschickt wird und dort ewig liegt.
In diesem Fall hätte der dumme Käufer also wieder nix in der Hand.

Leider finde ich in den bekannten Gesetzen (BGB 323, 437, 439) nichts dazu. Ist das rechtens, und wo stehts?

Zusatzfrage: Hat jemand Erfahrungen mit Schadenersatzforderungen für den Ausfall während der unzumutbar langen Reparaturzeit?

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"Gestern gings noch, da kann net viel sein"

BID = 527206

prinz.

Moderator

Beiträge: 8933
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Zitat :

Zusatzfrage: Hat jemand Erfahrungen mit Schadenersatzforderungen für den Ausfall während der unzumutbar langen Reparaturzeit?


moin
hat zwar nichts mit der Sache zu tun aber Ich wandel deine Frage mal um.

Zusatzfrage: Hat jemand Erfahrungen mit Schadenersatzforderungen für den Ausfall während der unzumutbar langen Wartezeiten bis der Kunde endlich bezahlt?

mfg

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BID = 527209

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Dafür wurde doch extra das Schuldrecht im BGB geändert.
Es fallen demnach festgelegte Zinsen ab Fälligkeit automatisch an.
Auch angemessene Verfahrenskosten können geltendgemacht werden.

BID = 527210

prinz.

Moderator

Beiträge: 8933
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Dann mach Ich was verkehrt mein KD hat nach meiner Re. Insovenz angemeldet.
Re. war vieleicht zu hoch?
mfg


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BID = 527393

Onra

Schreibmaschine



Beiträge: 2488

Hast du keinen Eigentumsvorbehalt in deinen AGB?
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvorbehalt

Onra

BID = 527431

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Der hilft aber leider bei Werkverträgen nur sehr bedingt.
Insbesondere die Ersatzteile gehen schon mit Einbau in das Eigentum des Geräteeigners über...

Derartige Komplettausfälle sind bedauerlich, zählen aber zum allgemeinen Geschäftsrisiko.
Sprich - man muß mit ihnen rechnen und sie daher in die allgemeine Kalkulation einarbeiten.

BID = 527444

prinz.

Moderator

Beiträge: 8933
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
Zur Homepage von prinz. ICQ Status  

moin
Na bis jetzt hat bei mir noch jeder bezahlt.
Wo rauf Ich eigentlich hinnaus wollte wenn die Rep. zu lange
dauert mault der Kunde rum aber anders darf man nicht maulen wenn die Bezahlung zu lange dauert.
Die meisten sind ja so dreist und kommen wieder und Wundern sich dann wenn Ihr Aufrag seeeeehr lange braucht bis Sie an der Reihe sind, oder man gleich erstmal Vorrkasse nimmt
mfg


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