rechtliche Frage zum Thema KVA

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Autor
rechtliche Frage zum Thema KVA

    







BID = 24327

Tim B.

gesperrt
 

  


Freundde, Nachbarn, Landsleute, Werkstattbesitzer ...
Folgender Sachverhalt:
Man gibt ein technisches Gerät wegen eines den Betrieb einschränkenden Mangels (nicht den Betrieb verhindernden Mangels!) bei einer autorisierten Fachwerkstatt in Reparatur und bittet um Erstellung eines Kostenvoranschlages für die Instandsetzung. Der KVA wird erstellt, der Kunde entschließt sich auf Grund des Zeitwertes gegen die Reparatur, da der Mangel allein den Betrieb beeinträchtigte, jedoch nicht unmöglich machte. Der Reparateur stellt den Arbeitsaufwand für den KVA in Rechnung und gibt dem Kunden zudem ein völlig zerlegtes Gerät zurück, dass in dieser Form weder genutzt noch zu einer anderen Fachwerkstatt gebracht werden kann. Antwort des Reparateurs: Warum sollen wir das wieder zusammenbauen, ist ja eh kaputt...
Handelt der Reparateur rechtlich gesehen korrekt? Muss ich vielleicht sogar generell bei einem KVA und anschließendem Ablehnen der Reparatur damit rechnen, ein total zerlegtes und unbrauchbares Gerät zurück zu bekommen?

BID = 24334

Bäcker

Gesprächig



Beiträge: 160

 

  

Öhm, soweit ich weiß, muß das Gerät nochmal in den Ursprungszustand.

_________________
Konfuzius sprach: Etwas lernen und sich immer wieder darin üben - schafft das nicht auch Befriedigung?

BID = 24339

dos6510

Stammposter


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Beiträge: 357
Wohnort: Raum Stuttgart

Hi,

Du musst den KVA nur dann bezahlen, wenn das vorher ausdrücklich vereinbart war.

DoS

BID = 24358

Tim B.

gesperrt

@DOS
Es geht hier nicht um das Bezahlen des Kostenvoranschlages, sondern darum, dass das Gerät nach dem KVA in zerlegtem, und damit endgültig unbrauchbarem Zustand zurück gegeben wurde.

Machen wir es konkret:
Meine Eltern gaben unlängst ihren älteren Hochdruckreiniger der Firma Kärcher bei der Vertragswerkstatt Firma V. in KR zur Reparatur. Es wurde vereinbart zuerst einen KVA zu erstellen, auf dessen Basis entschieden würde, ob repariert wird oder nicht.
Der damals zu bemängelnde Fehler war, dass das Gerät auf Grund von Verschleiss der Wasserdichtungen an den Druckkolben tropfte und weiterhin durch den Verschleiss der Öldichtungen an den Kolben Teile dieses Tropfwassers ins Schmieröl gelangten. Abgesehen davon war das Gerät absolut gebrauchsfähig und aufgrund seiner technischen Ausführung/Qualität erschien trotz Alters von 10 Jahren eine Instandsetzung lohnenswert. (nicht dieser billige Mist, den die Firma Kärcher heute für 129E im Baumarkt verkauft)
Der erstellte KVA belief sich auf sagenhafte 250E plus Märchen (200E plus Märchen ohne Wechsel der Kolben) woraufhin meine Eltern die Reparatur verweigerten, mit dem Hintergedanken, das Gerät trotz der Undichtigkeit weiter zu betreiben (was ja möglich gewesen wäre) bis es total ausfiele. Leider aber machte ihnen die Firma V. einen Strich durch die Rechnung und übergab neben Berechnung von 20E für den KVA ein KOMPLETT zerlegtes Gerät, bei dem darüber hinaus auch noch ein Ventilsitzring durch unsachgemäße Demontage beschädigt worden war (mit Schraubenzieher in die geschliffene, dichtende Fläche geschlagen).

Fazit: Ein an sich intaktes Gerät wurde zur Reparatur gegeben, ein Schrotthaufen kam zurück. Das kann doch wohl nicht richtig sein, oder?

Bringst du demnächst dein Auto in die Werkstatt und sagst, "schauen Sie mal wieviel es kostet, die Beule aus dem Kotflügel zu machen", die sagen "Kostet 1000E", du antwortest "Nee dann lass ich die Beule drin, fahren tut's ja auch mit Beule", willst den Wagen dann Abholen und darfst erstmal wieder Motor und Getriebe zusammensetzen?

BID = 24364

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1742
Wohnort: Ba-Wü

Genaue Rechtslage ist mir jetzt nicht bekannt, wenns ein Innungsbetrieb ist wende dich an die Innung.

Rechtens ist es nicht. Auch nicht die Schäden an dem Gerät.

mfg Joe

_________________

BID = 24367

admin

Administrator



Beiträge: 5023
Wohnort: Heilbronn
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Hallo alle hier,

das ist immer wieder ein Problem, das mit den KV.

dos6510 hat Recht, nur wenn bei Auftragserteilung ein Entgeld für den KV ausgemacht wurde, muss dieses auch bezahlt werden.

Wenn aber ein KV vereinbart war, muss der Techniker das Gerät zerlegen, auseinaderbauen usw. um den KV zu erstellen.
Der Techniker geht davon aus dass das Gerät bei Ablehen der Reparatur nicht mehr repariert wird sondern verschrottet wird. Daher wird dann, wenn der KV günstig oder sogar kostenlos angeboten wird, das Gerät auch nicht mehr zusammengebaut.
Nun in diesem Fall ist es etwas anderes. Das Gerät hat mit Mängeln funktioniert
Hier müsste eine Vereinbarung getroffen worden sein, dass das Gerät nach dem KV mit den gleichen Mängeln wieder übergeben wird.

Ein Anspruch auf gleiche Rückgabe besteht dann, wenn dieses vereinbart wurde.

Usus ist aber, dass Geräte, die zum KV in einer Werkstatt sind, in nahezu gleichem Zustand bei "Nicht-Reparatur" zurückgegeben werden.

Nicht in allen Fällen ist das aber möglich.
Es müssen probehalber Teile gewechselt werden usw.

Dies ist keine Rechtsberatung





_________________
Mit zunehmendem Alter
braucht man auch Entkalker

BB

BID = 24368

djtechno

Inventar



Beiträge: 4955
Wohnort: beutelsbach
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würde hier gleich mal mit dem anwalt drohen,dan wirste sehen,wie schnell du wieder ein INTAKTES gerät zum nulltarif bekommst

BID = 24383

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36034
Wohnort: Recklinghausen

Oder einen netten Brief an Kärcher schreiben.
Nach dem Motto, man wäre ja zig Jahre lang mit der Qualität zufrieden gewesen, deswegen hätte man sich ja auch zur Reparatur entschlossen, aber bei dem Reparaturpreis hätte man ja auch ein neues Kärcherprodukt kaufen können. Da man jetzt aber so von der Werkstatt entäuscht wurde würde man sich ernsthaft überlegen nochmal ein Kärcherprodukt zu kaufen.

Ich denke mal das Kärcher kein Interesse daran hat das die Kunden durch eine Vertragswerkstatt derart behandelt werden.
Immerhin hat Kärcher einen recht guten Ruf, für mich ist der Begriff Kärcher und Hochdruckreiniger im Prinzip eins, auch wenn unser Hochdruckreiniger von Aldi ist (läuft auch seit Jahren problemlos).



_________________
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 24436

djtechno

Inventar



Beiträge: 4955
Wohnort: beutelsbach
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okey,das wäre natuerlich auch eien idee

BID = 24984

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9094
Wohnort: Alpenrepublik

Ich denke das das Gerät im anlieferzustand versetzt werden muß, egal aob abgelehnt wurde. Wäre ja noch schöner. Schließlich kann der Kunde ja auch ein Vergleichsangebot ganz wo anders einholen. Eine andere Firma würde sich bedanken und ablehnen einen Bausatz zu reparieren.
Ich würde niemals eine Reparatur in Einzelteilen annehmen!

_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

BID = 25023

djtechno

Inventar



Beiträge: 4955
Wohnort: beutelsbach
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also bring die einzelteile wieder hin und verlang das die die kostenlos wieder zusammenbaun, machen sie es net,dann droh mit dem anwalt,

BID = 25440

Tim B.

gesperrt

Okay Leute....
Erstmal Danke für eure Tips und Meinungen...

Nun aber zu harten Realität.
Mit dem Rechtsanwalt drohen half nichts,- lapidarer Kommentar: 'Dann gehen Sie doch, werden schon sehen was Sie davon haben.'
Das habe ich dann auch getan,- besser gesagt meine Eltern haben das getan,- und ein von der Rechtschutzversicherung gesponsortes Beratungsgespräch wahrgenommen.
Das Ergebnis ist (zur Information, dem Sinne nach zitiert, unter Vorbehalt und ohne Gewähr oder Gewehr): Die Kosten für den KVA müssen im Verhältnis zum Arbeitsaufwand stehen und der Zeitwert des Gerätes muss den Arbeitsaufwand der Rückführung in den Urzustand lohnenswert erscheinen lassen.- Mit anderen Worten, stuft der Techniker das Gerät als Totalschaden ein, braucht er es nicht mehr zusammen zu setzen. Das bestätigt im Prinzip also das, was Baldur sagte. Mir folgender Ergänzung: Wurde nichts weiteres vereinbart und nicht ausdrücklich im Reparaturauftrag vermerkt, dass das Gerät zur Zeit der Übergabe mit Einschränkungen funktioniert, obliegt die Entscheidung, ob das Gerät nach dem Zusammenbau wieder eingeschränkt funktionsfähig ist, dem Techniker. Gleiches gilt, wenn der Techniker erkennt, dass das Gerät nach Rückführung in den Originalzustand auf Grund des noch vorhandenen, nicht behobenen Fehlers ein mögliches Sicherheitsrisiko darstellt.

Also wie ihr seht ist das mit dem Rechtsanwalt eine heikle Sache undnicht so sonnenklar wie es wohl für den gesunden Menschenverstand scheint. Ich werde deshalb mal den morgigen Tag nutzen und einen netten Brief an den Hersteller schreiben.

Was das Gerät betrifft...
Wie bereits bemerkt, weigerte sich eine andere Fachwerkstatt natürlich diesen Bausatz zusammen zu setzen.- Besser gesagt sie weigerte sich nicht, meinte aber, dass es sehr teuer werden würde, das Chaos zu beseitigen. Zitat: 'Wer war denn da dran? Ein Fleischer?'
Als ich schließlich die Geschichte erzählte, schlich sich jedoch ein wissendes Grinsen in das Gesicht des Monteurs und er schob mich mit einer Explosionszeichnung, einem Dichtungssatz, einer Packung Ventilsitze und den Worten 'Viel Spaß beim Zusammenpuzzeln' in die hinterste Ecke der Werkstatt. Zwei Stunden Herumstümpern unter der Aufsicht eines Profis später hatte ich meinen Crashkurs in der Reparatur von Hochdruckreinigern hinter mir, war um 48 Euro für die Ersatzteile ärmer, aber habe dafür wieder ein perfekt laufendes Gerät und die Gewissheit, dass auch ein Hochdruckreiniger kein Hexenwerk ist.

Nebenbei bemerkt: Diese Reparatur hätte nach Auskunft dieser Fachwerkstatt inclusive Ersatzteile und AL maximal 100-120 EUR gekostet, da es sich um eine typische Service-Reparatur handelt, die ein geübter Techniker in etwa einer halben Stunde hätte durchführen können. Das komplette Zerlegen des Gerätes in der Form wie es vorgenommen worden war, wäre niemals nötig gewesen. Das, im Vergleich zum erteilten KVA von 200+ EUR lasse ich jetzt mal zum Abschluss unkommentiert im Raum stehen.



[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tim B. am 12 Jul 2003 22:27 ]

BID = 25490

xy-files

Neu hier


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Beiträge: 27

Hallo!

Also ich denke das bei einem Gerät, welches der Kunde gebracht hatte, ein KVA erstellt wurde und als unrentabel deklariert worden ist, es wieder in den Ausgangszustand versetzt werden sollte. Das spart eine Menge Ärger. Der Kunde soll doch wiederkommen und ein fachmännisches Bild des Geschäfts verbreiten.

Wenn das einen großen Aufwand mit sich führen sollte, könnte man ja den Kunden ja auch kurz telefonisch kontaktieren und dabei evtl. ein Angebot für ein Neugerät machen.

Gerade bei dem kleineren Betrieb (10 Mitarbeiter), in dem ich arbeite, schätzt die Kundschaft Service und Beratung, da können solche "Kleinigkeiten" schnell das Vertrauen schmälern.


BID = 25501

BlackAdder

gesperrt

Also wenn ich ein Gerät in Reparatur geben würde, und man mich bei einem zuvor noch funktionierenden Gerät anrufen, und es als Totalschaden deklarieren würde, im nächsten Atemzug aber ein Angebot für ein Neugerät machte, wäre ich sehr sehr sehr misstrauisch.

Leider aber ist diese Geschichte kein Einzelfall. Solche und ähnliche Vorfälle sind es, die handwerklich begabte Leute dazu ermuntern, ihre Geräte selbst zu reparieren. Ich selbst stehe nach einem genau so gelagerten Fall mit der Firma B&D und mehreren Vorfällen mit Elektrogeräten der Firma Quelle und deren hochqualifizierten Kundendienst, inzwischen auf dem Standpunkt; Ein Gerät aus dem Elektronik- oder Elektrobereich kommt mir nur dann in eine Fachwerkstatt, wenn ich dieser Werkstatt oder dem Hersteller gegenüber Ansprüche auf Reparatur habe (Gewährleistung, Rückruf etc). Anderenfalls mache ich mich umfassend schlau und gebe mich selbst an die Reparatur. Klappt es nicht oder scheint dies aussichtslos, kommt das Ding in die Tonne oder wird als Ersatzteillager aufbewahrt. Dieser Philosophie folgend kaufe ich auch keine superteuren Markengeräte, sodass ich einen TV aus dem Kaufhaus, der nach Jahren den Dienst quittiert und für mich irreparabel ist, guten Gewissens in die Tonne drücken kann. Guten Gewissens deshalb weil der um vieles teurere Philips, Toshiba, Sony oder Grundig auch nicht länger hält, und weil ich für das mehr an Geld, das ich zu dessen Kauf und späterer Reparatur auf den Tisch legen müsste, einen neuen bekomme.

Das Beispiel von Tim zeigt uns doch in erschreckender Weise, wie bestimmte Firmen den Ruf einer ganzen Branche,- ja sogar branchenübergreifend den Ruf der Handwerker ruinieren, und das Wegwerfverhalten der Kunden fördern. Die einzige Art und Weise wie Kunden angesichts solches Geschäftsgebahrens noch Vertrauen zu einem Techniker haben können, ist, dass sie ihn persönlich kennen.

Und was das Thema Beschwerde beim Hersteller betrifft, so wird das mit dem üblichen Standardvordruck ('Herr/Frau soundso, wir bedauern blablabla und versprechen Ihnen, uns der Sache anzunehmen') im Sande verlaufen.
Immerhin ist dieser verlorene Kunde einer von zig-hunderttausend. Und auch negative Mundpropaganda hilft da nicht viel.

So lange weder Hersteller noch Innung noch die anderen Betriebe derartiges Verhalten verfolgen, und die Rechtsprechung diesen Firmen auch noch teilweise Recht gibt, wird sich nichts ändern. Leidtragende sind die kleinen Firmen, die um jeden Kunden kämpfen müssen und verzweifeln, weil ein potentieller neuer Stammkunde angesichts solcher Geschichten zur Selbsthilfe greift.

BID = 25697

djtechno

Inventar



Beiträge: 4955
Wohnort: beutelsbach
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oh,mann,was fuer eine rechtsprechung

ja, nbloss bei portables (walkmans, md-porties, diskmans kommt man umd en service i.d.r. net rum,weil die teile so verdammt miniaturisiert und komplex sind,das man nur ebstimtme schäden reparieren kann
(aber emist lohnt reparieren lassen da ohnehin ent, wenn man keien garantie mehr hat)
im endeffekt versuche ich nru egräte zu kaufen von denen ich mir halbwegs sicher sein kann,das sie nhaltren,denmn cih find' meist eh die garantierechnugn nimmer, und ohne garantie ölohnt meist eine reparatur kostenm,ässig eh nimmer

(was z.b. eine neue fernbedienugn fuer einen minidisk kostet... mehr als das gerät selebr )

hersteller,die mich einmal enttäuscht haben,werden danach konsequent gemieden,d.h. von denen wird nix mehr gekauft.

würden andre leute das auch so machen,gäbs mehr druck..

bei mir stehen z.b. blaupunkt, phillips,thomson und sonicblue auf der blöacklist,sony ist seit einem jahr wieder runetr von dieser (dfer mz-e60 war ein einmaliger ausrutsche r von sony - scheiß klang halt)

und solang nix vom gegenteil euebrzeugt,bleiben die firmen dann aussen vor....



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