Problem mit Verkauf bei E-Bay

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Autor
Problem mit Verkauf bei E-Bay

    







BID = 506962

laurel1

Aus Forum ausgetreten
 

  


Hallo,
ich bin da etwas ratlos und hoffe auf Anregungen von Eurer Seite!

Ein guter Freund von mir hat sich bei E-bay ein Arkordeon ersteigert. Hat alles gepasst, leider hat er sich keine weiteren Infos eingeholt. Es kam ein wirklich schönes Teil, aber ein Riesendrum. Da er kaum größer wie ne Kaffeemütze ist und von der Statur her ein Spargeltarzan, definitiv für ihn ungeeignet. Nach 10 Minuten spielen brach er fast unter dem Teil zusammen. Bis hierher alles ok.

Also wurde das Arkordeon wieder bei ... eingestellt und wurde in kürzester Zeit per Sofortkauf veräußert. Eingepackt wurde das Instrument in meinem Beisein (hat ihm an Verpackungsmaterial gemangelt und wir haben genug davon) verpackt und über unseren Shop versendet.

1. Vor ca. 10 Tagen (ich war kurz in Urlaub, daher erst jetzt) wurde es zugestellt
2. Käufer schickt eine Mail. Ich Zitiere: Das könne ja wohl nicht sein Ernst sein....)
3. Angeblich Tasten abgebrochen und die komplette Basseite alle Knöpfe eingedrückt, sowie massive Beschädigung am Gehäuse
4. Von Käuferseite wurde umgehend ein Anwalt eingeschaltet
5. Ebay hält sich da raus
6. Sein Anwalt sagt, leider verloren, er solle das Geld zurückzahlen da er nicht das Gegenteil beweisen kann.

Er hat mir das Teil direkt vor dem versenden noch einmal gezeigt und da war gar nichts. Das Instrument wurde in einem entsprechenden Koffer (der auch noch ausgepolstert wurde) und dann in einem ausgepolsterten Karton versendet. Angeblich (hat er schriftlich) war weder Karton noch Koffer bei Anlieferung beschädigt, das Arkordeon aber nur noch Schrott! Er hat bis Heute weder das Instrument zurück, noch irgendwelche Bilder des Schadens!

Bin ich da jetzt im falschen Film?

Fragende Grüße
Peter, der ihm gerne helfen würde

BID = 506966

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Ja, falscher Film.

Aber nur die Ruhe!
Der Anspruchsteller (hier: der Käufer) hat die Beweislast.

Der Anwalt hatte wohl grad keine Lust?


BID = 506968

admin

Administrator



Beiträge: 5023
Wohnort: Heilbronn
Zur Homepage von admin

Zuerst muss das Instrument zu Euch zurück. Bisher sind das ja nur unbewiesene Behautungen vom Käufer.

Sicher gibt es doch eine Transportversicherung. Diese unbedingt informieren.

Baldur

BID = 506992

laurel1

Aus Forum ausgetreten

Erstmal herzlichen Dank für Eure Antworten, aber ich kriege grade die Oberkrise.

Irgendwie passt das alles nicht und sofern keine Beweise vorliegen, sehe ich das ähnlich. Gewundert hat mich halt die Antwort von seinem "Anwalt".

Zur Transportversicherung. Wurde umgehend bei Hermes gemeldet, mit folgendem Ergebniss:

1. kein Problem, Verkäufer muß halt die beschädigte Verpackung vorlegen etc.
1.1. geht nicht, da ja nicht zurückgesendet und angeblich unbeschädigt
2. besserer Weg, Käufer reklamiert den Transportschaden
2.1. Käufer weigert sich!
3. da ich u.A. in einem Hermes-Shop arbeite, habe ich da schon noch Möglichkeiten. Aber nicht ohne irgendwelche Beweise.

Zum "Anwalt". Es ist ein richtiger Freund (wo gibt es noch so etwas) auf den ohne Wenn und Aber Verlass ist! Aber irgendwo klemmt es da jetzt bei mir. Habe ihn angerufen und gefragt welcher Anwalt denn das gewesen wäre: Er hat bei seiner Rechtsschutzversicherung angerufen und die haben ihn mit einem Anwalt verbunden, der diese Empfehlung ausgesprochen hat.

Irgendwo hatte ich den IQ doch etwas höher angesiedelt (er wird mein Freund bleiben, wenigstens einer auf den Verlass ist und das ohne Einschränkung), nehme ihn jetzt bei der Hand und regel das für ihn.

Frustrierte Grüße
Peter, dem für einen echten Freund kein Weg zu weit ist!

Nicht frustriert weil ich ihm helfen muß, eine genauere Auskunft vorher hätte aber alles erleichtert.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: laurel1 am 10 Mär 2008 21:57 ]

BID = 506998

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Tja, die Sache ist unschön, aber nur mit Härte Eurerseits heil durchzustehen.

Also:
Der Käufer kommt seinen Nebenpflichten nicht nach.
Damit haben sich seine behaupteten Ansprüche ME erledigt...

Soll er doch klagen. Dann wird man sehen.
Nur bitte dokumentiert ALLES penibel.

BID = 507001

laurel1

Aus Forum ausgetreten

Nur die Harten kommen in den Garten

Bin Sturmerprobt, Küstenkind mit Schuhgröße 46 ;-)und Unterfranken hat daran nichts geändert

Schaun mir mal wo der Hammer hängt, an mir haben sich schon einige die Zähne ausgebissen (und an meinem Anwalt auch).

Beste Grüße
Peter

BID = 507022

:andi:

Inventar



Beiträge: 3198
Wohnort: Bayern


Zitat :

2. besserer Weg, Käufer reklamiert den Transportschaden
2.1. Käufer weigert sich!


Wie sam2 schon sagt, hat er dann absolut pech gehabt. unter umständen sind seine ansprüche schon nach ein paar tagen verfallen, wenn er die ausführliche reklamation an den versanddienstleister versäumt, je nach dessen AGB. allgemein relativ undurchsichtig, wieso weigert er sich denn?

_________________
"Gestern gings noch, da kann net viel sein"

BID = 507050

Esko

Stammposter



Beiträge: 465
Wohnort: Cadolzburg
Zur Homepage von Esko

Auch ich sehe da gute Chancen für euch.
Der Käufer hat seinen Anspruch zu beweisen, nicht umgekehrt. Also sollte er wenigsten mal Fotos mit der Digicam machen und dir zuschicken.
Da das Paket unter Zeugen verpackt wurde, und er keine Reklamation beim Empfang des Pakets einlegte, kommt er mit der Tour wohl nicht durch.

BID = 507192

laurel1

Aus Forum ausgetreten

Hallo,
ist alles sehr dubios.

1. das Versandunternehmen besteht auf Nachweis (beschädigter Karton etc.) seitens des Käufers
2. Käufer weigert sich irgendwelche Angaben gegenüber dem Versandunternehmen zu machen, warum, entzieht sich unserer Kenntniss
3. sein Anwalt schreibt, wir müßten den Schaden geltend machen
3.1. wie? Wir haben weder den Karton, noch den Koffer, noch das Instrument und wie sollen wir dazu eine Stellungnahme abgeben, wie das Teil dort angekommen ist

Gestern hat er noch eine Mail (vom Käufer) erhalten, zu der mir überhaupt nichts mehr einfällt und ob das so rechtens ist?

Ich zitiere: Habe das Instrument mal zerlegt und festgestellt, dass der Balg von innen total verschimmelt ist. Es liegt also ein weiterer Mangel vor.

Warum zerlege ich das Teil wenn ich es eh zurückgeben will und es nur noch Schrott ist?

Ich halte Euch auf dem laufenden.

Beste Grüße
Peter

BID = 507215

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Da wäre wichtig zu wissen, ob Dein Freund den Artikel vernünftigerweise als "gebraucht, von Privat, unter Ausschluß des gesetzlichen Mängelgewährleistung" angeboten hatte.

BID = 507232

Ltof

Inventar



Beiträge: 9255
Wohnort: Hommingberg

Für mich sieht das nach einem Betrugsversuch aus. Das ist doch strafbar - oder?

_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 507233

psiefke

Schreibmaschine

Beiträge: 2636
ICQ Status  

Mir stellt sich die Frage, wer zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich Eigentümer des Instrumentes ist. Der Käufer hat schließlich erklärt, dass er vom Kaufvertrag zurück treten möchte.

Mit der Demontage des Instrumentes hat er sich meiner Meinung nach ein Eigentor geschossen. Es ist nicht mehr nachweisbar, ob der Schaden durch den Transport oder durch seinen Eingriff entstanden ist. (Sofern er überhaupt vorhanden, und nicht als Preisdrückargument erfunden worden ist.)

_________________
phil

PS:

Ein Millimeter ist so klein, daß tausend übereinandergestapelt nur einen Meter hoch wären.

BID = 507237

laurel1

Aus Forum ausgetreten

@ sam2
Ja, mit allem was dazugehört.

@ psiefke
Eine gute Frage, die wir uns gerade auch stellen.

@ Ltof
Die Vermutung liegt nahe


BID = 507240

Ltof

Inventar



Beiträge: 9255
Wohnort: Hommingberg

Ich kenne mch mit solchen Instrumenten nicht aus. Kann man die vielleicht zerstörungsfrei zerlegen?

Ansonsten würde ich nicht mehr lange fackeln und dem Käufer anbieten, dass das die Anwälte von Käufer und Verkäufer unter sich ausmachen.

Wie sind denn die Bewertungen des Käufers? Schon mal nach dem Namen in allen möglichen Varianten und Verschleierungen gegoogelt? Vielleicht finden sich andere, denen es mit genau dem Verkäufer ähnlich ergangen ist.

Gruß,
Ltof


_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 507244

laurel1

Aus Forum ausgetreten

Hallo Ltof,
ja, kann mit entsprechendem Werkzeug zerstörungsfrei zerlegt werden, sofern massive Kenntnisse der Materie vorhanden sind!

Die Bewertungen, eine gute Idee, auf die sind wir noch gar nicht gekommen. Schaun mir mal.

Beste Grüße
Peter


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