Mietrecht: defekter Elektroherd

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Autor
Mietrecht: defekter Elektroherd
Suche nach: elektroherd (1806)

    







BID = 784493

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681
 

  


Ist zwar keine Frage zum defekten Gerät selbst, aber ich poste es trotzdem mal hier...

Gegeben sei ein offensichtlich defekter Herd (Platten zerschlissen, brizzelt beim einschalten, wirft die Sicherung) in einer Mietwohnung (ferner sei dieser Herd natürlich bereits freigeschaltet). Der Vermieter hat das Mehrparteienhaus vor einigen Jahren mit der Absicht gekauft, dieses Abzureißen und ein neues Mietshaus zu errichten (Begründung: Neubaukosten seien nur geringfügig höher als Sanierungskosten, daher zulässig). Folglich hat er die Wohnungen, die er gekauft hat, nie besichtigt.
Der Abriss soll nun in nächster Zeit auch tatsächlich erfolgen.
Nun möchte der Vermieter (genauer: die Hausverwaltung) den defekten Herd nicht reparieren, mit der Begründung, dass dieser nicht im Mietvertrag aufgeführt sei.

Ist das so rechtens?
Es gibt Zeugen, die aussagen könnten, dass der Herd tatsächlich zur Mietsache gehört.


Gruß, Bartho

BID = 784498

clembra

Inventar



Beiträge: 5404
Wohnort: Weeze / Niederrhein
ICQ Status  

 

  

Frei Schnauze: Wenn der Herd weder explizit noch impliziert (vollständige funktionstüchtige Küche o.ä.) im Mietvertrag steht wird da wohl wenig zu machen sein. Die Tatsache dass der Herd bei Bezug der Wohnung einfach da war wird nicht ausreichen. In D ist es von der rechtlichen Seite wohl so, dass nur das zählt, was schwarz auf weiß steht. Wie gesagt: Aufschläge ohne Flinte.

Wie sieht es denn mit dem Auszug aus? Ist der Mietvertrag entsprechend befristet oder bereits gekündigt? Man wird ja wohl kaum ein Haus abreißen in dem noch Mieter wohnen

_________________
Reboot oder be root, das ist hier die Frage.

BID = 784500

dl2jas

Inventar



Beiträge: 9914
Wohnort: Kreis Siegburg
Zur Homepage von dl2jas

Interessante Sache!

Es scheint regional unterschiedlich zu sein, ob ein Herd zur Wohnung gehört oder nicht. Bei mir gehört er mit zur Wohnung und ist, soweit ich mich erinnere, nicht extra im Mietvertrag genannt.

DL2JAS

_________________
mir haben lehrer den unterschied zwischen groß und kleinschreibung und die bedeutung der interpunktion zb punkt und komma beigebracht die das lesen eines textes gerade wenn er komplizierter ist und mehrere verschachtelungen enthält wesentlich erleichtert

BID = 784513

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681


Zitat :
clembra hat am  3 Sep 2011 15:49 geschrieben :

Wie sieht es denn mit dem Auszug aus? Ist der Mietvertrag entsprechend befristet oder bereits gekündigt? Man wird ja wohl kaum ein Haus abreißen in dem noch Mieter wohnen

Den Mietparteien mit 3 Monaten Kündigungsfrist wurde mit 3,5 Monaten Vorlauf gekündigt. Denen mit 12 Monaten oder noch 7 Jahren (Gewerbemietvertrag, Kiosk) übrigens auch
Die letzten beiden haben natürlich Widerspruch eingelegt. Reaktion vom Vermieter darauf bisher: noch nichts rechtskräftiges, nur *Geblubber* und sonst Zurückhaltung.

Darf der die anderen Parteien eigentlich schon rauskündigen, obwohl er weiß, dass er noch nicht mit dem Abriss beginnen kann?


Gruß, Bartho

BID = 784589

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Was meinst Du mit:
"Es gibt Zeugen, die aussagen könnten, dass der Herd tatsächlich zur Mietsache gehört."?

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 784764

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Zitat :
clembra hat am  3 Sep 2011 15:49 geschrieben :

Man wird ja wohl kaum ein Haus abreißen in dem noch Mieter wohnen

Doch!
In Nürnberg z.B. erst dieser Tage wieder geschehen (Milchhof-Gelände).
Zwar nicht legal, aber wirkungsvoll (zumindest, wenn der Täter ein Konzern mit ausreichend großer Rechtsabteilung ist)...

@ Batho
Was ist nun?

BID = 784993

Ronnie1958

Schreibmaschine



Beiträge: 1343
Wohnort: Taunusstein

Moin auch,


ist zu erfahren, wer der Vorbesitzer des Hauses war? Sollte es sich um vormals öffentlich geförderten Wohnraum handeln, griffen Ausstattungsrichtlinien des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes. Herd und Spüle (ganz früher Spülbecken) gehören da in der Regel als ohne größeren Aufwand entfernbare Gegenstände dazu. Dann erhebt sich jedoch die Frage, ob der neue Eigentümer die Verantwortung für die Ausstattung auch übernommen hat.

Anm.: Ich komme darauf, weil wir früher auch solche Wohnungen gemietet hatten.

Ronnie

BID = 785147

Elektro Freak

Inventar



Beiträge: 3434
Wohnort: Mainfranken


Zitat :

Die Tatsache dass der Herd bei Bezug der Wohnung einfach da war wird nicht ausreichen. In D ist es von der rechtlichen Seite wohl so, dass nur das zählt, was schwarz auf weiß steht. Wie gesagt: Aufschläge ohne Flinte.


Also kann ich rein theoretisch alle was in der Wohnung nicht Niet und Nagelfest ist und nicht im Mietvertrag steht beim Auszug mitnehmen ?

_________________

BID = 785148

QuirinO

Schreibmaschine



Beiträge: 2205
Wohnort: Behringersdorf
Zur Homepage von QuirinO ICQ Status  

Davon würde ich tatsächlich ausgehen - Es wird ja nicht mitgemietet - und man begeht bei der Übergabe ja nicht umsonst die Wohnung gemeinsam und schreibt alles was auffällt mit in den Vertrag. Fotodokumentation mit eingeschlossen...

BID = 785153

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Zitat :
Elektro Freak hat am  6 Sep 2011 21:35 geschrieben :


Also kann ich rein theoretisch alle was in der Wohnung nicht Niet und Nagelfest ist und nicht im Mietvertrag steht beim Auszug mitnehmen ?

Nicht nur können.
Du bist - in Ermangelung abweichender Vereinbarung, z.B. mit dem Nachmieter - sogar dazu verpflichtet!

Das gilt selbstverständlich nicht für Dinge, die zwar nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, aber trotzdem zum Gebäude gehören (z.B. Türblätter).

BID = 785200

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681


Zitat :
sam2 hat am  4 Sep 2011 23:00 geschrieben :

@ Batho
Was ist nun?

Heimaturlaub mit viel Gartenarbeit, danke der Nachfrage


Zitat :
Was meinst Du mit:
"Es gibt Zeugen, die aussagen könnten, dass der Herd tatsächlich zur Mietsache gehört."?

Zumindest stand besagter Herd schon drin, als der Nachbar eingezogen ist (WG). Kann natürlich auch sein, dass das mal vor Urzeiten von Vormietern hinterlassen wurde.


Zitat :
ist zu erfahren, wer der Vorbesitzer des Hauses war?

Ja, das weiß ich. Das Ding wurde kurz nach dem Krieg hochgezogen und bleib bis vor einigen Jahren im Familienbesitz des Erbauers. In den 70ern gab es mal eine größere Sanierung (Zusammenlegung von Räumen, Einbau einer Zentralheizung usw.).


Gruß, Bartho


P.S.: Wer fragt, welchen Krieg ich meine, kriegt von mir Schläge auf den Hinterkopf zwecks Verbesserung des Denkvermögens :p

BID = 785282

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434


Zitat :
a, das weiß ich. Das Ding wurde kurz nach dem Krieg hochgezogen und bleib bis vor einigen Jahren im Familienbesitz des Erbauers.


Offtopic :
nach dem 30 Jährigen Krieg


_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 785439

dl2jas

Inventar



Beiträge: 9914
Wohnort: Kreis Siegburg
Zur Homepage von dl2jas

Geht es dir um das Mietrecht oder um eine brauchbare Kochmöglichkeit?

Im letzteren Fall würde ich den vorhandenen Herd einfach zum Wertstoffhof fahren. Juristische Probleme kann es nicht geben, da der Herd nie dem Vermieter gehörte oder er diesen als Mietsache aus taktischen Gründen leugnet. Einen einfachen gebrauchten Herd könnte man eventuell kostenlos bekommen, leichte Mängel einplanen. Viele sind froh, wenn ihr alter noch funktionstüchtiger Herd kostenlos abgeholt wird, da er der neuesten Generation Kücheneinrichtung weichen musste. Man benötigt nur halt ein geeignetes Fahrzeug zwecks Transport.

DL2JAS

_________________
mir haben lehrer den unterschied zwischen groß und kleinschreibung und die bedeutung der interpunktion zb punkt und komma beigebracht die das lesen eines textes gerade wenn er komplizierter ist und mehrere verschachtelungen enthält wesentlich erleichtert

BID = 785518

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Ging mir mehr um das Mietrecht, ist nicht mein Herd
An Deinen Vorschlag dachte ich auch schon, blöderweise ist das ein Einbau- und kein Beistellherd. Und: 2 Platten gehen ja noch. "Restwohnzeit" sind nur noch ein paar Wochen.

Gruß, Bartho

BID = 785528

schattenlieger

Schriftsteller



Beiträge: 995
Wohnort: Nordkreis Celle

Unabhängig vom Mietrecht tut es zum Kochen auch eine 2erKochplatte für 25€ von Real,- oder anderen Elektoschiebern.

25€/ein paar Wochen sind 8,33€ bis 5€ pro Woche-

Ist günstiger als ein Restaurant, wenn man mehr als eine Person ist.

_________________
Mitglied in der "Deutschen Gesellschaft zur Rettung von dem Genitiv"
Silbentrennung ist toll, auch wenn das Auge was anderes draus macht:
Messer-
gebnisse und Erbin-
formationen.


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