LKW-Zulassung von privat+gewerblich genutztem Fahrzeug

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Autor
LKW-Zulassung von privat+gewerblich genutztem Fahrzeug

    







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Oertgen

Schreibmaschine


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Beiträge: 1111
Wohnort: Duisburg
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Hallo !

Vielleicht kennt sich hier jemand mit der Thematik aus:

Ich möchte mir einen Gebrauchtwagen mit Dieselmotor zulegen, (in der Art Renault Rapid oä.), den ich als LKW zulassen kann, um die horrenden Kfz-Steuern von 550€/Jahr, die ich momentan für meinen Kombi zahlen muss, zu umgehen. Diese Fahrzeuge haben dann nur 2 Sitze, keine hinteren Seitenscheiben und evtl. eine Trennwand zw. Fahrer- und Laderaum. Den Wagen möchte ich sowohl privat als auch gewerblich nutzen. Kann mir das Finanzamt die LKW-Zulassung aus irgendeinem Grund verweigern? (Diese Fahrzeuge werden extra damit beworben, dass sie als LKW zugelassen werden können.)

BID = 451505

2N3055

Schreibmaschine



Beiträge: 1383
Wohnort: Sulzbach (Ts.)

 

  

Hallo,

war da nicht mal was, daß die Gewinde für die Sicherheitsgurte (natürlich nur hinten) zugeschweißt sein müssen, damit das Kfz nicht mehr mit Sitzen bestückt werden kann?

Eine Trennwand müßte bei solchen Kastenwagen aber eigentlich schon genügen, um die Sitznachrüstung unmöglich zu machen, bedingt durch den Kleinwagen-mäßigen Sitzabstand.

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Wo kommt nur dieses "eingeschalten" her, aus Neufünfland?
Entweder "einschalten" oder "eingeschaltet"!

BID = 451512

Kleinspannung

Urgestein



Beiträge: 13359
Wohnort: Tal der Ahnungslosen

Also ich bin auch schon ein paar Tage raus aus dem direkten KFZ-Gewerbe,
aber bei meinem damaligen Kollegen(2Jahre her) war das so:
Er wollte sich seinen T4-Bus als LKW zulassen.Bedingung war das unbrauchbarmachen (zuschweißen) der Befestigungen für die hinteren Sitzreihen und der Gurtbebestigungen sowie das einbauen einer Trennwand.Hatte die beiden Nachteile,das er nur noch Grenzübergänge für LKW benutzen durfte,und auf der Autobahn waren 80 angesagt.Und ich weiß im Moment gar nicht,wie die Bestimmungen im Bezug auf Fahrtenschreiber jetzt sind.In Deutschland ändert sich ja andauernd was.Stehe halt leider nicht mehr direkt in der Materie,in Ostdeutschland ist man ja mit 40 schon nicht mehr gefragt in dem Beruf...


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Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein)

BID = 451518

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Moin!

das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ich hatte in BW gewohnt ( vor 7 Jahren ) Hauptsitz der Firma war NRW, zugelassen waren die Firmen KFZ in BW wegen Versicherung. In BW mußten die LT´s mit Fahrtenschreiber und Warnwesten ausgerüstet sein. Mein Chef hatte da getobt. Wäre in NRW nicht vorgeschrieben! Genauso ist es mir gegangen, als ich vor 6 Jahren nach Ostfriesland gezogen bin ( keine Witze bitte ) da waren auch die Vorschriften für Brandschutz ( Notbeleuchtung und Notausgangsbeleuchtung ) anders. Genauso bei einigen anderen Sachen. Ich würde mich beim TÜV und bei der Zulassungsstelle erkundigen was Du machen mußt, um alle Kriterien dafür zu erfüllen und lasse Dir, falls vorhanden, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigen. Kleiner Tip noch dazu: Erwähne nicht, daß Du ihn auch privat nutzen willst.

Gruß
Bernd

BID = 451522

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Und Achtung: Sonntagsfahrverbot für LKWs gillt auch für diesen "LKW", soviel ich weiss jedenfalls...

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 451523

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

Guten Morgen,

ich hatte die gleichen Probleme mit meinem Vito ( 5 Sitzer,hinteres Fahrzeugdrittel keine Seitenscheiben,logischerweise dann keine Trennwand zum Fahrerhaus).
Die LKW Zulassung wurde seitens FA aufgekündigt,da zuwenig Ladefläche vorhanden,denn diese stellt sich fürs FA folgendermassen dar. Vom Gaspedal bis zur hinteren Ladekante gemessen,müssen von dem Ergebnis mind. 60% als Ladefläche vorhanden sein,was bei deinem reinen 2-Sitzer kein Problem darstellen dürfte,zumal du ja eine Trennwand hast.
Bei mir konnte ich dies umgehen,indem ich die 2 Sitzreihe ausbaute(und Nein-die Sitzaufnahmen müssen nicht dauerhaft unbrauchbar gemacht werden) und den Fahrzeugboden mittels einer wasserfesten Holzplatte,die den Konturen des Fahrzeuges angepasst wurde,verkleidete.Diese wurde dann an vorhandenen Befestigungspunkten verschraubt.Somit ist nicht ohne weiteres und ohne Werkzeug das Fahrzeug rückrüstbar.Dann zum TÜV,dort vorstellig geworden-KFZ wurde als 2-Sitzer abgenommen und dann ein Termin mit dem zuständigen FA-Beamten,der das Fahrzeug auch inspizierte und mir danach auch wieder die Einstufung LKW bis 1t Zuladung genehmigte.
Bin mir jetzt aber net ganz sicher,wie das mit dem Sonntagsfahrverbot war-irgendeine Einschränkung war da vorhanden mit Anhängerbetrieb.
Vielleicht sprichst du mal am besten mit dem zuständigen FA-Beamten vor Ort,aber du solltest wohl die private Nutzung nicht wirklich erwähnen.

Gruß Surf

P.S Ich bin auch aus NRW

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Surfer am 20 Aug 2007  7:36 ]

BID = 451524

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

- Versehentlich doppelt eingereihtes, inhaltsgleiches Posting von Surfer gelöscht - MfG der Gilb -

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Gilb am 20 Aug 2007  8:21 ]

BID = 451764

Onra

Schreibmaschine



Beiträge: 2488

Nach §30 StVO (3) 2.d könnte schon eine Banane ausreichen

Ansonsten sind Lkw mit mehr als 7,5t betroffen, oder auch kleinere, wenn sie mit Anhängern verkehren (wollen?).

O.

BID = 451900

2N3055

Schreibmaschine



Beiträge: 1383
Wohnort: Sulzbach (Ts.)

Da wir seit kurzer Zeit einen neuen Vito haben: Elektronischer Fahrtenschreiber (der neue Kollege hört auf den Namen "Stasimat") ist bei zul. Gesamtmasse ab 3.500 kg vorgeschrieben.

Im "Werkverkehr" kommt man evtl. drumherum.

Das ist ein selten dämliches Gerät!

3,5 Tonnen überschreiten schnell auch die beliebten SUV und Geländewagen, wenn mit Anhänger gefahren wird (z. B. VW Touareg mit Würstchenbude)!

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h gilt erst für LKW > 3,5 t.
Sonntagsfahrverbot, LKW-Überholverbote etc. sind allerdings ausnahmslos zu beachten. Dank Fahrtenbuch können Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot auch jederzeit nachgewiesen werden.

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