Kabelbuchse wechseln - Wer darf das Im Unterforum Erfahrungsaustausch - Beschreibung: Fragen und Antworten von User zu User zu allen elektrischen und elektronischen Geräten
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Kabelbuchse wechseln - Wer darf das |
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BID = 401354
Unloader Gelegenheitsposter
 
Beiträge: 94
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Eine Bekannte will ihre defekte Kabelbuchse für den Fernsehanschluss wechseln, Sie wohnt noch in einem Haus, das zu DDR Zeiten gebaut wurde.
Der Vermieter hat dem Wechsel zugestimmt, sie hat auch schon eine gekauft, nun bin ich mir aber nicht so sicher, ob es die richtige ist.
Die alte Buchse hatte zwei Anschlüsse für Radio und TV, das Signal an der Buchse war fast total weg...
Eure Meinungen dazu, darf/kann ein Elektriker in der Ausbildung ein solches Teil wechseln? Welche Buchse bräuchte man? Müssen Besonderheiten beachtet werden? |
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BID = 401388
Rial Inventar
     
Beiträge: 5397 Wohnort: Grossraum Hannover
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Zitat :
| | Eure Meinungen dazu, darf/kann ein Elektriker in der Ausbildung ein solches Teil wechseln? |
Ja,das darfst du
Zitat :
| Welche Buchse bräuchte man? Müssen Besonderheiten beachtet werden?
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Ist es eine End-Dose oder ist sie durchgeschliffen ? Darauf solltest du achten !
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Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung !
Alle Tips ohne Gewähr und auf eigene Gefahr !!!
Vorschriften sind zu beachten !!! |
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BID = 402144
Der Sascha Stammposter
   
Beiträge: 464
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Hi,
Zitat :
| | Ist es eine End-Dose oder ist sie durchgeschliffen ? Darauf solltest du achten ! |
Wenn es eine End-Dose ist sollte sich in der Dose ein Widerstand befinden.
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gruß Sascha
1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
3. Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4. Erden und kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
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BID = 402194
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Nicht unbedingt!
Echte Enddosen haben keinen Abschlußwiderstand, stattdessen aber nur eine Anschlußklemme statt derer zwei.
Nur wenn eine Durchgangsdose als Enddose benutzt wird, muß deren weiterführender Ausgang mit einem Abschlußwiderstand versehen werden.
Worauf man achten muß:
1) Frequenzbereich der Dose (terrestrische Antennenanlage oder BK-Anlage oder SAT-Anlage)
2) Durchgangs- und Anschlußdämpfung der Dose (es gibt viele verschiedene Sorten!)
3) korrekten Anschluß (z.B. bei Durchgangsdosen ankommende und weiterführende Leitung nicht verwechseln!)
Allerdings verstehe ich die Beweggründe nicht:
Wenn Sie Mieterin ist, genügt doch eine Mängelmeldung an den Vermieter. Solch eine Dose kann übrigens NICHT von einer "Kleinreparaturklausel" umfaßt werden, also muß der Vermieter die Reparatur bezahlen!
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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