Interessantes Praxisproblem: Prüfung ortsveränderlicher Geräte

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Autor
Interessantes Praxisproblem: Prüfung ortsveränderlicher Geräte

    







BID = 471601

Ltof

Inventar



Beiträge: 9334
Wohnort: Hommingberg
 

  


Ich sehe das insofern als Problem, weil die Kaltgeräte-Anschlußleitungen durchaus ihren Geist aufgeben können oder eine unzulässige Leitung mit 3 x 0,25qmm dazwischen sein kann. Das ist, wenn die Geräte ohne Leitung auf Deinem Tisch landen, allerdings nicht DEIN Problem, sondern der Geschäftsführung des Betriebes. Bei meinem Kunden wurden weit über 1000 Betriebsmittel geprüft (nicht von mir). Es landete eine ansehnliche Anzahl solcher Leitungen in der Schrottkiste.

Gruß,
Ltof

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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 471607

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9269
Wohnort: Alpenrepublik

 

  

@Ltof:
Ja, das leuchtet mir schon ein.
Die Netzkabel mit internen "Klingeldraht" kenne ich auch.
Jetzt stellt sich allerdings die Frage ob dann die Messung so (also ohne Kabel, weil nicht vorhanden) zulässig ist.


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0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

BID = 471613

Ltof

Inventar



Beiträge: 9334
Wohnort: Hommingberg

Auf das Gerät bezogen, halte ich die Messung für zulässig. Auf den Betrieb bezogen, sehe ich das als unvollständige Betriebsmittelprüfung. Vermutlich landen auch die Mehrfachsteckdosenleisten, Verlängerungskabel etc. NICHT auf Deinem Tisch, oder? Dann kann man sich den Zauber fast schenken. Mein Eindruck ist, dass sich die Mehrzahl der Defekte in den Zuleitungen finden und nicht in den Betriebsmitteln.

Gruß,
Ltof

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(Hanlon’s Razor)

BID = 471665

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9269
Wohnort: Alpenrepublik


Zitat :
Vermutlich landen auch die Mehrfachsteckdosenleisten, Verlängerungskabel etc. NICHT auf Deinem Tisch, oder?


Ganz recht!
Auch nicht die Hausinstallation mit dem losen Schutzleiter und den alten Hausanschlußkasten aus den 30er Jahren...das EVU... das Kraftwerk....etc.

Ab welchen Punkt ist eigentlich "Punkt"?

Das würde ja bedeuten das eine ortsveränderliche Installation ortsfest wird. Wie kann ich denn unterbinden das eine Sekretärin im Baumarkt einen Tischverteiler um 99 Cent kauft, daran einen Kopierer, Mirkrowelle, Staubsauger, Heizlüfter, Induktionskochplatte und eben einen Laserdrucker anschließt?

Dann kommt bestimmt ein Anruf:
Jetzt ist es dunkel. Früher ging es doch auch! Mieserable Reparaturqualität!


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0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

BID = 471782

Ltof

Inventar



Beiträge: 9334
Wohnort: Hommingberg


Zitat :
nabruxas hat am 12 Nov 2007 14:04 geschrieben :

Ab welchen Punkt ist eigentlich "Punkt"?

Ganz einfach:
An der festen Steckdose ist "Punkt".

Alles, was da reingesteckt werden kann, ist ortsveränderliches Betriebsmittel. Kaltgeräte-Anschlußleitungen, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen gehören SELBSTVERSTÄNDLICH dazu! Es liegt allerdings in der Verantwortung des Arbeitgebers, das auch prüfen zu lassen. Wenn er meint, das nicht zu müssen - sein Problem. Du könntest ihn aber darauf hinweisen.

DU kannst auch nicht unterbinden, dass jemand irgendeinen billigen Schrott ins Büro mitbringt. Das kann der Arbeitgeber, wenn er sich darum kümmern würde. Tatsächlich unterliegen auch die privaten Kaffeemaschinen, Wasserkocher etc. der Prüfpflicht. Ist es ein netter Arbeitgeber, lässt er die einfach mitprüfen. Ist er unnett, verbietet er private Betriebsmittel. Ist er ein Ignorant, kümmert er sich nicht drum.

Das konstruierte Beispiel mit der überlasteten Steckdosenleiste ist eine ganz andere Baustelle. Wieso da etwas ortsfest werden soll, ist mir jetzt auch nicht nachvollziehbar.

Gruß,
Ltof

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(Hanlon’s Razor)

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Ltof am 12 Nov 2007 20:24 ]

BID = 472259

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss

So, Geräte sind fertig geprüft. Bei den letzten Überbleibseln ging es eigentlich, nur drei defekte Geräte und der Kunde hat mittlerweile wohl auch eingesehen, dass man nicht alle Defekte "gesundprüfen" kann. Trotzdem bleibts spannend, nächste Woche mache ich noch die Dokumentation und dann geht der Tanz wohl von vorn los bzgl. defekter Geräte. Aber damit kann sich dann Chef herumplagen - naja, vielmehr mit dem Kunden als mit den Geräten.
Ich geh jetzt erst mal weiter ne ortsfeste Anlage prüfen - mache ich sowieso lieber als ortsveränderliche, die ortsfeste muss ich nämlich nicht überall zusammensuchen oder aus irgendwelchen Schränken kramen


Gruß Tobi

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"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"

BID = 474040

Deneriel

Schriftsteller



Beiträge: 981
Wohnort: Westmünsterland
ICQ Status  

Wo ich den Thread gerade über die Suchfunktion gefunden habe ( ):
1. Was wird bei so einer Prüfung überhaupt gemessen?
2. Wer muß was wann von wem prüfen lassen? Besteht eine Prüfungspflicht?
3. In meinem Beruf hab ich es mit Rechnern und in Racks verbauter Hardware (Server, Netzwerk) zu tun - inwieweit sind das ortsveränderliche Betriebsmittel die davon eventuell auch erfasst werden ?

BID = 489754

aimchr

Gerade angekommen


Beiträge: 3
Wohnort: Rüsselsheim

Was ist mit Handyladegeräten? Wie kann man die am sinnvollsten prüfen, wenn überhaupt?

Gibt es Geräte, die zwar Ortsveränderlich sind, die man aber nicht prüfen muss?
(Ich rede jetzt nicht von der 20Kg Waschmaschine, da gibts wohl eine Regelung...)

Danke

Gruß Christian

BID = 489757

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Hallo Christian und erstmal herzlich willkommen im Forum ,

Handyladegeräte müssen (sofern gewerblich) genutzt natürlich auch nach BGV A3 geprüft werden. Diese Dinger stellen da keine grosse Besonderheit dar, einfach wie jedes andere SKII Gerät prüfen und gut is...

Zudem gibt es kein gewerblich genutztes Elektrogerät, welches nicht regelmässig geprüft werden muss. Einzig die Prüfmethoden und ggf. die Prüffristen unterscheiden sich bei ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten.

Ich hoffe, ich konnte Dir mit dieser Aussage helfen...

edit: Man kann diese Prüfungen natürlich auch komplett weglassen, man muss sich jedoch über die Konsequenzen im Klaren sein

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Lightyear am 10 Jan 2008 16:15 ]

BID = 489975

faustian.spirit

Schreibmaschine



Beiträge: 1388
Wohnort: Dortmund

0.5mm Kaltgeräteleitungen schaffen doch meist schon AN SICH die 300 mOhm Bedingung nur leidlich, also kann man mit gesundem Menschenverstand sagen "wenn eine steckbare Anschlussleitung schon 250mOhm Schutzleiderwiderstand vorlegt, bleibt für dass Gerät nichts übrig -> Sperrkiste".

Und eine 0.34mm könnte man doch bei der Sichtprüfung schon aussondern oder? Die Argumentation "wenn damit jemand eine 2kVA USV anschliesst, dann wird es nicht warm. Dann wird niemand einen Stromschlag bekommen. Sondern dann wird etwas in Brand fliegen." zieht mitunter.

<-EDV-Fachmann und sogesehen Laie, aber kennt die Problematik.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: faustian.spirit am 10 Jan 2008 22:09 ]


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