Haftpflichtversicherung für Photovoltaik sinnvoll?

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Autor
Haftpflichtversicherung für Photovoltaik sinnvoll?

    







BID = 458695

Ltof

Inventar



Beiträge: 9324
Wohnort: Hommingberg
 

  


Moin!

Der Versicherungsmensch meines Vermieters will ihm eine Haftpflichtversicherung für die Photovoltaik-Anlage (3 kW Anschlußleistung, Netzeinspeisung) andrehen.

Macht das Sinn? Was kostet sowas?

Danke und Gruß,
Ltof

_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 458702

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

 

  

Moin Ltof!

Dein Vermieter hat einen guten Versicheungsvertreter! Mache selber nebenbei in Versicherungen. Die Photovoltaik Anlage kann in die Wohngebäudeversicherung intriegiert werden. Kostet etwas mehr. Eine zusätzliche Haftpflicht bringt nur dem Vertreter etwas = genug Kohle. Wenn sie in die Wohngebäude intriegiert ist, ist sie auch gegen alles versichert. Was man noch machen kann ist eine Versicherung gegen Nutzungsausfall = Ertragsausfall. Ist bei meiner Versicherung mit drin.

Gruß
Bernd

BID = 458718

Goetz

Schreibmaschine

Beiträge: 1943
Wohnort: Dresden
Zur Homepage von Goetz

Ähhh, Haftpflicht würde aber die Schäden übernehmen, die Dritte durch die Anlage erleiden. Also, wenn sie z.B. vom Dach fällt, und jemandem auf den Kopf oder wenn plötzlich 500V/75Hz eingespeist werden
Inwieweit Ersteres auch von der Gebäudehaftpflicht übernommen wird wäre zu klären. Genau wie, ob man sich gegen Zweiteres versichern muß.

BID = 458725

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

@ Goetz

Ich weiß wovon ich rede. Wenn man sich eine Photovoltaikanlage aufs Dach setzt, sollte man dies seiner Versicherung mitteilen. Diese nimmt sie dann unter Risiko und Gefahrenverhältnisse mit auf, gibt noch den Wert der Anlage mit an. Dadurch steigt der Beitragssatz etwas. Wenn man, je nach Versicherung, eine eigene Haftpflicht dafür abschließen MUß! wird es entschieden teurer. Bei meiner Versicherung ist dann sogar der Ertragsausfall mit versichert. D.h. wenn der Sturm oder andere Ursachen dafür sorgen, daß kein Strom mehr produziert werden kann, gibt es dafür eine Ausfallzahlung. Ich weiß von einigen Versicherungen, daß diese dies nicht haben.

Ich weiß nicht wie weit Deine Kenntniss von solchen Anlagen sind. Der Spannungs- und Frequenzwandler hat eine Spannungs- und Frequenzüberwachung. Sollte diese nicht stimmen, wird automatisch die Anlage abgeschaltet.

Gruß
Bernd

BID = 458727

Goetz

Schreibmaschine

Beiträge: 1943
Wohnort: Dresden
Zur Homepage von Goetz


Zitat :
DMfaF hat am 20 Sep 2007 14:42 geschrieben :

@ Goetz

Ich weiß wovon ich rede.

Habe ich auch gar nicht bezweifelt

Zitat :
Bei meiner Versicherung ist dann sogar der Ertragsausfall mit versichert. D.h. wenn der Sturm oder andere Ursachen dafür sorgen, daß kein Strom mehr produziert werden kann, gibt es dafür eine Ausfallzahlung. Ich weiß von einigen Versicherungen, daß diese dies nicht haben

Genau das ordne ich nicht mehr der Haftpflicht zu! Wenn du natürlich von einer kombinierten Gebäudeversicherung sprichst

BID = 458731

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Deswegen heißt sie bei uns ja auch Gebäudeversicherung und nicht Gebäudehaftpflicht. Man kann darin sogar eine Elematarklausel mit reinnehmen.

BID = 458732

faustian.spirit

Schreibmaschine



Beiträge: 1388
Wohnort: Dortmund

Ist die größte realistische Gefahr bei so einer Anlage nicht eine Brandgefahr?

BID = 458736

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Da muß ich mal sehen, ob ich was darüber rausbekomme. Gehört habe ich bisher noch nichts von der größten Gefahr.

BID = 458742

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

In der Praxis ist die größte Gefahr, daß die Wechselrichter oder die Module vor der Zeit verrecken.
Aber da hält sich der Schaden für Dritte in Grenzen...

BID = 458750

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Habe gerade noch mit der Zentrale telefoniert. Für Schäden am Gebäude und am Gebäude angebrachten Sachen tritt die Gebäudeversicherung ein, nur sollte dann auch die Photovoltaikanlage eingetragen sein, mit Wert. Für Schäden die eine solche Anlage an Dritte anrichtet sollte eine Immobilienhaftplicht abgeschlossen werden. Hatte bisher noch nicht so einen Fall, aber jetzt weiß ich auch Bescheid.

Gruß
Bernd

BID = 458781

Ltof

Inventar



Beiträge: 9324
Wohnort: Hommingberg

Vielen Dank soweit. Das ging ja fix!

Ich habe den Fred ausgedruckt und meinem Vermieter in die Hand gedrückt.

Gruß,
Ltof

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(Hanlon’s Razor)

BID = 458805

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Wie sieht's denn eigentlich aus mit der Versicherung, wenn im Falle eines Brandes die Feuerwehr nicht oder nur eingeschränkt tätig wird aufgrund der PV-Anlage? Kann die Gebäudeversicherung sich mit Hinweis auf ein verschwiegenes Zusatzrisiko als Ursache für einen unnötig hohen Schaden (am eigentlichen Gebäude, die PV jetzt mal als abgeschrieben betrachten) aus dem Vertrag herausreden?


Und wie geht man nun ordnungsgemäß bei einer Gefährdung durch PV-Anlage vor? Eher die Leitungen kappen unter Last (DC und Lichtbogenlöschverhalten...) oder Kurzschließen (wie ohne zunächst zu trennen? Mit 'nem Messer Isolierung abschaben? Gibt's geeignete, manteldruchdringende Klemmen [hab da sowas von Abzweigmuffen im Kopf]?) ?

BID = 458815

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Die Versicherung kann durch einen verschwiegenes Zusatztrisiko soweit gehen, daß der Gesamtschaden erst garnicht reguliert wird.

Wie die Feuerwehr mit PV Anlagen umgeht, werde ich mich mal mit meinem ehemaligen Kommandanten unterhalten.

Sobald ich ein Ergebnis habe, werde ich es hier einstellen.

Gruß
Bernd

BID = 458923

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Moin!

Wie versprochen melde ich mich, wenn ich etwas neues weiß. Hier nun die Antwort:

Link für Brandbekämpfung Photovoltaikanlage

http://www.kfv-info.de/dmdocuments/.....o.pdf

http://www.kfv-info.de/index.php?op.....d=138

Hallo Bernd,

das ist eine gute Frage, die wir uns auch schon gestellt haben. leider habe
ich derzeit auch noch keine passende Antwort.
Wir hatten dies in diesem Jahr auf unserer Tagesordnung beim
Kommandantenseminar bzw. bei der Dienstbesprechung. Unser KBM
musste es jedoch wegen eines anderen aktuellen Anlass von der Tagesordnung
nehmen.

Ich bin mal über GOOGLE in 'Gefahren im Brandfall bei Photovoltaikanlagen'
reingegangen und habe eine Reihe von Auflistungen erhalten.

Hier eine gute Aussage:

Über Brandfälle von Gebäuden mit Photovoltaik anlagen referierte der
Geschäftsführer der AES Alternative Energiesysteme GmbH, Peter Sauter. Die
Fortbildung für Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Friedrichshafen
zeigte die wichtigsten Gefahren potenziale auf.

Thema des Vortrags von Peter Sauter waren zunächst konventionelle Probleme
bei Feuer im Umfeld von Photovoltaik Anlagen. Bei einer großen
Hitzeeinwirkung wie im Brandfall können sich die Module von der
Dachkonstruktion lösen. Die Gefahr sich lösender Teile sei jedoch kein
außergewöhnlicher Fall für geschultes Feuerwehrpersonal. Auch die oft
befürchteten toxischen Gase gehen in einem solchen Ernstfall nicht von
Photovoltaik Anlagen aus. Übliche Solarmodule enthalten Siliziumzellen.
Dieses Material verhalte sich bei einem Brand unproblematisch.

Die Beharrlichkeit des durch Photovoltaik-Anlagen erzeugten Gleichstroms sei
die einzige wirklich ernste Gefahr für Rettungskräfte. Photovoltaik-Module
lassen sich nicht einfach über die Hauptstromversorgung abschalten. Die
effektivste Maßnahme sei theoretisch die Unterbrechung des Stromflusses
durch Demontage eines Moduls aus der Reihenschaltung. Unter Bedingungen des
Ernstfalls erscheine diese Option jedoch ebenso unrealistisch. Auch der
Ansatz, so Sauter weiter, die Photovoltaik Module im Brandfall abzudecken
und so die Speisung durch die Sonne zu unterbinden, sei im Feldversuch
gescheitert.

Fazit des Referats: Derzeit mangelt es an allgemeinen Richtlinien und
Konventionen zum Verhalten im Brandfall rund um Photovoltaik Anlagen. Peter
Sauter fordert hier eine bundesweit einheitliche Regelung.



BID = 458924

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Zu zwei Punkten möchte ich fachliche Anmerkungen machen:

1) es gibt auch Module mit Solarzellen, die aus wesentlich unschöneren Stoffen als Silizium bestehen!
Allerdings sehe ich das nicht als wesentliches Problem, da die Anlagen sich ja i.d.R. im Freien befinden...

2) bei den üblichen Anlagen (also in Netzparallelbetrieb zur Einspeisung) wird der Stromfluß im Primärkreis sehr wohl durch Abschaltung der Hauptstromversorgung des Gebäudes mit unterbrochen!
Denn alle Wechselrichter enthalten eine Netzüberwachung, welche bei Ausbleiben der Netzspannung die Solaranlage komplett abschaltet.
Verbleibende Gefahr ist somit lediglich die Gleichspannung im Primärkreis. Er läßt sich aber z.B. relativ gefahrlos trennen, da stromlos. Je nach Auslegung der Anlage ist dieser sogar gegenüber Erde potentialfrei. Jedenfalls treten keine Spannungen von mehr als 1000V gegen Erde auf (von großen, gewerblichen Anlahen, die aber zumweist als Freilandanlagen - und nicht auf Dächern - errichtet werden, abgesehen).

Wo seht Ihr denn genau die Problematik für die Brandbekämpfer?




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