Der folgende Beitrag spiegelt meinen Wissensstand nach einiger Recherche wieder, keine Garantie (

) auf Richtigkeit:
Rein rechtlich ist in Deinem Fall Amazon der Verantwortliche für die Abwicklung - er verweist Dich direkt an den Hersteller um sich Arbeit zu sparen (u.U. auch unter dem Vorwand, es würde für Dich dann schneller gehen). Kann er machen, aber Du musst nicht mitspielen.
Ein anderer großer Onlinehändler bot mir vor ein paar Jahren sogar einen 10€ Gutschein an, wenn ich meinen TFT-Monitor direkt beim Hersteller reklamiere.
Mit Gewährleistungsreparaturen habe ich viel schlechte Erfahrungen gemacht. Das größte Problem ist dabei die Durchlaufzeit und ich warte unverstanden darauf, dass da mal gesetzlich was abgefangen wird. 4+ Wochen sind für Laptops, Handys uA schon normal und das k***t mich an.
Und hier kommt die Abwicklung über den Händler ins Spiel: Nur gegen Ihn hat man bei zu langer Reparaturdauer Handhabe. Nachdem ich mit ansehen musste wie eine Freundin über 6 Wochen auf ihren HP Laptop warten musste, setze ich, wenn ich was einsende, grundsätzlich schriftlich eine Frist und berufe mich auf ein paar Paragraphen, die Nummern kann ich bei Bedarf nachschlagen. Die Mängelbehebung muss nämlich per Gesetz in einer "angemessenen Zeit" erledigt werden, der Begriff ist aber leider nicht genauer definiert. Im Netz findet man an der Stelle 2-6 Wochen. Ich nehme normal 4.
Verstreicht diese Frist, so kann man vom Kauf zurücktreten - auch wenn es erst die Erste Einsendung ist! Nicht, wie viele behaupten, erst nach der Dritten Reparatur - das ist ein anderes Thema.
Allerdings darf der Händler für die Zeit, in der das Gerät fehlerfrei benutzbar war, einen Betrag abziehen.
Haken: Nach Verstreichen der Frist hat man uU kein Laptop oder Handy mehr, was eigtl nicht Sinn der Sache war. Aber es ist doch öfter ein gutes Druckmittel, damit der träge Ablauf mal in die Gänge kommt.
_________________
"Gestern gings noch, da kann net viel sein"
[ Diese Nachricht wurde geändert von: :andi: am 24 Dez 2011 13:50 ]