Frage zu Kfz-HU (TÜV) - Lichtanlage...

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Autor
Frage zu Kfz-HU (TÜV) - Lichtanlage...

    







BID = 838638

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8792
Wohnort: Berlin-Spandau
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Hallo Forenkollegen,

---keine Angst, hier geht es zwar um Kfz-Elektrik, aber nicht um Bastelei !!!---

Bevor ich mit dieser Frage ins MotorForum gehe (da schreibe ich außerordentlich selten), hoffe ich, daß hier einer eine taugliche Antwort weiß...

Gegeben sei ein PKW, der in seiner gehobenen Ausstattungsvariante serienmäßig Nebelscheinwerfer eingebaut hat.
Diese Nebelscheinwerfer werden aber definitiv nie genutzt und sollen "deaktiviert" werden.

Darf man die Nebelscheinwerfer dann einfach durch Entfernen der zuständigen Sicherung außer Betrieb setzen,
ohne eine Mangelrüge bei der HU befürchten zu müssen?

Würde der TÜV beispielweise verlangen, daß die Scheinwerfer auch ausgebaut (oder dauerhaft mit schwarzen Kunststoff-Blindabdeckungen verborgen) werden müssen?
Dürfte dann trotzdem der Kombi-Lichtschalter unverändert verbleiben?

Vielleicht weiß ja zufällig jemand von Euch, was da gilt - ich konnte auf die Schnelle keine Antwort im Netz finden - also wenn jemand 'nen Link kennt, der meine Frage zweifelsfrei beantworten kann - her damit!


Viele Grüße,
TOM.

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BID = 838646

Offroad GTI

Urgestein



Beiträge: 12716
Wohnort: Cottbus

 

  


Zitat :
Diese Nebelscheinwerfer werden aber definitiv nie genutzt und sollen "deaktiviert" werden.
Wozu soll das gut sein? Wenn das Auto schon welche hat, kann man es doch dabei belassen.
Da erschließt sich mir der Sinn dahinter, sie außer Betrieb setzen zu wollen, nicht so recht



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Theoretisch gibt es zwischen Theorie und Praxis keinen Unterschied. Praktisch gibt es ihn aber.

BID = 838647

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Darf man die Nebelscheinwerfer dann einfach durch Entfernen der zuständigen Sicherung außer Betrieb setzen,
ohne eine Mangelrüge bei der HU befürchten zu müssen?
Früher galt der Grundsatz "Was vorhanden ist, muß auch funktionieren".

In diesem Fall dürfte das weniger für die funktionslosen Scheinwerfer, als für den funktionslosen Schalter gelten, durch den ein fremder Führer des Fahrzeugs in eine gefährliche Situation kommen könnte.


Zitat :
Würde der TÜV beispielweise verlangen,...
Ruf doch dort einfach mal an, oder fahr vorbei.
Die beißen nicht!

BID = 838648

Ltof

Inventar



Beiträge: 9324
Wohnort: Hommingberg


Zitat :
Offroad GTI hat am 16 Jul 2012 20:16 geschrieben :

... kann man es doch dabei belassen. ...

Sehe ich auch so (ich hätte gerne Nebelscheinwerfer).

Aber wenn sie nun unbedingt stillgelegt werden sollen: Ich würde die Lampen entfernen und die Scheinwerfer "unsichtbar" machen. Das wiederum kann bei modernen Fahrzeugen zu unerwünschten Fehlermeldungen führen, falls doch mal der Lichtschalter betätigt wird.

Allgemein bei solchen Fragestellungen: Ein Anruf beim TÜV oder persönliches Vorsprechen bringt Erhellung! Nach meinen Erfahrungen sind die Jungs meist angenehm überrascht und sehr kooperativ wenn sie mal ernstgenommen werden.



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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 838655

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8792
Wohnort: Berlin-Spandau
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Zitat : Offroad GTI hat am 16 Jul 2012 20:16 geschrieben :
Wozu soll das gut sein?


Okay, der Grinterhund ist folgender:

Die nebulösen Leuchten sind tief unten in der Frontschürze integriert und verstellen sich (allzu) leicht.
Das Justieren ist aber eine echte Strafarbeit, dauert ewig lang und ist hoch aufwendig und nervenzehrend - eine Fluch-Arbeit, glaubt es mir!
Kein Wunder, daß die Justage in der Fachwerkstatt auch dementsprechend teuer ist!

Bei der HU wird jedesmal der Mangel "falsche Justage der Nebelscheinwerfer" aufgeschrieben. Mal ist der linke zu hoch, der rechte zu tief, beim Nächstenmal "vice-versa"...

Da ich mangels Nebel diese Lampen aber so gut wie nie benutze (z.B. innerhalb von 3 Jahren wurden sie nur ein einziges Mal eingeschaltet: nämlich vom TÜV-Prüfer... ), kann ich sowohl auf die nervige und unnötige Justage verzichten, als auch auf den ständigen (und einzigen!) Eintrag "geringe Mängel: ..." auf dem HU-Bericht...

So dachte ich wie Klein-Fritzchen: warum dann nicht "deaktivieren"?

Konntet Ihr mir soweit folgen?

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BID = 838656

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
Wohnort: Schwobaländle

Die letzten beiden Male hat der Prüfer die Funktion der in meinem Benz verbauten Nebelscheinwerfer nicht geprüft...
Nur das Hauptlicht weil er da sein Scheinwerferprüfgeraffel davorstellen konnte.
Hatte zwischenzeitlich auch schon den Gedanken in die Nebelgehäuse LEDs als Tagfahrlich einzubauen. Aber die Diskussion darüber ist ja hier unerwünscht, daher...

powersupply

BID = 838659

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8792
Wohnort: Berlin-Spandau
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Zitat : powersupply hat am 16 Jul 2012 20:40 geschrieben :
Nur das Hauptlicht weil er da sein Scheinwerferprüfgeraffel davorstellen konnte.


Hm, da haben die bei unserem TÜV doch relativ moderne Geräte, für alle möglichen und unmöglichen Scheinwerferhöhen.
Die Meßgeräte werden per Fernbedienung verfahren und eingestellt, während der Prüfer hinterm Lenkrad sitzt und das Licht schaltet...

EDIT: Hm, sollte ich die HU doch besser bei einer Tanke machen lassen, die nur dieses (mir natürlich auch noch bekannte, alte) "Scheinwerferprüfgeraffel" hat? -


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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tom-Driver am 16 Jul 2012 20:54 ]

BID = 838662

Offroad GTI

Urgestein



Beiträge: 12716
Wohnort: Cottbus


Zitat :
Bei der HU wird jedesmal der Mangel "falsche Justage der Nebelscheinwerfer" aufgeschrieben. Mal ist der linke zu hoch, der rechte zu tief,
Dann kann ich es schon ein wenig besser verstehen...


Offtopic :

Zum Glück schielen meine Nebler nicht. Sollte man von einer Firma wie "das Gegenteil von Dunkler" auch erwarten




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BID = 838666

francydt

Schreibmaschine


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Beiträge: 1084
Wohnort: Mettmach Austria OÖ

Ich wurde letztes Jahr mal von den Herren in Uniform aufgehalten. Ein Breitstrahler wurde ausgebaut weil ich damit mal ein Reh gewildert habe.

Da gabs gleich mal eine auf den Deckel. Der meine doch Glatt ich soll das reparieren.

Wollte mir eh einen neuen holen aber um das Geld war mir das nicht wert. (Mazda 323 Sedan Bj97) Da ist ein neuer Scheinwerfer Totalschaden.

Habe den anderen ausgebaut und seit dem gabs keine Probleme mehr.

mfg francy

BID = 838671

mlf_by

Schriftsteller



Beiträge: 954
Wohnort: Ried

Einfach die Sicherung ziehen reicht nicht. Soll auch z.B. übereifrige Automechaniker geben, die selbständig "mitdenken".
Außer Betrieb gesetzt heisst ja, daß etwas nicht "mit nur wenigen Handgriffen" wieder funktionsbereit gemacht werden kann. Ltof´s Idee könnte da eher hinkommen. Ansonsten hilft nur ausbauen.

Blinde Schalter darf man in unbegrenzter Anzahl im Cockpit haben. Allerdings muss deren Beschriftung ggf. unkenntlich gemacht werden und sie dürfen selbstverständlich auch nichts mehr auslösen können ala z.B. bei eingeschalteten (nicht mehr vorhandenen) Nebelscheinwerfern kein Fernlicht möglich.

Zudem solltest du mal einen Blick in deinen Fahrzeugschein werfen. Die Nebelscheinwerfer könnten da drin eingetragen sein; und das mit "können vorhanden sein" oder auch mit "sind vorhanden".

BID = 838680

Rhodosmaris

Schreibmaschine



Beiträge: 2354
Wohnort: Lindau/Bodensee

Angebaute Beleuchtungseinrichtungen (egal ob werksseiig oder nachgerüstet), müssen funktionieren.
Ob das unsichtbar machen durch abdecken ausreicht, weiß ich allerdings nicht.
Die Notwendigkeit den Schalter auszubauen, sehe ich dabei nicht.

§49a StVZO
"...Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein..."


Für mein Fahrzeug welches nur mit Neblern verkauft wird (also gibt es auch keinen Kombischalter ohne die Fuktion) gibt es herstellerseitig einen Nachrüstsatz, um in die Aussparungen der Nebler LED-TFL einzubauen.
Die Nebler müssen dazu natürlich raus - der Schalter ist aber nicht ausbaubar.

ciao Maris

BID = 838683

Deneriel

Schriftsteller



Beiträge: 981
Wohnort: Westmünsterland
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Offtopic :
Mein schätzendes Gefühl der Erfahrung sagt: Die Mängelliste eines zur HU vorgeführten Fahrzeuges ist antiproportional zur physiologischen Zugänglichkeit der Lebensabschnittsgefährtin des Prüfenden abzüglich seines reziproken Augendurchmesser * Pi. abzüglich der Wahrscheinlichkeit eines pünktlichen Feierabend.


BID = 838685

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8792
Wohnort: Berlin-Spandau
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Offtopic :
Deneriel: Aha.

Mein Babelfisch hat Dein verschwurbeltes Geschreibsel übersetzt wie folgt:

"Leidet der Kfz-Prüfer mangels F***fleisch an Samenkoller,
so wird die Mängelliste deiner Karre minütlich immer voller!"

So verstehe auch ich es. Da könnte was dran sein...


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BID = 838686

Deneriel

Schriftsteller



Beiträge: 981
Wohnort: Westmünsterland
ICQ Status  


Offtopic :
Verschwurbeltes Geschreibsel? Ich muß doch sehr bitten meine wohlfeil formulierten Antworten derartig potentiell zu diskreditieren.


Die Auflösung der Frage kam ja weiter oben. Und wenn der Prüfer mit dem Lichtschalter dann noch ein Problem hat fahr halt zu nem Anderen. Wir haben hier auch so einen - "Älter als 5 Jahre? Wenns kein Neuwagen mehr ist fahr besser woanders hin". Rat der Werkstatt der ich relativ wenig misstraue. Die Station mit dem entspannt realistischen Prüfer wurde leider eingestampft 8( Naja, seither bin ich Dekra-Kunde.


Die kürzeste und unproblematischste HU ever war mitm Mopped letztes Jahr: Abgas? Jau, vorhanden. Licht? Ist auch dran. Bremse? Brauch ich nicht prüfen, da achtet der Fahrer schon aus Eigeninteresse drauf. Proberunde auf dem Prüfgelände gemacht, und in <10 Minuten fertig gewesen.

BID = 838740

tsaphiel

Inventar



Beiträge: 3481
Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
ICQ Status  

Frag bei TÜV oder Dekra direkt. Wenn die dir nicht helfen wollen, schreibste mich an. Einer meiner besten Kumpel is frisch gebackener Prüfingenieur bei einem der beiden Institute, den kann ich dann nochmal Fragen oder nen Kontakt herstellen.


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Druff un D'widd!!!


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