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Fernseher-Umbau wegen GEZ Suche nach: fernseher (10711) |
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BID = 359476
wbienepecew Gerade angekommen Beiträge: 2 Wohnort: Odenthal
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Hallo ...
Ich werde meinen Fernseher demnächst bei der [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] abmelden.
Aber eigentlich brauche ich den Fernseher ja noch für den Videorecorder, die Kamera und den DVD-Spieler.
Wie kann ich meinen Fernseher (Sony KV-16WT1) umbauen, so daß die [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] nicht meckert?
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Vielen Dank
Wolfgang Bienewald |
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BID = 359481
sepp@kaernten Schriftsteller
Beiträge: 709 Wohnort: Austria
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BID = 359482
tsaphiel Inventar
Beiträge: 3481 Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
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Wilkommen erstmal!
wenn der Rest über Scart dran hängt kann es sein, dass man den Tuner ausbauen kann. Ob das den Leuten reicht? Keine Ahung ob die dasüberhaupt gelten lassen?
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Druff un D'widd!!!
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BID = 359483
sepp@kaernten Schriftsteller
Beiträge: 709 Wohnort: Austria
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BID = 359487
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36187 Wohnort: Recklinghausen
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Das mit dem Tuner geht. Wir haben während meiner Ausbildung sehr viele Geräte so modifiziert. Die gingen an die Schulen der Stadt. Pro Schule gab es dann eine TV/Videokombi als Aufnahmegerät. Die stand dann im Büro oder dem Lehrerzimmer.
Zu jedem umgebauten Gerät gab es dann eine Bescheinigung, in der wir bestätigten das das Empfangsteil ausgebaut wurde und das Gerät daher nur noch ein Monitor ist.
Das gleiche gab es dann auch für Videorekorder und Radiorekorder. Auch vorhandene Geräte wurden so umgebaut.
Das klappt aber nicht bei allen Geräten. Es gibt Geräte die merken das man ihnen den Tuner geklaut hat und nicht mehr funktionieren. Sony gehört z.B. dazu.
Da muß man dann den Tuner unbrauchbar machen.
Dazu wird die Antennenbuchse entfernt und die Öffnung mit einem aufgelöteten Kupferblech verschlossen.
Der Tuner ist dann zwar noch da, kann aber nichts mehr empfangen da kein Antennenanschluss mehr vorhanden ist.
Du müßtest dann sowohl deinen Fernseher als auch den Videorekorder umbauen.
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-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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BID = 359489
crazydomi Gesprächig
Beiträge: 179
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Moin,
wieso was umbauen? Für was denn das? Das glaubt dir der Laden eh nicht. Du meldest den Fernseher einfach mit der Begründung "Fernseher heruntergefallen, einen neuen kann ich mir nicht leisten" oder sowas. Das muss dir die [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] glauben. Falls die das bezweifeln müssen die dir nachweisen dass du einen Fernseher zum Empfang bereit hälst. Dazu müssten sie aber deine Wohnung betreten, was sie ohne deine Zustimmung nicht dürfen. Somit können die dir auch gar nix nachweisen. So einfach ist es. Falls mal so ein [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] Kontrollheini auftaucht, sofort Hausverbot erteilen. Verlässt er dich nicht sofort nach deiner Aufforderung oder wird er aufdringlich, sofort Polizei rufen!
Gruß, crazydomi
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BID = 359504
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9266 Wohnort: Alpenrepublik
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Ich habe seit Jahren keinen Tuner in den Fernsehern und Videorecorder mehr drinnen. Bei mir hat es geklappt, die Geräte haben nicht gemeckert.
Somit bin ich seit dieser Zeit "verblödungsfrei"!
Radioprogramme hole ich mir als Online- Stream und das ist zumindest in Österreich [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] / GIS befreit.
Bei den Fernsehnachrichten verfahre ich genauso.
Ich habe das der GIS allerdings Sicherheitshalber mit einem EINGESCHRIEBENEN BRIEF!!!! gemeldet!
...dann bist Du laut Gesetz zu einer Auskunft VERPFLICHTET!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: nabruxas am 13 Aug 2006 20:57 ]
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BID = 359515
sepp@kaernten Schriftsteller
Beiträge: 709 Wohnort: Austria
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stimmt:
Endstation Wohnungstür
Bei solchen Verdachten klingelt der Kontrolleur. Die Pflicht zum Öffnen besteht nicht. Wird mehrmals nicht geöffnet, wird der Kontrolleur einen Brief schreiben. Wer öffnet, ist zur Auskunft verpflichtet, es sei denn, der Öffnende gehört nicht zur häuslichen Gemeinschaft. Diese „liegt vor, wenn zwischen den in der Wohnung lebenden Personen eine persönliche Beziehung besteht, die nicht geschäftlich geprägt ist. Dies ist zum Beispiel der Fall bei einem Ehepaar, einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft, einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, bei im Haushalt zusammenwohnenden Verwandten, aber auch bei einer bloßen Wohngemeinschaft.“
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/pubs/akt.....26895
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..was man nicht begreift, verlernt man nicht..:(
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BID = 359521
crazydomi Gesprächig
Beiträge: 179
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Moin,
klar bin ich zur Auskunft verpflichtet. Ich kann ihm sagen dass ich keine Geräte zum empfang bereit halte, ich kann ihm sagen dass ich weniger als 275€ im Monat zur verfügung habe, ich kann ihm auch sagen dass ich überhaupt nicht weiß was ein Fernseher ist. Denn er muss es mir ja im Endeffekt beweisen.... Und das kann er ja nicht ohne die Wohnung zu betreiten.
Man sollte natürlich dafür sorgen dass man den Fernseher nicht sieht wenn der [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] Mensch zum Fenster reinschaut, und die Sat Schüssel ist natürlich fürs Internet.
GEZ
Gruß, crazydomi
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BID = 359530
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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>> Falls mal so ein [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] Kontrollheini auftaucht
>
>...dann bist Du laut Gesetz zu einer Auskunft VERPFLICHTET!
...AFAIK aber nur wenn man auch Rundfunkteilnehmer ist. keine Tuner (mehr) => keine Auskunftspflicht. Also besser nix dazu sagen (= keine teilnehmer = kein Gegenbeweis legal erbringbar) als lügen.
Edit:
> ich kann ihm sagen dass ich weniger als 275€ im Monat zur verfügung habe
Das reicht nicht. Da brauchst du dann über's Sozialamt einen Befreiungsantrag. Der NDR (offenbar für die bearbeitung der Befreiungsanträge in seiner Region zuständig) hat da jahrelang (noch immer?) sämtliche Anträge von Studenten/Azubis etc. generell erstmal abgelehnt mit der Begründung, dass Eltern/Bafög zur Sicherung des Lebensunterhalts verpflichtet sind und [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] gebühren zum normalen Lebensunterhalt gehören würden. Dagegen eingereichte Widersprüche hatten dann schon wesentlich besere mEfolgsaussichten, abe rman kann's ja erstmal versuchen, den leuten das geld aus der Tasche zu zeihen. Interessant in diesem Zusammenhang jetzt die Frage, wie das mit dem seit kruzem gültigen neuen niedersächsischen Recht aussieht, dass Widersprüche gegen Bescheide ausschließt und bei fehlerhaften Bescheiden nur noch der Weg über "freiwillige" Einsicht der Ausstellenden Berhörde (lustig bei 4 Wochen Frist und drei Wochen Urlaub des Bearbeiters...) oder ein Verwaltungsgerichtsverfahren bleibt.
Das ganze soll Entscheidungen entbürokratisieren und verkürzen - Ähem, fragt sich nur auf wessen Kosten? Die Mehrzahl an Widersprüchen ist doch eher durch Verfahrensfehler begründet, da soll man nun monatelang auf einen Gerichtstermin warten? Oder spekuliert man eher darauf, dass die Behörde ohne weiteres Irrtümer zu ihrem Nachteil korrigieren und Irrtümer zum Nachteil des Antragstellers damit verschleppen kann? ("Sind ja nur zweihundert Euro, was machen Sie da für'n Aufstand, wir haben es in solchen Fällen meist mit wesentlich größeren Summen zu tun" - So das Bafögamt zu mir, als ich wissen wollte, worauf sich deren überraschende Rückzahlungsforderung begründet - die Trottel haben zwei meiner Konten einfach doppelt gezählt bei der Ermittlung des Vermögens...)
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Teletrabi am 13 Aug 2006 22:35 ]
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BID = 359531
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Wie die Rechtslage in A ist, weiß ich nicht.
Aber in D ist ein Nicht-Teilnehmer auch nicht zu irgendeiner Auskunft verpflichtet. Nur ein Teilnehmer muß Auskunft geben (sog. Positivauskunft):
a) daß er Teilnehmer ist
b) die Teinehmernummer
c) ggf. den letzten Zahlungsnachweis vorlegen
Mehr nicht!
Ein Nichtteilnehmer darf also auch schweigen (die [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] sieht das gerne anders, aber da irrt sie sich).
Nach meiner Erfahrung geben die Burschen dann auch irgendwann auf, weil das Verhältnis von Aufwand und möglichem Ertrag bei hartnäckigem Schweigen nicht mehr stimmt...
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BID = 359545
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9266 Wohnort: Alpenrepublik
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Zitat :
| Nach meiner Erfahrung geben die Burschen dann auch irgendwann auf, weil das Verhältnis von Aufwand und möglichem Ertrag bei hartnäckigem Schweigen nicht mehr stimmt.. |
Stimmt nicht ganz! Da diese Keiler, sie bekommen Provisionen, an Ihr Einkommen denken sind diese zumindest hier ganz schön hartnäckig.
Bei uns im Haus ist das feilbeiten von Verträgen verboten, sprich das Hausieren.
Das habe ich Ihm unter die Nase gerieben und gleich eine Klage angedroht, deren Kosten meine Versicherung auch übernimmt.
Somit hat sich die dumme Pfeife endlich verpfiffen. Das ist nun mindestens 5 Jahre her.
Spaßhalber habe ich das Gesetz ausgedruckt und zuhause in einem Ordner immer griffbereit.
Das letzte Mal, als ich Ihm auch die Klage androhte knallte ich Ihm den Ordner VOR die Füße und habe Ihn aufgefordert mir den entsprechenen Paragraphen zu zeigen in dem steht, daß er meine Wohnung betreten darf. Danach schloss ich die Türe. hehe!
Ich erwähnte auch, das er sich einen richterlichen Befehl besorgen soll, dann darf er.
... Nun er zog von dannen - hoffentlich für immer - der lästige Zeitgenosse...
[ Diese Nachricht wurde geändert von: nabruxas am 13 Aug 2006 23:26 ]
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BID = 359554
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36187 Wohnort: Recklinghausen
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Meine Schwester hat in Münster im Studentenwohnheim gewohnt. Da wurden die GEZler so aufdringlich das das Studentenwerk als Eigentümer der Wohnheime denen Hausvervbot für alle Gebäude erteilt hat. Die klingelten nach 2200 an den Türen, bedrängten die Studenten usw.
An den Haustüren hangen dann entsprechende Hinweise für die [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] Mitarbeiter und die Bewohner, bei Antreffen eines [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] Typens doch die Polizei und den Hausmeister zu informieren.
Dagegen haben die wohl geklagt und dürfen jetzt zu normalen Zeiten und in Begleitung eines Hausmeisters die Gebäude wieder betreten.
Meine Schwester hat dann ihr Gerät irgendwann einfach mal angemeldet. Daraufhin bekamen sie dann Post von denen an ihre Recklinghäuser Adresse, sie möchte doch bitte auch ihren Fernseher am Zweitwohnsitz anmelden. Der existiert jedoch nicht.
Dann kamen Anrufe von irgendeinem Marktforschungsunternehmen, man wollte eine Umfrage zum Thema "Medienverhalten" durchführen
Mittlerweile haben die das wohl aufgegeben, seit einem Jahr ist jetzt Ruhe.
Noch dreister ist aber TVLicensing in Großbritannien. http://www.tvlicensing.co.uk/
Das gute:
Radio ist kostenlos, die Gebühr geringer (GBP131,50 ca. 190 EUR) als in Deutschland und BBC ist Werbefrei und moderner als ARD/ZDF.
Das schlechte:
Zum einen gibt es dort wirklich die entsprechenden Peilwagen (Detector Van), die Mitarbeiter müssen in die Wohnung gelassen werden, dort dürfen sie ein rechtsgültiges verhör durchführen.
Händler müssen jeden Verkauf eines Fernsehers, Sat-Receivers usw. mit der Adresse des Käufers an TVL melden.
Kurios ist die verbilligte Lizenz für Zuschauer mit Schwarzweissgerät (GBP 44) und die 50% Ermäßigung für blinde Zuschauer. Ein Blinder mit Farbfernseher zahlt also mehr als ein sehender mit Schwarzweissfernseher. Zuschauer die heute noch eine Schwarzweisslizenz haben werden aber von den Mitarbeitern besucht.
Das mit der Schwarzweisslizenz hat wohl historische Gründe. Mit einem alten Schwarzweissfernseher (VHF, 405 Zeilen) konnte man nur BBC1 empfangen, mit einem Farbfernseher auch BBC2 und BBC1 in Farbe (UHF, 625 Zeilen).
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-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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