bin ich noch Elektrofachkraft??, darf ich Prüfungen durchführen??

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Autor
bin ich noch Elektrofachkraft??, darf ich Prüfungen durchführen??

    







BID = 562308

nettermitmensch

Gerade angekommen


Beiträge: 8
Wohnort: Dresden
 

  


Hallo Elektrogemeinde,

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen bzw. gute Tipps geben. Ist etwas viel zu lesen, wäre aber trotzdem schön, wenn mir jmd. ein paar Hinweise geben könnte.

Dazu erstmal mein beruflicher Werdegang:
Ich habe im Jahr 2003 meine Ausbildung zum Mechatroniker erfolgreich abgeschlossen und danach bis 2005 in einem Industriebetrieb als Schichtelektriker, -elektroniker, -MSR-Techniker in der

Elektroinstandhaltungsabteilung gearbeitet und mich um die Störungsbeseitigung, Wartung, Instandhaltung der Produnktionsmaschinen gekümmert. Im Jahr 2005 habe ich ein Fachhochschulstudium der

Elektrotechnik begonnen, was z.Z. noch läuft. Während der Semesterferien habe ich immer wieder in verschieden Unternehmen (meist im Sondermaschinenbau) als Elektriker im Schaltschrankbeu gejobbt.

Nun meine erste Frage: Bin ich trotz meiner ca. 3jährigen Abwesenheit von der Praxis immernoch Elektrofachkraft? Ich bin der Meinung, ja, aber wer die Definition aus der DIN VDE kennt, weiß ja, dass diese etwas

schwammig formuliert ist.

Ich möchte demnächst auf 400€ Basis in einem Unternehmen arbeiten und dort ortsveränderliche Betriebsmittel (Winkelschleifer, Bohrmaschinen, Halogenstrahler, etc.) reparieren. In dem Unternehmen gibt es keine

weitere Elektrofachkraft.

Nun meine nächste Frage: Bin ich befugt, Prüfungen nach Instandsetzung/Änderungen bzw. Wiederholungsprüfungen nach DIN-VDE 0701 0702 durchzuführen? In der DIN steht, das das E-Fachkräfte dürfen, damit bin

ich wieder bei der ersten Frage.

Ich bin mir eig. recht sicher, dass ich das darf und traue mir das fachlich auch zu, da das vor meinem Studium auch zu meinem Aufgabenbereich gehörte. Dort gab es aber noch einen Meister, der "den Hut auf hatte".

Ich möchte halt nur noch ein paar Meinungen qualifizierter Personen dazu hören, kann ja sein, dass ich mich aus irgendeinem Grund doch irre.

Welche Konsequenzen würden mir drohen, wenn ein von mir geprüftes Gerät aus irgendeinem Grund fehlerhaft ist und es zu einem Elektrounfall kommt??

Meine nächste Frage ist, auf was das Unternehmen bei der Beschaffung eines Prüfgerätes achten sollte, bzw. ob jmd. ein bestimmtes Prüfgerät empfehlen kann.

Ich würde mich über Antworten zu meinen Fragen sehr freuen...

Schöne Grüße vom Ralf

BID = 562311

prinz.

Moderator

Beiträge: 8933
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
Zur Homepage von prinz. ICQ Status  

 

  


Zitat :


1 Nun meine nächste Frage: Bin ich befugt, Prüfungen nach Instandsetzung/Änderungen bzw. Wiederholungsprüfungen nach DIN-VDE 0701 0702 durchzuführen? In der DIN steht, das das E-Fachkräfte dürfen,

2 Dort gab es aber noch einen Meister, der "den Hut auf hatte".

3 Welche Konsequenzen würden mir drohen, wenn ein von mir geprüftes Gerät aus irgendeinem Grund fehlerhaft ist und es zu einem Elektrounfall kommt??

4 Meine nächste Frage ist, auf was das Unternehmen bei der Beschaffung eines Prüfgerätes achten sollte, bzw. ob jmd. ein bestimmtes Prüfgerät empfehlen kann.


moin
Zu 1 ja/nein dürfen auch unterwiesene Personen Prüfungen durchführen
Zu 2 der wird gebraucht oder Du mußt selber einer sein
Zu 3 Du haftest und wirst im Fall zur Verantwortung gezogen
Zu 4 Ich würde verschiedene testen nicht jedes Gerät mag jeden Bediener
mfg


_________________
Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

BID = 562366

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Moin!

Ich muß da prinz voll zustimmen.

Ich bin mit diesen Geräten immer gut klar gekommen:

http://www.gossenmetrawatt.com/deut.....l.htm

Gruß
Bernd

_________________
An alle Hobby-Kundendienstler: Vor Arbeiten am Gerät, Netzstecker ziehen und VDE Vorschriften beachten!! Jeder trägt die Verantwortung für seine ausgeführte Arbeit!!!

Anfragen per Mail oder PN werden nicht beantwortet!

BID = 563245

:andi:

Inventar



Beiträge: 3205
Wohnort: Bayern

braucht man als staatlich geprüfter Techniker auch noch den in 2) erwähnten Meister?

_________________
"Gestern gings noch, da kann net viel sein"

BID = 563530

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Moin,


> schwammig formuliert ist.

u.a. führt sie ja quasi Normkenntnisse auf, andernfalls kann man ja nich VDE-gerecht arbeiten, wenn man nicht weiß, was man zu tun hat. Gerade im Prüfbereich haben sich die letzten Jahre jedoch die anzuwendenden Normen geändert:
0113-1 (Maschinenerstprüfung) 2004
0100-600 Anlagenerstprüfung Juni 2008 [u.a. Abschaltzeit RCD prüfen, Spannungsfall ermitteln]
0105-100A1 Wiederholungsprüfung Anlagen und Maschinen Juni 2008
[Im Grunde die 0100-600 verpackt als Wdh-Prüfung]
0701-0702 Geräteprüfung, zusammengelegt Januar 2008
[Schutzklasse nicht mehr für Prüfablauf entscheidend sondern Schutzmaßnahme an jedem leitfähigen Teil für sich betrachtet; Ersatzableitstrommessung nur Mittel zweiter Wahl]
0100-410 Schutz gegen elektrischen Schlag Juni 2007
[RCD-Pflicht für faktisch alle Steckdosenkreise bis einschließlich 20A; Festanschluss erlaubt bis 32A keine längere Abschaltzeit mehr]
0100-540 Potentialausgleichsleiter Juni 2007
0100-701 Badezimmer November 2008
[Zusätzlicher PA kann entfallen wenn Haupt-PA vorhanden]


> Ich möchte demnächst auf 400€ Basis in einem Unternehmen arbeiten und
> dort ortsveränderliche Betriebsmittel (Winkelschleifer, Bohrmaschinen,
> Halogenstrahler, etc.) reparieren. In dem Unternehmen gibt es keine
> weitere Elektrofachkraft.

Nach BetrSichV muss da ja eine verantwortliche EFK benannt werden, die die Unternehmerpflichten wahrnimt, wenn dieser es mangels wissen nicht selber kann...
Wobei für eine vEFK-Tätigkeit es eigentlich mehr als eine Ausbildung sein muss. Ab Techniker / Meister aufwärts, wenn man die VDE 1000-10 heranzieht.

> Nun meine nächste Frage: Bin ich befugt, Prüfungen nach
> Instandsetzung/Änderungen bzw. Wiederholungsprüfungen nach DIN-VDE
> 0701 0702 durchzuführen? In der DIN steht, das das E-Fachkräfte
> dürfen, damit bin

aktuelle Normkenntnisse bei ehrlicher Betrachtung vorhanden? Praxiserfahrung noch wirklich gegeben?

BetrSichV geht da noch etwas weiter als nur mal eine abgeschlossene E-Ausbildung und zählt eben diese Punkte auch auf und nennt das ganze dann "befähigte Person". Näheres in TRBS 1203. Sicherer wäre es mit 'nem passenden Seminar.


> Zu 1 ja/nein dürfen auch unterwiesene Personen Prüfungen durchführen

...unter Aufsicht und Verantwortung einer nicht vorhandenen EFK. Und selbst dann wäre die Aussage der Prüfung als vollwertige Wdh-Prüfung fraglich, setzt die neue 0701-0702 doch nun mehr auf Beurteilung und Einschätzung durch den Prüfer als auf reine Grenzwerte. Bestes Beispiel der auf plausibilität zu prüfende Schutzleiterwiderstand.



> Welche Konsequenzen würden mir drohen, wenn ein von mir geprüftes
> Gerät aus irgendeinem Grund fehlerhaft ist und es zu einem
> Elektrounfall kommt??

Das ist 'ne Frage, wie du den Richter beeindruckst. Irgendwas zwischen nix und fahrlässiger Tötung oder gar Totschlag. Wenn die Prüfung ordentlich erfolgt, sollten eigentlich keine wirklich gefährlichen Defekte durchkommen. Sollten. Eigentlich. Dumm, wenn der PE vom Metallteil gesprungen ist, welches aber durch Luftstrecke ausreichend isoliert ist, um fabelhafte Isolationswiderstände anzuzeigen. Sowas wird sich nie ganz ausschließen lassen. Genausowenig menschliches Versagen oder ein kurz nach der Prüfung auftretender Schaden. Da BetrSichV und neue 0701-0702 verstärkt auf Einschätzungen des Prüfers Wert legen, ist es von entscheidender Bedeutung, wie du dich dann verkaufen kannst. Wenn du glaubhaft darlegen kannst, dass du wirklich Gewissenhaft arbeitest, sieht es gut aus. Wenn das den Eindruck erweckt, irgendein verlotterter Nebenerwerb durch stupides Prüfplakettenkleben zu sein, eher schlecht. Daher saubere Dokus, Prüfungen vernünftig Protokollieren (mit Werten; was nicht heißt, dass man alle Ziffern abschreiben muss. Wenn man Faktor zehn vom Grenzwert weg ist, sind ein paar µA Ableitstrom herzlich egal. Da tut's auch "<0,1mA" oder "R_Iso > 100MOhm"). Eine Ausfertigung aushändigen, andere für sich behalten. Irgendwelche zu treffenden Entscheidungen oder Besonderheiten mit kurzer Begründung vermerken.
"R_PE bei 200mA >1 Ohm, bei 10A 0,1 Ohm. Als Okay bewertet, da Schleifring im Schutzleiterweg" oder wenn man die SPannung bei der Iso-Messung reduziert "R_Iso > 100M; Messspg: 250 V (elektronische Bauteile vorhanden)"




[ Diese Nachricht wurde geändert von: Teletrabi am 12 Nov 2008  4:30 ]


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