Zulässig oder nicht...?

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Autor
Zulässig oder nicht...?

    







BID = 158727

flicflac

Gelegenheitsposter



Beiträge: 95
 

  


Hallo

Kurze dumme Frage:
Ist es zulässig in einem Heizölkeller (6000 Liter, geschlossener Raum) Aufputz-Verteilerdosen zu setzen?
Es existieren da schon Verteilerdosen, aber die sind von "kurz nach dem Krieg" und heute sind ja wohl die Regeln anders.

THX
flic

BID = 158766

123abc

Schreibmaschine



Beiträge: 2195
Wohnort: Hamburg

 

  

Heizolräume zählen nicht zu den EX geschützten Raumen.
Es sollte daher erlaubt sein.

Ich würde jedoch eine Feuchtraumdose verwenden.

123abc

BID = 158767

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Zählen bei der Lagermenge aber AFAIK zu den feuergefährdeten Räumen. Evtl. sind dort dann nur unbedingt notwendige Betriebsmittel erlaubt (Deckenlampe), evtl. sogar nur mit außenliegendem Schalter. Näheres in den jeweiligen Brandschutzbestimmungen des Bundeslands, ggf. Schornsteinfeger/Brandschutzbetrieb/Bauamt mal Fragen, ob die dir weiterhelfen können.

BID = 158772

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Nachtrag:

VDE Schriftenreihe 45, E.-Inst. in Wohngebäuden, 5.Auflage 2002. Seite 220 ff.:

"Des weiteren wird in den TAB angemerkt, dass zu den feuergefährdeten Räumen/Bereichen im Allgemeinen auch Heizöllagerräume gehören, die Heizöltanks mit einem Gesamtvolumen von mehr als 5000L enthalten.
[...]
7.2.2.7 Feuer- und Explosionsgefährdete Räume/Bereiche
In feuer oder explosionsgefährdete Räume/Bereiche gehören nur Betriebsmittel, die dort unbedingt erforderlich sind."

Das ganze bezieht sich zwar auf die Wahl des Zählerplatzes, die allgemeine Formulierung bzgl. Betriebsmittel würde aber IMHO auf alles Elektrische zutreffen. Und nötig ist eigentlich nur eine Deckenlampe direkt ohne Klemmstellen von außerhalb des Raums angefahren. Außerdem wird noch auf die einzelnen FeuVO der Länder verweisen, da keine einheitlichen Anforderungen gestellt werden.


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