ZAS - Umbau :D

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Autor
ZAS - Umbau :D

    







BID = 519147

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7560
Wohnort: Wien
 

  



Zitat :
Primus von Quack hat am 30 Apr 2008 16:21 geschrieben :


Zitat :
henniee hat am 30 Apr 2008 15:41 geschrieben :

...
@pvq: Sollen sie es abschalten - bzw. beweisen, dass es nicht schon immer so war ....

...dieser Thread ist Beweis genug sogar mit Beweisbildern vorher/nachher





Zitat :
henniee hat am 30 Apr 2008 15:41 geschrieben :

...Wo kein Kläger...

...der wird sich hier sicher auch finden nenne schon mal die Adresse des ZAS Standortes



Mein lieber Freund und Zwetschgenröster, so wie du hier schreibst könnte man meinen, du zögest aus Handlungen des VNB gegen Henniee einen persönlichen Vorteil!

Findest du es nicht etwas übertrieben, bei nicht einmal klarer Rechtslage gleich mit schwersten Konsequenzen zu drohen obwohl du vermutlich keinerlei Befugnis hast diese herbeizuführen?

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 519148

henniee

Schriftsteller



Beiträge: 888
Wohnort: Schmallenberg

 

  

Da würde mich die genaue Rechtslage übrigens auch mal interessieren.
Zumindest wenn man sich so weit aus dem Fenster lehnt ;)...

Wo steht, dass ich in der Säule nichts verändern darf (wenn regelkonform)?

Hier mal ein paar Auszüge der TAB 07:
Hauptleitungsabzweige werden in von Zählerplätzen getrennten Gehäuseteilen mit gesonderten
Abdeckungen untergebracht und sollen in unmittelbarer Nähe des Hausanschlusskastens
oder des Zählerschrankes installiert werden. Der Abstand vom Fußboden bis
zur Unterkante der Hauptleitungsabzweigkästen darf nicht weniger als 0,30 m, bis zur Oberkante
nicht mehr als 1,50 m 8 betragen (siehe Anhang A 2).

Nach DIN 43870-1 dient der obere Anschlussraum von Zählerplätzen zur Aufnahme von
Betriebsmitteln für die Zuleitung zum Stromkreisverteiler sowie von Steuergeräten und Überstromschutzeinrichtungen
für abzweigende Stromkreise (z.B. Kellerbeleuchtung), jedoch
nicht als Stromkreisverteiler nach DIN 18015.


Die Art der Zählerplatzausführung sowie den Ort der Zählerschrankinstallation für nur
zeitweise zugängliche Anlagen, z. B. Wochenendhäuser, stimmt der Errichter der Anlage mit
dem Netzbetreiber ab (z. B. Einsatz von Zähleranschlusssäulen).


Hausanschlusskasten
Der Hausanschlusskasten ist die Übergabestelle vom öffentlichen Verteilungsnetz zur Kundenanlage.
Er ist in der Lage, Überstrom-Schutzeinrichtungen, Trennmesser, Schalter oder
sonstige Geräte zum Trennen und Schalten aufzunehmen.

Kundenanlage
Eine Kundenanlage ist die elektrische Anlage nach § 13 und § 14 NAV. Sie ist die Gesamtheit
aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Übergabestelle mit Ausnahme der Messeinrichtung
und dient der Versorgung der Anschlussnutzer.

ICH sehe da keine Probleme!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: henniee am 30 Apr 2008 17:16 ]

BID = 519155

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

Leute, lasst doch mal die Kirche im Dorf!

Das ganze ist doch eindeutig besser als vorher!

So wie es aussieht ist dort ein normales Geyer Dispo Zählerfeld, wie es in einen Zählerschrank geklickt wird(wurde ), über dem HAK montiert. Eindeutig kein Feuchte/Getierschutz.

Das ganze ist immer noch berührungsgeschützt etc. Die 2cm H07V-K hätte mann mit einem Stück Mantel vom NYM überziehen können... Ob die Verbindung HAK-Zähler allerdings anders ausschaut, mag ich bezweifeln.

Hier Diskussionen über die TAB 2000 und umrüstpflichten zu führen ist doch lächerlich, und führt zu keinerlei verbesserung des Schutzes.

Rüste den Mantel nach und ziehe ein Kunstoffrohr(z.B. FFKUS M16) über das 3x2,5,und du kannst das getrost als Kurzschlusssichere Verlegung deklarieren.

BID = 519156

henniee

Schriftsteller



Beiträge: 888
Wohnort: Schmallenberg

Korrekt - Verbindung HAK-> Zähler ist genau so ausgeführt.

Das mit dem Schutzrohr ist eine optimale Idee, vielen Dank.

BID = 519212

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7350


Zitat :
ego hat am 30 Apr 2008 18:02 geschrieben :

...So wie es aussieht ist dort ein normales Geyer Dispo Zählerfeld, wie es in einen Zählerschrank geklickt wird(wurde ), über dem HAK montiert. Eindeutig kein Feuchte/Getierschutz....

...so dann guck mal welche IP-Schutzart die ZAS hat



Zitat :
ego hat am 30 Apr 2008 18:02 geschrieben :

...Hier Diskussionen über die TAB 2000 und umrüstpflichten zu führen ist doch lächerlich, und führt zu keinerlei verbesserung des Schutzes.....

...wenn ihr die VNB Vorgaben und die TAB nicht beachtet ist das eure Sache
dann behaltet das ganze aber auch für euch und verbreitet es nicht in der Öffentlichkeit

hier lesen auch Leute mit die meinen dann noch das sowas in Ordnung wäre



Zitat :
ego hat am 30 Apr 2008 18:02 geschrieben :

....Rüste den Mantel nach und ziehe ein Kunstoffrohr(z.B. FFKUS M16) über das 3x2,5,und du kannst das getrost als Kurzschlusssichere Verlegung deklarieren....

...jetzt wirds aber albern oder gefährlich, da bin ich mir jetzt nicht so sicher wahrscheinlich beides

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 519214

henniee

Schriftsteller



Beiträge: 888
Wohnort: Schmallenberg

Primus...
einerseits gilt es die TAB zu berücksichtigen - klar.
Aber Du hast doch die Situation vorher gesehen.

Das Haus ist nicht immer bewohnt. Einmal oder auch zweimal machst Du das mit, dass eine Maus meint dort sei ein guter Platz. Wenn das im Winter passiert, deine Wasserleitung einfriert, platzt und einen Wasserschaden in Höhe von 4000 Eus verursacht, dann sieht das auch PvQ anders - denn das zahlt das EVU das ja ach so viel zu verantworten hat nicht.
Und nimm es mir nicht übel - da sch*** ich auf irgendwelche Vorschriften und mache es so, wie ICH (der es dann auch bezahlt) vertreten kann.

Sag mir doch welche Schutzart der Konsumentenraum hatte, was viel interessanter ist als die der ZAS - IP10 max.

Du kannst ja immer alle Regeln beachten, bleibe min genau 3 Sek. am Stoppschild stehen und blinke auch aus einem Kreisverkehr morgens um 4.

Ich respektiere Deine Meinung wie jede andere, aber einen Beitrag mit zusammenhängendem Inhalt habe ich von Dir selten gesehen.

Zeige mir wo steht, dass das was ich gemacht habe nicht zulässig ist. Und damit meine ich den reinen Umbau der ZAS.
Ich kann auch in einen (MEINEN!) HV einen weiteren KV einbauen - wo ist das (Dein) Problem?

Zieh Dich doch nicht an der mechanisch eigentlich am besten geschützen Leitung in meinem Besitz hoch. Da gibt es hier Leute, die einen FI einbauen und weiterhin einen TN-C Kreis betreiben, weil sie keine Lust auf Dreck&Co haben.... Das ich da noch ein 6² reinfriemel hab ich doch schon gesagt - wenn ich meine es sei vertretbar ein Schutzrohr zu nehmen, ists so. MEINE Ansicht, die ich zur Not auch vor Gericht so vertreten werde - das ist hier keine Anleitung zum nachmachen. So gesehen sind hier sehr viele Umbauten mit Fotos = ein Bein im Knast - sei es nur der Lichtschalter.

Wie gesagt ein sehr guter Freund von mir arbeitet bei einem Netzversorger und sagte nur "Mensch - 99% der Kästen die ich sehe sehen wesentlich schlimmer aus". Er ist dort übrigens "Kolonnenführer" und nicht seit gestern im Dienst - eben dieser würde auf mein Drängen bestimmt auch die Leitung (das H07VK) tauschen. Nur sehe ich das gar nicht ein - denn das wird auch mit TAB 2007 noch so gemacht.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: henniee am 30 Apr 2008 22:49 ]

BID = 519220

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7350


Zitat :
henniee hat am 30 Apr 2008 22:39 geschrieben :

....Sag mir doch welche Schutzart der Konsumentenraum hatte, was viel interessanter ist als die der ZAS - IP10 max....

...die ZAS hat sicher mehr als IP 10, und diese schützt alles was drin ist


Zitat :
henniee hat am 30 Apr 2008 22:39 geschrieben :

...und blinke auch aus einem Kreisverkehr morgens um 4.....

...das tue ich immer unabhängig von der Uhrzeit ganz Automatisch, schon weil es mich ankotzt wenn andere beim ausfahren nicht blinken und man wie ein Depp da steht und wartet


Zitat :
henniee hat am 30 Apr 2008 22:39 geschrieben :

...Zeige mir wo steht, dass das was ich gemacht habe nicht zulässig ist. Und damit meine ich den reinen Umbau der ZAS....

...hab ich doch schon geschrieben, der genaue Aufbau der ZAS steht in der Planungshilfe des zuständigen VNB



Zitat :
henniee hat am 30 Apr 2008 22:39 geschrieben :

Ich kann auch in einen (MEINEN!) HV einen weiteren KV einbauen - wo ist das (Dein) Problem?....

...die ZAS ist eine ZAS und keine HV, UV oder KV



Zitat :
henniee hat am 30 Apr 2008 22:39 geschrieben :

...- wenn ich meine es sei vertretbar ein Schutzrohr zu nehmen, ists so.....

...aus einer NYM, durch überschieben eines Rohres, eine "Kurzschlusssichere Verlegung" zu machen ist alles andere als vertretbar

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 519226

henniee

Schriftsteller



Beiträge: 888
Wohnort: Schmallenberg

-DoPo entfernt-

[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am  1 Mai 2008  7:59 ]

BID = 519236

henniee

Schriftsteller



Beiträge: 888
Wohnort: Schmallenberg


Zitat :
Primus von Quack hat am 30 Apr 2008 23:18 geschrieben :


...aus einer NYM, durch überschieben eines Rohres, eine "Kurzschlusssichere Verlegung" zu machen ist alles andere als vertretbar



Aber nehme ich ein NYM 3x6² ohne Schutzrohr ist das plötzlich kein Problem?

hm

Übrigens blinke ich ebenfalls immer wenn jemand wartet oder zu sehen ist (vorrausschauendes Fahren) bleibe auch immer brav die geforderte Zeit am Stopschild - es war ein rein triviales Beispiel, wenn mich auch die Honks annerven, die eben nicht blinken.

Welche Schutzart die ZAS hat, das kann Dir die Maus mal erklären, solltest Du sie später (!) mal treffen. Was sie haben sollte, das steht in Deiner Liste. Wie Du siehst, rostet schon die alte Hutschiene. (1. Foto).

Wo steht nun, dass MEINE ZAS nicht innen grün gestrichen oder mit einem anderen KV ausgerüstet werden darf?
Ich habe doch die TAB zitiert:
"Die Art der Zählerplatzausführung sowie den Ort der Zählerschrankinstallation für nur
zeitweise zugängliche Anlagen, z. B. Wochenendhäuser, stimmt der Errichter der Anlage mit
dem Netzbetreiber ab (z. B. Einsatz von Zähleranschlusssäulen)."

Einzig eine Anordnung wird vorgegeben - Material empfohlen.
Ein Gesetz sehe ich darin nicht.
Man könnte sich eine solche Säule auch selber bauen (Stichwort Industrie..) und schriftlich vom EVU freigeben lassen ... und dann würdest Du das anders sehen?

hm

Definitionsfrage: Ist meine ZAS nicht auch HV - und alle darauf folgende Verteilungen UV?

Ich werde es nicht - und zwar zum Schutz meiner Immobilie - in den Urzustand ändern.
Das wird auch kein Versorger durchbekommen, mitbekommen o.ä. - wenn doch: BHKW -

Ich kann damit schlafen - auch weit weg, und darum ging es.

@ego: Ja es ist solch ein Feld gewesen. Man erkennt das auch im ersten Foto zw. HAK und Zähler.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: henniee am  1 Mai 2008  0:25 ]

BID = 519244

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Ja, das NYM-J 3x2,5 solltest du unbedingt gegen ein 3x6 tauschen!
Das Schutzrohr würde ich über die H07V-K 10mm² schieben und fertig ist eine technisch einwandfreie ZAS. Ob es nun den gültigen TAB entspricht ist ja nicht so wichtig, solange der örtliche VNB nicht allzustreng ist.

Ich habe in den letzten 10 Jahren gelernt, das man viel machen "darf" wenn man es mit dem VNB abspricht.
Zählervoricherungsvorschrift: max. 50A, ansonsten Zählerwandler.
Ich sollte aber 63A in der Metallbaufirma haben, wegen der Selektivität. Ich habe dann folgende Aussage vom VNB erhalten:
Mach mal ne 63A Sicherung rein, wenn es keiner merkt lass sie drin.

BID = 519347

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7350


Zitat :
henniee hat am  1 Mai 2008 00:11 geschrieben :

...Aber nehme ich ein NYM 3x6² ohne Schutzrohr ist das plötzlich kein Problem?

hm....

...nix "hm" schau mal auf die Vorsicherung und dann in ein Tabellenbuch,
dann kannst du dir (hoffentlich) die Frage selbst beantworten ..........2.5mm²


Zitat :
henniee hat am  1 Mai 2008 00:11 geschrieben :

....Übrigens blinke ich ebenfalls immer wenn jemand wartet oder zu sehen ist (vorrausschauendes Fahren) bleibe auch immer brav die geforderte Zeit am Stopschild -....





Zitat :
henniee hat am  1 Mai 2008 00:11 geschrieben :

...Wo steht nun, dass MEINE ZAS nicht innen grün gestrichen oder mit einem anderen KV ausgerüstet werden darf?....

...andersrum - wo steht das du sie anpinseln und abweichend von der Planungshilfe umrüsten darfst

...in der TAB und in der Planungshilfe steht auch nirgends das der Stromdiebstahl verboten ist -
heisst das jetzt man darf Strom klauen oder wie


...in der StVO/StVZO steht auch nirgends das man keine Fussgänger überfahren darf -
heisst das jetzt man darf welche überfahren


- wie schon mehrmals gesagt -
der genaue Aufbau der ZAS steht in der Planungshilfe des zuständigen VNB

und nochmal zur Sicherheit -
der genaue Aufbau der ZAS steht in der Planungshilfe des zuständigen VNB




Zitat :
henniee hat am  1 Mai 2008 00:11 geschrieben :

...Ich habe doch die TAB zitiert:
"Die Art der Zählerplatzausführung sowie den Ort der Zählerschrankinstallation für nur
zeitweise zugängliche Anlagen, z. B. Wochenendhäuser, stimmt der Errichter der Anlage mit
dem Netzbetreiber ab (z. B. Einsatz von Zähleranschlusssäulen)".....

...hier geht es um die Errichtung des Stromanschlusses bei Erschliessung
nicht um Umbauerlaubnis nach freien Vorstellungen



Zitat :
henniee hat am  1 Mai 2008 00:11 geschrieben :

Definitionsfrage: Ist meine ZAS nicht auch HV - und alle darauf folgende Verteilungen UV?).....

...nein, die ZAS beinhaltet nur den Zähler mit Vor- b.z.w. Nachsicherungen jedoch keine Stromkreissicherungen
oder hast du einen Keller und ne Waschmaschine in der ZAS







Zitat :
shark1 hat am  1 Mai 2008 01:06 geschrieben :

....Ob es nun den gültigen TAB entspricht ist ja nicht so wichtig, ....

...so so, nicht so wichtig, warum wird dann vom VNB eine TAB ausgegeben wenn die eh nicht wichtig ist




Zitat :
shark1 hat am  1 Mai 2008 01:06 geschrieben :

....Ich habe dann folgende Aussage vom VNB erhalten:
Mach mal ne 63A Sicherung rein, wenn es keiner merkt lass sie drin....

...hast du das schriftlich vorliegen bitte einscannen und posten - danke -

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 519454

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704

Also die Verbindung zwischen Zähler und Zählernachsicherung sehe ich nicht so tragisch.
Wie auf Bild 1 zu sehen, waren vorher sogar die Sicherungen frei zugänglich, nur weil die jetzt in einem Kasten verbannt wurde, soll die Verbindung auf einem nicht mehr passen? (Ist doch insgesamt eh eine Verbesserung)


Naja das 3x2.5 ist halt wirklich nicht passend.

BID = 519466

henniee

Schriftsteller



Beiträge: 888
Wohnort: Schmallenberg

Für mich sagt der Begriff Planungshilfe alles.

Ob nun nur eine Hutschiene oder ein Gehäuse drumrum in der ZAS ist ist mir wurst Primus - und in meinen Augen TAB konform. Ob Du, lieber Primus das nun so siehst oder nicht - ist mir eigentlich auch egal.

Übrigens: "in dubio pro reo" - das Stromdiebstahl jedoch eine Straftat ist, sollte jedem klar sein.

Hat eigentlich nur ein Primus so ein verspanntes Verhältnis mit den Energieversorgern? Eine "Hochsicherung" auf in diesem Fall 63A kann man problemlos beantragen.

Ähm Waschmaschiene hab ich da noch gar nicht - wird aber auch keine in der ZAS werden
Ich wusste nicht, dass ein Keller und eine Waschmaschine ein Indiez für eine HV sind - da das Haus nun nur teilunterkeller ist und noch keine Wama hat scheint es gar keine HV zu geben..


[ Diese Nachricht wurde geändert von: henniee am  2 Mai 2008 11:23 ]

BID = 519480

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7350

...mal das wichtigste vorweg, wie hast du die Anlage für den Umbau des Zählerabganges freigeschaltet




Zitat :
henniee hat am  2 Mai 2008 10:53 geschrieben :

....Für mich sagt der Begriff Planungshilfe alles....

...weisst du überhaupt was eine Planungshilfe ist (nein, die TAB ist was anderes )
...hast du überhaupt eine Planungshilfe vorliegen und wenn ja (ich glaube zwar nein) mal reingeguckt

...und ausserdem mir sagt dein Avatar alles



Zitat :
henniee hat am  2 Mai 2008 10:53 geschrieben :

...- das Stromdiebstahl jedoch eine Straftat ist, sollte jedem klar sein.....

...ach ne das ist also klar, obwohl es nicht in der TAB steht und das was drin steht ist egal




Zitat :
henniee hat am  2 Mai 2008 10:53 geschrieben :

.... Eine "Hochsicherung" auf in diesem Fall 63A kann man problemlos beantragen....

...richtig, beantragen, nicht einfach machen



Zitat :
henniee hat am  2 Mai 2008 10:53 geschrieben :

...Ähm Waschmaschiene hab ich da noch gar nicht - wird aber auch keine in der ZAS werden
Ich wusste nicht, dass ein Keller und eine Waschmaschine ein Indiez für eine HV sind - da das Haus nun nur teilunterkeller ist und noch keine Wama hat scheint es gar keine HV zu geben..
....

...im Zählerplatz sind nur Stromkreissicherungen für Keller, WM, u.d.g. zulässig, da du in der ZAS keine hast frage ich mich was die Steckdose da zu suchen hat

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 519492

henniee

Schriftsteller



Beiträge: 888
Wohnort: Schmallenberg

Na wie schaltest Du denn sowas frei?

Zitat der TAB:
"Nach DIN 43870-1 dient der obere Anschlussraum von Zählerplätzen zur Aufnahme von
Betriebsmitteln für die Zuleitung zum Stromkreisverteiler sowie von Steuergeräten und Überstromschutzeinrichtungen
für abzweigende Stromkreise (z.B. Kellerbeleuchtung), jedoch
nicht als Stromkreisverteiler nach DIN 18015."

Ist doch so - daher extra der KV

Hier mal ein Auszug von E.ON:
"In der Säule besteht die Möglichkeit nach dem Zähler auch Carport, Garage, Außenbeleuchtung und Außensteckdosen anzuschließen."
Quelle

WO ist Dein Problem?!

Ach ja bzgl. Avatar: Steht bei mir auch daneben "nehmt ihn nicht so ernst"? Denn das sagt mir alles

[ Diese Nachricht wurde geändert von: henniee am  2 Mai 2008 16:14 ]


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