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Welche Elektroarbeiten darf ein IT-Systemelektroniker ausführen |
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BID = 553619
schmitzalex Schriftsteller
Beiträge: 765 Wohnort: Deutschland
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Hallo,
Welche Elektroarbeiten darf ein IT-Systemelektroniker eigentlich ausführen. Meines Wissens gehört der Beruf Systemelektroniker ja zu den Elektrofachkräften.
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BID = 553625
123abc Schreibmaschine
Beiträge: 2195 Wohnort: Hamburg
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Ich würde mal sagen das du einen Stecker einstecken, ein Glühlampe und eine Sicherung wechseln darfst.
Oder würdest du mich an deine Recher lassen um dort etwas zu ändern.
123abc |
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BID = 553633
vik.fro Gelegenheitsposter
Beiträge: 90 Wohnort: Berlin
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Durchführen darfst du laut Gesetz alle möglichen Arbeiten, wenn dein Betrieb einen entsprechenden Auftrag hat und du von jemanden mit Meisterschein angewiesen wurdest diese zu machen (bzw. dieser einen weiteren Weisungsberechtigten ernannt hat). Wenn deine Qualifikation dafür nicht ausreichend ist hast du natürlich eine gewisse Pflicht darauf aufmerksam zu machen und sogar ein (gewisses) Recht dich der Anweisung des Vorgesetzten zu widersetzen (dieses sollte man aber i.d.R. einwandfrei begründen können). Letztendlich müsste der entsprechende Vorgesetzte eine nicht entsprechende Qualifikation widerlegen, wenn er nicht die Schuld für mögliche Fehler kriegen soll.
Auf der sicheren Seite bewegst du dich also, wenn du das machst, wozu du ausgebildet wurdest oder eine entsprechende Weiterbildung vorweisen kannst (Vorsicht: Habe ich schon mal bei XY gemacht und es hat alles funktioniert zählt nicht als entsprechende Weiterbildung)
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Lieber kein Schaltplan als überhaupt kein Plan
[ Diese Nachricht wurde geändert von: vik.fro am 5 Okt 2008 0:17 ]
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BID = 553635
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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BID = 553637
:andi: Inventar
Beiträge: 3205 Wohnort: Bayern
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mein Kumpel hat die letzten Jahre auch was mit "Elektroniker" im Namen gelernt bei der Telekom, und sagt zur Spannung "Voltzahl". Noch Fragen?
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"Gestern gings noch, da kann net viel sein"
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BID = 553639
IceWeasel Moderator
Beiträge: 2386
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Hier gibt es Einblicke zum Beruf:
Berufsinfo
EDIT: Hat das Suchergebnis vergessen Dann einfach nochmal suchen...
[ Diese Nachricht wurde geändert von: IceWeasel am 5 Okt 2008 0:26 ]
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BID = 554682
ottifant Neu hier
Beiträge: 30
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Moin!
Da ich selbst IT-Systemelektroniker bin (3. Lehrjahr) interessiert mich diese Frage auch.
Und ein wenig mehr wie Sicherung wechseln und Stecker Einstecken ist es dann doch.
Als IT-Systemelektroniker wurden wir auch ausgebildet Unterverteilungen, örtliche Potenzialausgleiche usw. zu installieren. Und natürlich auch alles nach VDE zu messen
Also würde ich doch mal sagen, das da nichts mit „Elektrotechnisch Unterwiesene Person“ ist, sondern Elektro-Fachkraft.
Mich würde nur interessieren, ob ich auch im häuslichen Bereich eine Hauptverteilung austauschen darf, wegen dem Zähler (mit anschließendem verplomben seitens des EVU). EDIT: Bevor es zu Missverständnissen kommt: Natürlich mit dem richtigen Werkzeug Und den 5 Sicherheitsregeln
Grüße
Ottifant
[ Diese Nachricht wurde geändert von: ottifant am 8 Okt 2008 16:07 ]
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BID = 554685
ottifant Neu hier
Beiträge: 30
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Zitat :
:andi: hat am 5 Okt 2008 00:20 geschrieben :
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mein Kumpel hat die letzten Jahre auch was mit "Elektroniker" im Namen gelernt bei der Telekom, und sagt zur Spannung "Voltzahl". Noch Fragen?
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Das ist natürlich schade, und in meiner Gruppe war es Ähnlich: Von 12 waren nur 2 Interessiert. Und auch die anderen 10 dürfen sich später Elektro-Fachkraft nennen.
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BID = 554686
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Soweit ich informiert bin, braucht es für Arbeiten im Vorzählerbereich einen konzessionierten Meisterbetrieb.
Bei Irrtum bitte korrigieren.
Gruß, Bartho
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BID = 554697
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Wenn wir mal ganz exakt werden, dann haben viele VNB einen sinngemäss derart lautenden Absatz in Ihren Anschlussbedingungen:
Arbeiten an Anlagen, die an das Versorgungsnetz angeschlossen sind, sind nur durch Mitarbeiter des VNB zuläsig. Ausnahme: In das jeweilige Installateursverzeichnis eingetragene Meisterbetriebe.
Somit darfst Du (auch als Efk) aber auch schon rein gar nichts an Anlagen machen, die am Netz des VNB hängen, ohne einen eingetragenen Meisterbetrieb im Rücken zu haben...
Ob das jemals kontrolliert wird, steht auf einem anderen Blatt, es bleibt jedoch eine Tatsache, dass viele VNB darauf bestehen, dass ein eingetragener Meisterbetrieb wenigstens die Anlagen abnimmt.
Entgegen anderslautender Meinungen bezieht sich diese Abnahmeverpflichtung ausdrücklich nicht nur auf den Vorzählerbereich!
D.h. auch der Austausch einer einzelnen Steckdose hat durch einen eingetragenen Meisterbetrieb zu erfolgen.
Die Geschichte mit dem Vorzählerbereich kommt vermutlich daher, dass man als Efk ohne eingetragenen Meisterbetrieb mal versuchen soll, einen Zähler zu beantragen...
In der Tat ist die Zählermeldung auch die einzige Stelle, an der der der VNB mit vertretbarem Aufwand kontrollieren kann, wer da so alles an seinem Netz herumpfuscht (oder dies zu tun gedenkt)...
Um kurz die rechtliche Seite zu beleuchten:
Es gibt da einen gewissen Graubereich. Als Efk bist zu einerseits dazu ausgebildet, in Eigenverantwortung an elektrischen Anlagen zu arbeiten. Wenn aber dann doch 'mal was passiert, stehst Du alleine da, denn Gerichte (bzw. deren Gutachter) tendieren gerne dazu, Arbeiten, die von einem Nichtmeister ohne Aufsicht durch einen Meister durchgefüht wurden, pauschal als "Laiengebastel" einzustufen.
Somit berechtigt Dich der "Titel" Elektrofachkraft nur dazu, ebenso für Dein Tun persönlich zu haften, wie ein Laie. Im Gegenteil verschäft die Ausbildung sogar Deine Verantwortung, denn Du hättest die Gefahren besser abschätzen können müssen und erkennen müssen, dass ein Meisterbetrieb beauftragt hätte werden müssen.
Somit mag ein IT-Systemelektroniker fachlich dazu in der Lage sein, Unterverteiler zu errichten und zu prüfen (ich persönlich habe da zwar noch keinen erlebt, aber das ist ein anderes Thema), aber rein rechtlich sehe ich da sehr grosse Schwierigkeiten, wenn nicht einige Grundvoraussetzungen erfüllt sind.
Aus dem "Titel" Efk zu schliessen, dass man auch vollkommen fachfremde Arbeiten (z.B. Wohnungsinstallation) ohne Weiteres ausführen darf, halte ich jedenfalls für arg gewagt bis hanebüchen...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 554749
ergster Stammposter
Beiträge: 379 Wohnort: Nähe Dortmund
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Ist IT Systemekeltroniker nicht der Nachvolgeberuf des Kommunikationselelektronikers oder verwechsel ich da grad was?
Also ich bin letzterer, definitiv ne Efk und habe in meiner Ausbildung u.a. auch Installationstechnik gehabt. Da ich am Theodor Reuter Berufskolleg (voher Staatl. Berufsfachschule für Fertigungs- und Elektrotechnik) Iserlohn gelernt hab, hab ich das auch "Praktisch" gemacht, nur eben nicht auf ner Wand sondern auf nem Brett.
Natürlich ist das ganze nur "Angeschnitten" worden für 1/4 Jahr (im Prinzip gings da ja auch nur um das Leitungen an die Wand bringen und verklemmen, die ganze Theoretische Elektrotechnik war dann doch eher das komplette 1. Jahr Bestandteil des Unterrichts) aber wir haben es gemacht.
Ich wüsste also nicht warum ich sowas nicht tun sollte oder dürfte.
Fakt ist natürlich, wenn ich es nicht an meinem Eigentum mache, dann muss ich rechtlich dafür sorgen das es vom Meisterbetrieb geprüft wird, tue ich es in meinem Haus traue ich mir schon zu das selber auf die Reihe zu kriegen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: ergster am 8 Okt 2008 20:02 ]
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BID = 554763
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Was Du Dir zutraust, ist das eine.
Hier war aber nach der rechtlichen Seite gefragt worden.
Und da trifft die Antwort von Lightyear voll und ganz zu!
Das gilt übrigens nicht nur für Kommunikationselektroniker, sondern für JEDE Elektrofachkraft.
Auch ein Elektroinstallateur, egal ob Geselle oder Meister, darf eigentlich nicht alleine, wenn er nicht selbst nen eingetragenen Betrieb hat.
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BID = 554766
ergster Stammposter
Beiträge: 379 Wohnort: Nähe Dortmund
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Hab ja nix anderes gesagt.
In meinen eigenen 4 Wänden noch n Betrieb zum Prüfen holen wäre zwar der Rechlich korrekte weg, bestreitet niemand, nur das fällt für mich dann schon wirklich unter Päpstlicher als der Papst sein. Ist nur ne Meinung.
Andernfalls hätte ich damit auch irgendwie das Gefühl meiner eigenen Arbeit nicht zu trauen.
Muss natürlich jeder selbst entscheiden was er macht und was nicht, im Zweifelsfall könnte es eben passieren das man der dumme ist.
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BID = 554781
Deneriel Schriftsteller
Beiträge: 981 Wohnort: Westmünsterland
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Da ich mich just bemüßigt fühle etwas Licht ins Dunkel der Berufsbezeichnungen zu bringen hier mal die Informationen die mir vorliegen:
Der IT-Systemelektroniker ist einer von 4 Berufen die um die Jahrtausendwende aus dem Boden gestampft wurden um den Anforderungen der "neuen Medien" gerecht zu werden. Dabei rausgekommen sind der Fachinformatiker Fchrichtungen Systemintegration und Anwendungsentwicklung sowie die IT-Systemkaufleute und IT-Systemelektroniker.
Der Vorgängerberuf war eigentlich der Datenverarbeitungskaufmann und ist damit weggefallen. Die Idee war zu differenzieren zwischen Sysadmins, Programmierern, Kaufleuten und eben den Netzwerkerk-Kabellegern.
Zumindest im schulischen Teil war der gesamte Unterschied 2 Schulstunden in der Woche im 3. Lehrjahr. Im Betrieb hing es dann davon ab wo man hauptsächlich eingesetzt wurde - mir bekannte IT-Systemelektroniker haben tatsächlich relativ viel mit der Installation und dem Anschluss von Netzwerk- und Telefonleitungen zu tun gehabt. Ob die an "richtigen" Strom rangehen wäre ich mir aber nicht sicher - im Zweifel eher nicht.
Andererseits waren wir hier lokal der erste Jahrgang überhaupt in den neuen Berufen und letztlich überschnitten sich die Interessen vielfach.
Da haben die Systemintegratoren fleissig mitprogrammiert und die Anwendungsentwickler gestaunt. Und mindestens einer der Anwendungsentwickler hat auch sehr interessiert die Ausführungen der Leerkraft zum Drehstrom verfolgt. Nur der hat halt nix auf dem Schein stehen...
Das ist übrigens auch der eine im ganzen Betrieb der das Prüfgerät nach der Reparatur von Geräten verwendet - das Ergebnis interessiert an der Stelle und nicht die Unterschrift.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Deneriel am 8 Okt 2008 23:00 ]
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BID = 554782
ergster Stammposter
Beiträge: 379 Wohnort: Nähe Dortmund
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Falls ich das jetzt nicht verwechseln sollte, wie schon gesagt, sind die Kommunikationselektroniker (Funk als auch Informationstechnik) auch in den IT System Leuten aufgegangen.
Jedenfalls gibt es die auch nicht mehr und ich meine eben am Theodor Reuter ist IT Systemelektronik an deren Stelle getreten.
Sehr zum Leidwesen der Lehrer. Ich bin jedenfalls froh das ich im Jahr 2000 noch Funker geworden bin.
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