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sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo acer,
erstmal Willkommen im Forum!
Ganz einfach:
Der Zähler müßte geeicht oder gleichwertig beglaubigt sein. Das heißt, von einer dazu berechtigten Stelle daraufhin überprüft, ob er die sog. Verkehrsfehlergrenzen einhält und dies dauerhaft.
Mit der Montage oder der Bauart hat das also nichts zu tun. Es geht nur darum, wie genau der angezeigte Wert dem tatsächlichen entspricht.
Man bekommt auch solche elektronischen Zähler (genauso wie die herkömmlichen Ferrariszähler) als ungeeichte und (deutlich teurer) als geeichte Ausführung.
Wenn Du Pech hast, ist ein nicht als geeicht verkaufter Zähler nicht einmal eichfähig. Abgesehen davon wäre eine Einzeleichung vermutlich deutlich teurer als ein neuer, geeichter Zähler...
Die Verwendung nicht geeichter Meßgeräte für Verrechnungszwecke stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wir mit entsprechenden saftigen Geldbußen belegt. Außerdem kann der Zahlungspflichtige kürzen!
Empfehlung daher:
Unggeichten Zähler zurückgeben oder hilfsweise verkaufen.
Stattdessen geeichten Zähler anschaffen.
Fertig!
Gruß,
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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