BID = 598511
Otiffany Urgestein
     
Beiträge: 13795 Wohnort: 37081 Göttingen
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Ich bin dabei das Haus meiner Schwiegermutter zu verkaufen; deshalb wollte ich die Schalter und Steckdosen auswechseln, weil die rein optisch nicht mehr ansehnlich sind. Ein Elektromeister hielt mich mit dem Argument davon ab, daß ich damit den Bestandschutz verletzen würde.
Was hat es damit auf sich?
Gruß
Peter
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BID = 598530
Trumbaschl Inventar
     
Beiträge: 7696 Wohnort: Wien
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"Bestandsschutz" ist als Wort nirgends definiert, es gibt nur das Fehlen von Nachrüstforderungen sofern eine Anlage den zum Zeitpunkt ihrer Errichtung geltenden Regeln und Vorschriften entspricht. Davon ausgenommen sind neu hinzugefügte Anlagenteile und bestehende Teile sofern wesentliche Änderungen vorgenommenw erden. Laut Ansicht unserer Normenexperten hier im Forum ist der Austausch von Betriebsmitteln gegen ein gleichwertiges ganz sicher keine wesentliche Änderung. Der Tausch einer einfachen Steckdose gegen eine doppelte wäre allerdings bereits kein gleichwertiges Betriebsmittel mehr, die neue Steckdose dürfte keinen PEN < 10mm2 haben und müßte FI-geschützt sein.
Ein entsprechender Kommentar des ÖVE faßt für Österreich den Begriff "wesentliche Änderung" sehr groß - wie ich das lese, darf man im Prinzip jegliche Änderungen durchführen solange man nicht etwa einen halben Stromkreis umackert. Tut man das oder mehr ist auch der Rest auf den aktuellen Stand zu bringen (als Beispiel wurde explizit der Tausch des Hauptverteilers oder der Wohnungszuleitung bei klassischer Nullung angeführt, beides ist zulässig ohne in der Wohnung irgendetwas zu ändern soferne der neue PEN einen Querschnitt von mindestens 10mm2 hat).
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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