Vorstellung meiner Umbauplanung Hausverteilung

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Autor
Vorstellung meiner Umbauplanung Hausverteilung

    







BID = 882782

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien
 

  


Also ich halte ja Option B für die praktikabelste wenn dort ein entsprechender Verteiler reinpasst.

Nur die pauschalen B16 würd ich nochmal überdenken und bedarfsorientiert absichern, im Wohnbereich genügen im Normalfall B/C 13, B16 nur für Großgeräte wie Herd, Geschirrspüler usw. Unter Umständen geht sowieso nicht mehr, grade im EFH mit Verteiler im Keller. Wenn ich mir überlege, dass ich schon in einer 100-m2-Etagenwohnung mit B10 hart an der Kotzgrenze bin weil der eine Steckdosenstromkreis über 30 m lang ist...

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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 882790

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17434

 

  

mal etwas zum Nachlesen


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Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 882800

Klemmstein

Neu hier



Beiträge: 20


Zitat : Trumbaschl hat am  5 Apr 2013 19:47 geschrieben :


Nur die pauschalen B16 würd ich nochmal überdenken und bedarfsorientiert absichern


Die Leitungslängen habe ich im Blick. Bisher habe ich im OG-Bereich weder einen Spannungsabfall messen können noch wirkliche Verbraucher. Die Verteilung sitzt recht optimal im Zentrum.
Wichtige Verbraucher sind sowieso mit eigener Zuleitung versehen.
Aber Danke für den Einwand. Ich bin für jeden dienlichen Hinweis dankbar. (Wobei das bei den 10er und 13er Automaten reine Abzocke ist, wenn ich mir die Preise anschaue.)

Sorry @der mit den kurzen Armen aber die Ex-Gefährung halte ich für total abwegig.

Erstens aus den vorgebrachten Gründen und weiter aufgrund der anderen tausend Gründe.

wie z.B. - der Brennraum einer Heizung hat ein Guckloch, das nur durch eine lockere völlig undichte Metallplatte abgedeckt wird;
Das Abgasrohr ist weder dicht noch irgendwie geschützt. Ich hab da ne schöne Nebenluftklappe und der Heizungsbauer hat zum späteren Messen mal ein nettes 12er Loch direkt am Anschlussstück des Brennraums reingebohrt. Ich hab dann mal ne Schraube reingesteckt.
Die Beleuchtung ist ebenfalls nicht ex-geschützt.




[ Diese Nachricht wurde geändert von: Klemmstein am  5 Apr 2013 21:09 ]

BID = 882804

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

In brandgefährdeten Räumen und auch in Explosionsgefährdeten Räumen gelten bestimmte Forderung seitens der Elektroinstallation.
Deshalb steht da Brand und Explosinsgefährdete Räume!
ZB sollen da eben aus Brandschutzgründen nur die zum Betrieb der Heizung notwendigen Geräte Installiert werden.
Hast du dir mal überlegt warum Zählerschränke da nicht installiert werden dürfen.
Abgesehen vom Punkt der Zugänglichkeit.(Zählerablesen)
Wo besteht der Unterschied zwischen einem Zählerschrank und einer Hauptverteilung im elektrischem Sinn?
Jede elektrische Anlage erhöht das Brandrisiko!


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BID = 882810

Klemmstein

Neu hier



Beiträge: 20

Lassen wir Deine Aussage einfach so im Raum stehen.

Ich bin vielleicht etwas konditioniert, wenn es um Rechtsnormenen und Vorschriften geht, da ich es studiert habe und es mein täglich Brot ist.
Ich interpretiere da nix frei rein, wenn das eine Vorschrift für Zählerschränke ist.

Am Montag ruf ich meinen alten Kumpel in der alten Heimat an, der schon Jahrzehnte im Geschäft ist und neben seiner Selbständigkeit einen großen Bereich mit vielen Elektrofachkräften leitet. Mit dem diskutiere ich das Thema mal durch.

Ich teile Dir das Ergebnis mit. Vielleicht hat er ja die bessere Idee.

Gruß

BID = 882813

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

Es gibt keine Forderung, daß elektrische Anlagen in Räumen mit Öl- oder Gasbetriebenen Feuerstätten Ex-geschützt auszuführen sind.

Zum Glück.
Sonst hätte ja in meiner alten Küche ein Exgeschützter Herd montiert werden müßen, schliesslich hing da ne Gastherme.

In Räumen in denen Öl gelagert wird, gibt es begrenzungen, welche von der Lagermenge abhängen.

BID = 882818

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Ego du solltest mal richtig lesen Feuer und Explosions gefährdete Räume das bedeutet Feuer gefährdete Räume und Explosionsgefährdete Räume. Ein Heizungsraum ist nach Baurecht ein Feuergefährdeter Raum! Deshalb sind da auch mindestens F30 Wände und eine Brandschutztür drin.
Eine Küche auch mit Gastherme ist weder ein Feuer noch ein Explosiv gefährdeter Bereich, sonst wäre da eine Brandschutztür drin

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BID = 882829

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien

13er-LSS sind nicht unbedingt Abzocke, eher sind B16 teilweise unverhältnismäßig billig. Wohl auch eine Frage von Angebot und Nachfrage, in Österreich ist bei Markengeräten zwischen 10, 13 und 16 A meistens kein merklicher Preisunterschied. Dafür gibts bei uns (mit Ausnahme chinesischer Ware) auch keine B16 für 1,99.

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BID = 882869

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

Seit wann leitet man aus einem eigenen Brandabschnitt (hier Heizraum) ab, das darin keine elektrischen Anlagen verbaut werden dürfen?

Bernd, du verrennst dich da in was. Ich kenne genug Häuser mit Zählerschrank im Heizraum. Und ich wüßte beim besten willen nicht, was dagegen spricht. Einzig eine höhere gefährdung durch Wassereinwirkungen bei unqualifizierten Arbeiten am Rohrnetz lass ich da mal gelten.

BID = 882878

f77

Gesprächig



Beiträge: 125
Wohnort: Bielefeld


Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am  5 Apr 2013 17:00 geschrieben :


Zitat :
Nach TAB (Technische Anschlussbedingungen) dürfen Zähler an folgenden Orten nicht angebracht werden:

innerhalb der Wohnungen von Mehrfamilienhäusern
über Treppenstufen
in Wohnräumen, Küchen, Toiletten, Bade- und Waschräumen
in Speichern
in feuchten Räumen, Garagen, Öllagern
an Stellen mit erhöhter Umgebungstemperatur
feuer- und explosionsgefährdete Stellen

Quelle:
http://www.baunetzwissen.de/standar......html



Zumindest EON scheint das etwas anders zu sehen:


Zitat :
Hausanschlusskästen und Zählerschränke können in Garagen montiert werden, wenn der
nach TAB 2007 geforderten Arbeits+ und Bedienbereich nach TAB 2007, Anhang A 2, auch
bei abgestellten Fahrzeugen gewährleistet ist und eine Beschädigung durch Fahrzeuge aus+
geschlossen werden kann. Die jeweils erforderliche Schutzklasse ist zu berücksichtigen.


Quelle: http://www.eon-westfalenweser.com/p.....7.pdf

BID = 882933

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

und genau in dieser Quelle steht auch das !

Zitat :


5.2 Anschlusseinrichtungen in Gebäuden
(1) Die Hausanschlusseinrichtungen innerhalb von Gebäuden sind gemäß DIN 18012 unterzubringen:
– in Hausanschlussräumen
– an Hausanschlusswänden
– in Hausanschlussnischen
(2) In Räumen, in denen die Umgebungstemperatur dauernd 30 °C übersteigt, sowie in feuer- oder explosionsgefährdeten Räumen / Bereichen dürfen gemäß DIN 18012 der Hausanschlusskasten und/oder der Hauptverteiler nicht untergebracht werden.
Es sind die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung und die Leitungsanlagen-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen.


Heizungsraum = Feurgefährdeter Bereich
Garagen sind in den seltensten Fällen Feuergefährdente Bereiche

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BID = 883022

Klemmstein

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Beiträge: 20

So, ich hab mir mal das Innenleben fast komplett zugelegt. 30 Sicherungsautomaten, 3 3polige 40/0,03A RCD und 3 Eltako FWZ12-65A und zwei Hutschinenmodule meiner Automation werden ersteinmal Platz finden müssen.

Die Suche für Option B scheiterte bisher an geeignetem Verteilerkasten. Da ich nur 25cm Breite im Innenraum des Schrankes zur Verfügung habe und auch in der Tiefe eingeschränkt bin, gestaltet sich die Suche sehr schwierig.

Für Option C (Favorit) habe ich mir mal verschiedene Feldverteiler angeschaut.
Aktuell scheint mir der F-Tronic APV 56 IP65 sehr geeignet.
IP65 ist ja schon mal ein Wort und man kann den sogar seitlich erweitern.
Der Preis ist auch erstaunlich.

Gruß
Klemmstein


BID = 883050

schattenlieger

Schriftsteller



Beiträge: 995
Wohnort: Nordkreis Celle


Offtopic :
Wenn der OP ein Einfamilienhaus besitzt, hat sich die Heizraumdiskussion wohl erledigt, er hat nämlich keinen, sondern lediglich einen Raum, in dem (mehr oder weniger zufällig) eine Heizung steht, im folgenden kurz RIDHS.

Wenn er mehr als 50kW im EFH braucht, hat er andere Sorgen. Wenn er mehr als 30 Grad in dem RIDHS hat, dann sollte er erstmal den Kessel dämmen oder ersetzen.

Siehe §5 u. 6 der FeuVo http://www.recht-niedersachsen.de/21072/feuvo.htm

Bei unter 50 kW ist der Raum also weder als brandgefährdet noch als explosionsgefährdet einzustufen, damit sind Elektroinstallationen grundsätzlich erlaubt.
Ob der VNB das gerne sieht, ist eine andere Sache und im Zweifelsfalle mit dem zuständigen VNB-Mitarbeiter oder gar dem VNB-Netzmeister abzusprechen.

Als Beleg für meine obige Aussage führe ich folgende Interpretation auf:

Laut http://www.gemeindewerke-garmisch-p.....b.pdf
Seite 18 (3) 2. Anbsatz steht:"Zu den feuergefährdeten Räumen/Bereichen gehören im
allgemeinen Heizräume *) mit Heizungsanlagen, deren Gesamtnennwärmeleistung
mehr als 50 kW beträgt und Heizöllagerräume, die Heizöltanks mit einem Gesamtvolumen von mehr als 5000 l enthalten."



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Mitglied in der "Deutschen Gesellschaft zur Rettung von dem Genitiv"
Silbentrennung ist toll, auch wenn das Auge was anderes draus macht:
Messer-
gebnisse und Erbin-
formationen.

BID = 883065

Klemmstein

Neu hier



Beiträge: 20

Der OP ( was das auch immer ist) hat ein EFH und das mit der Zimmertemperatur (wenn überhaupt) hatte ich ja schon erklärt. Evtl solltet ihr langsam einen eigenen Heizungsraumthread aufmachen.
Heizung ist 21KW.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Klemmstein am  7 Apr 2013 15:59 ]

BID = 883156

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien


Zitat :
Klemmstein hat am  7 Apr 2013 15:58 geschrieben :

Der OP ( was das auch immer ist) hat ein EFH und das mit der Zimmertemperatur (wenn überhaupt) hatte ich ja schon erklärt. Evtl solltet ihr langsam einen eigenen Heizungsraumthread aufmachen.
Heizung ist 21KW.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Klemmstein am  7 Apr 2013 15:59 ]


Offtopic :
OP ist kurz für Originalposter, also in diesen Fall du.


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