Vorschriften für Markisenanschluss

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Achtung immer VDE beachten !!

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Achtung immer VDE beachten !!


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Vorschriften für Markisenanschluss

    







BID = 606983

TEN

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Beiträge: 36
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Verwandten wurde eine Wintergartenmarkise dergestalt installiert, dass ihr nur 80cm langes Kabel mit offenen Enden (immerhin Kabelschuhe ab Werk aufgecrimped) oben auf dem Glasdach des Wintergarten liegt (wer soll da hinkommen, ein fliegender Elektriker?! ).
Damit nicht genug, angeblich darf laut montierender Firma das Kabelende nicht im IP65-Gehäuse eines handelsüblichen Steuergeräts wie http://www.elv-downloads.de/service.....2.pdf angeschlossen werden, vielmehr sei es VDE-Vorschrift, dort oben unbedingt die 4-polige Motorleitung über eine "Hirschmannkupplung" zu führen (auch dieser Hersteller sei ausdrücklich vorgeschrieben, aber dass wohl STAK/STAS 3 gemeint sind http://products.hirschmann.de//inde.....d=758 und welcher der beiden angeblich direkt am kurzen Motorkabel montiert werden muß -obwohl es nicht so konfektioniert war- erfährt man natürlich nicht), welche so montiert werden müsse, dass man die Verbindung durch Ziehen am Kabel trennen könne (also ohne den Sicherungsbügel; dabei erreicht sie doch nur mit diesem wenigstens die für den Außeneinsatz erforderliche Schutzklasse IP54 laut VDE-Gutachten). Wieder stellt sich die Frage, wie man sie oben auf dem Wintergarten dann überhaupt wieder ohne akrobatisches Talent zusammenstecken sollte - und ob IP54 in unter einem Regenrohr dort ggf. strömendem Wasser die beste Idee ist.

Sehe einen Vollausschlag auf dem Bullshit-Detektor...

Wo steht, dass tatsächlich die obige Lösung vorschrieben ist? Oder verboten...

Warum sollte es hier unzulässig sein, das Motorkabel (ggf. verlängert über eine Verbindungsdose wie Conrad 622062 oder 622064) im Steuergerät aufzulegen und eine allpolige Trennung (falls nicht schon einpolige bei L über einen Schalter oder sogar den FI-Sicherungsautomaten genügt?) für dessen 3-adriges Netzkabel vorzusehen (NYM 1,5qmm; wäre auchH05RR/H07RR/RN vorschriftsgemäß?) ?

[ Diese Nachricht wurde geändert von: TEN am  9 Mai 2009 12:35 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: TEN am  9 Mai 2009 12:36 ]

BID = 606987

sam2

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Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Hallo TEN,

erstmal willkommen im Forum!

Grundsätzlich stehen Hersteller-Montageanleitungen höher als allgemeine Normen und sind daher vorrangig zu beachten.
Der Hersteller darf auch nahezu jeden Unfug vorschreiben.

Zwar ist man nicht gezwungen, sich daran zu halten, muß dann jedoch ggf. die mindestens gleichwertige Sicherheit der Alternativlösung nachweisen.
Außerdem geht man der Produkthaftung und ggf. der Herstellergarantie verlustig.

Wenn ich Dich richtig verstehe, liegt das aber bisher nur mündlich vor.
Ist denn der Montagebetrieb der Hersteller der Markise bzw. deren Antriebs oder ein freier?

Lasse Dir die schriftliche Montageanleitung des Herstellers zeigen.
Nur diese ist verbindlich!

Ansonsten hört sich das für mich eher nach "das machen wir immer so" an.
Onkel VDE jedenfalls hat sich keine Hirschmann-Förderung ausgedacht...


Gruß,
sam2

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 606993

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

Trotzdem hat sich die Hirschmann lösung als üblich eingebürgert.

Die Antriebe werden eigentlich schon mit montiertem Stecker und lose beiliegender Kupplung geliefert.

Der Elektriker legt dann z.B. ein H05RR-F oder eine höherwertige flex. Leitung 4G0,75 zu diesem Punkt. Vorteil: Derartige Leitungen lassen sich gut verstauen, und von nicht Elektrofachkräften kann Problemlos der Antrieb gewechselt werden.

Selbstverständlich darf der Antrieb auch über eine geeignete Dose fest angeschlossen werden.

BID = 606995

TEN

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Beiträge: 36
Wohnort: Mannheim

Danke für den netten Empfang!

Zitat : sam2 hat am  9 Mai 2009 12:37 geschrieben :


Grundsätzlich stehen Hersteller-Montageanleitungen höher als allgemeine Normen und sind daher vorrangig zu beachten.
Der Hersteller darf auch nahezu jeden Unfug vorschreiben.

Zwar ist man nicht gezwungen, sich daran zu halten, muß dann jedoch ggf. die mindestens gleichwertige Sicherheit der Alternativlösung nachweisen.
Außerdem geht man der Produkthaftung und ggf. der Herstellergarantie verlustig.
...aber baut stattdessen etwas auf, wofür die Komponenten im Außenbereich elektrotechnisch nicht hinreichend sicher sind (Trennen durch Ziehen am Kabel, wobei der Steckverbinder entgegen VDE-Prüfung bei seinem Hersteller nicht gesichert wird und damit vielleicht gerade noch auf IP20/30 kommt?).
Was wohl die Versicherung darüber denkt, wenn es aus so einer Konstruktion um den Wintergarten herum in den Garten "stromert"...?
So lange der FI funktioniert, wird wenigstens keiner gekillt.


Zitat :
Wenn ich Dich richtig verstehe, liegt das aber bisher nur mündlich vor.
Lasse Dir die schriftliche Montageanleitung des Herstellers zeigen.
Nur diese ist verbindlich!
Selbstverständlich wollte man es nicht schriftlich geben, wenn man weiß, daß der Kunde treu ergeben den geweihten Worten lauscht...

Zitat :
Ist denn der Montagebetrieb der Hersteller der Markise bzw. deren Antriebs oder ein freier?
...und das ist ein freier Montagebetrieb, der natürlich eine Lösung vorschlägt, die angeblich deren "Hofelektriker" montieren muß - vorzugsweise mit Wettermeldetechnik für 800-1000 Euro, für deren Schutzwirkung bei Regen oder Wind dann natürlich ausdrücklich nicht gehaftet wird (das wiederum gab's freilich versehentlich schon vorab schriftlich in einer Broschüre, die dem Kunden erst nach deren Anschluss ausgehändigt werden soll).

P.S.: Wie auf/ab den Adern schwarz/braun zugeordnet ist (wechselt ja je nach Montageposition des Motors), hat er natürlich auch nicht vermerkt, so daß man mit 50% Chance ggf. zweimal zum Steuergerät kraxeln darf...


Zitat :
Ansonsten hört sich das für mich eher nach "das machen wir immer so" an.
Onkel VDE jedenfalls hat sich keine Hirschmann-Förderung ausgedacht...
Da begannen sich mir auch die Nackenhaare zu sträuben - eine ("vertrauliche") Vorschrift, nach welcher der Steckverbinder nicht näher spezifiziert ist, aber von Hirschmann sein muß, die ja doch ein nicht kleines Sortiment für unterschiedlichste Anwendungsbereiche haben.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: TEN am  9 Mai 2009 13:09 ]

BID = 606996

TEN

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Beiträge: 36
Wohnort: Mannheim


Zitat : ego hat am  9 Mai 2009 13:04 geschrieben :

hat sich die Hirschmann lösung als üblich eingebürgert.

STAS 3 N am Motor (also dort der Stecker und eben nicht die "Leitungsdose"/Kupplung), STAK 3 N zum Steuergerät, gesichert mit STASI 3 ?
(Interessanter Produktcode...)
Oder tatsächlich ohne letzteren Sicherungsbügel, um durch Ziehen am Kabel trennbar zu sein, was angeblich "aus Sicherheitsgründen" vorgeschrieben sein sollte?

Zitat :
Die Antriebe werden eigentlich schon mit montiertem Stecker und lose beiliegender Kupplung geliefert.
Das wurden sie eben gerade nicht - im Gegenteil, das Motorkabel lag mit offenem Kabelende unzugänglich (und wo Wasser einziehen könnte - wenn auch bei H05RR zum Glück nicht so schnell und schlimm wie bei Koax) oben auf der Glasscheibe des Wintergartens.

Zitat :
Selbstverständlich darf der Antrieb auch über eine geeignete Dose fest angeschlossen werden.
So war auch mein Kenntnisstand: Lieber gleich IP65 sauber verschlossen an zugänglicher Stelle als eine bislang nicht konfektioniert vorhandene Lösung mit IP54-Komponenten, die an unzugänglicher Stelle so montiert werden, daß sie ihre Schutzklasse laut oben verlinktem "Gutachten mit Fertigungsüberwachung" des VDE Prüf- und Zertifizierungsinstituts ausdrücklich nicht erreichen:
Zitat :
Schutzart IP 54 nur im gesteckten Zustand mit Sicherungsbügel STASI 3


[ Diese Nachricht wurde geändert von: TEN am  9 Mai 2009 13:24 ]

BID = 606999

sam2

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Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Was ist denn der vertragsrechtliche Hintergrund dieser Konstellation?

Wurde die Markise mit oder ohne Einschluß des Elektronanschlusses bestellt?
Wenn nein, steht es Dir frei, einen beliebigen Fachbetrieb mit dem Anschluß zu beauftragen.

Der Lieferant der Markise ist in D verpflichtet, eine umfassende schriftliche Montageanweisung (auf Deutsch!) mitzuliefern.
Tut er das nicht, ist das ein klarer Mangel und berechtigt zu angemessenem Einbehalt!

BID = 607000

TEN

Neu hier



Beiträge: 36
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Zitat : sam2 hat am  9 Mai 2009 13:22 geschrieben :

Was ist denn der vertragsrechtliche Hintergrund dieser Konstellation?

Wurde die Markise mit oder ohne Einschluß des Elektronanschlusses bestellt?
Wenn nein, steht es Dir frei, einen beliebigen Fachbetrieb mit dem Anschluß zu beauftragen.
Ohne Elektroanschluß (bei Rolläden usw. ja meist ein getrennter Betrieb), aber mit mindestens 3m Anschlusskabel, das absprachegemäß natürlich auf die Unterseite des Glasdachs zu führen gewesen wäre, um auch von einem nicht des Schwebens oder yogischen Fliegens mächtigen Elektrofachbetrieb in normaler Arbeitsposition angeschlossen werden zu können.
Schleierhaft ist mir, wo das klar fixiert und warum die "80cm offen über Glas"-Version bei der Bauausführung und -überwachung nicht gleich bemerkt und als völlig unpraktibel zurückgewiesen wurde.
Würdest Du es ggf. auch ohne schriftliche Fixierung als Mangel ansehen, an einer Stelle aufzuhören (wohlgemerkt sogar ohne Steckverbinder), an die kein anderes Gewerk (außer vielleicht E-Technik-Luftwaffe oder -Gebirgsjägern) vernünftigerweise herankommen kann? Die Dachgläser waren während der Arbeiten entfernt, so daß man dorthin bequem eine Kupplung oder das IP65-Steuergerät über dem Dach hätte montieren können, in welchem die 4 Adern des Motorkabels nur noch hätten in Anschlussklemmen eingeschraubt werden müssen.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: TEN am  9 Mai 2009 13:43 ]

BID = 607004

sam2

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Beiträge: 35330
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Das ist unerheblich, weil ein Mangel schon deswegen vorliegt, weil eine nicht der Bestellung entsprechende Ausführung geliefert wurde.

Daher reklamieren und Änderung in die bestellte Version verlangen (durch Austausch der leitung am Motor)!

BID = 607026

TEN

Neu hier



Beiträge: 36
Wohnort: Mannheim


Zitat : ego hat am  9 Mai 2009 13:04 geschrieben :

Trotzdem hat sich die Hirschmann lösung als üblich eingebürgert.

Die Antriebe werden eigentlich schon mit montiertem Stecker und lose beiliegender Kupplung geliefert.

Der Elektriker legt dann z.B. ein H05RR-F oder eine höherwertige flex. Leitung 4G0,75 zu diesem Punkt. Vorteil: Derartige Leitungen lassen sich gut verstauen, und von nicht Elektrofachkräften kann Problemlos der Antrieb gewechselt werden.

Selbstverständlich darf der Antrieb auch über eine geeignete Dose fest angeschlossen werden.

Habe nur an einer Stelle, auf PDF-Seite 9 von http://www.gassertechnik.ch/deutsch/Pdf/Kapitel7.pdf (of all places... ) eine Belegung gefunden:

Zitat :
· CN2: (Stak 3) Motor 1. Neutral
2. Aufwärtbewegung
3. Abwärtsbewegung
Erde
Ist das so Konvention/Standard/irgendwo sogar verbindlich festgeschrieben?
(Leider sagt "mein" Hersteller auch nicht, ob am Motorkabel selbst STAS 3 N (nehme ich an, auch im Bild sitzt die STAK 3 N wohl am Steuergerät) oder STAK 3 N mit STASI 3 angeschlossen sein soll...) - und der Montagebetrieb hat beim Markisentest natürlich keinen Hinweis hinterlassen, ob in diesem Einbaufall schwarz oder braun an Pin 2 respektive 3 gehört (nun gut, man kann Spannung draufgeben - trial&error).

[ Diese Nachricht wurde geändert von: TEN am  9 Mai 2009 16:22 ]

BID = 607384

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7343


Zitat :
TEN hat am  9 Mai 2009 13:21 geschrieben :

...... gesichert mit STASI 3 ?
(Interessanter Produktcode...).....


...na das passt ja zu den kuriosen "Vorschriften"

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!


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