VNB verlangt Umbau Anlage auf aktuellen Stand

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Autor
VNB verlangt Umbau Anlage auf aktuellen Stand

    







BID = 1050596

Homi

Gesprächig



Beiträge: 137
 

  


Hallo allerseits,

eine Bekannte hat mich recht aufgelöst angerufen und mich um Hilfe gebeten.
Passiert ist folgendes: Der Monteur der örtlichen Stadtwerke hat sie bei einem turnusmäßigen Zählerwechsel darüber aufgeklärt, dass ihre Hauptverteilung (Bj. 70) ein Sicherheitsrisiko darstellt. Kurz darauf kam ein förmlicher Mängelbericht (siehe Anhang). Eine Woche später bereits die Mahnung, dass noch kein Nachweis der Mängelbeseitigung vorliegt mit Androhung die Stromversorgung einzustellen.

Nun gut, Anfangs dachte ich mir, wenn die so einen Aufstand machen, muss es in der Anlage ja knistern und brutzeln, also nehme ich den langen Weg auf mich und schaue mir die Sache vor Ort an.

Was soll ich sagen... die Anlage sieht weit besser aus, als das, was ich sonst täglich zu Gesicht bekomme, eben so wie man sie aus den späten 60er kennt.

2FH, Nachspeicher, 4x AP-Zählertafeln und TSG, alles auf Betonwand, sogar mit vernünftiger Tür getrennt vom Treppenhaus.
Zustand i.O., klar, alles alte Diazed oder H-Automaten.

In manchen Bereichen fehlt ein Stück Abdeckstreifen, da hatte sich nachträglich ein Türsprechanlagenartist semiprofessionell eingebracht, das gehört gemacht.

Aber mit welchem Recht soll nun ein Umbau auf VDE-AR N 4101 und aktuelle TAB gefordert werden?




BID = 1050599

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

 

  

Da sollen wohl EHZ eingebaut werden . Dies ist halt nicht mal eben möglich .
Fehlendes APZ Feld .

Am besten mal das Gespräch suchen .

Gruß Surf

BID = 1050600

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

Hast du noch ein Foto der Anlage?

BID = 1050601

Elektro Freak

Inventar



Beiträge: 3434
Wohnort: Mainfranken

Es gibt Adapter von EHZ auf Dreipunkt. Auch andere "Späße" sind problemlos möglich. Stichwort: Hager BKE-M Multifunktionsträger.

Ganz klarer Fall: Widersprechen, notfalls mit rechtlichem Beistand!
Im fordern sind alle immer schnell, die Frage ist nur, was dahintersteckt

Zumal sind TAB und VDE keine gesetzlichen Bestimmungen!
Gemäß EnWg ist auch eine gleichwertige Installation möglich.




_________________

BID = 1050602

Homi

Gesprächig



Beiträge: 137

Danke euch,

Foto habe ich leider keines.
Ich kenne so etwas vom hiesigen VNB nicht.
Der Ferraris wurde übrigens gegen einen aktuellen 3-Punkt getauscht, alles verplombt und dann der Mängelbericht

Werde ihr also nahelegen die offensichtlichen Mängel beseitigen zu lassen und dann auf stur zu schalten.

Wenn es was neues in der Sache gibt, gebe ich hier Bescheid.


BID = 1050608

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

Stur schalten ist ganz dumm !

Rate mal , wer am längeren Hebel sitzt ?

Hinterfragen wo die Mängel sitzen - dann kann man diskutieren . Kommst du in die Beweispflicht hast du ein Problem , denn die Anlage entspricht nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik . Einfach mal nachhaken und die Welt wird besser

Ggf. kann man einen Umbau zeitlich strecken , so das der finanzielle Aufwand sich im Rahmen hält und zu tragen ist .
Beim Thema stur könnte da mal ganz schnell die Energieversorgung eingestellt werden und wenn einmal abgestellt hast du ein Problem . Zur neuen IBS muss dann i.d.R die Anlage auf den heutigen Stand angepasst werden .

Gruß Surf

BID = 1050611

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Meines Wissens nach gibt es keine Nachrüstforderung. Deshalb ist die Anlage solange sie die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt auch nicht nach zurüsten.
Hier geht der Netzbetreiber bzw der Messstellenbetreiber einfach auf Dummenfang.
Ich würde die einfach anschreiben und um Nachweis auf welcher rechtlichen Grundlage die Anlage erneuert werden muss bitten. Der einfache Zählerwechsel ist kein Grund die Anlage auf aktuellen Stand zu bringen. Dafür gibt es auch Adapter um die elektronischen Zähler auf eine alte Zählertafel montieren zu können. Aber bitte nicht auf Bestandsschutz berufen, den gibt es in der Elektrotechnik nicht aber wohl Nachrüstforderungen.

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Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 1050624

Homi

Gesprächig



Beiträge: 137

@surfer: Der VNB fordert nicht weniger, als die aktuellen Normen bei der Hauptverteilung vollumfänglich einzuhalten (siehe Anhang im ersten Post).
Bedeutet: Komplett neue Hauptverteilung mit dann insgesamt 5 Zählern, welche dann aufgrund der Platzverhältnisse auch noch in anderen Raum zu verlegen wäre.
Mal so aus der Hüfte geschossen etwa 5kEuro ohne wirklichen Mehrwert für den Kunden.
Mit "stur schalten" meinte ich, offensichtliche Mängel beseitigen, und VNB beim Rest die Stirn bieten.

BID = 1050625

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7389

...sowas hab ich auch noch nicht gehört

...die sollen ihre Forderung mal näher konkretisieren

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BID = 1054037

djtongi

Stammposter



Beiträge: 258
Wohnort: Aalen-BW
ICQ Status  

Genau, erstmal die offensichtliche Fehler ausbessern (abdeckungen) und einen Fachbetrieb diese Fehlerbeseitung dokumentieren lassen... Dann soll der Fachbetrieb einfach mal kontakt aufnehmen, denn der Fachbetrieb wird vom VNB anders angehört als ein Laie/ eine Privatperson und kann eine gute Lösung aushandeln.


Es ist tatsächlich so, dass wenn kein Zähler auf der Tafel verbaut ist, der Energieversorger auf nachrüstung bestehen kann, z.B. auf SLS schalter und ehz... im normalfall wird, wenn die Verteilung nicht verbastelt ist und im Zustand der Errichtung ist, keine Nachbesserung verlangen...
Ist es aber nur eine stillgelegte Anlage (mit entferntem Zähler) kann diese 1:1 wieder in betrieb gehen.


Allgemein würde ich sagen: da hatte der Zählermonteur wohl nen schlechten Tag.



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[ Diese Nachricht wurde geändert von: djtongi am 24 Jul 2019 16:47 ]

BID = 1054039

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Nochmal die TAB ist Bestandteil des Liefervertrages. Aber es gibt keinen Grund nur weil der Messstellenbetreiber den Zähler wechseln will da einen neuen Zählerschrank montieren zu lassen!
Deshalb noch mal der Hinweis : erstens der Aufforderung zu Widersprechen und um Klarstellung auf welcher rechtlichen Grundlage ( Nachrüstplicht) die Erneuerung des Zählerplatzes notwendig ist.
Am Besten so etwas über einen Rechtsanwalt machen. Auch der Hinweis das es da auch Adapter für die EHZ gibt! Der Zählermonteur selbst hat da rein gar nichts zu melden. Dein Vertragspartner ist der Energielieferant und der Messstellenbetreiber.


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