Halli vladi,
erstmal Willkommen im Forum!
Doch, in diesen Forum gibt es durchaus jede Menge Fachleute. Und mache davon haben sogar etwas Ahnung...
Mal sehen, was wir für Dich tun können:
Wenn das Haus in NRW steht (das vermute ich jetzt mal aufgrund Deiner Ortsangabe im Profil) dann sollte es an sich zulässig sein, diese Leitung auch unter Putz zu verlegen.
Genaueres kann Dir aber nur das zuständige EVU sagen, da es sein kann, daß örtlich abweichende Bestimmungen gelten.
Eine Verlegung direkt im Putz ist (sofern zulässig) unproblematisch, bei Verwendung eines Rhgres sinkt dagegen die Belastbarkeit der Leitung. Unter Umständen müßte man dann einen größeren Querschnitt wählen. Der Mindestwert von 63A wird aber auch dann gerade noch erreicht.
PE und N dürfen niemals verbunden werden. Vermutlich meinst Du, ob es einen PEN gibt, den man dann in PE und N aufteilen kann. Das hängt natürlich von der Netzform ab. Du (bzw. der Elektriker, der den Anschluß ausführt und den Zählerantrag stellt) mußt also beim örtlichen EVU die Netzform erfragen!
Wenn es sich um ein TN-System handeln sollte, ist es empfehlenswert, statt der 4-adrigen Leitung besser gleich eine 5-adrige zu verlegen (oder zusätzlich eine 1-adrige) und die Aufteilung des PEN gleich im HAK vorzunehmen.
Bei TT-System reicht in jedem Fall die 4-adrige Zuleitung, da der Schutzleitzer sowieso separat geführt und geerdet werden muß.
Gruß,
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 7 Jul 2004 9:53 ]