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BID = 628488
Desmohead Gerade angekommen
Beiträge: 2
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Ich möchte gerne einen HWD-Unterverteiler auf die Außenseite einer doppeltbeplankten (2 Gipskartonplatten übereinander auf jeder Seite) Ständerwand einbauen.
Auf der gegenüberliegenden Seite (hinter der Verteiler Rückwand) befindet sich ein Bad.
(Dusche WC und Waschbecken sind wiederum auf der gegenüberliegenden Seite also weit von den Schutzbereichen der Dusche entfernt).
Die Ständerwand ist gerade so dick das ein Hohlwandverteiler platz hätte !
Ich weiß das diese Position für den UV nicht gerade berauschend ist, aber die Zuleitungen liegen nu ma schon in der Ständerwand ...
Alternativ könnte ich noch einen AP verteiler montieren um die geforderten 6 cm (10cm Wanddicke) zu erreichen das wiederrum wär aber nur suboptimal (Platzverlust im Lagerraum)
Ist dieser UV Standort verboten ??? Könnte ich mit einem FI in der Zuleitung (5X16qmm) doch den UV in der Wand montieren ??
Gibt es eine VDE Bestimmung ?? hab da eben was mit 6cm platz im Kopf .. aber nur wenn sich direkt dahinter eine Dusche oder Badewenne befindet !?
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BID = 628499
SPS Schreibmaschine
Beiträge: 2848
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Hallo,
leider ist hier die Restwanddicke von 6cm einzuhalten.
Auch mit Fi darf dort der Verteiler nicht angebracht werden.
Die Zuleitung darf auch nur unter Bedingungen dort verlegt werden.
Unlogisch ist, das die Verteilung an gleicher Wand im Badezimmer eingebaut werden darf.
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Mit freundlichem Gruß sps
[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 20 Aug 2009 20:58 ]
[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 20 Aug 2009 20:59 ] |
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BID = 628505
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Wenn die Zuleitung an ihrem Anfang mit einem 30mA-FI geschützt wird, sehe ich nicht, warum die UV dort unzulässig sein soll.
Das Verbot von Fremdleitungen im Bad ist ja aufgehoben.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 628515
SPS Schreibmaschine
Beiträge: 2848
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Hallo Sam,
Es geht hier um den Verteiler
Da sind sich die Fachzeitschriften nicht ganz einig.
Nach EP geht es unter gleichen Bedienungen wie für die Leitung.
EP 12-2008
Zitat :
| Für das Errichten von Schalt-, Steuer- sowie Installationsgeräten (inklusive Steckdosen) außerhalb der Räume mit Badewanne oder Dusche, also auf der Rückseite der Badwände,
gelten die gleichen Anforderungen wie für die im Abschnitt 5 behandelten Kabel- und Leitungsanlagen. Das heißt, es sind entweder
die Mindestverlegetiefe und Restwanddicke von 6 cm einzuhalten oder es sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz anzuwenden |
Nach Fachzeitschrift de 23-24 2008
Zitat :
| Installation außerhalb des Raums In Wänden, die den Raum mit Badewanne oder Dusche begrenzen (umhüllen), dürfen auf der dem Raum
mit Badewanne oder Dusche abgewandten Seite (auf der Rückseite)
Schaltgeräte, Steuergeräte und Installationsgeräte nur errichtet werden,
wenn die Restwanddicke von 6cm berücksichtigt wird |
Keine Ausnahmen!
Zitat :
| Für Installationsgeräte,die im Raum selbst errichtet werden, ist weder die Restwanddicke noch eine Mindestverlegetiefe zu beachten.Für Kabel/Leitungen treffen die Forderungen bezüglich der Restwanddicke von 6cm (siehe Ausnahmen gemäß Abschnitt Kabel- und Leitungsanlagen) ebenfalls nicht zu. |
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Mit freundlichem Gruß sps
[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 20 Aug 2009 21:44 ]
[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 20 Aug 2009 21:45 ]
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BID = 628523
Desmohead Gerade angekommen
Beiträge: 2
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Zitat :
| dürfen auf der dem Raum
mit Badewanne oder Dusche abgewandten Seite |
Wenn ich das richtig interpretiere wird damit aber eine Installation "hinter der Dusche" gemeint oder ? ??
In meinem Fall wär die Dusche ja auf der anderen Seite vom Bad !
Sorry wegen der Haarspalterei
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BID = 628526
SPS Schreibmaschine
Beiträge: 2848
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Zitat :
Desmohead hat am 20 Aug 2009 21:57 geschrieben :
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Zitat :
| dürfen auf der dem Raum
mit Badewanne oder Dusche abgewandten Seite |
Wenn ich das richtig interpretiere wird damit aber eine Installation "hinter der Dusche" gemeint oder ? ??
In meinem Fall wär die Dusche ja auf der anderen Seite vom Bad !
Sorry wegen der Haarspalterei
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Den ganzen Satz lesen. Dieser beginnt so.
Zitat :
| In Wänden, die den Raum mit Badewanne oder Dusche begrenzen (umhüllen) |
Also nicht nur im Schutzbereich
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Mit freundlichem Gruß sps
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BID = 628592
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ja, das gilt allseitig.
Aber FI vor der Zuleitung ist eben die besondere Maßnahme, welche eine Unterschreitung der Mindestwanddicke auch bei außenseitig angebrachtem Verteiler erlaubt!
Andere Möglichkeit wäre, eine nicht FI-geschützte Zuleitung in einem Stahlpanzerrohr zu verlegen und die Verteilung rückseitig mit einer Panzerplatte zu versehen.
Es muß eben sichergestellt werden, daß ungeschützte Bereiche nicht durch normale Nägel oder Dübellöcher erreichbar sind, um Spannungsverschleppungen in den Raum zu vermeiden.
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