US Leuchte Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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BID = 950796
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36165 Wohnort: Recklinghausen
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Kernbohrfrickel können das auch sehr gut
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-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen. |
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BID = 950798
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Dafür kann aber weder die Installation, noch der Eli irgendwas...
Und wenn ich Kernbohre, dann lasse ich mir VOR der Bohrung unterschreiben, dass der Bohrpunkt vom Auftraggeber eingemessen wurde und sich dort keinerlei Leitungen befinden.
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden! |
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BID = 950838
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Zitat :
Surfer hat am 18 Jan 2015 10:16 geschrieben :
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Der Hersteller hat die für das Leuchtmittel geeignete Fassung genannt - da steht E27 und nicht E27/E26 .
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Bei z.B. diesem (oben bereits verlinkten) Leuchtmittel steht auf der Verpackung genau das ("E26/E27").
Bild eingefügt
Zitat :
Surfer hat am 18 Jan 2015 10:16 geschrieben :
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Noch ein Punkt - "Bevor das Argument kommt "wenn eine E26-Fassung vorhanden ist, wird irgendwann auch ein Laie versuchen, ein E27-Leuchtmittel dort reinzuschrauben": das gleiche würde z.B. auch für 100W E27-Leuchtmitteln in Fassungen gelten, die nur für 60W zugelassen sind." - wiederum Blödsinn . Der Hersteller schreibt für seine Fassung eine maximale Leistung von 60W vor . Darüberhinaus ist sie nicht zugelassen , bzw. verliert Ihren Schutz und Zulassung für diesen Verwendungsbereich .
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Danke für die Bestätigung. Ich habe doch schon selbst geschrieben, dass dieses Argument genauso Blödsinn wäre wie das Argument "wenn eine E26-Fassung vorhanden ist, wird irgendwann auch ein Laie versuchen, ein E27-Leuchtmittel dort reinzuschrauben." Was spräche also dagegen, in Deutschland eine für 230V zugelassene E26-Fassung mit einem für 230V geeigneten E26-Leuchtmittel zu verwenden?
Zitat :
simi7 hat am 18 Jan 2015 12:14 geschrieben :
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gehört offensichtlich zu den Leuten, die Gesetze, Normen und Regeln für Quatsch halten und die nur für Weicheier gelten.
Und ich bin mir fast sicher, dass er im Straßenverkehr beim Fahrspurwechsel nicht blinkt, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen ist. Wäre ja dann sinnlos, wenn's keiner sieht.
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Kennst du den Begriff des "Strohmann-Arguments"? Siehe http://en.wikipedia.org/wiki/Straw_man, dort insbesondere das erste Beispiel. Merkst du was? Ich habe mehrmals klargestellt, dass sich alle meine Äußerungen in diesen Thread nur auf das konkrete Beispiel des TE beziehen.
Ich halte Gesetze für äußerst wichtig. Allerdings sollten sie immer mit Sinn und Verstand angewendet werden. Dabei sollte das Ziel des Gesetzes im Vordergrund stehen und nicht der Wortlaut. Wozu blindes Befolgen von Gesetzen führen kann, hat man in der deutschen Geschichte schon zu Genüge beobachten können.
Allerdings sind DIN-Normen gar keine Gesetze (und sie werden es auch nicht dadurch, dass sich irgendein Gesetz auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik bezieht). Es sind "private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter". Und auch diese sollten immer mit Sinn und Verstand angewendet werden.
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BID = 950843
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Zitat :
Lightyear hat am 17 Jan 2015 16:28 geschrieben :
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Ist der erste Fehler z.b. eine lose Klemmstelle oder ein durchtrennter Neutralleiter (z.B. unbemerkt durchbohrt beim Dübeln), liegt sofort Spannung an den berührbaren leitfähigen Teilen des Leuchtmittels an. Und das darf nicht sein. Punkt!
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Zitat :
Lightyear hat am 19 Jan 2015 10:29 geschrieben :
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Im geschilderten Fall (Handtuchhalter) wurde zunächst der isolierende Mantel der Leitung und dann die Basisisolierung der spannungsführenden Ader durchdrungen. Dies sind (auch wenn es andreas-86 nicht verstehen kann oder will) zwei Fehler.
Auch wenn Laien daraus einen Fehler machen möchten, so geschiehen die Durchdringungen nicht zeitgleich, sondern nacheinander.
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"Ich mach' mir die Welt so, wie sie mir gefällt"
So so. Den Neutralleiter zu durchbohren ist also nur ein Fehler, im anderen Fall sind es aber ganz klar zwei Fehler. Dass ich da nicht selbst daraufgekommen bin
Nach dieser Definition lägen oben sogar 3 Fehler vor, denn um den Neutralleiter zu durchbohren müsste ich zunächst den Mantel, dann die Basisisolierung, und dann erst den Neutralleiter selbst durchbohren!
Zitat :
Lightyear hat am 19 Jan 2015 10:29 geschrieben :
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Wenn in einer normenkonform errichteten Elektroanlage fremde berührbare leitfähige Teile Netzpotential annehemen, müssen zwei Fehler passiert sein.
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Es tut mir Leid, aber das ist so pauschal einfach Quatsch und lässt sich einfach widerlegen:
- Wenn bei dem bereits genannten Beispiel (Handtuchhalter) versehentlich durch den Deckel einer (sich mglw. auch auf der Rückseite der Wand befindlichen) Verteilerdose gebohrt wird, ist auch keine doppelte Isolierung vorhanden (zumindest, sofern dort noch Schraubklemmen benutzt worden sind). Somit reicht auch ein Fehler aus, um den Handtuchhalter unter Spannung zu setzen!
- Wenn bei einer E27-Glühlampe das Glas bricht, können spannungsführende Teile berührbar sein, obwohl nur ein Fehler passiert ist.
- Wenn man aus einer E27-Fassung das Leuchtmittel entfernt, können ebenfalls spannungsführende Teile ohne Werkzeug berührbar sein, ohne dass sonst ein Fehler vorliegt.
Zitat :
Lightyear hat am 17 Jan 2015 16:28 geschrieben :
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Das ist vom Grundsatz her natürlich korrekt, doch wenn wir mal den §319(1) StGB zu rate ziehen, wird's vielleicht etwas klarer.
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Immer wieder lustig zu sehen, wenn juristische Laien versuchen, Gesetze nach ihren Vorstellungen zu interpretieren. Der hier beschriebene Fall gehört (wenn überhaupt) zu den "technischen Einrichtungen" gemäß §319(2) und um diesen Tatbestand zu erfüllen ist erforderlich, dass "in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes" gehandelt wird. Darüber hinaus handelt es sich bei "Baugefährdung" um ein "konkretes Gefährdungsdelikt". Damit der Tatbestand erfüllt ist, muss es bereits "zu einem nachweisbaren 'Beinahe-Unfall' gekommen" sein (Prof. Dr. Henning Ernst Müller, http://blog.beck.de/2010/02/13/lese.....-stgb).
Auch das Produktsicherheitsgesetz ist hier komplett irrelevant, da es nur im gewerblichen Bereich gilt.
Zitat :
Natürlich gibt's (global gesehen) keine oder nur sehr wenige Tote auf Grund dieser Konstellation. Dies ist aber sicherlich nicht dem (nicht widerlegbar hohen) Gefährdungspotential geschuldet, sondern schlicht dem Umstand, dass kaum Leute auf die schräge Idee kommen, inkompatible Kombinationen aus Sockel und Fassung zu verwenden.
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Dann wirf doch mal Google an. Oder lies nochmal Trumbaschl's Beitrag ("Dremel braucht man keinen, ich hab schon viel zu viele E27-Lampen in E26-Fassungen gesehen weil irgendwelche lustigen Leute Leuchten aus den USA mitgenommen ...")
Lightyear hat am 18 Jan 2015 13:38 geschrieben :
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Zitat :
andreas-86 hat am 17 Jan 2015 21:35 geschrieben :
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Das Gewinde kann von einem Kind oft problemlos mit einem metallischen Gegenstand (Büroklammer, Löffel, Münze, etc. ) berührt werden!
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Unter Zuhilfenhahme eines Werkzeuges ist es ein Leichtes, Sicherheitsmaßnahmen zu überwinden.
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Wenn du eine Büroklammer oder einen Löffel als "Werkzeug" bezeichnen willst, ja. Aber was hilft das dem toten Kind bzw. seinen Eltern? Warum sollte es weniger "fahrlässig" sein, eine solche Leuchte zu verwenden/zu verkaufen? Technisch wäre es kein allzu großes Problem, diese Gefahr zu verhindern.
Nur am Rande: Um zumindest bei der hier diskutierten Deckenlampe überhaupt an die Fassung zu gelangen, ist übrigens ebenfalls "Werkzeug" erforderlich (die Schrauben müssen aufgedreht werden, und je nach Montagehöhe ist auch eine Leiter erforderlich).
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BID = 950846
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Ich denek, es reicht hier und jetzt.
Du hast Deine Meinung, lieber Andreas, auf der anderen Seite steht die Meinung von etlichen Fachleuten.
Was Du bei Dir zu Hause machst, ist mir vollkommen wurst, mir tut's nur um die unschuldigen Seelen leid, die, auf Grund Deiner Unfähigkeit einzugestehen, im Unrecht zu sein, eventuell einem Deiner Ratschläge folgen und zu Schaden kommen.
Hier werden wir Dir jedenfalls keine Bühne mehr für Deine Weltanschauung geben.
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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