TNC-Netz

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Autor
TNC-Netz

    







BID = 623856

MThomas2

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Beiträge: 5
 

  


Hallo zusammen,

erst einmal möcht ich mich vorstellen. Ich heisse Thomas und stöbere
schon seit einiger Zeit in diesen Foren herum. Vorbelastet bin ich
in der Elektrotechnik auch, denn ein Ausbildungsabschnitt befasste
sich mit Elektroinstallation - allerdings ist das seehr lange her.

Nun habe ich mir ein Haus gekauft und habe nun festgestellt, dass
dort das TNC-Netz installiert worden ist. Den Sicherungskasten habe
ich wohl nicht auseinander genommen, aber ich gehe von TNC aus.

Fakten:
- Steckdosen sind 2 adrig verlegt
- manche Steckdosen haben eine Brücke N / PE (klassische Nullung)
- bei manchen Stecksdosen ist der PE nicht angeschlossen
- Flachbandkabel (rot, grau, schwarz) wurden teils verlegt.
- An Lampen ist für N teilweise der PE (2adrig /grüngelb-schwarz) mißbraucht worden - wurde das früher so gemacht ??
- kein FI da ja TNC

Auf lange Sicht werde ich die Verkabelung komplett erneuern. Bis dahin
möchte ich Alles so sicher wie möglich machen.
Da bei Baujahr 1966 anscheinend der Bestandschutz greift, habe ich
mich bis zur Neuinstallation für folgende Vorgehensweise entschieden:
- klassische Nullung auch an den "vergessenen" Steckdosen durchführen
- Badezimmer mit 12V Hallogen bei zimmerexternen Trafo einrichten
(sollte der Trafo besonders gesichert sein - Windungsschluss?!) oder
ist das zu paranoid?
- Badezimmersteckdose gegen FI-Feuchtraumsteckdose (klassisch
genullt) wechseln. Da kein reiner PE vorhanden ist, dürfte der
FI bei Fehlerstrom über ein Gehäuse zum N nicht ansprechen. Sollte
ein solcher Gehäuseschluss aber vorliegen, sollte doch aber die
Hauptsicherung auslösen. Anderenfalls müsste der FI bei
Körperschluss Phase-Erde auslösen. Sehe ich das richtig? Im
schlimmsten Fall könnte dann ein Bruch von PEN noch dafür
sorgen, dass am Gehäuse trotz FI volle Spannung anliegt.
Insgesamt scheint mir die FI-Feuchtraumdose, soweit sie einwandfrei
funktioniert, einen Schutz in alle Richtungen zu bieten.
Ich fasse zusammen:
Positiv:
- FI löst immer aus, wenn Strom >30mA über Körper fließt
- Trotz Fehlerstrom über Gehäuse würde FI bei Berührung und
Körperschluss auslösen
- Bei PEN-Bruch liegen 230V bei eingeschaltetem Gerät an PEN und
somit am Gehäuse an. Auch hier würde der FI bei Berührung schalten.
Gefahr:
- Bei FI-Auslösung würde erst Außenleiter und dann N getrennt. Bei
klassischer Nullung und Kabelbruch dürfte auf dem FI-"PE"
dann Spannung anliegen, wenn ein anderes Gerät im Haus bei
PEN-Bruch eingeschaltet ist und von hieraus das Badezimmer
eventuell gespeist werden würde - in diesem Falle
eventuell tötlich

Alles in allem: Die FI-Steckdose schützt mich in den meisten
Fällen zumindest ausreichender als bisher. Zur Zeit ist im Badezimmer
eine klassische genullte Steckdose eingebaut. Ist es zulässig, diese
gegen eine Feuchtraum-FI-Steckdose zu tauschen, oder darf ich
wirklich nur eine externe FI-Steckdose aufstecken, da sonst der
Bestandsschutz nicht mehr greifen würde? Ist die Installation der
12V-Hallogenbleuchtung in eine normale Badezimmerlampe zulässig?
Darf ich dort unter Putz verlegte Schalter benutzen??

Ebenso habe ich mir die Frage gestellt, ob ich mir eine PE-Schiene
im Keller setzen lasse und die fehlenden PE's einfach überall
nachrüste und dann die klassische Nullung entferne. Darf ich den
PE extern mit 2,5 mm2 nachrüsten, ohne die alten Flachbandkabel zu
entfernen? Denn so könnte ich einen Unterputz-FI im Badezimmer
mit echtem PE anschließen. Ebenso könnte ich dann weitere FISteckdosen
mit einem echten PE versorgen, ohne die alten Kabel zu entfernen und
hätte eine wesentlich sicherere Hauselektrik.
Dürfte ich dann so das Badezimmer erst einmal mit dem neuen PE
versorgen und hätte dann die VDE100 erfüllt auch wenn das restliche
Netz noch ein TNC-Netz wäre? Könnte ich so Zimmer für Zimmer
umbauen und dann jeweils die PEN-Brücke entfernen, ohne dass ich
rechtliche bzw. versicherungstechnische Bedenken haben müsste?
Ich setze hierbei natürlich voraus, dass die PE-Schiene abgenommen
worden ist.

Sollte ich mich doch für eine komplett neue Verkabelung entscheiden
müssen, würde ich von einem neuen Sicherungskasten neue Leitungen
4 x 2,5mm2 verlegen und an Fehlerschutzeinrichtungen usw. anschließen.
Zur Abnahme würde ich natürlich einen Elektriker holen. Wie weit
dürfte der neue Sicherungskasten vom Hausanschluss entfernt liegen,
wenn man ausreichenden QUerschnitt verlegt. Gibt es dort Vorschriften?
Gibt es eine Website, wo der korrekte AUfbau von Hauselektrik nach
VDE100 nachzulesen ist? Schließlich habe ich in meiner AUsbildung
zum Prozeßleitelektroniker Elektrik in einem Ausbildungsabschnitt
gelernt, was allerdings nicht mehr dem Stand der Dinge entsprechen
dürfte.

Vielen Dank für eventuelle Antworten

Grüße Thomas

[ Diese Nachricht wurde geändert von: MThomas2 am 30 Jul 2009 12:00 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: MThomas2 am 30 Jul 2009 12:02 ]

BID = 623873

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

 

  

moin,

> Fakten:
> - Steckdosen sind 2 adrig verlegt
> - manche Steckdosen haben eine Brücke N / PE (klassische Nullung)

okay...

> - bei manchen Stecksdosen ist der PE nicht angeschlossen

wirklich nich? auch nicht als kleine blankdrahtbrücke zwischen den schrauben? wäre dann wohl murks, außer man hatte damals isolierende räume ohne erdpotential. das ist aber lange überholt, heute durch zentralhiezung oder gechirmte kommunikationsleitungen auch meist nicht mehr einzuhalten und hätte längst umgerüstet sein müssen.

> - Flachbandkabel (rot, grau, schwarz) wurden teils verlegt.

joa, alter farbcode halt. fieser weise durfte rot sowohl PE als auch geschalteter Lamoendraht sein während grau N oder PEN war.

> - An Lampen ist für N teilweise der PE (2adrig /grüngelb-schwarz)
> mißbraucht worden - wurde das früher so gemacht ??

gn-ge darf ja auch PEN sein. wenn die lampe keinen PE-anschluss erfordert, wird der PEN dann halt als PEN bis zur lampe geführt dort aber nur in seiner N-funktion genutzt. müsste man mal genau schauen, wann das so errichtet wurde. die zeit zwischen farbcode-umstellung und PEN-verbot unter 16² war nich so sehr lang.

> - kein FI da ja TNC

jo.

> Auf lange Sicht werde ich die Verkabelung komplett erneuern. Bis
> dahin möchte ich Alles so sicher wie möglich machen.

30er fi, dreiadrige neuverkabelung...

> Da bei Baujahr 1966 anscheinend der Bestandschutz greift,

gibt keinen bestandsschutz. gibt nur fehlen ausdrücklicher anpassungsforderungen, sodass es ausreicht, den zum zeitpunkt der errichtung gpltigen normen zu genügen. aber diese beinhalteten schon immer, das letztlich die sichrheit gegeben sein mus, ggf. auch am vorschrfitentext vorbei oder drüber hinaus. aus heutiger sicht ist das schutzniveau nicht mehr ausreichend, man schleppt halt mhr oder minder wiederwillig die altfälle noch mit sich rum, weil eine anpassung nich durchsetzbar wäre. man kann die leutz halt nicht zur einicht zwingen.

> habe ich mich bis zur Neuinstallation für folgende
> Vorgehensweise entschieden:
> - klassische Nullung auch an den "vergessenen" Steckdosen durchführen

wenn es als verpfucth umgesetzte nullung gedacht war, dann wäre das nach meinung mancher fachleute ok. allerdings bitte überlegen, inwiefern ein hauskauf und damit gf. auch anstehende renovierung (?) nicht auf jahre hinaus die beste gelegenheit für ein aktualisieren der e-verdrahtung ist. schlielich it die installation 40 jahre alt. lebenerwartungen von installationen bewegen sich so im rahmen von 20-30 jahren. hast du denn genßügend strom kreise für die heutig ausstattung an elektrischen verbrauchern? toaster, mikrowelle und wasserkocher zugleich am küchenlicht-kreis wird lustig...

> - Badezimmer mit 12V Hallogen bei zimmerexternen Trafo einrichten
> (sollte der Trafo besonders gesichert sein - Windungsschluss?!) oder
> ist das zu paranoid?

Einfach entsprechend sicheren trafo nehmen. sollte in seiner anleitung stehen, wenn externe komponenten erfordrlich ist.

> - Badezimmersteckdose gegen FI-Feuchtraumsteckdose (klassisch
> genullt) wechseln.

Gibts SRCD als Feuchtraumausführung? keine ahnung. ist strrengenommen aber keine feuchtraumvariante nötig.
allderings - wemn neu gefließt werden sollte, werf dir wenbigstesn dort vorher neue leitungen in die wand. inzwichen müssen nicht nur steckdosen sondern auch die leitungen im bad an einer rcd hängen.

falls nicht - ich hoffe aber mal, du willst deine srcd-steckodose nun so anschließen, dass du mit nem pen draufgehst und netzseitig der steckdose aufteilst, sodass durch den srcd selbst nur L und N laufn nicht ein PEN?


> Alles in allem: Die FI-Steckdose schützt mich in den meisten
> Fällen zumindest ausreichender als bisher.

ja, das schon.

> Ist es zulässig, diese
> gegen eine Feuchtraum-FI-Steckdose zu tauschen, oder darf ich
> wirklich nur eine externe FI-Steckdose aufstecken, da sonst der
> Bestandsschutz nicht mehr greifen würde?

man könnte es so deklarieren, dass die leitung bis zur doe ja nicht verändert wird, un ab dem erweiterungspunkt ja alles aktuellem stand entspricht. solltest du die dose versetzen wollen, muss im bad aber schon die neue leitung mit über rcd laufen. könntest nur dort eine srcd-steckdose setzen, die abgangsklemmen hat (oer dosen-einbau-rcd) und darüber dann auch das neue leitungsstück schützen.

> Ist die Installation der
> 12V-Hallogenbleuchtung in eine normale Badezimmerlampe zulässig?

wenn du die fasungen usw. tauschen willst... wahrscheinlich bist aber mit neuen 12v-lampen besser dran. wobei mir das licht im bad am wenigsten sorgen macht, in der decke bohrt man eher selten für handtuchhalter und dergleichen.

> Darf ich dort unter Putz verlegte Schalter benutzen??

klar wieso nicht? wegen dem wasser? ist formal kein feuchtraum. wenngleich man trptzdem auf geeignete betriesmittel achten muss und an typischen kondenwassersammelstellen schon auf halbwegs geschlosseen gehäuse achten sollten. allerdings gibts installationszonen, in denen 230v nicht ohen weiteres was zu suchen haben.

> Ebenso habe ich mir die Frage gestellt, ob ich mir eine PE-Schiene
> im Keller setzen lasse und die fehlenden PE's einfach überall
> nachrüste und dann die klassische Nullung entferne.

Ist ne Mglichkeit.

> Darf ich den PE extern mit 2,5 mm2 nachrüsten, ohne die alten
> Flachbandkabel zu entfernen?

2,5mm² dann, wenn der leiter mechanisch geschützt ist. das bedeutet in einem kanal oder rohr oder dergleichen oder wenn einadrige kabel bzw. mantelleitungen genutzt werden. als reine einzelader ohne weitere umhüllung müssen es 4² sein, kann ggf. probleme beim anschließen an die steckdosenklemmen bereiten. eventuell ist hzunächst in der dose ein übergang auf 2,5² erforderlich. nur sind im altbestand meist flache dosen verbaut, wo nicht viel platz für solche adaptierungsgeschichten vorhanden ist.

> Denn so könnte ich einen Unterputz-FI im Badezimmer
> mit echtem PE anschließen. Ebenso könnte ich dann weitere FISteckdosen

wieviele davon willst verbauen? sind nicht gerade billig die dinger und schützen nur einen recht kleinen anlagenteil. da kannt auch einfach im verteiler einen rcd nachrüsten musst dann halt nur in allen entsprechenden kreisen jegliche nullung durch nachgezogenen pe ersetzen. allerdings kann beim umfassenden nachziehen auch gleich über neuverkabelung nachdenken. prinzipiell ginge das aber.

> mit einem echten PE versorgen, ohne die alten Kabel zu entfernen und
> hätte eine wesentlich sicherere Hauselektrik.

> Dürfte ich dann so das Badezimmer erst einmal mit dem neuen PE
> versorgen und hätte dann die VDE100 erfüllt auch wenn das restliche
> Netz noch ein TNC-Netz wäre?

welche vde? auf aktuellem stand? da sind sowohl pen unter 16 unzulässig als auch 30er fi seit 2007 für alle laien zugägnlichen steckdosen bis 20 erforderlich... aber es besteht halt keine explizite anpassungsfordrung für deine anlage, vom geseundne menschenverstand mal abgesehen.

> Könnte ich so Zimmer für Zimmer
> umbauen und dann jeweils die PEN-Brücke entfernen, ohne dass ich
> rechtliche bzw. versicherungstechnische Bedenken haben müsste?

prinzipiell schomn solange keiner au einem eigentümerwechsel und grundsanierung auch eine fällige elektroüberarbeitung herbeidefiniert.
notfalls halte deine absichten noch irgendwo belegbar fest, einen umbau von einem tag auf den anderen wird wohl keiner als zumutbar ansehen. wenn da die konkrete abicht besteht dass in angemessener zeit zu beheben, sollte das wohl passen.

> Sollte ich mich doch für eine komplett neue Verkabelung entscheiden
> müssen, würde ich von einem neuen Sicherungskasten neue Leitungen
> 4 x 2,5mm2 verlegen

wieso 4x2,5?

> und an Fehlerschutzeinrichtungen usw. anschließen.

nach aktueller din 18015 bitte mehr als einen damit du beim auslösen nich komplett im dunkeln stehst.

> Zur Abnahme würde ich natürlich einen Elektriker holen. Wie weit
> dürfte der neue Sicherungskasten vom Hausanschluss entfernt liegen,
> wenn man ausreichenden QUerschnitt verlegt. Gibt es dort Vorschriften?

HAK bis zähler: 0,5% spannungsfall bei nenntrom
zähler bis steckdose/verbraucher: 3%
beachten, dass bei wechselstromsystemen beide leiter zum spannungsfall beitragen, während man bei drehstromsystemen von symetrischer last ausgehen darf und somit nur die außenleiter ins gewicht fallen. bei drehstrom bitte beachten, dass die nominell 400v keinen grlößeren spannungsfall erlauben, gegen erde gesehen darf der weiter nur 6,9v betragen, denn die 400v sind ja leiterspannung, wo auf beiden außenleitern der spannugnsfall auftritt und somit 12v leiterspannungseinbruch wieder den 6,9v strangspannungseinbruch entsprechen.


> Gibt es eine Website, wo der korrekte AUfbau von Hauselektrik nach
> VDE100 nachzulesen ist? Schließlich habe ich in meiner AUsbildung
> zum Prozeßleitelektroniker Elektrik in einem Ausbildungsabschnitt
> gelernt, was allerdings nicht mehr dem Stand der Dinge entsprechen
> dürfte.

besorg dir mal vde schriftenreihe normen verständlich, band 45, elektroinstallation in wohngebäuden. ist allerdings von 2005, das heißt rcd-pflicht für faktisch alle steckdosen, änderungen bei schutzleiterquerschnitten (in deinem fall eher weniger relevant) und installationszonen nun auch in fußböden und decken sind noch nicht drin.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Teletrabi am 30 Jul 2009 13:57 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Teletrabi am 30 Jul 2009 13:58 ]

BID = 623885

MThomas2

Gerade angekommen


Beiträge: 5

Danke erst einmal für die Antwort.


Zitat :
wirklich nich? auch nicht als kleine blankdrahtbrücke zwischen den schrauben? wäre dann wohl murks, außer man hatte damals isolierende räume ohne erdpotential. das ist aber lange überholt, heute durch zentralhiezung oder gechirmte kommunikationsleitungen auch meist nicht mehr einzuhalten und hätte längst umgerüstet sein müssen.

Nein, ich habe keinen Durchgang zwischen N- und PE-Anschluss der
Steckdose messen können. Der DUS-Pol hat das bestätigt. Nach dem
Aufschrauben war entsprechend keine Brücke erkennbar. Die Spannung
zwischen PEN und Heizung liegt bei wenigen mV, was eigentlich für noch
keine Kontaktschwierugkeiten spricht - werde das aber auch noch
einmal unter Last messen.


Zitat :
gn-ge darf ja auch PEN sein. wenn die lampe keinen PE-anschluss erfordert,...

Das würde ja heißen, dass sämtliche Lampen mit nicht angeschlossenem
PE bei alter Verkabelung unzulässig und somit im Schadenfall nicht
versichert wären, oder?


Zitat :
ich hoffe aber mal, du willst deine srcd-steckodose nun so anschließen, dass du mit nem pen draufgehst und netzseitig der steckdose aufteilst, sodass durch den srcd selbst nur L und N laufn nicht ein PEN?

Ich wollte die alte Steckdose, die bislang klassisch genullt ist,
ausbauen und die neue Dose einbauen. Beim Anschließen würde ich
nun den PEN auf den PE und den N der SRCD brücken, so dass beim
Auslösen des SRCD eine Verbinung zum PE bleibt, der ja in Wirklich-
keit vom PEN gespeist wird.


Zitat :
welche vde? auf aktuellem stand? da sind sowohl pen unter 16 unzulässig als auch 30er fi seit 2007 für alle laien zugägnlichen steckdosen bis 20 erforderlich... aber es besteht halt keine explizite anpassungsfordrung für deine anlage, vom geseundne menschenverstand mal abgesehen.

Ich meine Folgendes: Sollte ich anfangen, das Badezimmer nach den
neuesten Vorschriften umzubauen, MUSS ich dann auch die restlichen
Räume umbauen oder würde es prinzipiell reichen, nur das Badezimmer
erst einmal neu abzusichern?


Zitat :
2,5mm² dann, wenn der leiter mechanisch geschützt ist. das bedeutet in einem kanal oder rohr oder dergleichen oder wenn einadrige kabel bzw. mantelleitungen genutzt werden. als reine einzelader ohne weitere umhüllung müssen es 4² sein,...

Das einadrige grün-gelb-ummantelte Kupfer-Baumarktkabel dürfte dann ja
mit 2,5 verlegt werden dürfen. Dürfen die mechanisch geschützten PEs
wirklich blank verlegt werden? Ich dachte die müssen grün-gelb
isoliert sein.


Zitat :
wieso 4x2,5?

Ich meine natürlich bei Steckdosen 3x2,5


Zitat :
> Darf ich den PE extern mit 2,5 mm2 nachrüsten, ohne die alten
> Flachbandkabel zu entfernen?

Hier noch einmal die Frage: Darf ich denn nach neuester Vorschrift
die Flachbandkabel in der Wand lassen und nur um den PE erweitern?
Oder bin ich beim Anklemmen des PE dazu verpflichtet, die Verdrahtung
dann komplett zu tauschen - da es dann keinen "Bestandschutz" mehr
gibt.

Danke auch für den Buchtipp! Ich werde wohl schon mal sparen

BID = 623924

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

moin,

> > gn-ge darf ja auch PEN sein. wenn die lampe keinen PE-anschluss
> > erfordert,...

das da zwischen "sein" und "wenn" soll ein punkt sein, kein komma. das wenn... ist keine bedingung.
nehmen wir mal eine lampe schutzklasse I, also mit metallischem gehäuse, das an den schutzleiter gehört. in diesem fall würde bei schwarz + grün-gelb in eine rleitung klassischer nullung der grün-gelbe leiter als PEN dienen. er muss dann zum einen für die schutzfunktion mi dem gehäuse verbunden werden als auch in seine rbetriebsstrom-rückleiterfunktion mit dem N-kontakt.

handelt es sich hingegen um eine schutzisolierte Lampe der Schutzklasse II, weist sie ja keinen schutzleiteranschluss auf. wozu auch, bei nem plastikgehäuse. dort ist der grün-gelbe leiter zwar in zweiadriger nt-c-verdrahtung ebenfalls ein PEN, wird aber ausschließlich in seiner Betreibsstromrückleiter-funktion an die N-Klemme geführt. korrekterweise müsste man das Leiterende noch mit einem ring blauen isolierbands als PEN und nicht nur reinen PE kennzeichnen.

> Das würde ja heißen, dass sämtliche Lampen mit nicht angeschlossenem
> PE bei alter Verkabelung unzulässig

wenn due jetzt von lampen mit metallischen gehäusekomponenten sprichst, die für einen anschluss an den scbhutzleiter vorgesehen sind und dieser derzeit überhaupt nicht belegt ist - unzulässig. au0ßer man hat wieder über die nummer mit isolierenden räumen gearbeitet, aber das ist heute ebenfalls weder zulässig noch in den seltensten fällen überhaupt noch machbar, weil irgendwleche antennen oder kommunikationsleitungen oder rohre einem nahezu immer erdopotential in den raum einschleppen, was aber nicht sein dürfte.

> und somit im Schadenfall nicht versichert wären, oder?

zumindest nicht wenn es schadensursächlich ist, wird die versicherung über regressansprüche nachdenken...




> ch wollte die alte Steckdose, die bislang klassisch genullt ist,
> ausbauen und die neue Dose einbauen. Beim Anschließen würde ich
> nun den PEN auf den PE und den N der SRCD brücken, so dass beim
> Auslösen des SRCD eine Verbinung zum PE bleibt, der ja in Wirklich-
> keit vom PEN gespeist wird.

also kurzum pen-aufteilung erst in der dose, aber vorm srcd - passt.


> Ich meine Folgendes: Sollte ich anfangen, das Badezimmer nach den
> neuesten Vorschriften umzubauen, MUSS ich dann auch die restlichen
> Räume umbauen oder würde es prinzipiell reichen, nur das Badezimmer
> erst einmal neu abzusichern?

es wird schwierig werden, dich juristisch zu einer umrütung zu zwingen. formal wird - au0er vielelicht die geschichten mit isolierenden räumen - dir keine eine explizite anpassungspflicht vorlegen können. allerdings würde ich auch keinen richter kritisieren, der eine 40 jahre alte installation als fahrlässigkeit auslegt. zumindest, wenn die nicht wenigstens genau kontrolliert wird. gibt es bislang aber wenn überhaupt nur sehr wenige fälle, wo so entschieden wurde. zumal nur der alt-zustand ja nicht der alleinige auslöser von unfällen ist sondern in der regel erst ein weiteres problem hinzukommen muss, wie eine weggegammelte pen-klemmstelle oder ähnliches. wenn die restliche anlage geprüft wird, ob sie noch intakt ist, könnte ich mit nur-bad-überarbeitung leben. bietet mir aber wer ein objeakt als grundsaniert zum kauf/miete an, würde ich erwarten, dass damit auch die e-installaton erneuert wurde.


> Das einadrige grün-gelb-ummantelte Kupfer-Baumarktkabel dürfte dann
> jamit 2,5 verlegt werden dürfen.

nö. das sind sind einzeladern ala h07v-u oder -k. die zählen nicht als mechanisch geschützt. als geschützt zählts erst, wenn es sich um mantelleitung (einadriges nym-j 1x2,5², also mit nochmal grauem mantel drum) oder kabel (i.d.r. schwarz, beispiel nyy). interessant wäre jetzt ob man unter putz mit analogiebetrachtung zu stegleitungen auch als geschützt ansehen kann und ob eine fußleite - sofern beim anschrauben aufgepasst wird - auch als schutz herhalten kann.


> Dürfen die mechanisch geschützten PEs wirklich blank verlegt werden?

in 4² und mehr AFAIK schon.


> Ich dachte die müssen grün-gelb isoliert sein.

blanke PE gibt es auch. ggf. mit nr kennzeichnung am ende, sofern nicht eindeutig als PE erkennbar.


> Ich meine natürlich bei Steckdosen 3x2,5

in Wohnräume ohne größere verbraucher wie geschirrspüler, waschmaschine oder mikrowelle würde ich eher generell 5x1,5 verlegen, die raumzuleiung ggf. als 3x2,5 (oder vielelicht auch 5x2,5)
WaMa, WäTro, GSp möglichst als eigener stromkreis. (geräte ab 2 kw)
eventuell auch innerhlab der räume trennen, einmal licht inklusiv staubsaugersteckdose unterm schalter sowie getrennt davondie restlichen steckdosen. dann jeweils auf zwei unterschiedliche fi geführt, schon hat immer noch strom und licht (ggf. über stehlampen an den steckdosen) in jedem raum, auch wenn mal ein fehler auftritt


> Hier noch einmal die Frage: Darf ich denn nach neuester Vorschrift
> die Flachbandkabel in der Wand lassen und nur um den PE erweitern?
> Oder bin ich beim Anklemmen des PE dazu verpflichtet, die Verdrahtung
> dann komplett zu tauschen - da es dann keinen "Bestandschutz" mehr
> gibt.

im gegensatz um N darf ein PE im grunde auch separat geführt werden. bleibt das problem den farben. bei schwarz-grau eher unkritisch. ist zwar auch nicht 100%ig vde-konform, weil ein n bei kenntlichmachung durch farbe blau sein müsste. notfalls noch ein n-aufkleber auf jedes leiterende und es als kenntlichmachung durch beschriftung deklarieren. oder mit grauen n leben. ist ja eine abweichung zu sicheren seite, wenn man aufgrund der farbe mit außenleiterpotential rechnen muss.
bei schwarz-grün/gelb wird problematischer. man könnte den grüngelben solange kein fi orhanden ist weiter als PEN ausgeben mit blauem isolierbandkringel an den enden, ihn aber nur als N benutzen. andererseits macht umbau auf dreiadrig nur sinn, wenn auch nen fi davorkommt. dann wird der grüngelbe abr vom fi mitgeschaltet und kann daher keinweswgs mehr ein pen sein, sondern nur reiner n. da stimmt die farbe aber nicht mehr, sondern weicht sogar noch zur falschen "seite" hin ab. theoretisch müsste man ihn jetz auf voller länge blau färben. geht aber nicht. gibt aber auch leute, die "auf voller länge" als "an allen klemmenstellen im leiterverlauf" auslegen, was mit ein paar meter blauen schrumpfschlauch wohl relativ einfach zu machen wäre. für den eigenbedarf mit ständiger kontrolle über anstehende arbeiten hab ich da kein problem mit, nur an den klemmstellen umzukennzeichnen. paragraphenreiter könnten es aber als aufhänger für grobe fehler heranziehen, insbesondere wenn andere daran werkelende leute nicht zuverlässig über diese besonderheit informiert werden.

BID = 624023

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH


Da du den PEN VOR (wenn auch nir einige cm) dem FI in N und PE auftrennst, arbeitet der FI in der FI-Steckdose immer korrekt wie in einer neuen TN-C-S Installtion, solange der PEN nicht bricht.
Ab der Steckdose liegt ja ein TN-S-System vor.

Da ein PEN-Bruch bei kleinen Querschnitten leicht auftreten kann, solltest du versuchen neue PE nachzuverlegen. Diese sind aber in 4mm² bei ungeschützter und 2,5mm² bei geschützter Verlegung auszuführen.

Der Tausch einer Steckdose ist i.d.R. zulässig.
Potentialausgeleichsschiene sollte man auf jeden Fall setzen.

PS: Teletrabi hat ja schon geholfen, aber irendwie ist das Posting von gestern erst heute aufgetaucht



[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 31 Jul 2009  8:57 ]

BID = 624032

MThomas2

Gerade angekommen


Beiträge: 5

Vielen Dank erst einmal für die vielen Antworten und die für
mich genomme Zeit.

Aktion1:
Ich werde an allen Lampen die von mir vergessene Brücke vom PEN
zum PE nachrüsten.

Aktion2:
Potentialausgleichschine setzen und abnehmen lassen.

AKtion3:
Badezimmer ist im OG. Reinen PE zum Dachboden ziehen, Zuleitungen
zum Badezimmer ebenso zum Dachboden legen, in einer kleinen
Unterverteilung RCD mit Badezimmerzuleitung und echtem PE
installieren - dann wieder zum Badezimmer. RCD testen und freuen.
Darf ich den RCD in einer Unterverteilung unterbringen, wenn im
Sicherungskasten kein Platz mehr ist? Gibt es da günstige
Zwischenlösungen?

Aktion4:
PE zu den Steckdosen ziehen, wo Geräte mit Metallgehäuse verwendet
werden und SRCD installieren. (Waschmaschine, PCs, usw.)

Aktion5:
Da neue Holzdecken gelegt werden sollen werde ich die Elektik an
der Decke auf Putz neu verlegen (NYM-J ?! mal schauen) und in
einem neuen Sicherungskasten mit RCDs usw. installieren. Jede
Steckdose bekommt 2,5er Zuleitung, Steckdosen- und Lichtkreise werden getrennt abgesichert.

Aktion6:
Elektriker anrufen, alten Sicherungskasten abklemmen, Verbraucher
an den neuen Kasten anschließen und nach Prüfprotokollierung in
Betrieb nehmen.

Aktion7:
Restliche Zuleitungen zu Steckdosen usw. unter Putz vergipsen. Müssen
die NYMs noch anderweitig befestigt werden oder reicht zu gipsen?
Darf ich die alten Flachbandkabel in der Wand lassen, wenn ich sie
unbrauchbar mache?

Aktion8:
Der Partnerin erklären, wozu der ganze Dreck entstanden ist, wenn
sowieso Alles nur wie vorher funktioniert ;-)))))



[ Diese Nachricht wurde geändert von: MThomas2 am 31 Jul 2009 9:37 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: MThomas2 am 31 Jul 2009  9:38 ]

BID = 624034

Ltof

Inventar



Beiträge: 9285
Wohnort: Hommingberg


Zitat :
MThomas2 hat am 31 Jul 2009 09:36 geschrieben :

Aktion1:
Ich werde an allen Lampen die von mir vergessene Brücke vom PEN
zum PE nachrüsten.

Bin gespannt, was sam2 dazu sagt...

Ohne die Brücken hast Du bei einem Körperschluß an einem Betriebsmittel der Schutzklasse I Netzspannung auf dem Gehäuse.

Mit Brücken: bei einer Unterbrechung des "PEN" hast Du Netzspannung auf den Gehäusen aller Betriebsmittel der Schutzklasse I in dem betroffenen Stromkreis.

Was ist nun besser?

_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Ltof am 31 Jul 2009 10:06 ]

BID = 624035

MThomas2

Gerade angekommen


Beiträge: 5

@shark1:
Ich denke, dass bei PEN-bruch der Verbaucher-PE unter Spannung
stehen würde - bei Körperschluß der SRCD dann aber trotzdem auslösen
würde, da eine Stromdifferenz im RCD zu verzeichnen ist.

@Ltof:
Ja, bei Lampen habe ich es auch sinnvoller gefunden, vorab den
PE nicht mit dem PEN zu brücken, denn wenn durch PEN-Bruch eine
defekte Wendel vermutet wird und dann das Gehäuse angefasst wird,...
und das im betroffenen Stromkreis
Anders herum kann eine Lampe die AUßenleiterisolation verheizen
und dann hätte man die Phase dann eben auf dem Gehäuse. Meine
Partnerin hat zur Zeit eh ein "Lampenwechselverbot" und ich gehe
nur mit Phasenprüfer an die Lampe.

Viel schlimmer finde ich den PEN-Bruch bei Geräten, die häufiger
Körperkontakt haben wie z.B. Waschmaschinen. Daher werde ich da
erst einmal FI-Steckdosen einbauen, die dann zumindest den
Körperschluß auf 30 mA begrenzen.

Hat schon jemand das Verhalten einer SRCD-Steckdose bei PEN-Bruch
getestet?

BID = 624065

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17432


Zitat :
MThomas2 hat am 31 Jul 2009 10:43 geschrieben :

@shark1:
Ich denke, dass bei PEN-bruch der Verbaucher-PE unter Spannung
stehen würde - bei Körperschluß der SRCD dann aber trotzdem auslösen
würde, da eine Stromdifferenz im RCD zu verzeichnen ist.

nein Bei einem Penbruch kann der FI nicht auslösen . Und nach einem FI gibt es keinen PEN mehr nur einen N und einen PE !!


Zitat :

@Ltof:
Ja, bei Lampen habe ich es auch sinnvoller gefunden, vorab den
PE nicht mit dem PEN zu brücken, denn wenn durch PEN-Bruch eine
defekte Wendel vermutet wird und dann das Gehäuse angefasst wird,...
und das im betroffenen Stromkreis
Anders herum kann eine Lampe die AUßenleiterisolation verheizen
und dann hätte man die Phase dann eben auf dem Gehäuse. Meine
Partnerin hat zur Zeit eh ein "Lampenwechselverbot" und ich gehe
nur mit Phasenprüfer an die Lampe.


Pen Kommt immer zuerst auf den PE und wird zum N gebrückt
Schutz geht vor Funktion !!!

Das ist ja der Nachteil der verPENten Installation Tot durch Schutzmaßnahme


Zitat :

Viel schlimmer finde ich den PEN-Bruch bei Geräten, die häufiger
Körperkontakt haben wie z.B. Waschmaschinen. Daher werde ich da
erst einmal FI-Steckdosen einbauen, die dann zumindest den
Körperschluß auf 30 mA begrenzen.


Bei einem PEN-Bruch kann der FI nicht arbeiten(Wenn kein PE nach diesem existiert, muss der Fehlerstrom durch deinen Körper).
PEN darf nicht über FI geführt und Durch FI geschaltet werden.
Der Fehlerstrom von max 30mA führt zur Abschaltung, aber eben nur wenn dieser nicht über den FI abfließen kann.


Zitat :


Hat schon jemand das Verhalten einer SRCD-Steckdose bei PEN-Bruch
getestet?


Siehe oben SRCD teilt PEN in PE und N auf vor diesem hast du einen PEN

Für WM PE Nachziehen und L und N über FI führen



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Aus einem TN-C Netz kann nur ein TN-C-S Netz oder ein TT-Netz Werden
Nach einem FI hast du ein "TN-S-Netz".

[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 31 Jul 2009 14:42 ]

BID = 624092

Trumbaschl

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Rein theoretisch kann ein FI bei PEN-Bruch vor dem FI nicht auslösen. Praktisch dürfte aber in vielen Fällen vom unter Spannung stehenden Gehäuse ein Fehlerstrom über fremde Bauteile fließen und dieser den FI auslösen lassen. Oder habe ich einen fundamentalen Denkfehler?

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Topf_Gun

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JA!

Der Strom fließt im Fall gebrochener PEN

L--FI--Verbraucher--FI--PEN-Brücke--PE--Körper des BM--Mensch--Erde--Sternpunkterder.

Für den FI ist alles in Ordnung
Überlast kann es auch nicht geben, da Reihenschaltung aus Verbraucher und Mensch, Der Stromkreis ist abe rfür den Verbraucher ausgelegt.

Äußerst Unschön, nur um maximal 1/3 des Cu zu sparen.


Gruß Topf_Gun


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BID = 624101

Ltof

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Wohnort: Hommingberg


Zitat :
MThomas2 hat am 31 Jul 2009 10:43 geschrieben :

Viel schlimmer finde ich den PEN-Bruch bei Geräten, die häufiger
Körperkontakt haben wie z.B. Waschmaschinen. Daher werde ich da
erst einmal FI-Steckdosen einbauen, die dann zumindest den
Körperschluß auf 30 mA begrenzen.

Anscheinend liegen hier zwei Missverständnisse vor:

1.
Mit Körperschluß ist nicht der Körperkontakt des Opfers mit Netzspannung gemeint.

2.
Ein FI begrenzt den Fehlerstrom nicht, er schaltet bei zu hohem Fehlerstrom ab. Da der FI eine Reaktionszeit hat, kann der Fehlerstrom erheblich höher als der Nennfehlerstrom sein.

edit:
Ein FI merkt nicht, wenn der PEN unterbrochen ist. Es gibt auch DI-Schutzschalter (meines Wissens nach werden beide unter dem gleichen Begriff RCD gehandelt). Manche DI-Schutzschalter gehen bei fehlender Netzspannung aus.

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(Hanlon’s Razor)

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Ltof am 31 Jul 2009 17:27 ]

BID = 624102

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17432

Rein theoretisch fließt bei PEN-Bruch vor dem FI der Strom vom L durch den FI über das Gehäuse , den Mensch oder anderer Weg zum Trafo zurück.
da der FI aber erkennt das da ein Differenzstrom fließt müsste er eigentlich auslösen. Nur wann und bei welchem Strom ist fraglich?
FI können ja auch zB bei Gewitter rückwärts auslösen.
Gruß Bernd

BID = 624118

Topf_Gun

Schreibmaschine



Beiträge: 1236

NEIN! In einer ordentlichen Installation nicht!

Da wird der PEN vor dem FI in N und PE aufgeteilt.

Die Auslösung erfolgt bei einer verbotenen Installation mit geschaltenem PEN.
Diese kann aber auch bei einer Erdung des Gehäuses auslösen (Stromteiler über PEN und zusätzliche Erdung).
Nochmal diese Installation ist VERBOTEN!


Gruß Topf_Gun

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BID = 624123

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17432

auch bei einer ordentlichen Installation mit aufgeteiltem PEN in N und PE
kann es zu einem PEN Bruch kommen . Gibt es dann keine PEN -Stützung oder einen separaten Erder steht die Funktion des FI auf sehr schwachen Füßen.
Gruß Bernd
Das ein PEN nicht geschaltet werden darf steht hier nicht zur Debatte.
Über den FI ist nur der N-teil des PEN geschaltet der PE fehlt !!!

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