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TNC an Leuchte zulässig ja oder nein? |
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BID = 583833
Harti 77 Stammposter
Beiträge: 351
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Hatte heute eine Diskussion, bei der es darum ging, ob man an ein bestehendes TNC System noch SK 1 Leuchten montieren darf.
Die Argumentation des dazu befragten Experten war, dass es sich dabei nur um einen Austausch eines Betriebsmittels handeln würde, und es somit kein Problem wäre. (Bestandsschutz)
Ich bin anderer Meinung, aber was meint Ihr dazu?
Ich meine zu wissen, das nur noch SK 2 Leuchten montier werden dürfen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Harti 77 am 27 Jan 2009 23:51 ] |
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BID = 583835
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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...stimmt bei einem Drahtbruch des PEN würde das Gehäuse unter Spannung stehen
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern! |
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BID = 583836
Harti 77 Stammposter
Beiträge: 351
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Vielen Dank, lieg ich ja schonmal nicht falsch. Aber ich finde weder in meinem Fachbuch noch im "Die vorschriftsmässige Elektroinstalltion Wälzer" einen Artikel dazu. Schriftlich wäre sowas natürlich besser. Kennst Du eine Quelle?
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BID = 583837
Harti 77 Stammposter
Beiträge: 351
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-DoPo gewecht-
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 28 Jan 2009 0:14 ]
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BID = 583840
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Der Experte liegt richtig. Ist unverändert zulässig.
Oder schließt Du auch keine SKI-Geräte mehr an TN-C-Schukosteckdosen an...?
Was Primus uns dazu sagen wollte, verstehe ich nicht. Aber das geht mir bei ihm ja öfters so...
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 584018
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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Zitat :
sam2 hat am 28 Jan 2009 00:16 geschrieben :
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...Was Primus uns dazu sagen wollte, verstehe ich nicht. Aber das geht mir bei ihm ja öfters so...
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...probiers doch aus
ne SK 1 Leuchte klassisch genullt an L und PEN anklemmen, denn PEN-Leiter unterbrechen und ans Gehäuse fassen, dann verstehstes
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 584026
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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ja, das ist schon klar was dann passiert und das wird sam2 auch wissen und das wiederumdürftest duch auch wissen, dass er das weiß :o).
Ändert aber nix daran, dass es weiterhin legal ist, SK1-Leuchten dort anzuschließen.Es gibt nunmal keine Nachrüstforderung bezüglich umstellung der klassischen Nullung und es ist nur ein Tausch gegen ein gleichwertiges Betriebsmittel, da greifen keine aktuellen Mindestanforderungen wie bei einer Erweiterung etc.
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BID = 584058
Kabelkasper Stammposter
Beiträge: 497 Wohnort: Niedersachsen
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Zitat :
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Hatte heute eine Diskussion, bei der es darum ging, ob man an ein bestehendes TNC System noch SK 1 Leuchten montieren darf.
Die Argumentation des dazu befragten Experten war, dass es sich dabei nur um einen Austausch eines Betriebsmittels handeln würde, und es somit kein Problem wäre. (Bestandsschutz)
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Diese Meinung teile ich. Es ist zwar schön einfach, immer eine Neuinstallation zu fordern (bringt auch mehr Aufträge ), das ist aber genau so albern und praxisfern, wie das andere Extrem, was hier in einem Parallelthread zu lesen ist, wo ein Vermieter die gesamte Wohnung samt Sanität renoviert hat, aber keine Steckdose im Bad installiert und den Rest im TN-C-System lässt mit schönen freundlichen Tapeten in strahlenden Farben überdeckt.
KK
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BID = 584061
Harti 77 Stammposter
Beiträge: 351
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Irgendwie denkt man immer, es gibt keinen Bestandschutz in der Elektrotechnik, aber irgendwo ist die Vorgehensweise ja dann doch keine andere, als gäbe es Bestandschutz. Kann ich dann einen defekten H-Automaten auch gegen einen neuen H-Automaten ersetzen?
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BID = 584074
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Es gibt da auch keinen Bestandsschutz im rechtlichen Sinne!
Denn dieser Begriff kommt aus dem öffentlichen (Bau)Recht und hat dort eine spezielle Bedeutung.
Bei Onkel VDE gibt es hingegen das Vorhandensein oder eben das Nichtvorhandensein von Anpassungsforderungen.
Leider nicht immer sehr klar definert, so daß die Bestimmungen der Auslegung bedürfen.
Man muß also jeden Einzelfall betrachten und einstufen.
Aber das haben wir hier im Forum schon mehrfach ausführlich durchgekaut.
Mit der Suchfunktion sollte dazu Einiges zu finden sein.
P.S.
Nein, man kann einen defekten H-Automaten überhaupt nicht gegen einen neuen H-Automaten ersetzen!
Nur durch.
Und selbst das ist unzulässig.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 29 Jan 2009 1:02 ]
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