Hallo Indako,
Zitat :
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Jetzt die Frage, muss dieser Strahler in Exgeschützter Ausführung erfolgen. |
Seit Oktober 2002 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft.
Die BetrSichV umfasst die Regelungen für überwachungsbedürftige Anlagen. Dies betrifft die Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Anlagen.
Dort steht auch, dass Unternehmer die Betriebe mit solchen Anlagen betreiben, eine Einteilung in Ex-Zonen vornehmen müssen. Ebenso muss der Auftraggeber nach der jeweiligen Zone gefragt werden. Diese Beurteilung darf aus Haftungsgründen auf keinen Fall durch den Handwerker selbst vorgenommen werden.
Nach dem Exzonenplan hast Du die Möglichkeit den Halogenstrahler außerhalb des Exbereiches zu installieren.
Damit braucht das Gerät keine (teure) ATEX-Bescheinigung.
Gruss Jürgen
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