Autor |
|
|
|
BID = 614137
mufulenkrad Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Braunschweig
|
|
hallo,
fakten:
mein drehstromzähler mit läuferscheibe (eichmarke von 1989) zählt falsch. eine kontrollmessung mit energy logger 3500 von voltcraft ergab eine überschreitung der zulässigen verkehrsfehlergrenze (2%) von mindestens 6%.
fragen:
1. eichpflicht nach 12 oder 16 jahren ? stichprobenverlängerung zulässig und nachzuweisen ? wer ist hier beweispflichtig ?
2. wie kann ich das zuviel gezahlte geld zurückbekommen ?
gruss euer mufulenkrad
_________________
vielen dank für deine/eure hilfe
gruss dein/euer mufulenkrad |
|
BID = 614139
prinz. Moderator
Beiträge: 8931 Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
|
|
Moin
Zitat :
| eine kontrollmessung mit energy logger 3500 von voltcraft |
Aber dem Biliggerät traust Du?
mfg
Anmerkung: Tastatur defect
_________________
Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken |
|
BID = 614140
mufulenkrad Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Braunschweig
|
hallo,
50€ finde ich nicht billig.
ich habe die messung auch mit einem zweiten gerät einer anderen firma gemacht. die wahrscheinlichkeit,daß beide gleich falsch messen halte ich für eher gering.
gruss mufulenkrad
|
BID = 614141
[cxt]Phil Stammposter
Beiträge: 471
|
Hasst auch die Verbraucher gemessen die fest angeschlossen sind? Wie zB. Klingel, Sprechanlage, Heizung, Herd...
|
BID = 614142
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
|
[kompensation]
...WAS GLAUBST DU WAS DER VNB ZÄHLER KOSTET
UND ÜBERHAUPT, ALLE ZÄHLER ZÄHEN GRUNDSÄTZLICH IMMER ALLES FALSCH,
BESONDERS WENN MAN BEZAHLEN SOLL
[/kompensation]
_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
|
BID = 614143
Martin Wagner Schriftsteller
Beiträge: 768 Wohnort: Unterfranken
|
Um da verlässliche Angaben zu messen brauchst du ein geeichtes Messgerät.
Ein Leistungsmesser für 50 Euro gehört nicht gerade zur Spitzenklasse.
Um damit trotzdem noch halbwegs zuverlässige Angaben zu messen, brauchst du eine rein ohmsche Last, z.B. Elektroherd (Lüfter nicht einschalten!), Heizgerät (auch ohne Lüfter) oder viele Glühlampen.
Auserdem muss, wie schon erwähnt, ALLES andere abgeschaltet werden (Standby Verbraucher, Klingeltrafo...).
Jetzt noch den Verlust durch Spannungsfall zwischen Zähler und Steckdose dazurechnen. Sind je nach Anlage und Entfernung vom Zähler zwischen 1% und (nicht Vorschriftsgemäßen) 10%.
...und schon zählt dein Zähler gar nicht mehr sooo Falsch
Eine wirklich korrekte Messung kannst du aber garnicht durchführen, da du den Zähler beim vorgegebenen Eichstrom prüfen müsstest, z.B. bei Angabe 10/60 auf dem Zähler mit 10A pro Phase.
Wenn noch Zweifel bestehen, beim Versorger anrufen, dein Problem schildern und fragen, ob sie "auf Kulanz" den Zähler tauschen würden. Wenn der Versorger das nicht macht, kannst du den Zähler immernoch (kostenpflichtig) prüfen lassen...
Gruß Martin
|
BID = 614144
mufulenkrad Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Braunschweig
|
hallo,
zu meiner messung:
habe alle sicherungen raus gemacht bis auf eine. in diesem stromkreis habe ich dann eine 40 watt glühlampe betrieben, die ich vorher exakt durchgemessen habe auf ihre leistung hin. das ergebnis war so bei 40,5 +/- 0,5 Watt.
zur kontrolle ob, die verbliebene eine sicherung auch nur die 40 watt glühlampe betreibt habe ich dann die glühlampe ausgeschaltet und gesehen, daß der stromzähler sich gar nicht mehr drehte, also konnte ich sicher sein, daß wirklich nur die 40 watt lampe lief.
zur genauigkeit:
energiekostenmessgerät spezifiziert mit +/- 1% des angezeigten werten + 1 digit also 41 Watt maximal mal 1% = +/- 0,41 Watt + 0,1 Watt = 0,51 Watt. Zähler macht 75 umdrehungen pro kilowattstunde. damit rechne ich aus wielange eine umdrehung bei dem obersten möglichen wert von dauern darf. diese schnellstmögliche erlaubte zeit pro umdrehung(einschlieslich fehler) wurde dann nochmal um 8% unterschritten.
irgendwas verkehrt gemacht ?
gruss euer mufulenkrad
|
BID = 614145
Martin Wagner Schriftsteller
Beiträge: 768 Wohnort: Unterfranken
|
Ja. Ein normaler Haushaltszähler wird bei einer erheblich höheren Last geeicht. Mit deinen 40W bist du zu weit von weg.
Also gleiche Messung nochmal mit irgendwas das ca. 2..3kW aufnimmt und keine induktive (=in irgendeiner Weise magnetismus-erzeugende Bauteile wie z.B. Motoren, Pumpen...) Last darstellt.
Gruß Martin
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Martin Wagner am 13 Jun 2009 9:40 ]
|
BID = 614146
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36187 Wohnort: Recklinghausen
|
Offtopic :
| @mufulenkrad:
Merkst du was?
Zitat :
|
Anmerkung: Tastatur defect |
Zitat :
| [kompensation]
...WAS GLAUBST DU |
[/quote]
Was hälst du davon mal vernünftig zu schreiben? Es gilt als unhöflich alles klein zu schreiben! |
_________________
-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
|
BID = 614148
Gilb Urgestein
Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
|
Offtopic :
| Stiftung Warentest hat kürzlich Energiekostenmessgeräte geprüft,
sie Strommessgerät genannt und die Ergebnisse hier veröffentlicht
(teils noch gebührenpflichtig):
http://www.test.de/themen/umwelt-en.....1479/
(Ein Conrad Voltcraft war das Beste) |
|
BID = 614151
mufulenkrad Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Braunschweig
|
hallo,
1. mr. ed die zitate verstehe ich nicht, was meinst du denn ?
2. trotzdem die zähler mit 2-3 kW geeicht werden, gilt doch aber die verkehrsfehlergrenze von +/- 2% auch bei 40 watt, oder ?
3. cosinus phi ist bei 99%, also fast wirkleistung = scheinleistung und keine blindleistung. glühlampe sollte auch annähernd ohmscher verbraucher sein, habe ich übrigens erst warmlaufen lassen wegen temperaturabhängigkeit des elektrischen widerstandes.
4. wichtigste frage aber nochmal, wie und wo kann ich den zu hohen verkehrsfehler von 8% reklamieren und ggf. das geld zurückkriegen ?
gruss mufulenkrad
|
BID = 614156
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36187 Wohnort: Recklinghausen
|
Zitat :
| 1. mr. ed die zitate verstehe ich nicht, was meinst du denn ? |
Offtopic :
|
Prinz wollte dich darauf hinweisen das deine Tastatur offensichtlich defekt ist da sie alles klein schreibt und daher die Vermutung naheliegt das die Shift-Taste nicht funktioniert.
Primus hat dann, um deine Kleinschreibung zu kompensieren da du ja auf den Wink mit dem Zaunpfahl nicht reagiert hast, alles groß geschrieben und praktisch mit dem kompletten Zaun gewunken. Reaktion = Null!
Ich habe dich dann erneut darauf hingewiesen, Reaktion = Null!
Du wurdest jetzt von 3 Leuten gebeten nicht alles klein zu schreiben! Das hier ist ein Forum, kein Teeniechat! Schonmal was von Groß- und Kleinschreibung gehört? Die trägt zur Lesbarkeit bei. Einige Leute hier im Forum antworten auf kleingeschriebene Beiträge überhaupt nicht mehr. Wenn sich jemand nichtmal die Mühe macht ordentlich lesbar zu schreiben machen die sich nicht die Mühe zu antworten. Und genau diese Leute könnten dir bei deinem Problem durchaus weiterhelfen!
es gilt im internet als unhöflich alles klein zu schreiben
ES GILT ALS SCHREIEN WENN MAN ALLES GROSS SCHREIBT
Merkst du nun vielleicht was? |
Ansprechpartner wäre dein Netzbetreiber, ob du was zurückbekommst ist fraglich, wie soll man feststellen seit wann der falsch zählt, wenn er denn falsch zählt? Seit gestern, seit einem Monat, seit 10 Jahren? Die Kosten für den Austausch, eine Überprüfung usw. wirst im Zweifelsfall du zahlen dürfen. Die Eichung gilt 16 Jahre. Danach kann sie um jeweils 5 Jahre verlängert werden wenn sich bei Stichprobenprüfungen von Zählern aus der gleichen Serie keine Beanstandungen ergeben.
Das müßte dein Netztbetreiber nachweisen, was er sehr warscheinlich auch kann.
Ob der Verkehrsfehler zu hoch liegt ist außerdem fraglich, dein Energiekostenmeßgerät ist nicht geeicht, daher als Beweis unzulässig. Der Test den der Gilb verlinkt hat besagt ja auch das die Dinger teilweise falsch messen und eben nicht geeicht sind.
Desweiteren gibt es ja noch weitere Fehlerquellen bei deinen Messungen.
_________________
-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Mr.Ed am 13 Jun 2009 12:17 ]
|
BID = 614165
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Hallo Mufulenkrad,
erstmal noch willkommen im Forum.
Daß wir hier Wert auch ordentliche Schreibweise legen, wurde ja schon erwähnt.
Dafür gibts auch gratis, franko und i.d.R. ziemlich schnell fachgerechte Antworten!
Also:
Daß Ferrariszähler unzulässig falsch messen, ist ziemlich unwahrscheinlich. Und wenn, dann meist eher in umgekehrter Richtung, also zuwenig. Außer es ist die Leerlaufunterdrückung ausgefallen, was hier aber nicht in Betracht kommt.
Du hast diverse Fehler in Deinen Überlegungen.
Das fängt an, daß Du davon ausgehst, daß so ein ungeeichtes (und nichteinmal eichfähiges!) Billigteil (ein geeichtes vergleichbares Meßgerät zum Dazwischenstecken liegt bei etwa dem zehn- bis zwanzigfachen Preis!!!) mehr als bessere Hausnummern anzeigt.
Und hört mit dem Umstand auf, daß Kleinstverbraucher (wie Klingeltrafo etc.) ALLEINE zwar den Zähler NICHT zum Ansprechen bringen, aber in dem Moment, wo dieser durch zusätzliches Betreiben eines größeren Verbrauchers anläuft, sehr wohl mitgemessen werden.
Dazwischen liegen dann Dinge wie die unberücksichtigt gebliebenen Leitungsverluste zwischen VNB-Zähler und Deiner Behelfsmeßstelle sowie die viel zu kleine Meßlast.
Die von Dir ermittelten Abweichungen wären also durch ganz normale (und zulässige) Phänomene zu erklären.
Wenn Du trotzdem noch Zweifel hast, ist das Vorgehen eindeutig festgelegt:
Du kannst jederzeit dem VNB gegenüber erklären (schriftlich oder zur Niederschrift), daß Du Zweifel an der Richtigkeit der Messung hast.
Darauf wird das VNB einen anderen Zähler einbauen und den bisherigen an eine amtlich zugelassene Eichstelle zur Prüfung geben.
Dort wird ermittelt, ob er seine Verkehrsfehlergrenzen noch einhält oder nicht. Das Ergebnis wird auch Dir mitgeteilt.
Sollte er nicht in Ordnung gewesen sein, zahlt der VNB die Auswechselung und die Prüfung.
War er jedoch in Ordnung, so trägst Du diese Kosten.
Wird eine unzulässig hohe Abweichung ermittelt, erfolgt natürlich auch eine Nachberechnung oder Rückzahlung.
Wie diese dann zu ermitteln ist, hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab.
Kannst Du mal bitte ein Foto des Zählers machen?
Dann sieht man evtl. weiter.
Gruß,
sam2
_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
|
BID = 614281
mufulenkrad Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Braunschweig
|
Hallo Mr. Ed und Sam2,
zunächst vielen Dank für eure Hilfe. Bitte mich direkt auf etwas hinweisen, Winks mit dem Zaunpfahl verstehe ich oft nicht. Ich wollte keinesfalls unhöflich sein sondern nur Zeit sparen. Wenn es dienlich ist, werde ich natürlich Gross/Kleinschreibung beachten und auch sonst Syntax und Grammatik beherzigen. Wie sieht es mit der Anrede aus ? Du oder Sie ? Für mich selbst gilt bitte das Du.
Nach euren Hinweisen habe ich ein wenig kalte Füsse bekommen. Meine Messung eines 40 Watt Verbrauchers (annähernd Ohmsch) habe ich mit zwei verschiedenen nicht geeichten (aber CE) Messgeräten durchgeführt. Die ermittelten Grössen des Verkehrsfehlers waren annähernd gleich. Nun können natürlich beide Messungen falsch sein. Beachtet habe ich auch die in der Spezifikation des Messgerätes angegebene Genauigkeit.
Kann man sich ein geeichtes Messgerät irgendwo ausleihen ? Zur Kontrolle möchte ich nun doch nochmal nachmessen, bevor ich dann an mein VNB gehe. Ich hoffe, daß so ein Gerät direkt die zu bezahlende Wirkleistung anzeigt. Könnt ihr noch sagen, welche Leistung der zu messende Ohmsche Verbraucher haben sollte, bisher bin ich davon ausgegangen, daß die zulässigen Verkehrsfehlergrenzen unabhängig von der Verbrauchsleistung (jedenfalls für den Haushaltsbereich) definiert sind.
Das gewünschte Foto füge ich bei.
Gruss Euer Mufulenkrad
|
BID = 614282
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
|
|