Was natürlich so pauschal keineswegs stimmt!
Nur in Neuanlagen mit Querschnitten unter 10mm²Cu ist TN-C seit einigen/vielen Jahren (neue/gebrauchte Bundesländer) nicht mehr erlaubt.
Im Bestand gibt es (leider) keine generelle Umrüstverpflichtung.
Aber es ist schon seltsam, wenn da dreiadrige Leitungen im neueren deutschen Farbcode liegen und nur zweiadrig angeschlossen sind (übrigens mit falscher Farbzuordnung!). Das läßt vermuten, daß da schonmal eine unkorrekte Erweiterung stattgefunden hat und damit besitzt die Sache keinen Bestandsschutz, weil sie bereits zur Errichtungszeit die damals gültigen Vorschriften mißachtet hat.
Das muß also grundlegend in Ordnung gebracht werden, weil es wirklich gefährlich sein kann.
Mach mal bitte ein Foto vom zugehörigen Unterverteiler (Sicherungskasten), dann sehen wir weiter!
Bis dahin äußerste Vorsich. Nichts an diesen Steckdosen anschließen, vor allem keine Geräte der Schutzklasse I (mit Schukostecker).
Gruß,
sam2