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SLS in Zählerschrank Suche nach: zählerschrank (1235) |
Problem gelöst
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BID = 77254
vladi Gerade angekommen
Beiträge: 6 Wohnort: NRW kreis Heinsberg
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Kann mir jemand sagen wie groß muss der 3 x SLS bei Zählerschrank für Einfamilien haus sein. |
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BID = 77257
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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üblich für'n kleines EFH ohne elektro-heizung sind afaik 3*35A.
hängt aber letztlich davon ab, was mit dem EVU vereinbart wurde. |
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BID = 77332
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Hallo vladi,
nach den gültigen TAB, sind selektive Hauptleitungsschutzschalter mit einen Nennstrom von mindestens 63A einzusetzen.
@ Teletrabi,
was machst Du eigentlich beruflich?
gruß
röhre
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Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten.
Immer schön die VDE-Vorschriften beachten.
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BID = 77374
RolSim Schriftsteller
Beiträge: 599 Wohnort: Aschaffenburg
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Hi röhre,
das würde ich so nicht unbedingt stehenlassen wollen.
Bei uns z.B. (eon Bayern) wird seitens des Netzbetreibers
für ein 1-FH ein SLS-Schalter 3x35A vorgeschrieben.
Deshalb denke ich das die Aussage "mindestens 63A" so
ganz pauschal nicht anzuwenden ist sondern wie trabi
meinte, dies abhängig vom Energieversorger bzw. Netz-
betrieber ist.
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BID = 77381
pistenhannes Gerade angekommen
Beiträge: 12 Wohnort: Herne
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Hallo RolSim,
röhre hat recht, nicht nur die TAB 2000 sagt das mann mindestens 63A eisetzen muss sondern auch die DIN schreibt das vor.
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BID = 77388
Jerry Schriftsteller
Beiträge: 828 Wohnort: Gera
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Hallo,
die TAB 2000 besagt unter Abschnitt 6.2.2, Punkt 3:
"(3) Für Wohnungen sind als Trennvorrichtungen für die Kundenanlage im unteren Anschlußraum des Zählerplatzes SH-Schalter vorzugsweise mit 35 A Nennstrom einzusetzen. Bei
erhöhtem Leistungsbedarf können SH-Schalter bis 63 A Nennstrom eingesetzt werden."
Und zusätzlich unter 7.1:
"(4) Je Kundenanlage mit einem Betriebsstrom über 60 A ist grundsätzlich eine Wandleranlage
nach Abschnitt 7.3.2 aufzubauen. Dazu sind Art, Umfang und Anbringungsort mit dem
VNB abzustimmen."
Also nach deinen Worten eine Wandlermeßanlage für jedes EFH? Wohl kaum.
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BID = 77394
pistenhannes Gerade angekommen
Beiträge: 12 Wohnort: Herne
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Hallo,
1.der zu erwardende Beriebsstrom ist nicht über 60A
2. gibt es Zähleinrichtungen die ohne Wandler locker mit über 63A betrieben werden dürfen (63A Zähler sind hier im Ruhrgebiet standart).
3. hatte ich neulich genau zu diesem Thema Ärger mit den STW Münster, hier hatte ich in einem EFH Neubau drei 50A SL-Schalter montiert und musste Sie gegen 63A austauschen.
Es ist auch zu empfehlen den örtlichen Energieversorger zu fragen (Zählerabteilung) wie er es denn gerne hätte.
gruß Pistenhannes
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BID = 77400
Jerry Schriftsteller
Beiträge: 828 Wohnort: Gera
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Hallo,
Zitat :
pistenhannes hat am 24 Jun 2004 11:27 geschrieben :
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Es ist auch zu empfehlen den örtlichen Energieversorger zu fragen (Zählerabteilung) wie er es denn gerne hätte.
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genau das wurde oben bereits erwähnt. Es ist eben doch von EVU zu EVU unterschiedlich und deine Aussage "röhre hat recht, nicht nur die TAB 2000 sagt das mann mindestens 63A eisetzen muss" ist schlichtweg falsch, weil in der TAB2000 diese Vorschrift so nicht steht! Im übrigen hätte es mich auch gewundert, wenn man mal etwas einheitlich für ganz D geregelt hätte.
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BID = 77404
RolSim Schriftsteller
Beiträge: 599 Wohnort: Aschaffenburg
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Womit wohl wieder klar bewiesen ist das man erst lesen, dann scheiben und vor allen Dingen nicht verallgemeinern
sollte.
Zitat :
| die TAB 2000 besagt unter Abschnitt 6.2.2, Punkt 3:
"(3) Für Wohnungen sind als Trennvorrichtungen für die Kundenanlage im unteren Anschlußraum des Zählerplatzes SH-Schalter vorzugsweise mit 35 A Nennstrom einzusetzen. Bei
erhöhtem Leistungsbedarf können SH-Schalter bis 63 A Nennstrom eingesetzt werden."
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Genauso wird es nämlich bei der eon in Bayern praktiziert.
35A SLS je Wohneinheit und ab 60A ne Wandlerzählung.
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BID = 77462
Höfo Gelegenheitsposter
Beiträge: 69 Wohnort: Nürnberg
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Was mich etwas wundert sind die verschiedenen TAB - Aussagen. Bei uns in Franken (N-Ergie) hab ich mir die aktuelle TAB mal angeschaut und kann z.B. den Abschnitt 6.2.2, Punkt 3 nicht finden - es gibt nur Punkt 1 und 2.
Ebenso gibt es Abschnitt 7.1 Punk 4 nicht.
Scheinbar sind da verschiedenste Auslegungen statthaft.
hoefo
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BID = 77544
pistenhannes Gerade angekommen
Beiträge: 12 Wohnort: Herne
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Ja, Ihr habt recht!
in der neuen Fassung der TAB 2000 steht das so, wie Jerry und RolSim es schreiben. Bitte um Endschuldigung hatte nur eine vorläufige Fassung. Aber die DIN schreibt doch vor dass eine Verteilung für min. 63A ausgelegt werden soll. Warum sollte man nicht auch die SLS auf 63A auslegen? Ich bitte um eure Ansicht.
Gruß Pistenhannes
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BID = 77553
:andi: Inventar
Beiträge: 3205 Wohnort: Bayern
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Zitat :
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3. hatte ich neulich genau zu diesem Thema Ärger mit den STW Münster, hier hatte ich in einem EFH Neubau drei 50A SL-Schalter montiert und musste Sie gegen 63A austauschen. |
Klasse Stumpfsinn. Die Typische Normensturheit, wo ist jetzt hier das Problem?
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BID = 77923
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Hallo Leute.
Mir ist bekannt, das jedes EVU seine eigenen TAB´s hat.
Aber das es solche Unterschiede gibt, hätte ich nicht gedacht.
Die TAB, die ich benutzen muß, bezieht sich auf RWE-NRW
Habe einmal einen Auszug gescannt.
gruß
röhre
Hochgeladene Datei ist grösser als 300000 . Deswegen nicht hochgeladen
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BID = 77927
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Hochladen klappt nicht.
Ist auch egal.
In meiner TAB gibt es auch keinen Abschnitt 6.2.2 Punkt 3
Unter 7.4 wird mindestens 63A gefordert.
Und wieder etwas schlauer geworden.
Auch, ds man nicht so voreilig sein sollte.
gruß
röhre
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BID = 78379
Satman Gesprächig
Beiträge: 169 Wohnort: Oberfranken
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Hallo, das ist EVU-bedingt. Bei uns (EON-Bayern)
sind 35A standard ausser man beantragt bei der Fertigstellungsanzeige gleich 50A oder mehr.
Gruß Satman
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